Anlässlich der Umfrage des Magazins Frontal21 zur geplanten Streichung des § 218 durch die Ampel-Koalition erklärte die Bundesvorsitzende der überparteilichen und überkonfessionellen Lebensschutzorganisation Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Ein weiteres Kernanliegen der rot-grün-gelben Koalition droht den Regierenden um die Ohren zu fliegen: Die geplante Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch, der in der vorgeburtlichen Kindstötung eine Straftat erkennt, diese aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei lässt, ist erklärtes Ziel der Regierung. Aber nicht einmal innerhalb der eigenen Wählerschaft findet sich hierfür eine Mehrheit.

Wie die Forschungsgruppe Wahlen in einer Umfrage für das Magazin Frontal21 herausfand, sind nur 36 % der Deutschen der Ansicht, die Tötung eines ungeborenen Kindes solle nicht als Straftat betrachtet werden. Lediglich Anhänger der Grünen und der Linken sind mehrheitlich für eine Abschaffung des § 218 – und auch bei den Grünenwählern ist diese Haltung mit 54 % weit weniger verbreitet, als die Rhetorik ihrer führenden Politiker es vermuten ließe. Da eine Mehrheit der SPD-und FDP-Wähler am § 218 nicht rütteln wollen und diese beiden Parteien bei der letzten Wahl nahezu doppelt so viele Stimmen bekommen haben wie Grüne und Linke, ist auch innerhalb der Wählerschaft der Ampel-Koalition keine Mehrheit für eine Abschaffung des § 218 gegeben. Besonders deutlich das Bild bei den Christdemokraten: Zwei Drittel der Unionswähler fühlen sich dem gesellschaftlichen Kompromiss, den der § 218 darstellt, verbunden und sehen keine Notwendigkeit, ihn aufzukündigen.

Dieses Umfrageergebnis zeigt einmal mehr, wie weit die politische Klasse von der Stimmung im Volk entfernt ihr Politikgeschäft betreibt. Nach Migrationschaos, Heizungsdebakel und frauenfeindlichem Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz droht die Regierung auch mit der Neuregelung der Abtreibungen außerhalb des Strafgesetzbuches den Willen des Volkes zu ignorieren. Wer politische Entscheidungen ohne Vernunft, dafür aber mit jeder Menge ideologischem Eifer fällt, entfremdet sich nicht nur von den eigenen Wählern, sondern fügt dem Land großen Schaden zu. In dem Maße, in dem die Überzeugungen und Sorgen der Menschen in diesem Land ignoriert werden, nimmt auch das Vertrauen in unsere demokratischen Strukturen ab. Radikalisierung ist die Folge.

Die Ampelkoalition wäre daher gut beraten, wenn Sie nun ihre Pläne für eine Neugestaltung des § 218 in einer Schublade verschwinden lassen würde.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

 

V.i.S.d.P.

Cornelia Kaminski

Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.

Anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung behinderter Menschen am 5. Mai erklärt die Bundesvorsitzende der überparteilichen und überkonfessionellen Lebensschutzorganisation, Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Der Europäische Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen steht in diesem Jahr unter dem Motto „Zukunft barrierefrei gestalten“. So begrüßenswert diese Forderung auch ist: Eine Zukunft kann nur dann barrierefrei gestaltet werden, wenn es eine Zukunft gibt.

Diese Zukunft wird in Deutschland Menschen mit Behinderungen zusehends genommen.

„Tod der Downs“ – so lautete der Name eines Dokumentarfilms, den das öffentlich-rechtliche Fernsehen in Dänemark produziert hatte. Er berichtet davon, dass die Anzahl der mit Downsyndrom geborenen Kinder in diesem Land – in dem seit 2004 allen schwangeren Frauen ein vorgeburtlicher Bluttest (NIPT) angeboten wird – bei nahe null lag. Mehrere Eltern erzählten, dass sie sich von Ärzten zu einer Abtreibung gedrängt gefühlt hatten.

Auch in Deutschland steigen die Abtreibungszahlen. Im Vergleich zu 2012 hat es 2022 eine Steigerung der Abtreibungen nach medizinischer Indikation um fast 120 % gegeben. Eine medizinische Indikation liegt z.B. vor, wenn für die Schwangere die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes besteht – hierunter fallen vor allem Beeinträchtigungen, die auf Grund einer diagnostizierten Behinderung des ungeborenen Kindes vermutet werden. Eine Studie aus den USA, die die Entwicklung der Geburtenrate von Menschen mit Downsyndrom in Europa nach Einführung der vorgeburtlichen Bluttests analysiert, kommt zu dem Schluss, dass in Deutschland 50 % weniger Kinder mit Downsyndrom geboren werden, seit mittels solcher Tests ein einfaches und systematisches Screening erfolgen kann. Seit dem 1. Juli 2022 sind NIPTs zur Feststellung eines Gendefekts des ungeborenen Kindes reguläre Kassenleistung.

Es ist zu erwarten, dass dies die Abtreibungsquote von Kindern mit Downsyndrom weiter steigern wird. Bei bestätigter Diagnose eines Downsyndroms steht keine Heilungsmöglichkeit für das ungeborene Kind zur Verfügung. Die Eltern stehen nach Mitteilung eines positiven Testergebnis unmittelbar vor der Entscheidung, ob sie das Kind abtreiben oder leben lassen wollen, und eine Abtreibung innerhalb des ersten Schwangerschaftsdrittels ist einfacher und komplikationsloser als eine Spätabtreibung.

Ein Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen bleibt daher so lange eine Nebelkerze, wie die Forderungen nach einer barrierefreien Zukunft nicht auch die größte Barriere betreffen, die Menschen mit Trisomie betrifft: das vorgeburtliche Todesurteil mittels kassenfinanzierten Bluttests.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

V.i.S.d.P.

Cornelia Kaminski

Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.

Pressemitteilung zur heutigen Äußerung des Bundesjustizministers Marco Buschmann über die Lebensrechtsbewegung

Die heutige Aussage des Bundesjustizministers Marco Buschmann: „Was jetzt die Klimakleber tun, probieren dann möglicherweise als Nächstes die Reichsbürger oder radikale Abtreibungsgegner“, ist aufgrund ihrer Radikalität und Unwahrheit nicht hinnehmbar.
Mit dieser Aussage wird von ihm suggeriert, dass es in Deutschland Lebensrechtler gebe, die absichtlich Straftaten begehen, gegen die Verfassung verstoßen oder Leben gefährden. Dies ist unwahr, denn es gab und gibt nachweislich weder Personen noch Vorfälle vergleichbarer Art. Damit ist die Aussage des Ministers eine verleumderische Behauptung und Unterstellung. Ein Bundesjustizminister sollte sich vor Hate speech hüten.
Der Vorstand des Bundesverband Lebensrecht setzt sich aus Mitgliedern folgender Lebensrechtsvereine zusammen: Ärzte für das Leben (ÄfdL), Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Christdemokraten für das Leben (CDL), Kooperative Arbeit Leben Ehrfürchtig Bewahren (KALEB). Mit über 20.000 direkten Mitgliedern repräsentiert unser Verband die wichtigen und großen Lebensrechtsvereine Deutschlands. Wir verwahren uns entschieden gegen diese Unterstellung des Justizministers. Wir erwarten vom Bundesjustizminister eine umgehende Klarstellung und Rücknahme dieser Aussage. Sie diskriminiert und diffamiert hunderttausende von Menschen, die sich gemäß unserem Rechtsstaat friedlich und gewaltfrei auf vielfältige Art für das Lebensrecht aller Menschen einsetzen.
Ein Beleg für die große Bedeutung des Lebensrechts ist auch, dass sich 94,5 % der CDU-Mitglieder bei der großen Mitgliederumfrage in der letzten Woche für den Schutz des vorgeburtlichen Lebens ausgesprochen haben. Die Tätigkeit der Lebensrechtsbewegung, die der Bundesverband Lebensrecht als Dachverband vertritt, basiert auf unserem Grundgesetz und den Prinzipien der Menschenwürde.
Morgen wird die Woche für das Leben in Osnabrück eröffnet. Der Bundesverband Lebensrecht veranstaltet dazu ab 13 Uhr eine wissenschaftliche Fachtagung, in der es um Ethik, Menschenwürde und Menschenrechte geht.

Zur Abtreibungsstatistik 2022 sagte die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, Alexandra Linder, heute in Berlin:

 

Die neue Abtreibungsstatistik zeigt, dass die Prognosen sich leider bewahrheitet haben: Jede Förderung, Verharmlosung und weitere Legalisierung der Abtreibung führt zu weiter steigenden Opferzahlen unter Kindern und Frauen und zu sinkender Hilfsbereitschaft im Schwangerschaftskonflikt.

 

Im Vergleich zu 2012 besonders gestiegen sind die Abtreibungszahlen bei Frauen zwischen 30 und 40 Jahren. Extrem gestiegen ist die Abtreibungsquote, die mit 62 Abtreibungen pro 10.000 Frauen im gebärfähigen Alter noch niemals so hoch war und innerhalb des letzten Jahres in allen Altersgruppen zum Teil sprunghaft angestiegen ist. Die Spätabtreibungen aufgrund medizinischer Indikation steigen ebenfalls stetig. Insgesamt wurde die höchste Zahl abgetriebener Kinder seit 2012 statistisch erfasst. Darin nicht eingerechnet sind mögliche Frühstabtreibungen durch die Wirkung der sogenannten Pille danach. Ebenso fehlt, wie jedes Jahr, die Zahl der nicht statistisch erfassten, weil nicht gemeldeten Abtreibungen.

 

Neben dem Einfluss durch das Ende von Lockdowns und sonstigen Ausgangsbeschränkungen sind weitere, tiefere Gründe für diese bedenkliche Entwicklung zu nennen, denn auch im Vergleich zu 2019 sind die Zahlen gestiegen: Durch die 2022 erfolgte Erlaubnis, offen für Abtreibung werben zu dürfen, wurde erwartungsgemäß die Akzeptanz in der Gesellschaft erhöht. Hinzu kommen Angst vor der Zukunft durch Krieg und Krisen, finanzielle Probleme und weitere persönliche Gründe, vor allem in Bezug auf Lebensreife und psychische Schwierigkeiten. Der häufigste Grund für eine Abtreibung jedoch sind instabile Beziehungen, verbunden mit dem Druck, der von verschiedenen Seiten auf die Schwangere ausgeübt wird, meistens seitens des Kindsvaters. Diesen Frauen eine Abtreibung anzubieten, löst kein Problem, sondern belässt sie in einer nicht gleichberechtigten Beziehung, die durch die vorgeburtliche Tötung des gemeinsamen Kindes nicht besser wird.

 

Die hohen Zahlen entlarven auch die Behauptungen der Abtreibungslobby, es gebe einen Mangel an Abtreibungseinrichtungen. Ganz im Gegenteil hat sich im Verlauf des Jahres 2022 die Zahl der Meldestellen erhöht, besonders in Nordrhein-Westfalen, wo es neben der Abtreibungshochburg Berlin besonders viele Abtreibungseinrichtungen gibt.

 

Diese frauen- und kinderfeindliche Entwicklung ist ein Alarmzeichen, das von der Politik jedoch entweder beschwiegen oder sogar noch gefördert wird.

 

Die weitere Legalisierung der Abtreibung, die willkürliche Entmenschlichung der Kinder, die Ignoranz gegenüber den wirklichen Problemen von schwangeren Frauen können keine Antwort darauf sein.

 

 

 

 

Nächste Termine:

Fachtagung/Festakademie zur Woche für das Leben am 22. April 2023 in Osnabrück

Fachtagung zum Marsch für das Leben am 15. September 2023 in Berlin

Marsch für das Leben in BERLIN und in KÖLN am 16. September 2023

Zum Marsch für das Leben am 16.09.2023 sagte die Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht, Alexandra Linder, heute in Berlin:

 

Eineinhalb Jahre nach der Bundestagswahl ist die Humanitäts-Bilanz der Regierungspolitik in vielen Bereichen verheerend: Frauen im Schwangerschaftskonflikt werden immer mehr alleingelassen, die Abtreibungszahlen steigen, Medizin-Studenten will man zu Abtreibungen zwingen. Der assistierte Suizid soll ebenso legalisiert werden wie die Versklavung von Frauen als Leihmütter, verbunden mit der weiteren Degradierung von Kindern zu bestellbaren Produkten und ihrer willkürlichen Entmenschlichung vor der Geburt.

 

Gleichzeitig wachsen bei den Menschen Nöte, Sorgen und Bedenken; die Anfragen nach Hilfe und Beratung, nach sachlichen Informationen und wissenschaftlichen Vorträgen zu all diesen Themen steigen stetig. Die im Bundesverband Lebensrecht vereinten Organisationen verstärken daher ihre Beratungs-, Hilfs- und Informationstätigkeit weiter. Auch die zentrale Pro Life-Veranstaltung in Deutschland geht als Antwort auf den politischen Rückschritt einen neuen Schritt in die Zukunft:

 

Am 16.09.2023 veranstaltet der Bundesverband Lebensrecht zwei Märsche für das Leben – in Berlin und in Köln!

 

Das diesjährige Motto EINZIGARTIG. LEBEN WAGEN betont die Einzigartigkeit jedes Menschen von seiner Zeugung bis zu seinem Tod. Jeder Mensch, der stirbt, fehlt – seiner Familie, seinem Umfeld, der Gesellschaft, der Menschheit.

 

Fortschritt wagen kann man nur mit lebenden Menschen, deren Menschenwürde von der Zeugung bis zum Tod gewahrt ist.

 

 

Pressemitteilung zum Welt-Down-Syndrom-Tag am 21. März

 

Zum Welt-Down-Syndrom-Tag erklärte Alexandra Linder, Vorsitzende Bundesverband Lebensrecht e.V., heute in Berlin:

 

Ein Dreivierteljahr nach Zulassung des nicht-invasiven Bluttests in „begründeten Fällen“ als Kassenleistung ist es um diese Tests recht still geworden. Informationen zu der Zahl der Schwangeren, die ihn in Anspruch nehmen, sind ebenso spärlich wie die Verkaufszahlen der Hersteller.

 

Ein Blick in andere Staaten ergibt folgende Entwicklungen: In den Niederlanden, wo der Test anteilig selbst bezahlt werden muss, lässt inzwischen etwa die Hälfte aller Schwangeren ihn durchführen. In Dänemark, wo der Test seit 2004 verfügbar ist, wurden 2019 nur noch sieben Kinder mit Down-Syndrom geboren, deren Diagnose vor der Geburt feststand. In den USA warnte die staatliche Aufsichtsbehörde FDA im April 2022 vor falschen Ergebnissen und übereilten Schlussfolgerungen aus solchen Tests.

 

Somit sind offenbar sowohl die Sicherheit der Tests als auch die Folgen für die betroffenen Kinder und Familien in Frage zu stellen und diskussionsbedürftig. Der Bundesverband Lebensrecht e.V. fordert hierzu eine breite, öffentliche Debatte und begrüßt den Antrag der Fraktionen der Bremischen Bürgerschaft, für eine „verantwortliche und rechtssichere Anwendung dieser Tests“ eine Bundesratsinitiative zu starten.

 

Jede sinnvolle Maßnahme, Menschen in die Gesellschaft zu integrieren, statt sie auszuschließen, ist zu unterstützen. Inklusion beginnt jedoch schon vor der Geburt. Es ist unglaubwürdig, für Kinder mit genetischen Besonderheiten, Behinderungen und Krankheiten nach der Geburt alles zu tun, was möglich ist, und gleichzeitig vor der Geburt gezielt nach solchen Kindern zu suchen, um sie dann abzutreiben.

 

Der Mensch ist mehr als eine Ansammlung von Genen. Auf Mitmenschen angewiesen zu sein, ist eine Grunddimension des Lebens, keine Behinderung. Unsere Bestimmung als Mitmenschen ist es, dem Leben zu dienen, Nöte zu lindern und Krankheiten zu heilen. Der Staat ist für die ethischen wie praktischen Rahmenbedingungen zuständig, die das Lebensrecht jedes Menschen wahren und ein menschenwürdiges Leben ermöglichen.

Pressemitteilung zum Internationalen Frauentag am 08. März

 

Zum morgigen Internationalen Frauentag sagte Alexandra Linder, Vorsitzende Bundesverband Lebensrecht, heute in Berlin:

Frauen in Deutschland und anderen westlichen Staaten sind grundsätzlich vollumfänglich emanzipiert. Dennoch scheint es ihnen nicht möglich zu sein, über ihr Sexualleben und mögliche Konsequenzen rechtzeitig nachzudenken, entsprechend zu leben und zu handeln, wenn sie keine Kinder möchten. Anders ist die hohe Zahl an überraschenden Schwangerschaften kaum zu erklären. Selbstbestimmung und Emanzipation funktionieren jedoch nur mit Eigenverantwortung. Auf der anderen Seite gehen nach wie vor die meisten Frauen nur deshalb zu einer Abtreibung, weil sie von anderen unter Druck gesetzt werden – vor allem von den Vätern ihrer Kinder. Mütterliche Selbstbestimmung wird hier offenbar wenig geschätzt und unterstützt.

 

Frauen in afrikanischen, lateinamerikanischen und asiatischen Staaten sind in vieler Hinsicht oft noch nicht emanzipiert. Sie brauchen in erster Linie gesundheitliche Versorgung für ihre Familien, Bildung für sich und ihre Kinder, Mitspracherechte in der Familie und eine Infrastruktur, die es ihnen ermöglicht, für andere Belange Zeit zu gewinnen. Um diese Problematik wirksam und nachhaltig zu lösen und diesen Milliarden Frauen weltweit zu helfen, braucht es eine gesellschaftlich respektierte, langfristig angelegte Gleichberechtigungsstrategie, braucht es sinnvolle, auf die Länder, Kulturen und Frauen zugeschnittene Hilfs- und Selbstbestimmungsprogramme.

 

Im Rahmen einer sogenannten feministischen Außenpolitik eine Leitlinie 3 zu formulieren, die verdeckt an der Abtreibungsförderung festhält (Einem antifeministischen Push-back stellen wir uns entgegen. Gerade bei sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechten, sexueller Selbstbestimmung […] gibt es Rechtslücken, daher hat dies für uns Priorität), geht am Bedarf der Frauen vorbei. Die geplante Abtreibungsförderung beinhaltet unter anderem die Unterstützung des UNFPA (Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen) und den beabsichtigten Beitritt zum Projekt She decides. Keine Erwähnung in den Leitlinien findet erstaunlicherweise eine besonders frauenfeindliche, tödliche Diskriminierung: die in vielen Staaten übliche Abtreibung von Mädchen nur aufgrund ihres Geschlechts – ein Femizid mit inzwischen über 200 Millionen Opfern.

 

Sehr sinnvoll dagegen sind andere Punkte dieser und weiterer Leitlinien, wie der Kampf gegen die weibliche Genitalverstümmelung, wie die gerechte Bezahlung der Frauenarbeit, die längere Schulbildung von Mädchen, das verstärkte Augenmerk auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten sowie die entsprechende Förderung und stärkere Einbeziehung von Frauen in vielen Bereichen. Die Politik sollte sich auf diese echte Förderung und Unterstützung von Frauen/Müttern und Mädchen konzentrieren.

 

 

V.i.S.d.P.

Alexandra Maria Linder M.A.

Vorsitzende BVL e.V.

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Bundesverband Lebensrecht e.V.

Landgrafenstraße 5

10787 Berlin

030/64494039

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) erhebt erneut die Forderung, den § 218 StGB zu streichen und Abtreibungen zu legalisieren. Für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) nimmt deren Bundesvorsitzende Susanne Wenzel dazu wie folgt Stellung:

„Die Forderung der Bundesfamilienministerin zur Abschaffung des § 218 StGB überrascht nicht, zumal dies bereits im Koalitionsvertrag angekündigt und von SPD und Grünen während der Debatte um die Abschaffung des Werbeverbotes für Abtreibungen mehrfach gefordert wurde.

Seit Inkrafttreten der Beratungsregelung kritisiert die Lebensrechtsbewegung den mangelhaften Schutz der Ungeborenen durch das Beratungskonzept. Die Abtreibungszahlen, die während der vergangenen Jahrzehnte in den offiziellen Meldungen immer über 90.000 im Jahr lagen und aufgrund der mangelhaften Abtreibungsstatistik noch einmal um eine erhebliche Dunkelziffer ergänzt werden müssen, zeigen deutlich, wie berechtigt diese Kritik ist. Das Statistische Bundesamt hat erst im Dezember auch für das 3. Quartal 2022 eine deutliche Steigerung der Abtreibungen bestätigt.

Dennoch gewährleistet der §218 StGB immerhin noch einen Grundschutz. Würden nach dem Willen der Ministerin und der Abtreibungslobby im Bundestag die Bestimmungen des Strafgesetzbuches einfach gestrichen, gäbe es keinerlei Begrenzungen mehr und Abtreibungen wären damit ohne Weiteres bis zur Geburt möglich. Die Familienministerin wäre besser beraten, eine Informationskampagne für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt zu starten.

Einmal mehr wird deutlich, dass es der Ampel-Koalition nicht um den Schutz des Lebens der Ungeborenen geht. Sie ordnet das Lebensrecht des Kindes ausschließlich dem Zustimmungsvorbehalt der Mutter unter. Das Kind spielt  keinerlei Rolle, es wird nicht einmal erwähnt. Stattdessen wird immer wieder ein angebliches „Recht“ auf Abtreibung postuliert.

Diese Regierung zeigt einmal mehr, dass sie nicht im Mindesten die Absicht hat, den ihr durch das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht auferlegten Schutzauftrag für das Leben zu erfüllen. Der Staat aber, der das Unrecht der willentlichen und absichtlichen Tötung eines unschuldigen Menschen zum „Recht“ erklärt, gibt jede Menschlichkeit auf und wird zum Unrechtsstaat.“

Impressum:
CDL – Christdemokraten für das Leben e. v.
Kantstr. 18
48356 Nordwalde

Zum Tod von Papst Benedikt XVI. am 31.12.2022 nehmen für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) die Bundesvorsitzende, Susanne Wenzel, und die Ehrenvorsitzende, Mechthild Löhr, gemeinsam Stellung:

„Am 31.12.335 starb Papst Silvester I. als der erste Papst, der nicht mehr unter der Verfolgung der Christen durch das Römische Reich zu leiden hatte. Wir müssen heute Abschied nehmen von Papst Benedikt XVI., der in seinem Leben und Wirken die bisher größte Ausweitung der direkten und indirekten Christenverfolgung weltweit miterleben musste. In tiefer Trauer und mit großer Dankbarkeit richten am heutigen Tag Christen aller Konfessionen ihren Blick auf das Leben und Sterben dieses bedeutenden Papstes und Theologen, der mit seinem Denken und Werk seit dem II. Vatikanischen Konzil die katholische Kirche entscheidend mitgeprägt hat.

Die CDL blickt dankbar auf das unermüdliche Wirken Benedikts XVI. für das Menschenrecht auf Leben zurück. Wie bereits sein Vorgänger, Papst Johannes Paul II., hat Benedikt XVI. die seit Mitte der 70er Jahre weltweit entstehenden Bewegungen und Initiativen zum Einsatz für das ungeborene Leben mit stärkenden Worten und Taten und ohne Angst vor starkem Widerspruch in Politik und Gesellschaft unterstützt und gefördert. Sein unüberhörbares und international vielfältig fruchtbares Plädoyer hat entscheidend mit dazu beigetragen, dass sich Christen auf allen Kontinenten in Gesellschaft und Politik vehement für das Recht auf Leben von der Zeugung an einsetzen und dies als christlichen Auftrag in der Welt verstehen. Mit seiner intellektuellen Brillanz sowie seiner menschlich faszinierenden und überzeugenden Persönlichkeit hat Papst Benedikt XVI. viele Millionen Menschen konfessions- und religionsübergreifend für die großen sozial- und bioethischen Herausforderungen unserer Zeit interessieren und gewinnen können. Schon seit seiner Zeit als Präfekt der Glaubenskongregation hat der damalige Kardinal Ratzinger in zahlreichen Stellungnahmen und Veröffentlichungen ebenso detailliert wie grundsätzlich und kenntnisreich zu den Auseinandersetzungen um die Abtreibung und der Mitwirkung daran Stellung genommen und die unbedingte Würde jedes Menschen kompromisslos verteidigt. Auch in späteren bioethischen Kontroversen – etwa zur künstlichen Befruchtung ebenso wie zur Präimplantationsdiagnostik und der aktiven Sterbehilfe – legte Benedikt XVI. nicht nur für die Kirche ein uneingeschränktes Bekenntnis zum Wert jedes Menschen ab, sondern forderte unmissverständlich von den Staaten die Achtung der geltenden Menschenrechte ein. Sein unermüdliches Bemühen und seine zahlreichen kritischen Stellungnahmen in diesem Zusammenhang sind von bleibender internationaler Bedeutung für einen besseren Schutz von Frauen, Kindern und Familien.

In seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag im September 2011 hat Benedikt XVI. den Anspruch einer neuen „Ökologie des Menschen“ formuliert, die nicht nur Umwelt und Klima, sondern jeden Menschen in jeder Lebensphase umfasst, und den Schutz jedes Lebens eingefordert. Auch in seiner letzten Generalaudienz vor seinem Rücktritt nahm er hierzu noch einmal deutlich Stellung: „… Gott den ersten Platz zu geben, ist ein Weg, den jeder Christ immer wieder aufs Neue beschreiten muss. … es ist nicht leicht, sich öffentlich Entscheidungen zu widersetzen, die viele als selbstverständlich betrachten – wie die Abtreibung im Falle einer unerwünschten Schwangerschaft, die Euthanasie im Falle schwerer Krankheiten oder die Selektion von Embryonen, um Erbkrankheiten vorzubeugen. Die Versuchung, den eigenen Glauben beiseite zu stellen, ist stets gegenwärtig, und die Umkehr wird zur Antwort an Gott, die im Leben öfter bestätigt werden muss. …“ (Ansprache von Papst Benedikt XVI. bei der Generalaudienz am 13. Februar 2013).

Die CDL ist Benedikt XVI. dankbar für Jahrzehnte der Begleitung, Ermunterung und Bestärkung. Möge sein Schöpfer ihm nun ewigen Frieden und Freude schenken. Wir bleiben Benedikt XVI. als leuchtendem, treuem Vorbild für christliches Eintreten für das Recht auf Leben mit größter Hochachtung verbunden.

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Mit freundlichen Grüßen

Hildegard Bosch

Christdemokraten für das Leben e.V.
– Bundesgeschäftsstelle –

Kantstr. 18
48356 Nordwalde b. Münster

Tel.: 0 25 73 – 97 99 391
Fax: 0 25 73 – 97 99 392