Pressemitteilung 17.09.2022
„Frauen brauchen nicht den Satz: Du schaffst das nicht. Sie brauchen eine feinfühlige Begleitung, damit sie ihre großen Potentiale entfalten können.“ Mit diesen Worten gab die Hebamme Sarah Göbel auf der Eröffnungskundgebung des diesjährigen Marsches für das Leben einen Einblick in die Lage von Frauen in einem Schwangerschaftskonflikt. Die meisten Frauen würden selbstbestimmt gern ihr Kind bekommen, aber von außen massiv unter Druck gesetzt. Auch nach einer Abtreibung müsse man den Frauen unbedingt weiter zur Seite stehen. Über die gesellschaftspolitische Perspektive dieser Dramatik sprach Sylvia Pantel, Geschäftsführerin der Stiftung für Familienwerte und ehemalige Bundestagsabgeordnete. Sie kommentierte die vorher eingespielten Zitate von Politikern der Regierungskoalition und einer Vertreterin der Jusos, die Abtreibung als Gesundheitsversorgung etablieren wollen und das Menschsein des Kindes vor der Geburt  leugnen.
Ein weiteres wichtiges Thema in einem Interview mit dem Mediziner Prof. Dr. Paul Cullen war die Gewissensfreiheit von Menschen, die in medizinischen Bereichen tätig sind. In Schweden dürfen Hebammen nur arbeiten, wenn sie Abtreibungen vornehmen, wogegen in Kanada zum ersten Mal eine Krankenschwester vor Gericht Recht bekam, die sich aus Gewissensgründen einer Impfung verweigerte, weil viele Impfstoffe mit Zelllinien abgetriebener Kinder hergestellt werden. Hubert Hüppe, Bundestagsabgeordneter und früherer Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, verwies auf viele weitere Bedrohungen von Menschen vor wie nach der Geburt, unter anderem durch selektierende Formen der Pränataldiagnostik und die Legalisierung des assistierten Suizids. „Das Recht auf Leben ist das wichtigste Grundrecht. Wenn man das nicht hat, ist man nicht mehr.“
Alexandra Linder, Vorsitzende des BVL, nannte in ihrer Begrüßung auch positive Beispiele für die Wahrung der Menschenrechte, so in den USA, wo man nach 51 Jahren mit über 63 Millionen abgetriebenen Kindern – davon ein Drittel afroamerikanisch, bei einem Bevölkerungsanteil von etwa 16 % – dazu übergehe, gerade den offenbar auch hier besonders diskriminierten afroamerikanischen Frauen Hilfe und Unterstützung statt Abtreibung anzubieten. In Ungarn, so Linder, kommen die Gynäkologen ihrer medizinischen Sorgfaltspflicht nach, wenn sie eine erste Untersuchung vornehmen und das Untersuchungsergebnis den Frauen zeigen würden. „Es gehört zur vollständigen Aufklärung von schwangeren Frauen“, so die BVL-Vorsitzende.
Die Kundgebung beim Marsch für das Leben, moderiert von Linder sowie den BVL-Vorstandsmitgliedern Hartmut Steeb und Cornelia Kaminski, ging unter musikalischer Begleitung der Band Gnadensohn mit der US-Amerikanerin Terrisa Bukovinac weiter, die als erklärte Atheistin vehement für das Lebensrecht eintritt. Sie betonte die Notwendigkeit einer sozialen Gerechtigkeit und den unbedingten Einsatz aller dafür. Keinesfalls dürfe man dabei die Menschen in Not alleinlassen. Den Abschluss bildete die Jugend für das Leben mit einem Bericht vom Pro Life Congress und einem Flashmob-Tanz, der die Teilnehmer auf die anschließende Demonstration durch die Stadt einstimmte.
Der Marsch für das Leben startet jedes Jahr mit einer großen Kundgebung. Die Bühnengäste kommen aus Wissenschaft, Politik, Kunst, Gesellschaft und Kirche. Sie sind beruflich oder ehrenamtlich besonders im Lebensrecht engagiert oder berichten über ihre persönlichen Erlebnisse und Erfahrungen. Die Teilnehmer reisen aus ganz Deutschland und Europa an, um in Berlin ein Zeichen für mehr Lebensschutz zu setzen und für eine humane Zukunft einzutreten. Wie jedes Jahr verlief die Veranstaltung seitens der Teilnehmer friedlich und fröhlich. Der ökumenische Gottesdienst im Anschluss an den Marsch für das Leben wurde vom Vikarbischof der griechisch-orthodoxen Metropolie von Deutschland, Emmanuel Sfiatkos, und Weihbischof Thomas Maria Renz aus der Diözese Rottenburg-Stuttgart geleitet.
Der Bundesverband Lebensrecht setzt sich mit seinen 16 Mitgliedsvereinen mit über 25.000 Mitgliedern für umfassende Menschenwürde und die damit verbundenen Grundrechte von der Zeugung bis zum Tod ein, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Alter oder Gesundheitszustand.
Nächste Veranstaltung: Kongress Leben.Würde, Schönblick/Schwäbisch-Gmünd, 21.–23.10.2022
V.i.S.d.P.
Alexandra Maria Linder M.A.
Vorsitzende BVL e.V.
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Pressemitteilung 16.09.2022
In ihrem auch dieses Jahr gemeinsamen Schreiben grüßen der Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens, Tobias Bilz, und Heinrich Timmerevers, Bischof von Dresden-Meißen, „alle, die sich auf unterschiedlichste Weise für das Lebensrecht einsetzen. Wir Christen tun das besonders dort, wo uns das Schicksal Bedrohter besonders berührt: am Anfang und Ende des Lebens und in vielen anderen Situationen, in denen Menschen um ihr Leben fürchten müssen“. Besonderes Augenmerk richten die Bischöfe auf Frauen im Schwangerschaftskonflikt. „Jedes Kind auf der Welt wird von einer Frau geboren. Deshalb braucht die Lebenssituation sowie deren Fragen und Problemlagen besondere Aufmerksamkeit. Gemeinsam mit Frauen und unterstützt durch Beratungsstellen gilt es, Wege zum Leben zu finden. Konstellationen, in denen das Recht auf Leben in Gefahr gerät, haben oft komplexe Ursachen, die nur mit einer großen gemeinsamen Anstrengung in Angriff genommen werden können. Dazu möge der Marsch für das Leben beitragen.“
Unterstützung erfährt der Marsch für das Leben auch durch das Netzwerk Bibel und Bekenntnis. Viele Mitglieder seien bei der Veranstaltung am Samstag dabei, so Vorsitzender Ulrich Parzany, um „öffentlich für die Unverletzlichkeit der Menschenwürde und das Lebensrecht jedes Menschen von der Zeugung bis zum Tod“ zu demonstrieren.
Der Bundesverband Lebensrecht setzt sich mit seinen 16 Mitgliedsvereinen mit über 25.000 Mitgliedern für umfassende Menschenwürde und die damit verbundenen Grundrechte von der Zeugung bis zum Tod ein, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Alter oder Gesundheitszustand.
Marsch für das Leben: am 17.09.2022 ab 13 Uhr vor dem Brandenburger Tor in Berlin
Nächste Veranstaltung: Kongress Leben.Würde, Schönblick/Schwäbisch-Gmünd, 21.–23.10.2022
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Pressemitteilung 14.09.2022
Der Tag der Demokratie erinnert daran, dass eine „Herrschaft des Volkes“ sich nicht darauf beschränken kann, zur Wahl zu gehen und danach bis zur nächsten Wahl nichts mehr zu tun. Alle Staatsbürger tragen gegenseitige Verantwortung und Verantwortung für das Gelingen des demokratischen Staates. Zum Beispiel Verantwortung für Frauen im Schwangerschaftskonflikt und ihre Kinder.
Dass hier eklatante Mängel bestehen und man offenbar in eine falsche Richtung geht, zeigen die Abtreibungszahlen für das zweite Quartal 2022: Eine Steigerung von über 11 Prozent gegenüber dem 2. Quartal 2021 ist in jedem Fall ein Armutszeugnis für die staatlichen Beratungsstellen und die Demokratie. Wenn in einem der reichsten und sichersten Staaten der Welt allein statistisch erfasst über 25.000 Frauen in drei Monaten sich nicht in der Lage sehen, ein Kind großzuziehen, ist ein Umdenken gefordert.
Auch erweist sich die Behauptung, flächendeckend angebotene Abtreibungsmöglichkeiten und erlaubte Werbung für Abtreibung hätten keine steigenden Zahlen zur Folge, als falsch, wie von vielen Fachleuten vorhergesehen. Zahlenmäßig besonders erschreckend sichtbar ist diese Falschbehauptung in Berlin, der Hochburg der Abtreibungszahlen, der Abtreibungseinrichtungen und der Abtreibungswerbung.
Notwendige Konsequenzen dieser bedenklichen Entwicklung sind zum einen die Überprüfung der staatlich anerkannten Schein-Beratungsstellen auf die Erfüllung ihres Auftrags gemäß § 219 StGB (Sinn der Beratung), zum anderen die Überprüfung der bestehenden gesetzlichen Regelung. Jedoch nicht im Sinne der Koalition, nämlich mit dem Ziel, Abtreibung als Gesundheitsversorgung zu etablieren und damit rasant weiter zu steigern, sondern im Sinne der Lebenshilfe für betroffene Frauen, der Rettung betroffener Kinder und einer humanen Zukunft.
Der Bundesverband Lebensrecht setzt sich mit seinen 16 Mitgliedsvereinen und über 25.000 Mitgliedern für umfassende Menschenwürde und die damit verbundenen Grundrechte von der Zeugung bis zum Tod ein, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Alter oder Gesundheitszustand.
Marsch für das Leben: am 17.09.2022 ab 13 Uhr vor dem Brandenburger Tor in Berlin
Nächste Veranstaltung: Kongress Leben.Würde, Schönblick/Schwäbisch-Gmünd, 21.–23.10.2022
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Pressemitteilung 13.09.2022

Mit einem Grußwort unterstützt die Deutsche Bischofskonferenz den Marsch für das Leben am kommenden Samstag. Bischof Dr. Bätzing verweist darin auf die vielfältigen Gefährdungen, denen das menschliche Leben ausgesetzt sein kann, insbesondere „für die Phasen des menschlichen Werdens und Vergehens“, am Lebensanfang, wenn der Mensch „mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle entsteht“, und am Lebensende, „wenn ihn seine körperlichen und geistigen Kräfte wieder verlassen“. Für aktuell besonders bedrohlich erachtet Bischof Dr. Bätzing die „vorgeburtliche Selektion, die sich an vordergründigen Maßstäben ausrichtet“ und eine inakzeptable Anmaßung sei. Christinnen und Christen müssten protestieren, wenn menschliches Leben „Nützlichkeitserwägungen“ unterzogen werde, sei es vor der Geburt oder am Lebensende. „Ich danke Ihnen herzlich für Ihren beharrlichen Einsatz und bin Ihnen aus Limburg, wo wir das Kreuzfest feiern, in Gedanken und Gebet verbunden.“

Jeder Mensch, so Bätzing weiter, sei von Gott um seiner selbst willen gewollt und geliebt. „Setzen wir uns also gemeinsam für das gefährdete Leben ein. Für den „Marsch für das Leben“ am 17. September 2022 in Berlin wünsche ich Ihnen Gottes Segen.“

Der Bundesverband Lebensrecht setzt sich mit seinen 16 Mitgliedsvereinen und über 25.000 Mitgliedern für umfassende Menschenwürde und die damit verbundenen Grundrechte von der Zeugung bis zum Tod ein, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Alter oder Gesundheitszustand.

Nächste Veranstaltung: Kongress Leben.Würde, Schönblick/Schwäbisch-Gmünd, 21.–23.10.2022

Alexandra Maria Linder M.A.

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Pressemitteilung 09.09.2022

Mit einer Resolution, die ohne Abstimmung angenommen wurde, haben die Vereinten Nationen ihr Hauptziel, die Wahrung des Weltfriedens, ad absurdum geführt: Der Zugang zu sicherer, legaler Abtreibung sei ein Teil der Förderung und des Schutzes der Menschenrechte aller Frauen. Damit zementiert eine Organisation, die vor allem gegründet wurde, um die Tötung unschuldiger Menschen zu verhindern, eine angebliche Rechtmäßigkeit der Tötung von Kindern vor der Geburt – den unschuldigsten aller Menschen überhaupt. Durch den Marsch für das Leben setzt der Bundesverband Lebensrecht mit seinen 16 Mitgliedsvereinen umso mehr ein Zeichen für den Schutz und die Grundrechte auch dieser Menschen.

Zum Marsch für das Leben am 17. September 2022 um 13 Uhr vor dem Brandenburger Tor (Platz des 18. März) laden wir herzlich ein!

Mit dem Grußwort von Präses Ansgar Hörsting unterstützt der Bund FeG in Deutschland den Marsch für das Leben und die Anliegen des Lebensrechts. Hörsting verweist unter anderem auf die „nicht gut differenzierten Zwischentöne“ in der Abtreibungsdebatte und mangelhafte Berichterstattung. So werde kaum darüber berichtet, dass in den USA vor der neuen Entscheidung des Supreme Court Kinder bis zur 24. Schwangerschaftswoche legal abgetrieben werden durften. Das Eintreten für das Lebensrecht erfolge „nicht gegen die Frauen, sondern gegen ein Umfeld, das bei vielen Frauen das Gefühl hinterlässt, Kinder seien vor allem eine Belästigung oder Last“. Daher sei die Veranstaltung auch für diejenigen gedacht, „die darunter leiden, abgetrieben zu haben. Sie sollen den Weg zum Leben finden. Denn die Konsequenzen einer Abtreibung werden häufig verharmlost“.

Alexandra Maria Linder M.A.

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Pressemitteilung 01.09.2022

 

Der weiße Hintergrund symbolisiert Gewaltlosigkeit und die Unschuld der Kinder. Die Füßchen gehören den Kindern, die Streifen den Eltern. Das Herzsymbol versinnbildlicht Liebe für Mutter und Kind. Die Hände sind die der Mutter, der Kreis der sichere Lebensort in ihr: Dies ist die neue Flagge der internationalen Lebensrechtsbewegung, die auf dem Marsch für das Leben in Berlin 2021 vorgestellt wurde.

Zum Marsch für das Leben am 17. September 2022 um 13 Uhr vor dem Brandenburger Tor (Platz des 18. März) laden wir herzlich ein!

Der Bundesverband Lebensrecht mit seinen aktuell 16 Mitgliedsvereinen und über 25.000 Mitgliedern plant, den September als jährlichen Pro Life-Monat zu etablieren, der mit Veranstaltungen, Aktionen, Kampagnen für das Lebensrecht und, als Höhepunkt, dem Marsch für das Leben in Berlin gestaltet wird. Den Auftakt macht die Jugend für das Leben am kommenden Samstag, 3.9., mit ihrer Pro Life City Tour in Koblenz.

Alle politischen, gesellschaftlichen und kirchlichen Gremien und Gruppierungen sind eingeladen, Flagge zu zeigen – für die Menschenwürde, für das Lebensrecht jedes Menschen von der Zeugung bis zum Tod, ohne Einschränkung, ohne Begrenzung, ohne willkürliche Definition.

Alexandra Maria Linder M.A.

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Der Kampf um das Leben spitzt sich immer mehr zu. Niemand hätte für möglich gehalten, dass das historische Urteil „Roe versus Wade“ des Obersten US-Gerichts aus dem Jahr 1973 für nichtig erklärt werden könnte. Doch am 24. Juni 2022 hat der Supreme Court genau diesen Schritt vollzogen und das Recht auf Abtreibung gekippt. Im Gegenzug hob die Bundesregierung am selben Tag das Werbeverbot für Abtreibung auf und das EU-Parlament ging nun noch einen Schritt weiter.

Frau Alexandra Linder nahm dazu Stellung im Interview mit “Kirche heute“.

 

Lesen Sie hier das gesamte Interview der „Kirche heute 8+9/2022“.

Berlin, 07.07.2022

Pressemeldung des BVL zur Entschließung des EU-Parlamentes, Abtreibung als „Grundrecht“ in der EU-Charta zu verankern

„Abtreibung als Bestandteil einer Grundrechtecharta führt Grundrechte ad absurdum.“

Zur heute im EU-Parlament verabschiedeten Entschließung über ein Grundrecht auf Abtreibung sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V., in Berlin:

In die Grundrechtecharta der Europäischen Union soll laut heutiger Mehrheitsabstimmung im EU-Parlament als Artikel 7a folgender Passus eingefügt werden: „Jeder hat das Recht auf sichere und legale Abtreibung.“ Diese Grundrechtsverwirrung ist eigentlich so bizarr, dass man eher an einen üblen Scherz als eine ernsthafte Debatte und Entschließung glauben könnte. Unmittelbar nach dem Verweis auf die Menschenwürde, auf das Recht jeder Person auf Leben, Unversehrtheit, nach dem Verbot eugenischer Praktiken und dem Recht auf Freiheit und Sicherheit würden in dieser Charta einer ganzen Gruppe von Menschen alle Rechte mit einem Satz wieder genommen. Der perverse Trick: Diese Gruppe von Menschen, die alle Menschen von der Zeugung bis zur Geburt umfasst, wird willkürlich und entgegen allen wissenschaftlichen Erkenntnissen aus dem Menschsein herausdefiniert.

Hier sollen Pflöcke gegen das Leben eingeschlagen werden. Abtreibung als Bestandteil einer Grundrechtecharta führt Grundrechte ad absurdum: Alle Erkenntnisse der Embryologie, der pränatalen Psychologie, der Biologie etc. stellen eindeutig fest, dass der Mensch von seiner Zeugung an Mensch ist und bereits vor der Geburt eine faszinierende personale Entwicklung durchläuft. Zu einem Zeitpunkt, an dem dies noch nie so hervorragend belegt war, genau dies zu verleugnen, führt in finsterste, antihumane, barbarische Zeiten, nach dem Motto: Wer Mensch ist, wird von anderen Menschen bestimmt. Für die Gefahren, die hinter einer solchen Entwicklung stehen, genügt der Blick in die Menschheitsgeschichte.

Mit dem Antrag auf die USA zu verweisen, zeigt den Zynismus der ideologischen Protagonisten: Nach 49 Jahren propagierter und geförderter Abtreibung in den USA sind von über 63 Millionen (!) so getöteten Kindern über ein Drittel afroamerikanische Kinder – bei einem afroamerikanischen Bevölkerungsanteil von unter 16 %. Die Müttersterblichkeit ist in dieser Zeit vor allem bei diesen Frauen extrem gestiegen und liegt bei 55 Frauen auf 100.000 Geburten (zum Vergleich: Deutschland liegt bei 7, weiße US-Amerikanerinnen bei 18). Die Behauptung, legalisierte Abtreibung senke die Müttersterblichkeit und sei für arme Frauen in irgendeiner Weise eine Hilfe, widerlegt sich durch solche und weitere Zahlen und Fakten, die übrigens bei sauberer Recherche in allen Staaten nachzuweisen sind, selbst.

Wenn man, wie es in der Charta steht, in einer „friedlichen Zukunft“ auch „künftigen Generationen“ gegenüber verantwortlich sein will, ist es im übrigen geradezu schizophren, dort gleichzeitig zu verankern, dass künftige Generationen explizit und gewaltsam am Leben gehindert werden dürfen.

Alexandra Maria Linder M.A.

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Pressemitteilung: 06.07.

ALfA kritisiert Forderungen der Familienministerin, Abtreibungen zum verpflichtenden Bestandteil der ärztlichen Ausbildung zu machen – Kaminski: Ziel allen ärztlichen Handelns muss Heilen und Leben retten sein

Zum Vorstoß der Familienministerin Lisa Paus, Abtreibungsmethoden alle angehenden Mediziner dazu zu verpflichten, Abtreibungsmethoden zu erlernen, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Die grüne Familienministerin fordert allen Ernstes, dass nach dem Wegfall des Werbeverbots für Abtreibungen nun dringend weitere Schutzzäunen geschliffen werden müssten, die das ungeborene Leben in Deutschland schützen. Besonders absurd ist in diesem Zusammenhang ihre Forderung, zur Sicherung der Versorgung mit flächendeckenden Abtreibungseinrichtungen sei es notwendig, dass bereits Medizinstudenten im Rahmen ihrer Ausbildung das Handwerk der vorgeburtlichen Kindstötung erlernen sollten.
Eine solche Forderung ließe sich nur umsetzen, wenn gleichzeitig für alle Medizinstudenten die Gewissens- und Religionsfreiheit nicht mehr gelten würde. Wenn das Grundrecht auf Leben einem Teil der Bevölkerung aberkannt wird, büßen andere Menschen ebenfalls ihre Grundrechte ein.
Hier wird auf dem Rücken der Bevölkerung Ideologie betrieben, die mit Familienpolitik gar nichts mehr zu tun hat. Tatsache ist: In Deutschland gibt es noch knapp 650 Geburtshilfen, in denen jedes Jahr ca. 750.000 Kinder geboren werden. Es gibt jedoch fast doppelt so viele Abtreibungseinrichtungen, in denen jedes Jahr ca. 100.000 Abtreibungen durchgeführt werden. Wo besteht also wirklich ein Mangel? Geburten lassen sich nicht terminieren, Abtreibungen schon. Wer daher Familienpolitik betreiben und sich für Frauengesundheit stark machen möchte, der stärkt die Geburtshilfe. Wer dagegen meint, alle Medizinstudenten zur Erlernung einer Tötungshandlung zu verpflichten, verschärft den ohnehin eklatanten Ärztemangel in Deutschland. Junge Menschen in Deutschland arbeiten schon als Teenager hart, um mit einer Abiturbestnote einen Medizinstudienplatz ergattern zu können. Sie bringen Höchstleistungen im Studium, um die anspruchsvollen Prüfungen zu bestehen. Sie tun dies alles, weil sie lernen möchten, wie man Menschen heilt und Leben rettet. Wenn jedoch das Töten ungeborener Menschen verpflichtender Teil ihrer Ausbildung werden sollte, werden wir den Ärztemangel verschärfen – weil dann nur noch diejenigen Medizin studieren werden, für die das Töten ungeborener Menschen einfach dazu gehört.
Auch die Ankündigung Paus‘, eine außerparlamentarische Expertenkommission einberufen zu wollen, die sich mit der Frage befassen soll, wie man den § 218 außerhalb des Strafgesetzes regeln könne, sieht Kaminski kritisch. Trotz aller Schwächen sei der § 218 ein Gesetz, dass dem Anspruch des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichts, das Leben auch des ungeborenen Menschen zu schützen, wenigstens ansatzweise gerecht werde. Offensichtlich befürchtet die Ampel-Koalition den Zorn des Wahlvolks und besetzt daher die Kommission lieber mit handverlesenen Experten, die sich nicht gegenüber ihren Wählern rechtfertigen müssen, wohl aber vermutlich das gewünschte Ergebnis präsentieren. Verwundern muss dies niemanden: Wenn Teile der Grundrechtecharta der EU von Ideologen außer Kraft gesetzt werden, steht auch die Präambel zur Dispositon, die noch die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie als Grundsätze der Europäischen Union erkennt.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.