Berlin, 07.07.2022

Pressemeldung des BVL zur Entschließung des EU-Parlamentes, Abtreibung als „Grundrecht“ in der EU-Charta zu verankern

„Abtreibung als Bestandteil einer Grundrechtecharta führt Grundrechte ad absurdum.“

Zur heute im EU-Parlament verabschiedeten Entschließung über ein Grundrecht auf Abtreibung sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V., in Berlin:

In die Grundrechtecharta der Europäischen Union soll laut heutiger Mehrheitsabstimmung im EU-Parlament als Artikel 7a folgender Passus eingefügt werden: „Jeder hat das Recht auf sichere und legale Abtreibung.“ Diese Grundrechtsverwirrung ist eigentlich so bizarr, dass man eher an einen üblen Scherz als eine ernsthafte Debatte und Entschließung glauben könnte. Unmittelbar nach dem Verweis auf die Menschenwürde, auf das Recht jeder Person auf Leben, Unversehrtheit, nach dem Verbot eugenischer Praktiken und dem Recht auf Freiheit und Sicherheit würden in dieser Charta einer ganzen Gruppe von Menschen alle Rechte mit einem Satz wieder genommen. Der perverse Trick: Diese Gruppe von Menschen, die alle Menschen von der Zeugung bis zur Geburt umfasst, wird willkürlich und entgegen allen wissenschaftlichen Erkenntnissen aus dem Menschsein herausdefiniert.

Hier sollen Pflöcke gegen das Leben eingeschlagen werden. Abtreibung als Bestandteil einer Grundrechtecharta führt Grundrechte ad absurdum: Alle Erkenntnisse der Embryologie, der pränatalen Psychologie, der Biologie etc. stellen eindeutig fest, dass der Mensch von seiner Zeugung an Mensch ist und bereits vor der Geburt eine faszinierende personale Entwicklung durchläuft. Zu einem Zeitpunkt, an dem dies noch nie so hervorragend belegt war, genau dies zu verleugnen, führt in finsterste, antihumane, barbarische Zeiten, nach dem Motto: Wer Mensch ist, wird von anderen Menschen bestimmt. Für die Gefahren, die hinter einer solchen Entwicklung stehen, genügt der Blick in die Menschheitsgeschichte.

Mit dem Antrag auf die USA zu verweisen, zeigt den Zynismus der ideologischen Protagonisten: Nach 49 Jahren propagierter und geförderter Abtreibung in den USA sind von über 63 Millionen (!) so getöteten Kindern über ein Drittel afroamerikanische Kinder – bei einem afroamerikanischen Bevölkerungsanteil von unter 16 %. Die Müttersterblichkeit ist in dieser Zeit vor allem bei diesen Frauen extrem gestiegen und liegt bei 55 Frauen auf 100.000 Geburten (zum Vergleich: Deutschland liegt bei 7, weiße US-Amerikanerinnen bei 18). Die Behauptung, legalisierte Abtreibung senke die Müttersterblichkeit und sei für arme Frauen in irgendeiner Weise eine Hilfe, widerlegt sich durch solche und weitere Zahlen und Fakten, die übrigens bei sauberer Recherche in allen Staaten nachzuweisen sind, selbst.

Wenn man, wie es in der Charta steht, in einer „friedlichen Zukunft“ auch „künftigen Generationen“ gegenüber verantwortlich sein will, ist es im übrigen geradezu schizophren, dort gleichzeitig zu verankern, dass künftige Generationen explizit und gewaltsam am Leben gehindert werden dürfen.

Alexandra Maria Linder M.A.

Vorsitzende BVL e.V.
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Bundesverband Lebensrecht e.V.

Landgrafenstraße 5
10787 Berlin

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Pressemitteilung: 06.07.

ALfA kritisiert Forderungen der Familienministerin, Abtreibungen zum verpflichtenden Bestandteil der ärztlichen Ausbildung zu machen – Kaminski: Ziel allen ärztlichen Handelns muss Heilen und Leben retten sein

Zum Vorstoß der Familienministerin Lisa Paus, Abtreibungsmethoden alle angehenden Mediziner dazu zu verpflichten, Abtreibungsmethoden zu erlernen, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Die grüne Familienministerin fordert allen Ernstes, dass nach dem Wegfall des Werbeverbots für Abtreibungen nun dringend weitere Schutzzäunen geschliffen werden müssten, die das ungeborene Leben in Deutschland schützen. Besonders absurd ist in diesem Zusammenhang ihre Forderung, zur Sicherung der Versorgung mit flächendeckenden Abtreibungseinrichtungen sei es notwendig, dass bereits Medizinstudenten im Rahmen ihrer Ausbildung das Handwerk der vorgeburtlichen Kindstötung erlernen sollten.
Eine solche Forderung ließe sich nur umsetzen, wenn gleichzeitig für alle Medizinstudenten die Gewissens- und Religionsfreiheit nicht mehr gelten würde. Wenn das Grundrecht auf Leben einem Teil der Bevölkerung aberkannt wird, büßen andere Menschen ebenfalls ihre Grundrechte ein.
Hier wird auf dem Rücken der Bevölkerung Ideologie betrieben, die mit Familienpolitik gar nichts mehr zu tun hat. Tatsache ist: In Deutschland gibt es noch knapp 650 Geburtshilfen, in denen jedes Jahr ca. 750.000 Kinder geboren werden. Es gibt jedoch fast doppelt so viele Abtreibungseinrichtungen, in denen jedes Jahr ca. 100.000 Abtreibungen durchgeführt werden. Wo besteht also wirklich ein Mangel? Geburten lassen sich nicht terminieren, Abtreibungen schon. Wer daher Familienpolitik betreiben und sich für Frauengesundheit stark machen möchte, der stärkt die Geburtshilfe. Wer dagegen meint, alle Medizinstudenten zur Erlernung einer Tötungshandlung zu verpflichten, verschärft den ohnehin eklatanten Ärztemangel in Deutschland. Junge Menschen in Deutschland arbeiten schon als Teenager hart, um mit einer Abiturbestnote einen Medizinstudienplatz ergattern zu können. Sie bringen Höchstleistungen im Studium, um die anspruchsvollen Prüfungen zu bestehen. Sie tun dies alles, weil sie lernen möchten, wie man Menschen heilt und Leben rettet. Wenn jedoch das Töten ungeborener Menschen verpflichtender Teil ihrer Ausbildung werden sollte, werden wir den Ärztemangel verschärfen – weil dann nur noch diejenigen Medizin studieren werden, für die das Töten ungeborener Menschen einfach dazu gehört.
Auch die Ankündigung Paus‘, eine außerparlamentarische Expertenkommission einberufen zu wollen, die sich mit der Frage befassen soll, wie man den § 218 außerhalb des Strafgesetzes regeln könne, sieht Kaminski kritisch. Trotz aller Schwächen sei der § 218 ein Gesetz, dass dem Anspruch des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichts, das Leben auch des ungeborenen Menschen zu schützen, wenigstens ansatzweise gerecht werde. Offensichtlich befürchtet die Ampel-Koalition den Zorn des Wahlvolks und besetzt daher die Kommission lieber mit handverlesenen Experten, die sich nicht gegenüber ihren Wählern rechtfertigen müssen, wohl aber vermutlich das gewünschte Ergebnis präsentieren. Verwundern muss dies niemanden: Wenn Teile der Grundrechtecharta der EU von Ideologen außer Kraft gesetzt werden, steht auch die Präambel zur Dispositon, die noch die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie als Grundsätze der Europäischen Union erkennt.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.

Zur morgigen Debatte im Bundestag über das Werbeverbot für Abtreibung sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V., heute in Berlin:
Im Februar zeigten Vertreter einer Regierungspartei, was sie von Recht und Gesetz halten. Sie präsentierten sich mit einem Tanz-Video zur erwünschten Abschaffung von § 219a StGB: Die FDP-Bundestagsabgeordneten Kristine Lütke und Ria Schröder zeigten bei Instagram mit Kollegen und musikalischer Untermalung ausgerechnet durch „Short Dick Man“ begeistert die Kehle durchschneiden-Geste – auf dem Weg zur Abschaffung von § 219a. Abgeordnete anderer Regierungsparteien schließen sich dem an und posieren zum Beispiel auf Fotos mit Eierstöcken in Form von „Stinkefingern“.
Solche Szenen belegen, wes Geistes Kind manche Volksvertreter im Bundestag sind:
Sie haben keine Ahnung von der Situation, in der sich Frauen im Schwangerschaftskonflikt befinden. Sie ignorieren und negieren, welchen Sinn das Gesetz hat und haben muss. Sie lassen sich von gutverdienenden, die Gesetze brechenden Abtreibungsexperten instrumentalisieren. Sie versuchen, die Kinder vor der Geburt grundgesetzwidrig zu entmenschlichen. Sie interessieren sich nicht für die Lage von Frauen, die aufgrund einer überraschenden Schwangerschaft in Konflikte und unter Druck geraten, vor allem durch Männer, die keine Verantwortung übernehmen wollen. Sie verhalten sich pubertär, niveaulos, unsachlich, wohingegen die Bürger von Bundestagsabgeordneten zu Recht ein seriöses, würdiges Benehmen erwarten. Und all dies unter dem Deckmantel einer angeblichen, tatsächlich aber durch nichts begründeten oder gar bewiesenen Förderung der Gleichstellung von Frauen.
Bei der aktuellen Fassung der §§ 218 und 219 StGB handelt es sich um einen Kompromiss-Versuch. Eine Abschaffung des § 219a hätte verfassungsrechtlich wie politisch weitreichende Konsequenzen. Alle Bestrebungen in diese Richtung dienen dazu, die gesamte gesetzliche Regelung in Bezug auf Abtreibung zu ändern, wie es in Anträgen einiger Bundestagsfraktionen offen formuliert und gefordert wird.
Es ist inzwischen detailliert nachgewiesen, dass es nicht um ein Informationsverbot geht, dass auch von Abtreibungsexperten Falschinformationen verbreitet werden, dass es kein Gesetzentwurf aus der Zeit oder im Sinne des Nationalsozialismus ist, dass es hinreichende Informationen über Abtreibung und Abtreibungseinrichtungen gibt. Es besteht sachlich kein Grund, Werbung für Abtreibung zu erlauben.
Der BVL ruft die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dazu auf, das Werbeverbot für Abtreibung zu erhalten. Nehmen Sie die ethische Dimension und die Lebenswirklichkeit von Frauen ernst.

„Fortschritt“ ohne Grenzen – Wohin führt die Optimierung des Menschen?

Fachtagung zur „Woche für das Leben“  am 30.04.2022 

13:00–17:00 Uhr „Alte Börse“ Naschmarkt 2, 04109 Leipzig 

Alle Informationen auch hier zum Download: Flyer Fachtung

„Mehr Fortschritt wagen“ lautet die Überschrift des Koalitionsvertrags der Bundesregierung. 

Dieser Vertrag fordert in den Bereichen Abtreibung und Embryonenschutz sowie für die „reproduktive Selbstbestimmung“ die Aufhebung fast aller rechtlichen Schranken, die sich beim Schutz des Embryos bewährt haben. 

Ob durch Eizell- und Samenspende, Mietmutterschaft oder „gleichgeschlechtliche Elternschaft“: Rechte von Eltern und Kindern vor und nach ihrer Geburt sollen ausgehöhlt werden. Die Zulassung genetischer Optimierung und der Keimbahnmanipulation mittels CRISPR-„Genschere“, die Selektion von Embryonen auf Basis von Gesundheitskriterien und ihre „Verwertung“ zu Forschungszwecken, die Schaffung von Chimären für Transplantationszwecke – all dies findet sich im Koalitionsvertrag. 

Eine grundsätzliche „Neubewertung“ menschlichen Lebens wird vorbereitet und von Wissen-schaftsakademien, Interessenvertretern, profitierenden Pharmaunternehmen und Medizinern unterstützt. Alles unter der Maßgabe, der Staat wolle die individuellen Freiheiten seiner Bürger fördern und ihnen mehr Selbstbestimmung, Gesundheit und Lebenserfüllung ermöglichen. 

Was hier geplant wird, ist jedoch kein Fortschritt. Vielmehr geht die Grundlage unserer Zivilisation verloren, die darin besteht, das Leben eines jeden Menschen als kostbar zu erachten, unabhängig von der Erfüllung wie auch immer gestalteter Bedingungen und Kriterien. 

Wir freuen uns, diese aktuellen Themen mit Ihnen und unseren Experten vor Ort in Leipzig oder mit Ihrer digitalen Beteiligung zu diskutieren. 

Ablauf 

13:00 Uhr 

Imbiss/Getränke 

13:30 Uhr 

„Die blasse Brut des Übermenschen“ 

Prof. Sören Hoffmann (Lehrstuhl Philosophie/Ethik Fernuniversität Hagen)

Das Ziel, einem „besseren Menschen“ den Weg zu bereiten, ist über viele Jahrhunderte als Aufgabe der Religion, der Philosophie, der Pädagogik und der Aufklärung angesehen worden. Erst in neuerer Zeit sollen rein technische Mittel eine „Perfektionierung“, ja eine Überwindung des bisherigen, „unvollkommenen“ Menschen ermöglichen. Es ist jedoch leicht, zu zeigen, dass entsprechende Zielsetzungen auf eine tiefsitzende Störung im Selbst- und Weltverhältnis verweisen, die als Ausdruck einer akuten Dehumanisierung des Denkens und Handelns verstanden werden muss. Die Therapie und Alternative dazu kann nur in der Erinnerung an das, was eigentliche Lebensfülle für den Menschen als Vernunft- und Freiheitswesen wäre, gefunden werden.

14:30 Uhr 

Transhumanismus: Neuerfindung des Menschen im 21. Jahrhundert“

Susanne Hartfiel (Sozialwissenschaftlerin/Sozialpädagogin Bremen)

 Transhumanisten haben sich auf die Fahne geschrieben, Welt und Menschheit zu retten, indem sie den Menschen mithilfe moderner Wissenschaft und Technologien neu erfinden. Ihren Bemühungen liegt ein Welt- und Menschenbild zugrunde, dessen Prinzipien selten offengelegt werden. Diese Prinzipien sind nicht neu und bedrohen das Leben schwacher Menschen schon jetzt. Konsequent umgesetzt, werden sie zu einer Gesellschaft führen, die jede Menschlichkeit verloren hat. Es wird Zeit, die Menschenfreundlichkeit des christlichen Menschenbildes wiederzuentdecken. 

15:30 Uhr Kaffeepause 

16:00 Uhr 

Die Geschichte des Transhumanismus“ 

Prof. Dr. med. Paul Cullen (Innere Medizin/Infektiologie Universität Münster)

Die „World Transhumanist Association“ wurde erst 1998 durch Niklas Boström von der Universität Oxford im Vereinigten Königreich gegründet. Die zugrundeliegende Idee, die Grenzen des natürlichen Seins zu überwinden, ist jedoch viel älter und lässt sich bis in die Alt-Steinzeit, als die ersten Artefakte von Menschenhand geschaffen wurden, zurückverfolgen. Jede Epoche bringt ihre eigenen Vorstellungen hervor, und so wundert es nicht, dass die transhumanistischen Vorstellungen unserer Zeit eine stark technologische Prägung aufweisen. Doch nur knapp unter der metallglänzenden Oberfläche sind die atavistischen Sehnsüchte weiterhin klar erkennbar. 

 

Anmeldung (auch für die Zusendung des Links für die digitale Teilnahme): 

berlin@bv-lebensrecht.de 

oder 

030-64494039 

Teilnahmegebühr: 10,– Euro, bitte nach Anmeldung per Überweisung oder vor Ort in bar. 

Die digitale Teilnahme ist kostenlos. 

Nicht erst seit dem Krieg in der Ukraine wird uns täglich vor Augen geführt, dass Menschen weltweit in Not sind. In mancher Beziehung gilt dies besonders für Frauen. Sie leben unter schwierigsten Umständen, werden aufgrund ihres Geschlechts unterdrückt, haben keine Chance, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. In vielen Ländern werden Frauen unter anderem im Bereich der Fortpflanzung, der Bildung, der Gesundheitsversorgung und der Familie von klein auf diskriminiert.

Für die Versorgung von Müttern während der Schwangerschaft, bei der Geburt und danach fehlen Gesundheitseinrichtungen, Hebammen und weitere Hilfs- und Anlaufstellen, um die Müttersterblichkeit zu senken. Mädchen werden abgetrieben, weil sie in manchen Kulturen als minderwertig angesehen werden; weltweit fehlen dadurch jetzt schon Frauen im dreistelligen Millionenbereich. Frauen haben kein Mitspracherecht in Fragen der Familienentwicklung, der eigenen Bildung und der Bildung ihrer Kinder, oft auch kein Mitspracherecht in Bezug auf die gewünschte Kinderzahl. Frauen verbringen einen Großteil des Tages damit, Trinkwasser von weither zu holen, sich um die Ernährung der Kinder zu sorgen und sich gegen Gewalt zu wehren. Um diese Problematik wirksam und nachhaltig zu lösen und diesen Milliarden Frauen weltweit zu helfen, braucht es eine gesellschaftlich respektierte, langfristig angelegte Gleichberechtigungsstrategie, braucht es sinnvolle, auf die Länder, Kulturen und Frauen zugeschnittene Hilfs- und Selbstbestimmungsprogramme.

Keiner dieser Frauen hilft es, ihr aus dem Ausland vorschreiben zu wollen, wie viele Kinder sie bekommen darf. Keiner dieser Frauen hilft es, wenn man ihr als Lösung Abtreibung anbietet und sie in ihrer Lebenssituation belässt. In Burma/Myanmar zum Beispiel gibt es in keiner der mindestens 135 ethnischen Gruppen ein Wort für Abtreibung, auch dort wird Frauen jedoch Abtreibung als vermeintliche Lösung ihrer Probleme angeboten. In Kampala/Uganda wird Frauen, die als Prostituierte arbeiten müssen, weil sie und ihre Kinder sonst verhungern würden, keine Möglichkeit geboten, dieser Situation zu entkommen. Stattdessen bekommen sie von internationalen Organisationen illegale Abtreibungsmittel, falls sie von Freiern schwanger geworden sind. Zahllose solcher Beispiele aus der ganzen Welt zeigen den Zynismus von Organisationen, die einer letztendlich frauenverachtenden und rassistischen Ideologie folgen.

Der Bundesverband Lebensrecht fordert Politik und Gesellschaft anlässlich des Internationalen Frauentages auf, sich nicht mit ideologischen, frauenfeindlichen Projekten wie der Werbefreiheit für und Propagierung von Abtreibungen zu befassen, sondern Müttern im Schwangerschaftskonflikt und Frauen weltweit wirklich zu helfen.

Pressemitteilung zum Internationalen Frauentag am 08. März 2022

Sehr geehrter Herr Minister Dr. Buschmann,
sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesverband Lebensrecht e. V. (BVL) ist ein Zusammenschluss 15 deutscher Lebens-rechtsorganisationen, der sich zum Ziel gesetzt hat, sich für den Schutz des Lebensrechts jedes Menschen von der Zeugung bis zum natürlichen Tod einzusetzen.

Der BVL hält den Entwurf zur Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschafts-abbruch aus zwei Hauptgründen für verfehlt. Erstens wegen der Falschinterpretation des Inhalts von § 219a StGB, der eine Reihe von Missständen behauptet, die nicht bestehen. Zweitens hätte die Abschaffung des Paragraphen Auswirkungen auf andere Bereiche der Abtreibungsregelung und würde eine andere gesellschaftliche Haltung gegenüber Abtreibung bewirken.

 

  • Es gibt zahlreiche Missverständnisse zum Inhalt des § 219a StGB. Dadurch wird ein Bild gezeichnet, welches mit der Realität nichts zu hat. Es werden Begriffe verwendet, die Inhalt und Sinn des Gesetzes nicht wiedergeben. So wird behauptet, es handle sich um ein „Nazigesetz“, es ginge um „Informationsverbot“ (nicht „Werbeverbot“), „Fehlende Versorgung“, „Bedrohung von Abtreibungsärzten“, „Angst vor Lebensschützern“, „Rechtsunsicherheit für Ärzte“ sowie eine „Einschränkung der ärztlichen Berufsfreiheit“. Argumente und Fakten zu diesen Punkten finden Sie im folgenden detailliert erläutert.

 

  • Im Hinblick auf ethische Grundlagen ist der Entwurf ebenfalls verfehlt, denn durch die Abschaffung des § 219a würden Schutzfunktionen für vorgeburtliche Kinder und ihre Mütter im Schwangerschaftskonflikt, die sich aus dem Schutz der Menschenwürde aus Art.1 GG und der darauf fußenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergeben, faktisch geschwächt. Es handelt sich bei §§ 218 und 219 StGB um einen Kompromiss-Versuch. Eine Abschaffung des § 219a, der ein wichtiger Bestandteil des gesamten Gesetzespaketes ist, hätte verfassungsrechtlich wie politisch weitreichende Konsequenzen. Auch von daher ist die Annahme berechtigt, dass die Änderung der gesamten Abtreibungs-Regelung das eigentliche Ziel ist.

Zu 1. Missverständnisse über den Inhalt und Sinn des § 219a StGB

 

  • „Nazigesetz“

 

  • Entwürfe und Regelungen in Bezug auf ein Werbeverbot für Abtreibung finden sich seit 1871 (Kaiserreich) im deutschen Strafgesetzbuch.
  • Eine gesetzliche Vorlage für das 1933 verabschiedete Gesetz (ab 1930 war wegen der Präsidialkabinette praktisch keine Verabschiedung von Gesetzen durch das Parlament mehr möglich) stammt aus der demokratischen Weimarer Republik: „Regierungsvorlage von 1927, § 255: Ankündigung von Abtreibungsmitteln: Wer ein Mittel, einen Gegenstand oder ein Verfahren zur Unterbrechung einer Schwangerschaft öffentlich ankündigt oder anpreist oder einen solchen Gegenstand an einem allgemein zugänglichen Ort ausstellt, wird mit Gefängnis bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Straflos ist die Ankündigung oder Anpreisung eines Mittels, Gegenstandes oder Verfahrens, die zu ärztlich gebotenen Unterbrechungen der Schwangerschaft dienen, an Ärzte oder an Personen, die mit solchen Mitteln oder Gegenständen erlaubterweise Handel treiben, oder in ärztlichen oder pharmazeutischen Fachzeitschriften.“[1]
  • Dass dieses Gesetz, wie viele Gesetze, im Dritten Reich für völkische und inhumane Zwecke missbraucht oder missbräuchlich interpretiert wurde, bleibt unbenommen.
  • Nicht thematisiert dagegen werden unter anderem tatsächlich bedenkliche, zum Beispiel eugenische Regelungen (pränataler Bluttest, Abtreibung bis zur Geburt bei Krankheiten / Behinderungen des Kindes) sowie Geschichte und Zielsetzung von Pro Familia, die durch einen „Sozialhygieniker“ des Dritten Reiches (Hans Harmsen) gegründet wurde.[2]

 

 

  • „Werbeverbot“

 

  • Werbung ist eine Handlung, die von einem Anbieter ausgeht. Ziel und Zweck der Werbung ist es, beim Empfänger eine bestimmte Handlung auszulösen.
  • Die Formulierung des § 219a stellt eindeutig klar, dass es um kommerzielle oder anstößige Werbung geht und um nichts anderes.
  • Es handelt sich bei § 219a um ein Werbeverbot. Jede/r Abtreibungsexperte/-in kann täglich Informationen zu Abtreibungen veröffentlichen – es darf lediglich nirgendwo vermerkt sein, dass diese Person sie gegen Entgelt anbietet. Hier nämlich endet die Information und beginnt die Werbung (klar definiert mit beabsichtigtem/r Vermögensvorteil/Gewinnerzielungsabsicht).
  • Der Deutsche Bundestag 1974 stellte noch einmal fest: § 219 soll verhindern, „daß der Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit als etwas Normales dargestellt oder kommerzialisiert“ wird.[3]
  • Werbung bedeutet hier nicht, dass Frauen einen Anreiz zur vielleicht gar nicht gewünschten Abtreibung erhalten oder Sonderangebote in Anspruch nehmen.
  • Werbung bedeutet hier: Einrichtungen, die Abtreibungen vornehmen, setzen diese Handlung als „Dienstleistung“ auf ihre Internetseiten, in ihre Prospekte etc., um damit Geld zu verdienen (laut Definition: „Verkaufsförderung“).
  • Da Abtreibungsexperten eine Gewinnerzielungsabsicht haben, können sie nicht als neutrale, objektive Berater tätig sein. Aus diesem Grund darf eine Frau im Schwangerschaftskonflikt gemäß gesetzlicher Regelung auch nicht von denjenigen Personen beraten werden, die die Abtreibung durchführen.
  • In diesem Zusammenhang müsste zum Beispiel Pro Familia geprüft werden, eine Organisation, die Abtreibung als Gesundheitsleistung fordert, bei öffentlichen Aktionen gegen das Lebensrecht vorgeburtlicher Kinder beteiligt ist, aber gleichzeitig in einem gesetzlichen System Beratungen für Frauen im Schwangerschaftskonflikt durchführen darf, welche laut § 219 StGB eine vollkommen andere Beratungsgrundlage verlangen. Des Weiteren führt Pro Familia in sogenannten „Gesundheitszentren“ Abtreibungen durch. Hier besteht einerseits ein Interessen- und andererseits ein finanzieller Konflikt. Pro Familia ist ein gutes Beispiel dafür, dass es ein Werbeverbot für Abtreibung geben und dieses regelmäßig überprüft werden muss.[4]
  • Völlig außer Acht gelassen wird des Weiteren, dass § 219a StGB für jeden Selbst wenn also das Standesrecht bestimmte Grenzen für Ärzte auferlegen würde, könnte jede andere Abtreibungseinrichtung, jeder Verein, jede Person öffentlich für Abtreibung werben, zum Beispiel in Jugendzeitschriften, Kinos, U-Bahnen, Konzertprogrammen. So könnte es zukünftig der Fall sein, dass man auf der Straße zwar keine Hilfsflyer mehr für Schwangere in Not verteilen dürfte, dafür aber Werbebroschüren für Abtreibung.

 

    • „Informationsverbot“

 

  • Bei Information handelt es sich im Kern um eine Aktion, die von den Suchenden ausgelöst wird, die sich über eine Dienstleistung oder ein Angebot informieren möchten.
  • Jede Frau kann zu jeder Zeit überall Informationen über Abtreibung erhalten.
  • Jede Frau kann zu jeder Zeit in gynäkologischen Praxen, Kliniken etc. anrufen und dort Informationen, Beratungsgespräche und Aufklärung über Abtreibung bekommen.
  • Jede Frau kann Adressen von Abtreibungseinrichtungen bei der Beratung in staatlich anerkannten Beratungsstellen erhalten. So soll unter anderem eine von Erwerbsinteressen freie Beratung und Information der Schwangeren sichergestellt werden.
  • Nicht unter das Werbeverbot fallen Informationen unter fachlich involvierten Ärzten und in Fachzeitschriften, ebensowenig die individuelle Beratung von Patientinnen und Patienten.
  • Ein Beispiel für Fehl- und Falschinformationen liefert das Werbeblatt von Kristina Hänel, Abtreibungsexpertin aus Gießen, das Grundlage für berechtigte Anzeigen gegen sie war[5]: Darin finden sich unter anderem tendenziöse Begriffe („Schwangerschaftsgewebe“, „Fruchtblase“), fälschlich spricht sie von „legalem Schwangerschaftsabbruch“ mit Beratungsbescheinigung. Außerdem soll man eine Kostenübernahmebescheinigung oder Bargeld mitbringen (das Original liegt uns vor).

 

 

  • „Fehlende Versorgung“

 

  • Laut Statistischem Bundesamt stiegen die Abtreibungszahlen in Bayern 2020 auf 12.487, die höchste Zahl seit mindestens 2012 – eine „fehlende Versorgung“ ist in diesem Bundesland somit ebensowenig festzustellen wie in allen anderen Bundesländern.
  • Wozu es führt, wenn Abtreibung als Grundversorgung betrachtet und flächendeckend angeboten wird, zeigt unter anderem die Abtreibungsquote je 1.000 Geburten in Berlin – dort wird etwa jedes fünfte Kind abgetrieben (243 Abtreibungen auf 1.000 Geburten).
  • Die Abtreibungsquote (Abtreibungen pro 10.000 Frauen im gebärfähigem Alter) steigt in Deutschland und ist mit 59 wieder auf dem Stand von 2012.
  • Eine „bessere Versorgung“ führt zu höheren Abtreibungszahlen, sinkender Hilfsbereitschaft für Frauen im Schwangerschaftskonflikt und weiter steigendem Abtreibungszwang.
  • Abtreibung ist keine normale medizinische Dienstleistung, sondern gesetzlich verboten und nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei (Beratungsschein) bzw. legal (medizinische und kriminologische Indikation). Jeder Verweis auf ein „Recht“ auf Abtreibung in Deutschland ist sachlich falsch.

 

 

  • „Bedrohung von Abtreibungsärzten“, „Angst vor Lebensschützern“

 

  • Einige Abtreibungsexperten wurden wegen Verstoßes gegen § 219a angezeigt – in fast allen Fällen zu Recht, wie gerichtlich festgestellt wurde.
  • Verantwortlich für Gesetzesverstöße sind immer diejenigen, die diese Verstöße begehen, nicht diejenigen, die sie zur Anzeige bringen.
  • Es gibt keine nachgewiesene Bedrohung, Verletzung oder Schädigung von Abtreibungsexperten oder ihren Einrichtungen in Deutschland.
  • Gesprächsangebote, Gebetsaktionen oder Demonstrationen vor Abtreibungseinrichtungen waren bisher gewaltlos und friedlich. Sie stellen für niemanden eine Bedrohung dar, sondern sind Ausdruck der Meinungsfreiheit, Demonstrationsfreiheit und Freiheit der Religionsausübung. Dasselbe gilt für die höfliche Ansprache von und Hilfsangebote an Passanten, die diese annehmen oder ablehnen können.
  • Dagegen gibt es zahlreiche Bedrohungen, Sachbeschädigungen und weitere Angriffe bei pro-life-Demonstrationen, auf Lebensrechtsorganisationen, freie Beratungsstellen oder Kirchen, die diese ethische Grundhaltung haben und unterstützen. Des Weiteren werden „Bannmeilen“ vor Abtreibungseinrichtungen gefordert, die mangels Bedrohung niemanden schützen, dafür aber Freiheiten und Hilfsangebote (die manchmal in letzter Minute angenommen werden, was auch kein gutes Licht auf die gesetzlich vorgesehene Beratungsqualität wirft) einschränken.
  • Auch von einer beruflichen „Existenzbedrohung“ kann keine Rede sein. Bei 10 – 20 Abtreibungen à etwa 400,- Euro täglich erzielen Einrichtungen, die sich auf Abtreibung spezialisiert haben, jährlich zum Teil siebenstellige Umsätze.

 

 

  • „Rechtsunsicherheit für Ärzte“

 

  • Das Gesetz ist eindeutig formuliert, jede Ärztin und jeder Arzt sicherlich problemlos in der Lage, es nachzuvollziehen.
  • Frau Hänel wurde vor dem ersten Prozess bereits zweimal angezeigt. Beide Male wurde sie darauf hingewiesen, dass sie illegal für Abtreibung wirbt und dies unterlassen soll. Als sie die Werbung weiterhin betrieb, erfolgte eine dritte Anzeige mit Gerichts-Prozess 2017. Ihr Vorgehen war also zumindest fahrlässig und ignorant, nach eigenem Bekunden ist ihr permanenter Gesetzesverstoß Absicht, um das Gesetz abzuschaffen (siehe auch FN 5).

 

 

  • „Einschränkung der ärztlichen Berufsfreiheit“

 

  • Eine Einschränkung liegt nicht vor. Ganz im Gegenteil können Abtreibungseinrichtungen ohne gynäkologische oder ganz ohne Fachausbildung und Doktortitel betrieben werden. So ist Kristina Hänel allgemeinpraktische Ärztin ohne Dissertation, Friedrich Stapf führt seit Ende seines Medizinstudiums ausschließlich Abtreibungen durch, ohne Dissertation und ohne Fachausbildung.
  • Dagegen gibt es immer mehr Fälle, in denen gutausgebildete Fachleute ihren medizinischen Beruf nicht ausüben können oder entlassen werden, weil sie aufgrund einer Gewissensentscheidung (Gewissensfreiheit ist ein Grundrecht) nicht an Abtreibungen mitwirken möchten. Es gibt weiterhin einschlägige Forderungen, in bestimmten Einrichtungen nur noch abtreibungswilliges Personal einzustellen, womit tatsächlich eine weitere Einschränkung der ärztlichen Berufsfreiheit erfolgen würde.

 

Zu 2. Änderung der gesamten gesetzlichen Regelung zur Abtreibung

 

Der Gesetzgeber hat sich um einen gesellschaftlichen Kompromiss-Versuch bemüht, um die schwerwiegenden ethischen Fragen im Zusammenhang mit Abtreibungen zu befrieden. Die aktuelle Fassung der §§ 218 und 219 StGB ist ein solcher Versuch. Damit sollen sowohl Artikel 1 des Grundgesetzes („Die Würde des Menschen ist unantastbar“) als auch die sich daraus ergebende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt und soll der Schutz von schwangeren Frauen im Konflikt und vorgeburtlichen Kindern gewährleistet werden. Mit dem vorliegenden Referentenentwurf steht der gesamte Kompromiss-Versuch, auf Basis von Grundgesetz und Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vor dem Ende.

 

Wie aufgezeigt, stellt die derzeitige Regelung des § 219a StGB keine Behinderung in Fragen der Information oder Aufklärung der betroffenen Frauen dar. Ärzte werden nicht an der Ausführung ihres Berufes gehindert, bedroht oder davon abgehalten, über ihre medizinischen Dienstleistungen zu informieren. Der Referentenentwurf ist außerdem wegen Nutzlosigkeit abzulehnen, bringt er doch keinerlei Verbesserung für Betroffene und ihre schwierige Lebenssituation (weder für schwangere Frauen und vorgeburtliche Kinder noch für Ärzte). Er impliziert demnach nicht nur keine positive Veränderung, sondern wird auch die hart erstrittene gesellschaftliche Befriedung in dieser Frage beenden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Alexandra Maria Linder (Vorsitzende)

 

 

[1] Sitzungen vom Oktober 1929 bis Juni 1930 (Abschluss der Beratungen in erster Lesung und der §§ 86 ff. in zweiter Lesung. Gesetzentwurf zum Schutze der Republik und zur Befriedung des politischen Lebens), herausgegeben von Werner Schubert, S. 592.

[2] Seine Biographie findet sich zum Beispiel unter: https://www.dgsmp.de/100-jahre/CD_DGSMP/PdfFiles/Biografien/Harmsen.pdf

[3] BT-Drs. 7/1981, S. 17.

[4] Zur Haltung von Pro Familia: https://www.profamilia.de/fileadmin/publikationen/Fachpublikationen/Standpunkt_Schwangerschaftsabbruch.pdf; zur Beteiligung an Aktionen gegen das Lebensrecht vorgeburtlicher Kinder zum Beispiel:  https://wegmit218.de/

[5] Frau Hänel verstößt notorisch und absichtlich seit mindestens 2009 gegen § 219a. Ihre Darstellung als Opfer ist vollkommen unangebracht, auch angesichts des Vermögensvorteils, den sie durch illegale Abtreibungswerbung seitdem erzielt.

„Natürlich wird der Rang des Rechtsguts des ungeborenen Lebens im allgemeinen Rechtsbewusstsein weiter geschmälert.“

Zum erneuten Legalisierungsversuch der Werbung für Abtreibung und zu dem diesbezüglichen Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums sagte Alexandra Maria Linder, Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht e.V., heute in Berlin:

Mit der Abschaffung des § 219a StGB sollen laut Entwurf von Justizminister Dr. Marco Buschmann das nachhaltige Ziel 3 (gesundes Leben für Menschen jeden Alters) und Ziel 5 (alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen) erreicht werden. Kinder vor der Geburt fallen für das Ministerium anscheinend nicht in die Kategorie von Menschen, Frauen oder Mädchen, denn deren gesundes Leben und Selbstbestimmung werden dadurch weiter eingeschränkt oder gleich mit abgeschafft. Weiterhin wird in dem Papier argumentiert, Frauen würden ohne Werbeverbot nicht von Informationen über einen „erlaubten Eingriff“ abgehalten. Frauen wurden jedoch niemals von Informationen abgehalten und Abtreibung ist in Deutschland nicht „erlaubt“.

Der Entwurf weist auf den Fall von Frau Hänel, Abtreibungsexpertin in Gießen, hin. Frau Hänel, die mit nur zehn Abtreibungen pro Werktag einen hohen sechsstelligen Jahresumsatz erzielen kann, handelt seit mindestens 2009 absichtlich und systematisch gesetzeswidrig. Hierfür wurde sie mehrfach rechtmäßig verurteilt, wird aber als schuldloses Opfer und kurz vor der Armutsgrenze stehend präsentiert. Die in ihrer illegal verbreiteten Werbebroschüre befindlichen „sachlichen Informationen“ sprechen sachlich falsch von „legalem Schwangerschaftsabbruch“ mit Beratungsschein (der keineswegs legal, sondern rechtswidrig, aber mit Schein straffrei ist), vertuschen die Tatsache der von ihr selbst zugegebenen Beendigung menschlichen Lebens mit Formulierungen wie „Schwangerschaftsgewebe wird ausgestoßen“ und weisen darauf hin, dass man Bargeld („Privatzahlerinnen“) oder Kostenübernahmebescheinigung mitbringen müsse. Das Argument im Referentenentwurf für die Gesetzesabschaffung, Abtreibungsexperten könnten „fachlich am ehesten zur Aufklärung“ über Abtreibung beitragen, wird in wesentlichen Punkten geradezu klassisch ad absurdum geführt. Das Justizministerium weist zu Recht darauf hin, dass der Status „des Vermögensvorteils wegen“ bereits eintritt, wenn man für sein Tun „ein Honorar erhält“. Auch im Fall von Frau Hänel ging es eindeutig und immer um – in Teilen sogar irreführende – Werbung des Vermögensvorteils wegen, ein Paradebeispiel für das, was durch § 219a verhindert werden soll.

Die Erklärungsversuche des Ministeriums, das Schutzkonzept des Staates für vorgeburtliche Kinder sei mit dem „Verzicht auf die Strafbewehrung der Werbung“ für Abtreibung vereinbar, sind Makulatur: Wenn man für eine Handlung werben darf, wird sie mit der Zeit als gesellschaftlich akzeptabel und legal betrachtet. Natürlich wird entgegen der Entwurfsbehauptung der „Rang des Rechtsguts des ungeborenen Lebens im allgemeinen Rechtsbewusstsein“ damit weiter geschmälert. Und genau das ist das Ziel des erneuten Vorstoßes – übrigens nach dem Motto: so lange abstimmen, bis das Ergebnis passt, denn alle diesbezüglichen Versuche der letzten vier Jahre wurden abgeschmettert oder abgemildert. Der Referentenentwurf ist ein erneuter Versuchsballon für die vollständige Legalisierung der Abtreibung als kostenlose „Gesundheitsversorgung“, wie es im Koalitionsvertrag steht, und hat im Falle des Erfolgs mit Sicherheit auch im Entwurf verneinte „demographische Folgen“. Es wirft außerdem viele weitere Fragen auf, wenn das Justizministerium als erstes Projekt der neuen Koalition ausgerechnet eine Förderung der Abtreibung angeht, die in den vergangenen Jahren keine Mehrheit fand und mit Sicherheit nicht das größte rechtliche Problem unseres gegenwärtigen Staates darstellt.

www.keine-werbung-fuer-abtreibung.de

Pressemitteilung vom 18.01.2022

Am 28. Dezember begeht die Katholische Kirche das Fest der Unschuldigen Kinder. Dieses Fest ist seit dem sechsten Jahrhundert überliefert und erinnert an den Kindermord des König Herodes. Nur ein Satz im Matthäus-Evangelium (Kapitel 2, Vers 16) beschreibt die grausame Szenerie, wie Herodes aus Angst vor dem Verlust seiner Macht alle Jungen bis zum Alter von zwei Jahren in Bethlehem und Umgebung ermorden ließ. Drei Weise hatten ihn zuvor aufgesucht und gefragt, wo der „neugeborene König der Juden“ zu finden sei.

Auch heute, etwa 2.000 Jahre später, werden auf der ganzen Welt Millionen von Kindern missbraucht, ausgebeutet und umgebracht. Die jährlichen Schätzungen und Statistiken sind furchtbar: Bis zu einer halben Million Kinder werden gezwungen, mit einer Waffe in der Hand andere Menschen zu töten. Etwa 200 Millionen Kinder müssen schwer arbeiten, um ihre Familien zu ernähren, werden als Arbeitssklaven verliehen oder verkauft. Bis zu 50 Millionen Kinder sind auf der Flucht, über 145 Millionen vom Hungertod bedroht. Weit über 20 Millionen Kinder werden sexuell missbraucht. Bis zu 57 Millionen Kinder werden wegen des falschen Geschlechts, genetischer Besonderheiten, Problemen der Eltern und zunehmend einfach aus Willkür und Unlust abgetrieben.

Dieser Tag ist ein besonderer Anlass zur Trauer um alle getöteten Kinder und zum Einsatz für alle bedrohten Kinder. Er ist ein besonderer Anlass zur humanitären Besinnung, dass gesunde, starke Erwachsene, dass Politik und Gesellschaft die Verantwortung haben, sich um diejenigen zu kümmern, die sich selbst nicht helfen können. Jede Form des Kindesmissbrauchs muss bekämpft und beendet werden. Alle Erwachsenen, die Kinder aus niedrigen Beweggründen wie Machterhalt, Vermögensvorteil, Egoismus missbrauchen, ausbeuten oder töten, müssen an ihrem Tun gehindert und für ihr Tun zur Verantwortung gezogen werden.

Wir bitten alle Christen, an diesem Tag der Unschuldigen Kinder besonders für alle Kinder zu beten, die von Gewalt, Ausbeutung und Tod bedroht sind.

Pressemitteilung vom 27.12.2021

Zum Amtsantritt der neuen Bundesregierung sagte die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht e.V., Alexandra Linder, heute in Berlin:

Wir gratulieren Bundeskanzler Olaf Scholz und seiner Bundesregierung zur Übernahme der Amtsgeschäfte und wünschen für die bevorstehenden Aufgaben gutes Gelingen.

Annalena Baerbock möchte sich als Außenministerin weltweit für Menschenrechte einsetzen und auf internationale Kooperation und Gemeinsamkeiten setzen. Das ist ein guter Vorsatz, zum Beispiel in Bezug auf weltweite Abtreibungsregelungen und deren Folgen.

So stimmte das Parlament in Chile, auch angesichts negativer Erkenntnisse aus vielen Staaten, gerade gegen eine bis zur 14. Schwangerschaftswoche (SSW) legalisierte Abtreibung.

Angesichts jahrzehntelanger negativer Erfahrungen und immens hoher Abtreibungszahlen, vor allem bei Minderheiten, steht in den USA eine Revision des Abtreibungsurteils Roe vs. Wade an. Dort durfte man bisher etwa bis zur 24. SSW, der angenommenen „Lebensfähigkeit“ (viability) des Kindes, abtreiben – mittlerweile wurde das bisher jüngste Kind in der 18. SSW geboren.

Ein kritischer, menschenrechtlicher Blick in die gesellschaftlichen Zustände und die Lage von Frauen in anderen Staaten führt zu der Erkenntnis, dass jede Form der Abtreibungslegalisierung höhere Zahlen zur Folge hat und dass Abtreibung die Emanzipation von Frauen in keiner Weise voranbringt.

Ungeachtet all dessen plant die Koalition laut Vertrag, ein im Vergleich mit vielen anderen Staaten besseres und humaneres Gesetz aufzugeben, die kommerzielle Werbung für Abtreibung zu erlauben und Abtreibung als „Gesundheitsversorgung“ zu legalisieren.

Wir fordern die Koalition und die neue Bundesregierung dazu auf, ihrem vornehmsten Auftrag besonders gewissenhaft nachzukommen: Sorgen Sie dafür, dass die Würde jedes Menschen unantastbar ist, dass die Menschenrechte für alle Menschen gewahrt sind. In Bezug auf Abtreibung betrifft dies die Mütter im Schwangerschaftskonflikt, denen statt der ihnen zustehenden umfassenden Unterstützung der Tod ihres eigenen Kindes als vermeintliche Lösung angeboten wird. Und es betrifft die Kinder, die aufgrund von genetischen Besonderheiten, Krankheiten, Konflikten oder aufgrund reiner Erwachsenenwillkür vor ihrer Geburt sterben sollen.

Pressemitteilung vom 9.12.2021