Pressemitteilung 13.09.2022

Mit einem Grußwort unterstützt die Deutsche Bischofskonferenz den Marsch für das Leben am kommenden Samstag. Bischof Dr. Bätzing verweist darin auf die vielfältigen Gefährdungen, denen das menschliche Leben ausgesetzt sein kann, insbesondere „für die Phasen des menschlichen Werdens und Vergehens“, am Lebensanfang, wenn der Mensch „mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle entsteht“, und am Lebensende, „wenn ihn seine körperlichen und geistigen Kräfte wieder verlassen“. Für aktuell besonders bedrohlich erachtet Bischof Dr. Bätzing die „vorgeburtliche Selektion, die sich an vordergründigen Maßstäben ausrichtet“ und eine inakzeptable Anmaßung sei. Christinnen und Christen müssten protestieren, wenn menschliches Leben „Nützlichkeitserwägungen“ unterzogen werde, sei es vor der Geburt oder am Lebensende. „Ich danke Ihnen herzlich für Ihren beharrlichen Einsatz und bin Ihnen aus Limburg, wo wir das Kreuzfest feiern, in Gedanken und Gebet verbunden.“

Jeder Mensch, so Bätzing weiter, sei von Gott um seiner selbst willen gewollt und geliebt. „Setzen wir uns also gemeinsam für das gefährdete Leben ein. Für den „Marsch für das Leben“ am 17. September 2022 in Berlin wünsche ich Ihnen Gottes Segen.“

Der Bundesverband Lebensrecht setzt sich mit seinen 16 Mitgliedsvereinen und über 25.000 Mitgliedern für umfassende Menschenwürde und die damit verbundenen Grundrechte von der Zeugung bis zum Tod ein, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Alter oder Gesundheitszustand.

Nächste Veranstaltung: Kongress Leben.Würde, Schönblick/Schwäbisch-Gmünd, 21.–23.10.2022

Alexandra Maria Linder M.A.

Vorsitzende BVL e.V.
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Bundesverband Lebensrecht e.V.

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Pressemitteilung 09.09.2022

Mit einer Resolution, die ohne Abstimmung angenommen wurde, haben die Vereinten Nationen ihr Hauptziel, die Wahrung des Weltfriedens, ad absurdum geführt: Der Zugang zu sicherer, legaler Abtreibung sei ein Teil der Förderung und des Schutzes der Menschenrechte aller Frauen. Damit zementiert eine Organisation, die vor allem gegründet wurde, um die Tötung unschuldiger Menschen zu verhindern, eine angebliche Rechtmäßigkeit der Tötung von Kindern vor der Geburt – den unschuldigsten aller Menschen überhaupt. Durch den Marsch für das Leben setzt der Bundesverband Lebensrecht mit seinen 16 Mitgliedsvereinen umso mehr ein Zeichen für den Schutz und die Grundrechte auch dieser Menschen.

Zum Marsch für das Leben am 17. September 2022 um 13 Uhr vor dem Brandenburger Tor (Platz des 18. März) laden wir herzlich ein!

Mit dem Grußwort von Präses Ansgar Hörsting unterstützt der Bund FeG in Deutschland den Marsch für das Leben und die Anliegen des Lebensrechts. Hörsting verweist unter anderem auf die „nicht gut differenzierten Zwischentöne“ in der Abtreibungsdebatte und mangelhafte Berichterstattung. So werde kaum darüber berichtet, dass in den USA vor der neuen Entscheidung des Supreme Court Kinder bis zur 24. Schwangerschaftswoche legal abgetrieben werden durften. Das Eintreten für das Lebensrecht erfolge „nicht gegen die Frauen, sondern gegen ein Umfeld, das bei vielen Frauen das Gefühl hinterlässt, Kinder seien vor allem eine Belästigung oder Last“. Daher sei die Veranstaltung auch für diejenigen gedacht, „die darunter leiden, abgetrieben zu haben. Sie sollen den Weg zum Leben finden. Denn die Konsequenzen einer Abtreibung werden häufig verharmlost“.

Alexandra Maria Linder M.A.

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Pressemitteilung 01.09.2022

 

Der weiße Hintergrund symbolisiert Gewaltlosigkeit und die Unschuld der Kinder. Die Füßchen gehören den Kindern, die Streifen den Eltern. Das Herzsymbol versinnbildlicht Liebe für Mutter und Kind. Die Hände sind die der Mutter, der Kreis der sichere Lebensort in ihr: Dies ist die neue Flagge der internationalen Lebensrechtsbewegung, die auf dem Marsch für das Leben in Berlin 2021 vorgestellt wurde.

Zum Marsch für das Leben am 17. September 2022 um 13 Uhr vor dem Brandenburger Tor (Platz des 18. März) laden wir herzlich ein!

Der Bundesverband Lebensrecht mit seinen aktuell 16 Mitgliedsvereinen und über 25.000 Mitgliedern plant, den September als jährlichen Pro Life-Monat zu etablieren, der mit Veranstaltungen, Aktionen, Kampagnen für das Lebensrecht und, als Höhepunkt, dem Marsch für das Leben in Berlin gestaltet wird. Den Auftakt macht die Jugend für das Leben am kommenden Samstag, 3.9., mit ihrer Pro Life City Tour in Koblenz.

Alle politischen, gesellschaftlichen und kirchlichen Gremien und Gruppierungen sind eingeladen, Flagge zu zeigen – für die Menschenwürde, für das Lebensrecht jedes Menschen von der Zeugung bis zum Tod, ohne Einschränkung, ohne Begrenzung, ohne willkürliche Definition.

Alexandra Maria Linder M.A.

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Der Kampf um das Leben spitzt sich immer mehr zu. Niemand hätte für möglich gehalten, dass das historische Urteil „Roe versus Wade“ des Obersten US-Gerichts aus dem Jahr 1973 für nichtig erklärt werden könnte. Doch am 24. Juni 2022 hat der Supreme Court genau diesen Schritt vollzogen und das Recht auf Abtreibung gekippt. Im Gegenzug hob die Bundesregierung am selben Tag das Werbeverbot für Abtreibung auf und das EU-Parlament ging nun noch einen Schritt weiter.

Frau Alexandra Linder nahm dazu Stellung im Interview mit “Kirche heute“.

 

Lesen Sie hier das gesamte Interview der „Kirche heute 8+9/2022“.

Berlin, 07.07.2022

Pressemeldung des BVL zur Entschließung des EU-Parlamentes, Abtreibung als „Grundrecht“ in der EU-Charta zu verankern

„Abtreibung als Bestandteil einer Grundrechtecharta führt Grundrechte ad absurdum.“

Zur heute im EU-Parlament verabschiedeten Entschließung über ein Grundrecht auf Abtreibung sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V., in Berlin:

In die Grundrechtecharta der Europäischen Union soll laut heutiger Mehrheitsabstimmung im EU-Parlament als Artikel 7a folgender Passus eingefügt werden: „Jeder hat das Recht auf sichere und legale Abtreibung.“ Diese Grundrechtsverwirrung ist eigentlich so bizarr, dass man eher an einen üblen Scherz als eine ernsthafte Debatte und Entschließung glauben könnte. Unmittelbar nach dem Verweis auf die Menschenwürde, auf das Recht jeder Person auf Leben, Unversehrtheit, nach dem Verbot eugenischer Praktiken und dem Recht auf Freiheit und Sicherheit würden in dieser Charta einer ganzen Gruppe von Menschen alle Rechte mit einem Satz wieder genommen. Der perverse Trick: Diese Gruppe von Menschen, die alle Menschen von der Zeugung bis zur Geburt umfasst, wird willkürlich und entgegen allen wissenschaftlichen Erkenntnissen aus dem Menschsein herausdefiniert.

Hier sollen Pflöcke gegen das Leben eingeschlagen werden. Abtreibung als Bestandteil einer Grundrechtecharta führt Grundrechte ad absurdum: Alle Erkenntnisse der Embryologie, der pränatalen Psychologie, der Biologie etc. stellen eindeutig fest, dass der Mensch von seiner Zeugung an Mensch ist und bereits vor der Geburt eine faszinierende personale Entwicklung durchläuft. Zu einem Zeitpunkt, an dem dies noch nie so hervorragend belegt war, genau dies zu verleugnen, führt in finsterste, antihumane, barbarische Zeiten, nach dem Motto: Wer Mensch ist, wird von anderen Menschen bestimmt. Für die Gefahren, die hinter einer solchen Entwicklung stehen, genügt der Blick in die Menschheitsgeschichte.

Mit dem Antrag auf die USA zu verweisen, zeigt den Zynismus der ideologischen Protagonisten: Nach 49 Jahren propagierter und geförderter Abtreibung in den USA sind von über 63 Millionen (!) so getöteten Kindern über ein Drittel afroamerikanische Kinder – bei einem afroamerikanischen Bevölkerungsanteil von unter 16 %. Die Müttersterblichkeit ist in dieser Zeit vor allem bei diesen Frauen extrem gestiegen und liegt bei 55 Frauen auf 100.000 Geburten (zum Vergleich: Deutschland liegt bei 7, weiße US-Amerikanerinnen bei 18). Die Behauptung, legalisierte Abtreibung senke die Müttersterblichkeit und sei für arme Frauen in irgendeiner Weise eine Hilfe, widerlegt sich durch solche und weitere Zahlen und Fakten, die übrigens bei sauberer Recherche in allen Staaten nachzuweisen sind, selbst.

Wenn man, wie es in der Charta steht, in einer „friedlichen Zukunft“ auch „künftigen Generationen“ gegenüber verantwortlich sein will, ist es im übrigen geradezu schizophren, dort gleichzeitig zu verankern, dass künftige Generationen explizit und gewaltsam am Leben gehindert werden dürfen.

Alexandra Maria Linder M.A.

Vorsitzende BVL e.V.
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Pressemitteilung: 06.07.

ALfA kritisiert Forderungen der Familienministerin, Abtreibungen zum verpflichtenden Bestandteil der ärztlichen Ausbildung zu machen – Kaminski: Ziel allen ärztlichen Handelns muss Heilen und Leben retten sein

Zum Vorstoß der Familienministerin Lisa Paus, Abtreibungsmethoden alle angehenden Mediziner dazu zu verpflichten, Abtreibungsmethoden zu erlernen, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Die grüne Familienministerin fordert allen Ernstes, dass nach dem Wegfall des Werbeverbots für Abtreibungen nun dringend weitere Schutzzäunen geschliffen werden müssten, die das ungeborene Leben in Deutschland schützen. Besonders absurd ist in diesem Zusammenhang ihre Forderung, zur Sicherung der Versorgung mit flächendeckenden Abtreibungseinrichtungen sei es notwendig, dass bereits Medizinstudenten im Rahmen ihrer Ausbildung das Handwerk der vorgeburtlichen Kindstötung erlernen sollten.
Eine solche Forderung ließe sich nur umsetzen, wenn gleichzeitig für alle Medizinstudenten die Gewissens- und Religionsfreiheit nicht mehr gelten würde. Wenn das Grundrecht auf Leben einem Teil der Bevölkerung aberkannt wird, büßen andere Menschen ebenfalls ihre Grundrechte ein.
Hier wird auf dem Rücken der Bevölkerung Ideologie betrieben, die mit Familienpolitik gar nichts mehr zu tun hat. Tatsache ist: In Deutschland gibt es noch knapp 650 Geburtshilfen, in denen jedes Jahr ca. 750.000 Kinder geboren werden. Es gibt jedoch fast doppelt so viele Abtreibungseinrichtungen, in denen jedes Jahr ca. 100.000 Abtreibungen durchgeführt werden. Wo besteht also wirklich ein Mangel? Geburten lassen sich nicht terminieren, Abtreibungen schon. Wer daher Familienpolitik betreiben und sich für Frauengesundheit stark machen möchte, der stärkt die Geburtshilfe. Wer dagegen meint, alle Medizinstudenten zur Erlernung einer Tötungshandlung zu verpflichten, verschärft den ohnehin eklatanten Ärztemangel in Deutschland. Junge Menschen in Deutschland arbeiten schon als Teenager hart, um mit einer Abiturbestnote einen Medizinstudienplatz ergattern zu können. Sie bringen Höchstleistungen im Studium, um die anspruchsvollen Prüfungen zu bestehen. Sie tun dies alles, weil sie lernen möchten, wie man Menschen heilt und Leben rettet. Wenn jedoch das Töten ungeborener Menschen verpflichtender Teil ihrer Ausbildung werden sollte, werden wir den Ärztemangel verschärfen – weil dann nur noch diejenigen Medizin studieren werden, für die das Töten ungeborener Menschen einfach dazu gehört.
Auch die Ankündigung Paus‘, eine außerparlamentarische Expertenkommission einberufen zu wollen, die sich mit der Frage befassen soll, wie man den § 218 außerhalb des Strafgesetzes regeln könne, sieht Kaminski kritisch. Trotz aller Schwächen sei der § 218 ein Gesetz, dass dem Anspruch des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichts, das Leben auch des ungeborenen Menschen zu schützen, wenigstens ansatzweise gerecht werde. Offensichtlich befürchtet die Ampel-Koalition den Zorn des Wahlvolks und besetzt daher die Kommission lieber mit handverlesenen Experten, die sich nicht gegenüber ihren Wählern rechtfertigen müssen, wohl aber vermutlich das gewünschte Ergebnis präsentieren. Verwundern muss dies niemanden: Wenn Teile der Grundrechtecharta der EU von Ideologen außer Kraft gesetzt werden, steht auch die Präambel zur Dispositon, die noch die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie als Grundsätze der Europäischen Union erkennt.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.

Zur morgigen Debatte im Bundestag über das Werbeverbot für Abtreibung sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V., heute in Berlin:
Im Februar zeigten Vertreter einer Regierungspartei, was sie von Recht und Gesetz halten. Sie präsentierten sich mit einem Tanz-Video zur erwünschten Abschaffung von § 219a StGB: Die FDP-Bundestagsabgeordneten Kristine Lütke und Ria Schröder zeigten bei Instagram mit Kollegen und musikalischer Untermalung ausgerechnet durch „Short Dick Man“ begeistert die Kehle durchschneiden-Geste – auf dem Weg zur Abschaffung von § 219a. Abgeordnete anderer Regierungsparteien schließen sich dem an und posieren zum Beispiel auf Fotos mit Eierstöcken in Form von „Stinkefingern“.
Solche Szenen belegen, wes Geistes Kind manche Volksvertreter im Bundestag sind:
Sie haben keine Ahnung von der Situation, in der sich Frauen im Schwangerschaftskonflikt befinden. Sie ignorieren und negieren, welchen Sinn das Gesetz hat und haben muss. Sie lassen sich von gutverdienenden, die Gesetze brechenden Abtreibungsexperten instrumentalisieren. Sie versuchen, die Kinder vor der Geburt grundgesetzwidrig zu entmenschlichen. Sie interessieren sich nicht für die Lage von Frauen, die aufgrund einer überraschenden Schwangerschaft in Konflikte und unter Druck geraten, vor allem durch Männer, die keine Verantwortung übernehmen wollen. Sie verhalten sich pubertär, niveaulos, unsachlich, wohingegen die Bürger von Bundestagsabgeordneten zu Recht ein seriöses, würdiges Benehmen erwarten. Und all dies unter dem Deckmantel einer angeblichen, tatsächlich aber durch nichts begründeten oder gar bewiesenen Förderung der Gleichstellung von Frauen.
Bei der aktuellen Fassung der §§ 218 und 219 StGB handelt es sich um einen Kompromiss-Versuch. Eine Abschaffung des § 219a hätte verfassungsrechtlich wie politisch weitreichende Konsequenzen. Alle Bestrebungen in diese Richtung dienen dazu, die gesamte gesetzliche Regelung in Bezug auf Abtreibung zu ändern, wie es in Anträgen einiger Bundestagsfraktionen offen formuliert und gefordert wird.
Es ist inzwischen detailliert nachgewiesen, dass es nicht um ein Informationsverbot geht, dass auch von Abtreibungsexperten Falschinformationen verbreitet werden, dass es kein Gesetzentwurf aus der Zeit oder im Sinne des Nationalsozialismus ist, dass es hinreichende Informationen über Abtreibung und Abtreibungseinrichtungen gibt. Es besteht sachlich kein Grund, Werbung für Abtreibung zu erlauben.
Der BVL ruft die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dazu auf, das Werbeverbot für Abtreibung zu erhalten. Nehmen Sie die ethische Dimension und die Lebenswirklichkeit von Frauen ernst.

„Fortschritt“ ohne Grenzen – Wohin führt die Optimierung des Menschen?

Fachtagung zur „Woche für das Leben“  am 30.04.2022 

13:00–17:00 Uhr „Alte Börse“ Naschmarkt 2, 04109 Leipzig 

Alle Informationen auch hier zum Download: Flyer Fachtung

„Mehr Fortschritt wagen“ lautet die Überschrift des Koalitionsvertrags der Bundesregierung. 

Dieser Vertrag fordert in den Bereichen Abtreibung und Embryonenschutz sowie für die „reproduktive Selbstbestimmung“ die Aufhebung fast aller rechtlichen Schranken, die sich beim Schutz des Embryos bewährt haben. 

Ob durch Eizell- und Samenspende, Mietmutterschaft oder „gleichgeschlechtliche Elternschaft“: Rechte von Eltern und Kindern vor und nach ihrer Geburt sollen ausgehöhlt werden. Die Zulassung genetischer Optimierung und der Keimbahnmanipulation mittels CRISPR-„Genschere“, die Selektion von Embryonen auf Basis von Gesundheitskriterien und ihre „Verwertung“ zu Forschungszwecken, die Schaffung von Chimären für Transplantationszwecke – all dies findet sich im Koalitionsvertrag. 

Eine grundsätzliche „Neubewertung“ menschlichen Lebens wird vorbereitet und von Wissen-schaftsakademien, Interessenvertretern, profitierenden Pharmaunternehmen und Medizinern unterstützt. Alles unter der Maßgabe, der Staat wolle die individuellen Freiheiten seiner Bürger fördern und ihnen mehr Selbstbestimmung, Gesundheit und Lebenserfüllung ermöglichen. 

Was hier geplant wird, ist jedoch kein Fortschritt. Vielmehr geht die Grundlage unserer Zivilisation verloren, die darin besteht, das Leben eines jeden Menschen als kostbar zu erachten, unabhängig von der Erfüllung wie auch immer gestalteter Bedingungen und Kriterien. 

Wir freuen uns, diese aktuellen Themen mit Ihnen und unseren Experten vor Ort in Leipzig oder mit Ihrer digitalen Beteiligung zu diskutieren. 

Ablauf 

13:00 Uhr 

Imbiss/Getränke 

13:30 Uhr 

„Die blasse Brut des Übermenschen“ 

Prof. Sören Hoffmann (Lehrstuhl Philosophie/Ethik Fernuniversität Hagen)

Das Ziel, einem „besseren Menschen“ den Weg zu bereiten, ist über viele Jahrhunderte als Aufgabe der Religion, der Philosophie, der Pädagogik und der Aufklärung angesehen worden. Erst in neuerer Zeit sollen rein technische Mittel eine „Perfektionierung“, ja eine Überwindung des bisherigen, „unvollkommenen“ Menschen ermöglichen. Es ist jedoch leicht, zu zeigen, dass entsprechende Zielsetzungen auf eine tiefsitzende Störung im Selbst- und Weltverhältnis verweisen, die als Ausdruck einer akuten Dehumanisierung des Denkens und Handelns verstanden werden muss. Die Therapie und Alternative dazu kann nur in der Erinnerung an das, was eigentliche Lebensfülle für den Menschen als Vernunft- und Freiheitswesen wäre, gefunden werden.

14:30 Uhr 

Transhumanismus: Neuerfindung des Menschen im 21. Jahrhundert“

Susanne Hartfiel (Sozialwissenschaftlerin/Sozialpädagogin Bremen)

 Transhumanisten haben sich auf die Fahne geschrieben, Welt und Menschheit zu retten, indem sie den Menschen mithilfe moderner Wissenschaft und Technologien neu erfinden. Ihren Bemühungen liegt ein Welt- und Menschenbild zugrunde, dessen Prinzipien selten offengelegt werden. Diese Prinzipien sind nicht neu und bedrohen das Leben schwacher Menschen schon jetzt. Konsequent umgesetzt, werden sie zu einer Gesellschaft führen, die jede Menschlichkeit verloren hat. Es wird Zeit, die Menschenfreundlichkeit des christlichen Menschenbildes wiederzuentdecken. 

15:30 Uhr Kaffeepause 

16:00 Uhr 

Die Geschichte des Transhumanismus“ 

Prof. Dr. med. Paul Cullen (Innere Medizin/Infektiologie Universität Münster)

Die „World Transhumanist Association“ wurde erst 1998 durch Niklas Boström von der Universität Oxford im Vereinigten Königreich gegründet. Die zugrundeliegende Idee, die Grenzen des natürlichen Seins zu überwinden, ist jedoch viel älter und lässt sich bis in die Alt-Steinzeit, als die ersten Artefakte von Menschenhand geschaffen wurden, zurückverfolgen. Jede Epoche bringt ihre eigenen Vorstellungen hervor, und so wundert es nicht, dass die transhumanistischen Vorstellungen unserer Zeit eine stark technologische Prägung aufweisen. Doch nur knapp unter der metallglänzenden Oberfläche sind die atavistischen Sehnsüchte weiterhin klar erkennbar. 

 

Anmeldung (auch für die Zusendung des Links für die digitale Teilnahme): 

berlin@bv-lebensrecht.de 

oder 

030-64494039 

Teilnahmegebühr: 10,– Euro, bitte nach Anmeldung per Überweisung oder vor Ort in bar. 

Die digitale Teilnahme ist kostenlos. 

Nicht erst seit dem Krieg in der Ukraine wird uns täglich vor Augen geführt, dass Menschen weltweit in Not sind. In mancher Beziehung gilt dies besonders für Frauen. Sie leben unter schwierigsten Umständen, werden aufgrund ihres Geschlechts unterdrückt, haben keine Chance, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. In vielen Ländern werden Frauen unter anderem im Bereich der Fortpflanzung, der Bildung, der Gesundheitsversorgung und der Familie von klein auf diskriminiert.

Für die Versorgung von Müttern während der Schwangerschaft, bei der Geburt und danach fehlen Gesundheitseinrichtungen, Hebammen und weitere Hilfs- und Anlaufstellen, um die Müttersterblichkeit zu senken. Mädchen werden abgetrieben, weil sie in manchen Kulturen als minderwertig angesehen werden; weltweit fehlen dadurch jetzt schon Frauen im dreistelligen Millionenbereich. Frauen haben kein Mitspracherecht in Fragen der Familienentwicklung, der eigenen Bildung und der Bildung ihrer Kinder, oft auch kein Mitspracherecht in Bezug auf die gewünschte Kinderzahl. Frauen verbringen einen Großteil des Tages damit, Trinkwasser von weither zu holen, sich um die Ernährung der Kinder zu sorgen und sich gegen Gewalt zu wehren. Um diese Problematik wirksam und nachhaltig zu lösen und diesen Milliarden Frauen weltweit zu helfen, braucht es eine gesellschaftlich respektierte, langfristig angelegte Gleichberechtigungsstrategie, braucht es sinnvolle, auf die Länder, Kulturen und Frauen zugeschnittene Hilfs- und Selbstbestimmungsprogramme.

Keiner dieser Frauen hilft es, ihr aus dem Ausland vorschreiben zu wollen, wie viele Kinder sie bekommen darf. Keiner dieser Frauen hilft es, wenn man ihr als Lösung Abtreibung anbietet und sie in ihrer Lebenssituation belässt. In Burma/Myanmar zum Beispiel gibt es in keiner der mindestens 135 ethnischen Gruppen ein Wort für Abtreibung, auch dort wird Frauen jedoch Abtreibung als vermeintliche Lösung ihrer Probleme angeboten. In Kampala/Uganda wird Frauen, die als Prostituierte arbeiten müssen, weil sie und ihre Kinder sonst verhungern würden, keine Möglichkeit geboten, dieser Situation zu entkommen. Stattdessen bekommen sie von internationalen Organisationen illegale Abtreibungsmittel, falls sie von Freiern schwanger geworden sind. Zahllose solcher Beispiele aus der ganzen Welt zeigen den Zynismus von Organisationen, die einer letztendlich frauenverachtenden und rassistischen Ideologie folgen.

Der Bundesverband Lebensrecht fordert Politik und Gesellschaft anlässlich des Internationalen Frauentages auf, sich nicht mit ideologischen, frauenfeindlichen Projekten wie der Werbefreiheit für und Propagierung von Abtreibungen zu befassen, sondern Müttern im Schwangerschaftskonflikt und Frauen weltweit wirklich zu helfen.

Pressemitteilung zum Internationalen Frauentag am 08. März 2022