„Als katholische Kirche haben wir uns diesem Schutz des Lebens unbedingt verschrieben. Ob vor der Geburt, bei Krankheit oder im Alter: Wir dürfen nicht entscheiden, welches Leben lebenswert ist und welches nicht. Wir dürfen nicht abweichen von unserem Glauben an das Leben und dem Einsatz für das Leben.“

So schreibt Erzbischof Stephan Burger in seinem Grußwort an den Bundesverband Lebensrecht zum Marsch für das Leben am 22. September.

Er wünscht allen Teilnehmenden „Mut, Überzeugungskraft, ein starkes Miteinander und Gottes Segen für eine solidarische Initiative für das Leben!“

Hier können Sie das vollständige Grußwort nachlesen.

Für die Christdemokraten für das Leben (CDL) nimmt die Bundesvorsitzende, Mechthild Löhr, Stellung zu den neuen Vorschlägen:

„Direkt nach der Sommerpause hat der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn unerwartet zügig seinen Referenten-Gesetzentwurf zur Verbesserung der Organspende (GZSO) vorgelegt. Damit folgt er weitestgehend inhaltlich der in der Koalitionsvereinbarung bereits angekündigten Förderungsabsicht von Transplantationen, geht aber sofort darüber hinaus. Auch wenn die drohende Einführung der „Widerspruchslösung“ explizit weder im Gesetzentwurf noch im Koalitionsvertrag steht, soll sie nun eingebracht und fraktionsübergreifend als „Gewissensentscheidung“ möglichst im breiten Konsens durchgewunken werden. Dies wäre ein fundamentaler und gefährlicher Richtungswechsel, den die Christdemokraten für das Leben
(CDL) entschlossen ablehnen.

Einerseits will der Gesundheitsminister den Kliniken und Ärzten deutlich mehr und höhere finanzielle und personelle „Anreizsysteme“
für Organentnahmen bieten. Andererseits aber soll auch gezielt ein massiver neuer Handlungsdruck aufgebaut werden. Denn bei allen potentiellen „Spendern“, das hieße jedoch dann tatsächlich bei allen
(!) als hirntot deklarierten Patienten, soll lt. Gesetzentwurf zukünftig ausdrücklich seitens der Klinik begründet werden, warum dieser Patient jeweils im Einzelfall KEIN Organspender gewesen sei.

Zwei Tage nach der Erstveröffentlichung des Gesetzes setzt dann der Bundesminister nach und plädiert im völligen Gegensatz zu seiner früher veröffentlichten eigenen Position und der bisherigen Programmatik der Unionsparteien für einen weiteren völligen Paradigmenwechsel. Spahn will (wie überraschend auch die Bundesärztekammer im Mai 2018) nun hin zu einer Widerspruchslösung für alle Bürger. Diese würden damit dann – statt aus eigenem freiwilligen Entschluss zur individuellen Organ-„Spende“ – ausnahmslos alle zu Organ-„Lieferanten“ und als solche ärztlicherseits behandelt und genutzt. Das gefährdete zukünftig vor allem solche Bürger, die nicht den entsprechenden Wissens- und Informationsstand haben und sich dementsprechend bisher nicht explizit gegen einen Tod mit Organspende entschieden haben. Damit will der Bundesminister die Menschen offensichtlich zu einer sehr frühen persönlichen Entscheidung zwingen, die diese aus vielen Motiven bisher selbst nicht treffen wollten oder konnten.

Dieser neue gesundheitspolitische Kurswechsel ist in vielfacher Hinsicht eine besondere Provokation:

Damit würde sich unser Staat ein generelles Verfügungsrecht über jeden Bürger zur Fremdnutzung seiner Organe anmaßen, wie es seit vielen Jahrzehnten in Deutschland zu Recht völlig undenkbar war.
Immerhin haben dank intensivster Werbung seitens der Krankenkassen und staatlich getragener medizinischer Einrichtungen bereits heute über 30 % der Bürger freiwillig einen Organspenderausweis, was allein zeigt, wie überflüssig dieser radikale Vorstoß des Gesundheitsministers ist. Dass derzeitig bei 1260 Intensivkrankenhäusern, die in Deutschland in der Lage sind, als hirntot erklärte Patienten bis zur Organtransplantationsoperation am Leben zu erhalten, nur 797 Organe erfolgreich transplantiert werden konnten, hat offensichtlich deutlich mehr mit der Organisation des gesamten Organhandels-Prozesses zu tun, als mit der mangelnden Bereitschaft der Bürger, selbstlos zum Schluss das eigene Leben auf dem OP-Tisch von Ärzten beenden zu lassen.

Auch wenn einige kleinere EU- Länder und Spanien bereits eine Form der Widerspruchsregelung praktizieren, hat sich Deutschland aus guten Gründen bisher immer dagegen verwahrt, Ansprüche des Staates an Leib und Leben seiner Bürger einzufordern. Auch persönliches Eigentum gehört nicht dann umgehend dem Staat, wenn der Sterbende keine andere Regelung getroffen hat.

Woher nimmt sich ein Parlament das Recht, über die Sterbestunde und Todesumstände seiner Bürger paternalistisch zu entscheiden, wenn sie vorher nicht aktiv „widersprochen“ haben? Nicht nur bei kirchlichen Mitgliedern und Instanzen, die die Sterbebegleitung in besonderer Weise achten und umsetzen, wird das drohende „Diktat“ der Widerspruchsregelung starken Protest auslösen. Es greift die persönlichen Freiheitsrechte jedes Bürgers gerade am Lebensende und in einer für die Familie und Nahestehende besonders beklemmenden Lage an. Sie würden in der schweren Situation, in der sie emotional einem Sterbenden beistehen wollen, ausnahmslos gezwungen, sich mit der drohenden Zulassung einer schnellen, drängenden Organtransplantation zu befassen. Auch in bildungsfernen Schichten und bei Bürgern aus anderen Kulturräumen dürfte diese neu anvisierte Staatsanmaßung wenig  positive Resonanz auslösen, da viele Menschen erfahrungsgemäß ohnehin erst in dramatischen Notsituationen mit solchen Fragen überhaupt erstmals wirklich konkret konfrontiert werden.

Es wäre ein fatales und falsches Signal, das zukünftig jeden kranken Menschen am Lebensende ganz unmittelbar betreffen würde, wenn die nun von Minister Spahn neu geforderte „Widerspruchsregelung“ tatsächlich politisch durchgesetzt würde. Alle Bürger würden damit zu potentiellen Betroffenen. In einer sehr offenen und sicher höchst kontroversen politischen Auseinandersetzung mußendlich ehrlich über die zahlreichen ethischen, rechtlichen und medizinischen Gegenargumente aufgeklärt und gesprochen werden.

Gerade die Unionsparteien sollten sehr vorsichtig sein, diesen nun geplanten Richtungswechsel hin zur „Vergesellschaftung“ der Organe und der Förderung der zudem extrem teuren Transplantationsmedizin zu forcieren. Eine „Spende“ wäre es ja dann nicht mehr, sondern vermeintliche „Bürger-Pflicht“, der man nur durch klaren Widerspruch entkommen kann. Denn nicht nur in den Augen ihrer christlichen
Mitglieder- und Wählerschaft läuft dies auf eine indirekte Entmündigung der Bürger hinaus, die bisher freiwillig und sicher aus guten Gründen trotz ständiger Appelle nur seltener spenden wollen.
Statt bestehende Regelungen zu verändern und sinnvoller zu gestalten, werden hier die Bürger insgesamt vom Staat für die Optimierung seiner Transplantationspolitik in Haftung genommen.  Es ist zu hoffen, daß die mediale und politische Aufmerksamkeit, die dieser unerwartete Vorstoß ausgerechnet eines CDU-Ministers gesucht und gefunden hat, jetzt in eine lebhafte „Widerspruchs“-Debatte mündet. Vielleicht kommt der wachsende Ärger vieler Bürger über die beabsichtigte „Vergesellschaftung“ der Organe doch bei einer Mehrheit des Parlaments an. Die drohende Widerspruchsregelung werden wir als Christdemokraten für das Leben (CDL) im Interesse der Achtung von Freiheit und Selbstbestimmung gerade am Lebensende sehr kritisch und
ablehnend begleiten.“

Ergänzende Informationen:
https://www.cdl-online.net/organspende-transplantation-hirntod/151

Die „doppelte Widerspruchslösung“ des Gesundheitsministers Jens Spahn ist keine Lösung für die Krise der Transplantationsmedizin

Am 31. August hat der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ein „Gesetz für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende (GZSO)“ als Referentenentwurf vorgestellt. Dieser Entwurf wurde am 3. September von einem Interview auf der ersten Seite der „Bild Zeitung“ flankiert, in dem Herr Spahn sich für eine „doppelte Widerspruchslösung“ ausspricht. Hierbei soll jeder als Organspender in Betracht kommen, der selbst oder dessen Angehörige eine Organspende nicht ausdrücklich widersprochen hat bzw. haben. Folgerichtig verpflichtet das neue GZSO alle Krankenhäuser dazu, Hirntode „nach ärztlicher Beurteilung“ und „unverzüglich“ auch dann als potentielle Organspender zu melden, wenn keine Einwilligung des Spenders oder seine Angehörige vorliegt.

Minister Spahn ist es klar, dass „der Staat hier in die Freiheit des Einzelnen ein[greift]“, möchte aber den Bürgern ihre „Ängste“ durch „gute Argumente“ und „Aufklärung über die Hirntod-Diagnostik“ nehmen.

Wie bereits mehrfach erläutert, halten die Ärzte für das Leben eine wie auch immer geartete Widerspruchslösung für äußerst bedenklich. Denn die sinkende Bereitschaft zur Organspende ist nicht nur das Ergebnis mangelnder Organisation in den Entnahmezentren sondern auch Ausdruck einer tiefsitzenden Skepsis in der Bevölkerung gegenüber der Gleichsetzung des Hirntods mit dem Tod eines Menschen, wie durch die „Göttinger Organspende-Survey“ klar belegt wurde. Explizit haben die Autoren dieser Studie darauf hingewiesen, dass „Verweise auf sachgerechte Abläufe“, wie etwa die von Spahn vorgeschlagene „Aufklärung über die Hirntod-Diagnostik“, die Spendebereitschaft bei Skeptikern kaum beeinflussen werden, da sie „an grundlegenden Haltungen wenig verändern.“

„Was wir brauchen ist nicht die Erhöhung der Organspenderate mit der Brechstange“, sagte Prof. Dr. Paul Cullen, Vorsitzender der Ärzte für das Leben, heute in Münster, „sondern eine fundierte gesellschaftliche Diskussion über das, wie Dr. Michael de Ridder sagt, „notorisch umstrittene“ Hirntodkonzept“. „Im Übrigen macht sich der Bundesgesundheitsminister möglicherweise was vor, wenn er sein Heil in der Widerspruchslösung sucht, Denn ihre Einführung hat die Spenderate in Schweden und Singapur nicht verändert, währende in Brasilien, Lettland und Dänemark die Organspendebereitschaft nach Etablierung einer Widerspruchslösung sogar gesunken ist.“

Über Ärzte für das Leben e.V.
Der Verein „Ärzte für das Leben“ fordert eine uneingeschränkte Kultur des Lebens in der medizinischen Praxis und Forschung auf der Grundlage der hippokratischen Tradition. Er finanziert sich ausschließlich über die Beiträge seiner Mitglieder sowie durch Spenden. Mehr unter https://aerzte-fuer-das-leben.de/

Kontakt
Ärzte für das Leben e.V.
Prof. Dr. med. Paul Cullen
48163 Münster
Tel.: 02536-319 5008
E-Mail: p.cullen[at]aerzte-fuer-das-leben.de

Zum heutigen Auftakt des Prozesses in Kassel gegen zwei Gynäkologinnen wegen Verstoßes gegen den § 219 a StGB sagte Alexandra Linder, Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle e.V., heute in Augsburg:

Die Sachlage ist eindeutig: Auf der Internetseite der beiden Kasseler Ärztinnen Szász und Nicklaus steht unter der Rubrik „Ambulante Operationen“ ganz unten „Schwangerschaftsabbruch“, als normale Dienstleistung im Rahmen des gynäkologischen Spektrums. Das absichtliche Beenden von Leben gegen Bezahlung sei, so wird suggeriert, ebenso selbstverständlich wie die Gesundheitsbehandlung oder Hilfe bei dem Versuch, Leben zu zeugen. Damit liegt ein Verstoß gegen den § 219a StGB vor.

Der schwarze Peter wird in Bezug auf den § 219 a generell denjenigen zugeschoben, die den auch im Kasseler Fall notorischen, absichtlichen Gesetzesverstoß angezeigt haben. Schuld an einer Verurteilung sind aber immer diejenigen, die gegen ein Gesetz verstoßen, nicht diejenigen, die darauf aufmerksam machen. Die Mitgliedschaft von Frau Szász bei „Terre des Femmes“ deutet darauf, worum es wirklich geht: Der Verein fordert eine „Entkriminalisierung der Abtreibung“. Dieser Begriff beinhaltet die Behauptung, dass eine absichtliche Handlung, bei der immer mindestens ein Mensch stirbt, ein Recht sei und die möglichen rechtlichen Konsequenzen für die Handelnden daraus ein Unrecht.

Kinder spielen hierbei keine Rolle, auch nicht Millionen von Mädchen, die weltweit jedes Jahr ausschließlich deshalb durch Abtreibung beseitigt werden, weil sie Mädchen sind. „Die ALfA fordert seit vielen Jahren die Beendigung dieser mädchenverachtenden Praxis, die Feministinnen schweigen“, so Linder. „Jedes Jahr werden über 45 Millionen Kinder, deutlich mehr als die Hälfte davon Mädchen, einer Ideologie geopfert und mögliche negative Folgen für die Mütter werden verschwiegen, unter denen Millionen von Frauen leiden.“

Auch das Argument, mit gesetzlichen Regelungen treibe man Frauen in die unsichere Illegalität, sei nicht haltbar. „Eine Schwangerschaft ist keine Erkrankung und eine Abtreibung keine alternativlose lebensrettende Gesundheitsbehandlung. Wir sollten uns vielmehr um die Ursachen der Schwangerschaftskonflikte kümmern und echte Hilfe anbieten, damit keine Frau über Abtreibung nachdenken muss. Beratungsstellen, die dies seit vielen Jahren tun, haben regen Zulauf, denn in der Regel wollen Frauen überhaupt nicht abtreiben.“ Die Forderung nach Legalisierung sei die Folge einer im Grunde frauenfeindlichen Ideologie: „Es läuft darauf hinaus, dass Emanzipation bedeutet, weibliche Fähigkeiten und Eigenschaften abzuschaffen, um den Männern gleich zu sein. Das ist keine Emanzipation, sondern eine Kapitulation, denn damit geben die Protagonistinnen zu, dass sie ihr eigenes Geschlecht offenbar für minderwertig halten.“

„Außerdem untergräbt eine Forderung nach einem Recht auf Abtreibung das Grundrecht der Gleichbehandlung“, sagte Linder abschließend. „Das Ziel eines Rechtsstaates kann nur sein, das Selbstbestimmungsrecht der Frau so mit dem Lebensrecht des Kindes in Einklang zu bringen, dass beide Personen damit leben können und nicht sterben müssen.“


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob vor oder nach der Geburt, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung.
Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

V.i.S.d.P.:
Alexandra Maria Linder M.A.
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: alexandra.linder@alfa-ev.de
Telefon: 02724/288944 oder 0175/9616906

https://www.alfa-ev.de
https://www.facebook.com/alfa.ev

Oprah Winfrey bekommt Riesenärger von ihren Fans. Weil sie eine Kampagne unterstützt, die Frauen auffordert mit ihrer Abtreibung anzugeben. „Meine Abtreibung war sanft, unbedeutend und ermächtigend“, so eine Frau, die im Rahmen der Kampagne „Shout your abortion“  (https://shoutyourabortion.com/)

ihre Geschichte erzählt. Eins ist klar: sanft und unbedeutend war die Abtreibung für das getötete Kind sicher nicht. Und dass diese Frau ihre Abtreibung als einen Vorgang bezeichnet hat, der sie selbst mit Macht erfüllt, ist einfach nur entsetzlich. Was sind das für Menschen, die es genießen, ihre Macht über andere dazu auszunutzen diese zu töten?

 

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Katholisch.de ist das Internetportal der katholischen Kirche in Deutschland und ein Aufgabenbereich der APG (allgemeine gemeinnützige Programmgesellschaft). Satzungszweck dieser Gesellschaft ist angeblich die Unterstützung der kirchlichen Medienarbeit entsprechend der Lehre der Kirche. Da hätte ich mir eine etwas weniger tendenziöse Berichterstattung gewünscht – oder wenigstens einen passenden Kommentar zum Bericht. Muss nun auch noch die katholische Kirche von „militanten Lebensschützern“ reden, statt darauf hinzuweisen dass vor allem diejenigen militant sind, die ungeborene Kinder töten?! Muss stattdessen katholisch.de unreflektiert die zweifelhafte Recherche des wenig kirchenfreundlichen Magazins Kontraste kritiklos übernehmen?

Überall, ihr lieben Leute, fehlen in Deutschland Ärzte. Sind da auch „militante Patientenschützer“ am Werk, die den armen Ärzten ihre Tätigkeit vermiesen? Oder kann es vielleicht doch so sein, dass den Ärztemangel AUCH die Abtreibungsärzte zu spüren bekommen?

Dieselben Leute, die Lebensrechtler zum Sündenbock für den Mangel an Abtreibungsärzten machen, fordern gleichzeitig ein Werbeerlaubnis für Abtreibungen, damit Abtreibungsärzte leichter von den Frauen gefunden werden können. Wir sollen also glauben, dass zwar abtreibungswillige Frauen keine Ahnung haben, wer abtreibt und wo man diese Ärzte finden kann, aber die Lebensrechtler sind bestens darüber informiert und jagen den Ärzten solche Angst ein, dass sie sich gar nicht mehr trauen zu praktizieren. Logik geht anders.

 

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von Alexandra Maria Linder

Dieser Text ist kein objektiv geschriebener Artikel. Das geht nicht. Es ist ein subjektiver, persönlicher Nachruf auf jemanden, um den wir gemeinsam mit seiner Frau Barbara und den drei Kindern tief trauern. Wenn ich wir sage, meine ich damit die gesamte deutsche Lebensrechtsbewegung.

Mit Manfred Libner verbindet uns unendlich viel. Vor Jahren standen wir zum Beispiel auf der Kölner Domplatte, um die Öffentlichkeit an „Tim lebt!“ zu erinnern. Diese Kampagne hatte er mit initiiert, als der kleine Tim 1997 abgetrieben wurde, aber nicht sterben wollte, obwohl man ihn stundenlang liegen ließ. Noch heute ist diese Aktion in Verbindung mit den steigenden Spätabtreibungen aktuell. „Stoppt PID und Klonen“ und „Deine Stammzellen heilen“ waren weitere Kampagnen, an denen er federführend mitwirkte.

Wir lernten uns 2001 näher kennen, auf einem internationalen Lebensrechtstreffen in Paris, das zwischen ihm, mir und drei weiteren Personen eine Freundschaft begründete. Da das Kloster, in dem wir wohnten, strenge Regeln hatte, stiegen wir den Montmartre hinunter, um bei gutem Wein anregende Abende zu verbringen und Strategien zu planen. Später zelteten wir samt Familien im Indianertipi und sangen bei leider seltenen privaten Treffen nostalgisch mit Gitarre am Lagerfeuer. Manfred liebte alte Studentenlieder und erschien meist im typischen Trachtenjanker. Auch wenn die Themen, mit denen wir uns beschäftigen, nie spaßig sind, so haben wir doch humorvolle Erinnerungen an Begegnungen, bei denen wir diskutierten und schwadronierten.

Der Marsch für das Leben in Berlin ist ohne Manfred Libner nicht denkbar. Über Jahre hat er ihn mitgeprägt und war beim Bundesverband Lebensrecht im Vorstand aktiv. Die gemeinsame Erfahrung, in der Öffentlichkeit für seine Überzeugung angepöbelt zu werden, er wie immer die Ruhe in Person, schweißte zusammen.

Auch One of us war eine seiner Herzensangelegenheiten; aus einer europäischen Initiative, die 2012 mit einer Unterschriftensammlung begann, entwickelt sich inzwischen auch dank seiner Arbeit ein internationales Zusammenwirken nationaler Vereine.

Sein berufliches Lebensrechts-Zentrum fand Manfred, der in München Politologie, Geschichte und Wirtschaft studiert hat, endgültig in Meschede. 1996 wurde er dort Geschäftsführer der Christdemokraten für das Leben, später ging er in dieser Position zur „Stiftung Ja zum Leben“. Hier konnte er viele Projekte, die ihm wichtig waren, anstoßen und weiterentwickeln, die Förderung von Vereinen unterstützen, die sich um Kinder vor und nach der Geburt kümmern, und Schwangere in Not unbürokratisch und schnell mit finanzieller oder anderer Hilfe versorgen.

Manfred Libner liebte seine Familie und das Lebensrecht und setzte sich unermüdlich und mutig dafür ein. Zuversicht und Warmherzigkeit, gepaart mit Frohsinn, haben ihn und seine Umgebung geprägt. Wir sind ihm sehr dankbar. Im Alter von 60 Jahren ist er am Sonntag gestorben. Ich hoffe, sein aufrechter Glaube hat ihn zum Ziel geführt. Requiescat in pace.

München und Nordwalde, den 14.05.2018

CDL trauert um langjährigen bayrischen Landesvorsitzenden und früheren Bundesgeschäftsführer Manfred Libner

„Die Christdemokraten für das Leben (CDL) trauern um ihren langjährigen bayrischen Landesvorsitzenden und ehemaligen Bundesgeschäftsführer Manfred Libner, der am Sonntag nach langer schwerer Krankheit im Alter von 60 Jahren verstorben ist. Unser tiefst empfundenes Mitgefühl und Trauer gilt seiner Familie.

Alle, die Manfred Libner persönlich begegnet und mit ihm gemeinsam aktiv gewesen sind, wissen, welch ein großer Verlust sein Tod in jeder Hinsicht ist. Manfred Libner war ein großartiger und begeisterungsfähiger Mensch, der die Geschäftsführung der CDL und später auch den Vorsitz für unsere CDL in Bayern, als echter Freund des Lebens und aus tiefer christlicher Glaubensüberzeugung intensiv ausgefüllt hat – immer tatkräftig, offen, hilfsbereit, klug, mit Humor und menschlich besonders liebenswürdig.1995 wurde er Geschäftsführer der CDL auf Bundesebene und baute das bundesweite Netzwerk mit großer Überzeugung kontinuierlich weiter aus. Wir sind dankbar dafür, dass er bereits in den politischen Kontroversen der 90ger Jahre und später stets überzeugend klar und deutlich für das Recht auf Leben Position bezogen hat, auch wenn der gesellschaftliche Gegenwind manchmal stark wurde. Durch seine beharrliche Arbeit hat er mit eine gute Grundlage dafür gelegt, dass die CDL immer bekannter wurde und sich auch heute gerade bei jungen Menschen einer wachsenden Zustimmung erfreut.

Mit seinem liebenswürdigen Naturell, rheinischem Humor, hoher fachlicher Kompetenz und unbeugsamer Standfestigkeit in wesentlichen Fragen hatte sich der Verstorbene immer und immer wieder für den Schutz der schwächsten Glieder des Gemeinwesens, für die Treue zum christlichen Menschenbild und für die fundamentale Bedeutung von Ehe und Familie für die Gesellschaft eingesetzt. In der Lebensschutzbewegung in Deutschland und auch vielen anderen Ländern Europas hatte er an der Seite der Gründerin der „Stiftung Ja zum Leben“, Johanna Gräfin von Westphalen, die Stiftung als zuverlässigen Partner für die Lebensschutzbewegung in Deutschland etabliert. Als die CDL-Bundesgeschäftsstelle im Jahre 2005 nach Münster umzog, entschloss sich Manfred Libner in Meschede in Haus Laer zu bleiben, um sich ganz auf die Arbeit als Geschäftsführer der „Stiftung Ja zum Leben“ zu konzentrieren. Einige Jahre war er zusätzlich auch stellv. Vorsitzender des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL).

Manfred Libner blieb der CDL- Arbeit weiterhin treu und übernahm im Oktober 2005 den Vorsitz des bayerischen Landesverbandes der Christdemokraten für das Leben als vierter Vorsitzender bis zum Oktober 2014, ehe er das Amt der aktuellen Landesvorsitzenden Christiane Lambrecht übergab. In seine Amtszeit fiel u.a. die Festveranstaltung zum 20-jährigen Jubiläum der CDL Bayern im Münchner Kolpinghaus im Herbst 2007 und eine große Diskussionsveranstaltung im Februar 2011 unter dem Motto „Babys brauchen Freunde“ mit dem späteren Vizepräsidenten des Deutschen Bundestags, Johannes Singhammer (CSU), zur damaligen Debatte um die gesetzliche Regelung zur Präimplantationsdiagnostik. An vielen Veranstaltungen und Aktionen beteiligte er sich mit großem persönlichem Einsatz.

Manfred Libner hat sich beispielsgebend als Christ und Bürger stets für Frauen in Not und für die Kleinsten, Schwächsten und Wehrlosesten in unserer Gesellschaft, die Ungeborenen, eingesetzt. Sein unermütliches Wirken für den Lebensschutz werden wir als Christdemokraten für das Leben stets in bleibender, dankbarer Erinnerung halten.

 

Christiane Lambrecht
Landesvorsitzende Bayern

Mechthild Löhr
Bundesvorsitzende

Im Masterstudiengang Public Health an der Hochschule (bis Juni 2006 Fachhochschule) Fulda haben zwei Studentinnen für ihre Masterarbeit zur Vergabepraxis der „Pille danach“ einen Preis erhalten, der nach einer Eugenikerin der ersten Stunde, Henriette Fürth, benannt wurde. Frau Fürth hat sich schon 1929 in ihrem Buch „Die Regelung der Nachkommenschaft als eugenisches Problem“ für die Sterilisation sogenannter „erbkranker“ Menschen stark gemacht. Der Fachbereich Public Health wird von Daphne Hahn geleitet, bis 2017 Bundesvorsitzende von pro familia. Pro Familia setzt sich seit Jahren für ein „Menschenrecht auf Abtreibung“ ein. Eine wissenschaftlich korrekte Masterarbeit zur „Pille danach“ aus diesem Umfeld war kaum zu erwarten.

Dennoch überrascht es, wie unkritisch die Ergebnisse und Schlussfolgerungen der beiden Studentinnen übernommen wurden. Von den 143 befragten Apothekern sahen 70,3% die „Pille danach“ als „besonderes Medikament“, für 70,4% war sie sogar „medizinisch bedenklich“. Diese Bedenken sahen die beiden Studentinnen als nicht gerechtfertigt, da ihrer Meinung nach die „Pille danach“ wenige Neben- und Wechselwirkungen und keine abtreibende Wirkung aufweist. Daher seien die Bedenken der Apotheker nicht medizinischer sondern „moralischer“ Natur, schlussfolgerte die preisgekrönte Masterarbeit.

Diese Schlussfolgerung muss man entschieden abweisen und den Apothekern in Hessen für ihre medizinischen Kenntnisse ein Lob aussprechen. Denn die „Pille danach“ ist alles andere als neben- und wechselwirkungsfrei. Bei sowohl Ulipristal („EllaOne“) in der Dosis von 30 mg wie auch Levonorgestrel („PiDaNa“) in der Dosis von 1,5 mg werden laut Beipackzettel mehr als eine von zehn Frauen an Übelkeit, unregelmäßige Blutungen bis zur nächsten Regel, Unterbauchschmerzen, Müdigkeit und/oder Kopfschmerzen leiden. Wechselwirkungen können mit Arzneimitteln gegen Krampfanfälle, Medikamente zur Behandlung von Tuberkulose, HIV, Pilzinfektion oder Johanniskraut auftreten.

So wird die Wirkung der „Pille danach“ an diesen Stellen allein durch eine Verschiebung des Eisprungs erklärt. In Wirklichkeit ist für beide Präparate eine frühabtreibende Wirkung gut belegt. Im US-amerikanischen Beipackzettel von „EllaOne“ (Ulipristal) geben die Hersteller des Präparates selbst an, dass „zur Wirksamkeit Veränderungen in der Gebärmutterschleimhaut mit Auswirkungen auf die Einnistung beitragen können“. Auch für Levonergestrel (PiDaNa) ist eine frühabtreibende Wirkung je nach Zeitpunkt der Einnahme sehr wahrscheinlich. Diese entsteht dadurch, dass die Einnistung des kleinen Embryos in die Gebärmutterschleimhaut verhindert wird.

Bei dieser Preisverleihung werden die Verstrickung der deutschen Abtreibungslobbys mit dem Bildungssystem einmal mehr sichtbar. Eine private Organisation, die für die Freigabe der „Pille danach“ jahrelang gekämpft hat, „überwacht“ anschließend diese Freigabe mittels einer staatlich finanzierten Hochschule, um zu dem Schluss zu kommen, dass diese immer noch nicht „frei“ genug ist. Um das Ganze medienwirksam zu machen, wird für diese Erkenntnis noch ein dubioser Preis verliehen und schon stehen Hessens Apotheker mit dem Vorwurf am Pranger, sie hätten wenig Ahnung und würden ihre moralischen Vorurteile der Versorgung ihrer Patientinnen vorziehen.

Dass die Freigabe der „Pille danach“ die Häufigkeit von Abtreibungen nachhaltig senkt, gehört im Übrigen auch in das Reich der Fantasie. Im Vereinigten Königreich, wo die „Pille danach“ bereits vor 13 Jahren freigegeben wurde, ist die Abtreibungsrate, auch bei jungen Frauen, seitdem signifikant angestiegen auf derzeit etwa eine von vier Schwangerschaften. Auch Geschlechtskrankheiten haben in dieser Zeit stark zugenommen. In Deutschland – hier ist die Pille danach seit 2015 rezeptfrei – hat die Anzahl der Abtreibungen bereits ebenfalls zugenommen. Wie sich die Ausbreitung von Geschlechtskrankheiten hierzulande entwickeln wird, kann man sich dann denken.

Prof. Dr. Paul Cullen ist Labormediziner und Vorsitzender des Vereins „Ärzte für das Leben“