Warum auch sollte man nicht ein ungeborenes Baby töten dürfen, wenn man doch auch alte Menschen euthanasieren darf? Das Vorgehen der belgischen Abgeordneten zeigt einmal mehr, wohin eine Gesellschaft sich bewegt, wenn sie an irgendeinem Punkt die Würde des Menschen und sein Lebensrecht relativiert. Wer darf in Zukunft noch leben?
Simone Veil, die Auschwitzüberlebende. Von allen Franzosen geliebt und geachtet, so heißt es. Als Gesundheitsministerin Frankreichs erkämpfte sie das nach ihr benannte Abtreibungsgesetz – la loi Veil. Seither dürfen in ihrem Namen jedes Jahr tausende Kinder abgetrieben werden. Heute hat sie im Pantheon, der Ruhmeshalle in Paris, ihre letzte Ruhestätte gefunden – so wie auch der Antisemit Voltaire, der über die Juden schreibt: „Sie wurden alle mit rasendem Fanatismus im Herzen geboren, so wie die Bretonen und Deutschen alle blond sind. Mich würde nicht im mindesten wundern, wenn diese Leute eines Tages gefährlich würden für das Menschengeschlecht.“ Auch ein streng säkularer Staat braucht seine Idole – da darf man bei der Wahl wohl nicht zimperlich sein. #prolife #219a #abtreibung
Für diese Anfrage muss man den Linken sogar dankbar sein. Statt die Öffentlichkeit ehrlich und transparent über die Organspendeproblematik zu informieren, will die Regierung im Hau-Ruck-Verfahren alle zu Spendern machen. Dass dabei Menschen durchaus an der Organentnahme sterben belegt eindrücklich die Geschichte des 13-jährigen Amerikaners, der kurz vor seiner Organentnahme plötzlich nicht zu überesehende Lebenszeichen von sich gab. #organspende
https://www.youtube.com/watch?v=g4MBI9c9XH8
Die neue sozialistische Regierung in Spanien kümmert sich um die Alten und Kranken im Land: mit einem neuen Gesetzentwurf zur Euthanasie. Man soll sich zu Hause oder in einer Klinik töten lassen dürfen. Angesichts einer alternden Bevölkerung und des Pflegenotstands wird nun das „sozial verträgliche Frühableben“ auch in Spanien zur Problemlösung – wie schon in Belgien und den Niederlanden, wo bereits ganz andere Menschen den Tötungsdienst in Anspruch nehmen: Demenzkranke lassen sich töten, Depressive, Menschen mit Borderline-Störung, Behinderte. So steht es in den Berichten der Regionalen Kommissionen zur Sterbehilfe-Kontrolle (RTE).
Eine Übersicht über die Entwicklung der Sterbehilfe in den Niederlanden bietet dieser Artikel: https://www.zeit.de/2018/08/aktive-sterbehilfe-niederlande-selbstbestimmung-kritik
#euthanasie #sterbehilfe #oneofus
Ärzte für das Leben: Anhörung im Bundestag unterstreicht die Notwendigkeit zur Beibehaltung des Werbeverbots für Abtreibungen
Münster, den 28. Juni 2018
Die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag am Mittwochabend zum Paragrafen 219a StGB zeigte erneut die Notwendigkeit, das Werbeverbot für Abtreibungen aufrechtzuerhalten. Wie Dr. Michael Kiworr, der den Verein „Ärzte für das Leben“ in der Anhörung vertrat, bemerkte, ist eine Streichung des Paragrafen weder aus der Perspektive der gesetzlichen Abtreibungsregelung geboten noch mit dem von der Verfassung vorgeschriebenen und deshalb vom Gesetzgeber besonders herausgestellten Schutz des ungeborenen Lebens kompatibel.
Von den Befürwortern einer Abschaffung des Werbeverbots wurden in der Anhörung keine neuen Argumente vorgetragen, sondern lediglich erneut die unzutreffende Behauptung aufgestellt, es bestehe einen objektiven Mangel an Information darüber, wo in Deutschland abgetrieben werden kann. Auch wurde von ihnen eine „Bedrohungssituation“ postuliert, in der Ärzte sich aus der „Versorgung zum Schwangerschaftsabbruch“ wegen „moralische[r] oder rechtliche[r] Sanktionen“ zurückziehen. Dieser Faktenresistenz der Vortragenden wurde gespiegelt von der Demokratieresistenz einiger geistesverwandter Abtreibungsaktivistinnen, die vom Besucherraum aus versucht haben, die Anhörung massiv zu stören.
„Für ein Informationsdefizit gibt es nicht den geringsten Hinweis“, sagte Prof. Dr. Paul Cullen, Vorsitzender des „Ärzte für das Leben“ heute in Münster. „Vielmehr ist es doch so, wie Dr. Kiworr gestern in der Anhörung zu Protokoll gab, dass Ärzte, die aus Gewissensgründen keine Abtreibungen durchführen, unter hohem Druck stehen. Der Fall des Gynäkologen Thomas Börner, der aus diesem Grund von der Capio-Elbe-Jeetzel-Klinik in Lüchow-Dannenberg Anfang 2017 entlassen wurde, ist nur ein Beispiel von vielen solcher Diskriminierungen“, ergänzte Cullen.
„Nach einer seit einigen Jahren abnehmenden Tendenz nehmen die Abtreibungen in Deutschland in den letzten beiden Quartalen wieder zu. Auch die Freigabe der „Pille danach“ ohne Rezept hat hieran nichts geändert“, sagte Cullen, und schlussfolgerte: „Was wir brauchen ist eine Kultur des Lebens von Anfang an, nicht Werbung für eine Maßnahme, die dieser Kultur diametral entgegengesetzt ist.“
Über Ärzte für das Leben e.V.
Der Verein „Ärzte für das Leben“ fordert eine uneingeschränkte Kultur des Lebens in der medizinischen Praxis und Forschung auf der Grundlage der hippokratischen Tradition. Er finanziert sich ausschließlich über die Beiträge seiner Mitglieder sowie durch Spenden.
Kontakt:
Ärzte für das Leben e.V., Prof. Dr. med. Paul Cullen
Am Blütenhain 33, 48163 Münster,
Tel.: 02536-319 5008
E-Mail: p.cullen(at)aerzte-fuer-das-leben.de
Internet: www.aerzte-fuer-das-leben.de
Klare Worte findet Hermann Gröhe zur Abtreibung von Kindern mit Behinderungen. Die Zulassung des PraenaTests, mit dem systematisch nach Kindern mit Behinderungen gefahndet wird, konnte er als Gesundheitsminister nicht verhindern. Machen wir uns nichts vor: wir leben längst in einer Gesellschaft, in der gnadenlos in Kategorien von „lebenswert“ und „lebensunwert“ gedacht wird. #219a #keinewerbungfuerabtreibung
Die Widerspruchslösung bei der Organspende macht uns alle zu Spendern. Nur wer aktiv widerspricht, ist sicher, dass er nicht an Maschinen angeschlossen wird bis dass alle verwertbaren Organe entnommen wurden. Ein Gesetzgeber, der Entscheidungen will, muss auch dafür sorgen, dass diejenigen, die zur Entscheidung gerufen werden, die nötigen Informationen erhalten können. Die vielen Broschüren, die zur Organspende erhältlich sind, vermitteln jedenfalls die notwendigen Informationen über die Konflikte, die sich z.B. aus Organspendeausweis und Patientenverfügung ergeben, überhaupt nicht: wer per Patientenverfügung das Anschließen an Maschinen am Lebensende ablehnt, kommt schon als Organspender nicht mehr in Frage. Umfassende Beratung ist aber das Mindeste, was der Staat angesichts der Tragweite der möglicherweise von seinen Bürgern geforderten Entscheidung anbieten sollte. #organspende
Friedrich Stapf findet keinen Nachfolger für seine Abtreibungsklinik. Dabei müsste man davon doch gut leben können – bei ca. 15 Abtreibungen täglich und Einnahmen von 450 bis 500 Euro pro Abtreibung ist das immerhin ein Umsatz von bis zu 7500 Euro pro Tag, knapp zwei Millionen im Jahr. Ein dermaßen standardisierter Eingriff erfordert zudem weder teure Geräte noch hohe Personalkosten.
Warum findet sich trotzdem kein Arzt, der das machen will? Die Antwort ist einfach – die allermeisten Mediziner haben diesen Beruf erlernt, weil sie menschliches Leben erhalten wollen, und nicht töten. Und alle Forderungen danach, Abtreibungen als ein Menschenrecht etablieren zu wollen, werden hieran nichts ändern.
Vielleicht trifft das auch auf Stapfs Sohn zu, der ja eigentlich mal die Klinik übernehmen sollte (siehe Stuttgarter Nachrichten vom 23.10.2014: Das Feld in München, wo er eine zweite Klinik betreibt, will er anderen Angestellten sowie seinem Sohn übergeben, „wenn der in fünf Jahren selbst Gynäkologe ist“). Warum sein Sohn Gynäkologe sein muss, um Abtreibungen durchführen zu können, während Stapf selbst gar keine Facharztqualifikation hat, ist ein Rätsel. #219a #keinewerbungfuerabtreibung
Auch in Fernsehserien sind Abtreibungen längst salonfähig geworden. In dieser amerikanischen Produktion verlässt die Protagonistin (Virginia) die Abtreibungsklinik – ihr Freund ruft den Demonstranten zu: „Wir heiraten!“. Eine Frau glaubt daraufhin, Gott habe ihre Gebete, das Kind zu retten, erhört. „Wir haben den Sch… trotzdem rauskratzen lassen, du Schlampe“, antwortet ihr Virginia lässig.
Aus diesen Worten spricht eine Menschenverachtung, die an dunkelste Zeiten erinnert. #219a #keinewerbungfuerabtreibung