Am 28. Dezember begeht die Katholische Kirche das Fest der Unschuldigen Kinder. Dieses Fest ist seit dem sechsten Jahrhundert überliefert und erinnert an den Kindermord des König Herodes. Nur ein Satz im Matthäus-Evangelium (Kapitel 2, Vers 16) beschreibt die grausame Szenerie, wie Herodes aus Angst vor dem Verlust seiner Macht alle Jungen bis zum Alter von zwei Jahren in Bethlehem und Umgebung ermorden ließ. Drei Weise hatten ihn zuvor aufgesucht und gefragt, wo der „neugeborene König der Juden“ zu finden sei.

Auch heute, etwa 2.000 Jahre später, werden auf der ganzen Welt Millionen von Kindern missbraucht, ausgebeutet und umgebracht. Die jährlichen Schätzungen und Statistiken sind furchtbar: Bis zu einer halben Million Kinder werden gezwungen, mit einer Waffe in der Hand andere Menschen zu töten. Etwa 200 Millionen Kinder müssen schwer arbeiten, um ihre Familien zu ernähren, werden als Arbeitssklaven verliehen oder verkauft. Bis zu 50 Millionen Kinder sind auf der Flucht, über 145 Millionen vom Hungertod bedroht. Weit über 20 Millionen Kinder werden sexuell missbraucht. Bis zu 57 Millionen Kinder werden wegen des falschen Geschlechts, genetischer Besonderheiten, Problemen der Eltern und zunehmend einfach aus Willkür und Unlust abgetrieben.

Dieser Tag ist ein besonderer Anlass zur Trauer um alle getöteten Kinder und zum Einsatz für alle bedrohten Kinder. Er ist ein besonderer Anlass zur humanitären Besinnung, dass gesunde, starke Erwachsene, dass Politik und Gesellschaft die Verantwortung haben, sich um diejenigen zu kümmern, die sich selbst nicht helfen können. Jede Form des Kindesmissbrauchs muss bekämpft und beendet werden. Alle Erwachsenen, die Kinder aus niedrigen Beweggründen wie Machterhalt, Vermögensvorteil, Egoismus missbrauchen, ausbeuten oder töten, müssen an ihrem Tun gehindert und für ihr Tun zur Verantwortung gezogen werden.

Wir bitten alle Christen, an diesem Tag der Unschuldigen Kinder besonders für alle Kinder zu beten, die von Gewalt, Ausbeutung und Tod bedroht sind.

Pressemitteilung vom 27.12.2021

Zum Amtsantritt der neuen Bundesregierung sagte die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht e.V., Alexandra Linder, heute in Berlin:

Wir gratulieren Bundeskanzler Olaf Scholz und seiner Bundesregierung zur Übernahme der Amtsgeschäfte und wünschen für die bevorstehenden Aufgaben gutes Gelingen.

Annalena Baerbock möchte sich als Außenministerin weltweit für Menschenrechte einsetzen und auf internationale Kooperation und Gemeinsamkeiten setzen. Das ist ein guter Vorsatz, zum Beispiel in Bezug auf weltweite Abtreibungsregelungen und deren Folgen.

So stimmte das Parlament in Chile, auch angesichts negativer Erkenntnisse aus vielen Staaten, gerade gegen eine bis zur 14. Schwangerschaftswoche (SSW) legalisierte Abtreibung.

Angesichts jahrzehntelanger negativer Erfahrungen und immens hoher Abtreibungszahlen, vor allem bei Minderheiten, steht in den USA eine Revision des Abtreibungsurteils Roe vs. Wade an. Dort durfte man bisher etwa bis zur 24. SSW, der angenommenen „Lebensfähigkeit“ (viability) des Kindes, abtreiben – mittlerweile wurde das bisher jüngste Kind in der 18. SSW geboren.

Ein kritischer, menschenrechtlicher Blick in die gesellschaftlichen Zustände und die Lage von Frauen in anderen Staaten führt zu der Erkenntnis, dass jede Form der Abtreibungslegalisierung höhere Zahlen zur Folge hat und dass Abtreibung die Emanzipation von Frauen in keiner Weise voranbringt.

Ungeachtet all dessen plant die Koalition laut Vertrag, ein im Vergleich mit vielen anderen Staaten besseres und humaneres Gesetz aufzugeben, die kommerzielle Werbung für Abtreibung zu erlauben und Abtreibung als „Gesundheitsversorgung“ zu legalisieren.

Wir fordern die Koalition und die neue Bundesregierung dazu auf, ihrem vornehmsten Auftrag besonders gewissenhaft nachzukommen: Sorgen Sie dafür, dass die Würde jedes Menschen unantastbar ist, dass die Menschenrechte für alle Menschen gewahrt sind. In Bezug auf Abtreibung betrifft dies die Mütter im Schwangerschaftskonflikt, denen statt der ihnen zustehenden umfassenden Unterstützung der Tod ihres eigenen Kindes als vermeintliche Lösung angeboten wird. Und es betrifft die Kinder, die aufgrund von genetischen Besonderheiten, Krankheiten, Konflikten oder aufgrund reiner Erwachsenenwillkür vor ihrer Geburt sterben sollen.

Pressemitteilung vom 9.12.2021

Öffentlich ungern thematisiert, entlarvt der Koalitionsvertrag beim Thema Abtreibung das Desinteresse an Menschen und an der Realität.

Zum in dieser Woche veröffentlichten Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sagte die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht e.V., Alexandra Linder, heute in Berlin:

Der erste Satz des Abschnitts „Reproduktive Selbstbestimmung“ klingt verheißungsvoll: „Wir stärken das Selbstbestimmungsrecht von Frauen.“ Im Text jedoch steht nichts von der Stärkung der Frauen zur Durchsetzung ihres Kinderwunsches gegen den Druck der Männer – dieser Druck ist bei etwa zwei Drittel bis drei Viertel der Frauen ein wesentlicher Grund für eine Abtreibung.

Nichts steht im Text zum Schutz vorgeburtlicher Mädchen, damit sie nicht wegen Geschlechterdiskriminierung abgetrieben werden. Nichts steht darin zum Schutz vorgeburtlicher Mädchen (und Jungen) davor, wegen einer Behinderung oder Krankheit aussortiert und getötet zu werden. Nichts steht darin von unvollständigen Beratungen, die dazu führen, dass manche Frauen erst vor der Abtreibungseinrichtung erfahren, dass es Alternativen zur Abtreibung und Hilfsangebote gibt – dieses Nothilfeangebot oder friedliche Gebete für Frauen, Kinder und Abtreibungspersonal als „Gehsteigbelästigung“ zu bezeichnen, ist böswilliges Negativ-Framing und entmündigt die Frauen, die durchaus selbstbestimmt in der Lage sind, Gesprächs- und Hilfsangebote anzunehmen oder abzulehnen. Nichts steht im Text davon, dass man mit „telemedizinisch“ betreuter Beratung und Abtreibung zu Hause Gesundheitsrisiken bewusst in Kauf nimmt (zum Beispiel bei Eileiterschwangerschaft, Rhesusunverträglichkeit, falschen Angaben des Kindesalters etc.) und der Vertuschung von Missbrauch und Abtreibungszwang Vorschub leistet.
Allein wissenschaftlich und medizinisch ist es unhaltbar, Abtreibung als Gesundheitsversorgung und damit Schwangerschaft als Krankheit zu deklarieren, Kinder vor der Geburt zu entmenschlichen und als Gebärmutterinhalt oder Fruchtblase zu bezeichnen – womit Abtreibungsexperten in ihren künftig erlaubten Werbebroschüren seit vielen Jahren illegal die Frauen belügen.

Dieser ethische Rückschritt wurde in keiner Diskussion und auch bei der Vorstellung des Koalitionsvertrages nicht thematisiert. Kein Wunder: Mit einem solchen „Fortschritt“ ist kein Staat zu machen. Die Autoren des Koalitionsvertrages wollen offenbar noch mehr als 100.000 Abtreibungen jährlich. Sie kapitulieren vor echten Herausforderungen und machen sich eine Ideologie zu eigen, die an der Wirklichkeit der Menschen vollkommen vorbeigeht, Frauen künftig noch weniger unterstützt und weitere Millionen Mädchen und Jungen der vorgeburtlichen Tötung preisgibt – gegen alle Vernunft, gegen die Erkenntnisse der Embryologie, gegen die Menschenrechte.

Pressemitteilung 26.11.2021

Marsch für das Leben 18.09.2021

Predigt beim ökumenischen Gottesdienst von Bischof Wolfgang Ipolt, Görlitz

Liebe Schwestern und Brüder!

Liebe Freunde des Lebens!

Wir sind einen Weg miteinander gegangen.

Eine Demonstration für das Leben.

Vielleicht darf man auch sagen: Eine Prozession für das Leben – oder besser: eine Prozession mit lebendigen, für das Leben eintretenden Menschen!

Und dass dabei der HERR des Lebens in unserer Mitte ist und ausdrücklich willkommen geheißen wird, das wird jetzt in diesem abschließenden Gottesdienst sichtbar.

Ich habe Euch eine kleine Geschichte des Weisheitslehrers Anthony de Mello (+ 1987) mitgebracht:

In der Ecke einer Bibliothek in Japan saß jeden Tag ein alter Mönch in friedlicher Meditation. „Ich sehe euch nie die Sutren[1] lesen“, sagte der Bibliothekar. „Ich habe nie lesen gelernt“, erwiderte der Mönch. „Das ist eine Schande. Ein Mönch wie ihr sollte lesen können. Soll ich es euch lehren?“ – „Ja. Sagt mir, was bedeutet dieses Schriftzeichen?“ sagte der Mönch und zeigte auf sich.[2]

Der Mensch, ein unbekanntes Schriftzeichen. Der Mensch muss es lesen lernen, muss entdecken, wer er ist. Er muss sehen und lesen lernen, wie kostbar er ist und was der Sinn seines Lebens ist. Der Mönch in der Geschichte sitzt in der Bibliothek und meditiert… aber er braucht einen Helfer, einen, der ihm dazu verhilft, sich selbst zu entdecken.

Darum sind wir heute hier, wir wollen unserem Land zeigen, was das „Schriftzeichen Mensch“ bedeutet und es zum Leuchten bringen. Wir wollen nicht gegen jemanden sein, sondern wie der Bibliothekar in der Geschichte eine Lesehilfe anbieten, damit alle in unserer Gesellschaft etwas erfahren von dem wunderbaren Geschöpf Mensch.

Woher nehmen wir unsere Botschaft? Was ist unsere „Lesehilfe“ für das Geheimnis Mensch?

Wir nehmen sie aus der Hl. Schrift, aus dem Wort Gottes.

Die Lesung aus dem Buch Deuteronomium führt uns an das Lebensende des Mose. Kurz vor seinem Tod versammelt er noch einmal das Volk Israel und legt ihnen Wichtiges ans Herz. Er legt ihnen „Leben und das Glück, den Tod und das Unglück“ (Dtn 30,15) vor und bekräftigt mit einem Eid, indem er den Himmel und die Erde als Zeugen anruft eine wortgewaltige Aufforderung: „Leben und Tod lege ich dir vor, Segen und Fluch. Wähle also das Leben, damit du lebst, du und deine Nachkommen.“ (Dtn 30, 19). Ja, es geht um eine echte Wahl – damals bei Mose und seinem Volk und auch heute. Das Leben wählen – das scheint zunächst selbstverständlich zu sein, wer will das nicht?! Wir wissen aber, dass das auch schwer sein kann, denn Leben ist auch mit Belastungen und Schwierigkeiten verbunden. Das Leben ist auch mit Konflikten verbunden. Gerade werdende Mütter haben die Auswirkungen der Pandemie im vergangenen Jahr schmerzhaft zu spüren bekommen. Wir hörten auch von der Zunahme von Gewalt in den Familien, vor allem gegenüber Frauen und Kindern.

Das Leben wählen heißt darum zugleich, alles für seinen Schutz zu tun – nicht nur mit Worten, sondern auch mit Taten. Tötung von ungeborenen Kindern kann darum niemals ein „Menschenrecht“ sein, wie es das EU-Parlament vor kurzem dargestellt und eingefordert hat. Wir haben uns hier versammelt, weil wir das Leben ernsthaft wählen wollen und so das kostbare Geheimnis Mensch schützen wollen.

Liebe Freunde des Lebens,

wir wissen, dass das Leben des Menschen heute nicht nur am Beginn, sondern auch am Ende bedroht ist. Ist der Mensch nichts mehr wert, wenn er alt und gebrechlich ist? Mindert eine Krankheit oder ein schweres Leiden seine Würde? Die Hl. Schrift lehrt uns etwas anderes. Sie lenkt unseren Blick auf Christus, der Leiden und Sterben mit uns teilt und dabei selbst das Leben ist. Marta ist zutiefst traurig angesichts des Todes ihres Bruders Lazarus: „Herr, wärst du hier gewesen, dann wäre mein Bruder nicht gestorben…“ (Joh 11, 21) und sie hält ihre Trauer Jesus hin und schüttet ihr Herz vor ihm aus. Aber zugleich kann sie durch dieses Leid hindurchsehen auf den, der allein aus dem Tode retten kann. Und so gibt sich Jesus ihr auch zu erkennen: „Ich bin die Auferstehung und das Leben.“ (Joh 11,25).

Unantastbar ist auch die Würde des leidenden Menschen – denn auch in seinem Gesicht erkennen wir das große Geheimnis Mensch und das Angesicht unseres leidenden Herrn. Niemand darf ihm darum dabei assistieren, möglichst schnell aus dem Leben zu scheiden. Der Mensch am Lebensende darf niemals durch unsere Hand, wohl aber an unserer Hand sterben. Ich danke darum allen, die sich in den Hospizgruppen engagieren und so bereit sind, ihre Hand auszustrecken für die Leidenden und Sterbenden und ihre Angehörigen.

„Sag mir, was bedeutet dieses Schriftzeichen“ – so fragte der Mönch den Bibliothekar und zeigt auf sich. Es ist eine der wichtigsten Fragen, die einer Antwort bedarf. Wer um Gott den Schöpfer des Lebens und um seinen menschgewordenen Sohn Jesus Christus weiß, der wird um eine Antwort nicht verlegen sein.

Ich danke Euch allen, dass wir diese Antwort heute gemeinsam den Menschen in unserem Land mutig anbieten. Beten wir aber auch für alle, die sich mit unserer Antwort schwertun oder sie nicht verstehen können. Mögen auch sie weiterhin auf der Suche bleiben nach dem Geheimnis Mensch – und möge Gott sie dabei geleiten. Amen.

[1] Kurze Texte der buddhistischen Lehre

[2] Aus: Anthony de Mello, Der Dieb im Wahrheitsladen, Freiburg 1997, 87

4.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beim 17. Marsch für das Leben in Berlin

Pressemitteilung 18.09.2021

Jugendgruppen, Familien, Senioren, Gemeinden, Busgemeinschaften, Gäste aus dem In- und Ausland: Vor dem Brandenburger Tor, umrahmt von Ständen der Mitgliedsvereine im Bundesverband Lebensrecht, nahmen 4.500 Menschen aller Altersgruppen am Marsch für das Leben teil. Seit Jahren sind Persönlichkeiten aus Kirche, Politik und Gesellschaft dabei, darunter die Bischöfe Voderholzer aus Regensburg und Ipolt aus Görlitz, der Vorsitzende der Evangelischen Allianz, Ekkehart Vetter, Vertreter der orthodoxen Kirchen oder Johannes Singhammer, ehemaliger Bundestagsvizepräsident. Viele weitere Persönlichkeiten unterstützen den Marsch durch Grußworte, unter anderem Christine Lieberknecht, frühere Ministerpräsidentin des Freistaates Thüringen.

„Kinder wurden am Weiterleben gehindert.“ So bezeichnete man in der DDR-Diktatur die Abtreibung. Über die Folgen sprach Helmut Matthies, Journalist und Vorsitzender von idea e.V., als Auftakt zum einstündigen Podium vor dem Demonstrationszug durch die Stadt. Wie wichtig eine zugewandte Palliativversorgung ist und wie unmenschlich das Angebot von assistiertem Suizid, verdeutlichte Dr. Eissing von der Hospizbewegung Papenburg.

Die Lebensrechtsbewegung ist jung und kreativ. Sabina Scherer berichtete über ihre Motivation, den Podcast „Zellhaufen“ ins Leben zu rufen, die Jugend für das Leben Deutschland wächst stetig, unter anderem mit Pro-Life-Touren und -Kongressen, eine junge Studentin trug einen selbstverfassten, tiefgehenden Poetry Slam aus Sicht eines Kindes vor der Geburt vor. Und die Lebensrechtsbewegung ist international: So wurde eine Fahne vorgestellt, die mit der pink-blauen Abbildung von kleinen Füßen, schon lange ein Symbol der Lebensrechtsbewegung, Verbreitung findet.

Musikalisch wurde die Veranstaltung von der Band Gnadensohn und der blinden Sängerin Bernarda Brunovic begleitet. Im Anschluss an das Podium folgte ein zweistündiger, friedlicher Demonstrationszug durch die Berliner Innenstadt.

Die Botschaft an die Politik: Bei allem, was Sie entscheiden, prüfen Sie, ob diese Entscheidung mit der Menschenwürde jedes Menschen von der Zeugung bis zum Tod vereinbar ist. Mit einem Aufruf, dies auch den eigenen Bundestagskandidaten in Erinnerung zu rufen, und der Einladung zum nächsten Marsch für das Leben am 17.09.2022 endete eine große, mutmachende Veranstaltung.

Ein Mitschnitt kann auf der Facebook-Seite „Bundesverband Lebensrecht e.V.“, bei EWTN und auf YouTube abgerufen werden.

Alexandra Maria Linder M.A. (Vorsitzende)

Bundesverband Lebensrecht e.V.
Landgrafenstraße 5
10787 Berlin

0175 / 96 16 906
berlin@bv-lebensrecht.de
www.bundesverband-lebensrecht.de

Hochkarätige Tagung des Bundesverband Lebensrecht zum Thema Reproduktionsmedizin

Pressemitteilung 17.09.2021

Die gerade zu Ende gegangene Fachtagung des Bundesverband Lebensrecht e.V. (BVL) im Rahmen des Marsches für das Leben am morgigen Samstag, dem 18.09.2021, in Berlin beschäftigte sich aus theologischer, ethischer und gesetzlicher Perspektive detailliert mit der Reproduktionsmedizin. Dieser technische Begriff – so Alexandra Linder, BVL-Vorsitzende, in ihrer Begrüßung – verschleiere, was eigentlich dahintersteht: „Traurige Schicksale ungewollt kinderloser Paare, die künstliche Herstellung von gewünschten Kindern, die mögliche Degradierung von Menschen zu Produkten.“

Anhand vieler Beispiele und Zitate von Philosophen und Theologen verdeutlichte Prof. Dr. Peter Schallenberg zu Beginn in der von Mechthild Löhr moderierten Tagung, dass der Mensch viel mehr ist als seine Biologie. Unter anderem Kant habe dies eindeutig formuliert, gemäß dem der Mensch „kein Äquivalent verstatte“, nicht in Geld- oder sonstigen Werten ermessen werden könne, sondern Würde habe. Unter den Beispielen, was geschehen könne, wenn dieser unermessliche Wert jedes Menschen eben nicht respektiert werde, zitierte er aus einem Schreiben in einer Anstalt, die im Dritten Reich auch Kinder euthanasierte: „Ihr Tod reißt nicht die geringste Lücke.“

Frau Mag. Susanne Kummer, Geschäftsführerin des Wiener IMABE-Instituts, gab einen wissenschaftlichen Überblick über 50 Jahre Geschichte der künstlichen Befruchtung, die erstaunlich schnell Dinge wie Uterus-Spende, Eizellspende oder genetisch veränderte Embryonen entwickelt habe. Doch trotz aller Technik, Investitionen und Versuche sei es ein hoher Aufwand mit geringem Output, denn die Baby-Take-Home-Rate liege nach wie vor bei lediglich etwa 19 Prozent. Eine Mischung aus Forscherneugier, Freiheitspathos und der Utopie einer leidfreien Gesellschaft führe zu immer mehr Angeboten und Druck auf Frauen und Paare.

Die eigentliche klare Rechtsposition, nach der der Mensch ab der der Zeugung Mensch ist, wird vielfältig unterlaufen. Gerade entstandene Kinder werden mit Kaulquappen verglichen, in manchen Staaten kommen praktisch keine Kinder mit Down-Syndrom mehr zur Welt, was, so Prof. Dr. Paul Cullen in seinem Vortrag, eine Form der Neo-Eugenik sei. Ein vergessenes wichtiges Menschenrecht sei die Unverfügbarkeit jedes Menschen. Ein daraus notwendig folgender „strikter Embryonenschutz“ werde jedoch von verschiedener Seite abgelehnt, neue Begriffe wie „Prä-Embryo“ werden geschaffen, um die Freigabe der Reproduktion für jeden zu ermöglichen, inklusive Präimplantationsdiagnostik und „Leihmutterschaft“.

Als Fazit der Veranstaltung wurden die notwendigen Grenzen der individuellen Freiheit betont, sobald Leben und Freiheit anderer beginnen. Die Leidfreiheit der Menschheit durch Methoden der Reproduktionsmedizin bleibt eine Utopie, schon alleine deshalb, weil 96 Prozent aller Krankheiten und Behinderungen während oder nach der Geburt auftreten. Und jeder Versuch, bestimmten Menschen die Menschenwürde abzusprechen, hat gefährliche Konsequenzen.

Ein Mitschnitt der Fachtagung ist unter www.bundesverband-lebensrecht.de/fachtagung oder auf dem YouTube-Kanal „Bundesverband Lebensrecht e.V.“ verfügbar.

Der Marsch für das Leben kann auf der Facebook-Seite „Bundesverband Lebensrecht e.V.“, bei EWTN und auf YouTube live verfolgt werden.

Alexandra Maria Linder M.A. (Vorsitzende)

Bundesverband Lebensrecht e.V.
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Pressemitteilung 15.09.2021

Bereits zum 17. Mal findet am kommenden Samstag, dem 18.09.2021, der Marsch für das Leben in Berlin statt, der 2002 als „1000 Kreuze für das Leben“ begann. Über die Jahre wurde aus dem Bundesverband Lebensrecht eine der wichtigsten Stimmen für das Lebensrecht aller Menschen von der Zeugung bis zum Tod, aktuell mit 15 Mitgliedsvereinen und über 20.000 direkten Mitgliedern.

Das traditionelle „Pro Life-Wochenende“ im September wird am Freitag, dem 17.09.2021, mit einer Fachtagung eingeläutet, diesmal zum Thema Reproduktionsmedizin. Die Fachtagung wird auch im Livestream übertragen (Livestream-Fachtagung).

Der Marsch für das Leben am Samstag beginnt um 13 Uhr auf dem Platz des 18. März (vor dem Brandenburger Tor) mit Musik der Band Gnadensohn und der Sängerin Bernarda Brunovic. Der Journalist und frühere Leiter von idea, Helmut Matthies, wird auf der Kundgebung ebenso sprechen wie junge Menschen mit beeindruckenden Ideen und Initiativen, ein Vertreter der Hospizbewegung und eine Hebamme, die über die wirkliche Lage von Frauen im Schwangerschaftskonflikt berichtet. Auch diese Veranstaltung, zu der etwa 5.000 Teilnehmer erwartet werden, wird zusätzlich im Livestream (Livestream-Marsch-für-das-Leben) und bei EWTN übertragen.

Nach dem anschließenden Marsch für das Leben, dem Demonstrationszug durch Berlin, wird ein Ökumenischer Gottesdienst angeboten. Zelebranten sind der katholische Bischof von Görlitz, Ipolt, und Erzpriester Gačić von der serbisch-orthodoxen Kirche in Berlin.

„Eine Woche vor der Bundestagswahl ist ein guter Zeitpunkt, um auf die Bedeutung und Gefährdung der Basis unseres Grundgesetzes aufmerksam zu machen“, sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht, heute in Berlin. „Viele Themen stehen auch im neuen Bundestag zur Debatte an: Abtreibung und das Werbeverbot für Abtreibung, der assistierte Suizid, die Reproduktionsmedizin. Gemäß Artikel 1 Grundgesetz muss die Würde des Menschen an oberster Stelle stehen – und zwar aller Menschen, auch der Kinder vor der Geburt und der Menschen am Lebensende oder in suizidalen Lebenssituationen.“

Unterstützung erfahren die Anliegen des Marsches für das Leben durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Gesellschaft, Kirche und Politik sowie durch viele Grußworte. So widerspricht Bischof Bätzing, Vositzender der Deutschen Bischofskonferenz „mit allem Nachdruck der Auffassung des EU-Parlaments, dass die Abtreibung ungeborener Kinder ein Menschenrecht darstellt“. Metropolit Augoustinos, Vorsitzender der Orthodoxen Bischofskonferenz in Deutschland, schreibt: „Viele [unserer Mitglieder] haben einen Migrationshintergrund und bringen aus ihren Heimatländern insbesondere auch die Botschaft von der unabdingbaren Heiligkeit des menschlichen Lebens von seiner Entstehung bis zum physischen Tod mit.“ Ansgar Hörsting, FeG-Präses, verweist auf die Kultur des Lebens: „Eine Kultur für das Leben teilt Menschen nicht ein in solche, die es wert sind, und andere, die es nicht wert sind zu leben.“ „Hierzu gehört, denen eine Stimme zu geben, die der Macht anderer ausgeliefert sind, ohne dass sie gehört werden können“, betont der Apostolische Nuntius Eterović in seiner Grußbotschaft. Eine Auswahl der Grußworte findet sich auf www.marsch-fuer-das-leben.de.

Alexandra Maria Linder M.A. (Vorsitzende)

Bundesverband Lebensrecht e.V.
Landgrafenstraße 5
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Münster – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 19. August 2021 die Versicherteninformation zu nicht-invasiven pränatalen Bluttests (NIPT) verabschiedet und in die Mutterschaftsrichtlinien aufgenommen. Damit ist die Finanzierung vorgeburtlicher Bluttests zur Entdeckung chromosomaler Abweichungen durch die Krankenkassen endgültig beschlossen. Ärzte für das Leben e.V. kritisieren dies als einen schweren Schlag für die Menschenrechte in Deutschland.

Der erste Vorsitzende der Ärzte für das Leben e.V., Prof. Paul Cullen, nimmt hierzu wie folgt ausführlich Stellung:„Wie wir mehrfach in der Vergangenheit darauf hingewiesen haben, geht es sich bei den nicht-invasiven vorgeburtlichen DNA-Tests nicht um die Fahndung nach heilbaren oder vermeidbaren Erkrankungen, sondern in erster Linie um die Identifizierung von Kindern mit Down-Syndrom vor ihrer Geburt. Da das Down-Syndrom keine Erkrankung, sondern eine Form des Andersseins ist, kann sie auch nicht geheilt werden. Mithin sind diese Tests reine Instrumente der Selektion, da in den allermeisten Fällen auf die Feststellung eines Down-Syndroms mit Abtreibung reagiert wird. Dass dies nicht zwingend geschehen muss, und dass in einigen Fälle die DNA-Tests andere invasivere diagnostische Methoden ersetzen, tut hier nichts zu Sache: diese Diagnostik dient allein die Markierung und Eliminierung von Menschen mit Behinderungen vor ihrer Geburt.

Der soeben erfolgte Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses mag wie ein kleiner administrativer Schritt erscheinen, doch hat er eine hohe Symbolkraft. Mit der Erteilung einer „Ziffer“ im Abrechnungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung wird laut dem zwölften Paragrafen des fünften Sozialgesetzbuches diese höchst diskriminierende Leistung nun als „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ gleichsam moralisch „geadelt“. „Was kann daran so schlimm sein“, werden viele sich nun fragen, „wenn die Krankenkasse dafür bezahlt?“

Mehr noch: mit der endgültigen Aufnahme der nicht-invasiven vorgeburtlichen DNA-Diagnostik in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung entsteht ein Rechtsanspruch auf eine genetische Fahndungsmethode, die sich nach und nach auf viele andere genetische Merkmale wird ausweiten lassen. Dass eine solche Rasterfahndung nach genetischen Abweichungen auch die Existenzen geborener Menschen mit diesen Abweichungen in Frage stellt, liegt auf der Hand.

Auch wird die Begrenzung des Tests auf „begründete Einzelfälle“ bei „Risikoschwangerschaften“, wie die Versicherteninformation derzeit vorsieht, kaum zu halten sein. In Ländern, wo dieser Test bereits breitflächig angewendet wird, werden fast keine Kinder mit Down-Syndrom mehr geboren.

Eltern von Down-Syndrom-Kindern sehen sich heute schon auf offener Straße vielfach dem Vorwurf ausgesetzt „ob sowas heute noch sein muss“. Sobald sich in der Bevölkerung herumspricht, dass es für dieses „Problem“ eine „Lösung“ auf Kassenschein gegeben hätte, wird der Druck auf solche mutigen Eltern, die sich für ihr Kind entschieden haben, nur noch zunehmen. Ein schwerer Schlag für die Menschenrechte in Deutschland.“

Über Ärzte für das Leben e.V.

Der Verein „Ärzte für das Leben“ fordert eine uneingeschränkte Kultur des Lebens in der medizinischen Praxis und Forschung auf der Grundlage der hippokratischen Tradition. Er finanziert sich ausschließlich über die Beiträge seiner Mitglieder sowie durch Spenden. Mehr unter www.aerzte-fuer-das-leben.de

Ärzte für das Leben e.V.
Prof. Dr. med. Paul Cullen
Am Blütenhain 33
48163 Münster

Tel.: 02536-319 5008
E-Mail: p.cullen(at)aerzte-fuer-das-leben.de
Internet: https://www.aerzte-fuer-das-leben.de

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 19. August 2021 die Versicherteninformation zu nicht-invasiven pränatalen Bluttests (NIPT) verabschiedet und in die Mutterschaftsrichtlinien aufgenommen. Damit ist die Finanzierung vorgeburtlicher Bluttests zur Entdeckung chromosomaler Abweichungen durch die Krankenkassen endgültig beschlossen.

Die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL), Susanne Wenzel, nimmt hierzu wie folgt Stellung:

„Die nicht-invasiven pränatalen Bluttests haben in erster Linie den Zweck, nach ungeborenen Kindern mit dem Down-Syndrom zu fahnden. Es handelt sich hier nicht um harmlose medizinische Tests im herkömmlichen Sinne, die therapeutischen Zwecken dienen. Denn für die Trisomien 13, 18 und 21, die mit dem Bluttest festgestellt werden können, gibt es bislang keinerlei Therapiemöglichkeiten. Sie bieten also weder für die Mutter noch für das ungeborene Kind irgendeinen gesundheitlichen Nutzen, sondern dienen lediglich der Selektion.

Zwar sieht die Versicherteninformation vor, dass die Tests nur in „begründeten Einzelfällen“ und bei „Risikoschwangerschaften“ durchgeführt werden sollen. Hierbei wird allerdings außer Acht gelassen, dass z. B. der Hersteller des PraenaTest, LifeCodexx, seinen Test für alle Schwangeren empfiehlt und für vermeintliche „Sicherheit“ und „Wissen“ wirbt, „ohne Risiko für das Kind“. Aber nach einem kritischen Testergebnis ist meist leider nur sicher, dass die Abtreibung folgt.

Mit der Kassenzulassung des Tests verfolgte der G-BA das Ziel, die Risiken der seit den 70er Jahren üblichen invasiven Untersuchungen, wie etwa der Fruchtwasseruntersuchung, zu vermeiden. Dabei wird aber verschwiegen, dass die medizinischen Leitlinien festlegen, auffällige Testergebnisse „sicherheitshalber“ mit einer invasiven Untersuchung – mit all ihren Risiken – zu prüfen.

Die Entwicklung in anderen Ländern hat gezeigt, dass der Test sehr schnell zur Standarduntersuchung wird. In Dänemark und in Island sind mit Einführung des Tests die Abtreibungszahlen angestiegen und Kinder mit Down-Syndrom werden seither dort kaum mehr geboren.
Mit der Zulassung dieser Tests wird es künftig keinen Schutz mehr für Menschen mit Down Syndrom und anderen Diagnosen geben. Vielmehr wird ihnen mit der heutigen Entscheidung signalisiert, dass Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft nicht erwünscht sind.

Die Fraktionen des Deutschen Bundestages haben es versäumt, hier Zeichen zu setzen. Ungehört verhallte die wiederholte Bitte des G-BA an das Parlament, diese Debatte aufzunehmen.

Durch die breite Verfügbarkeit des pränatalen Bluttests werden Eltern unter Druck gesetzt werden, kein behindertes Kind zu bekommen und vor allem Frauen vermehrt in Schwangerschaftskonflikte getrieben.

Die CDL fordert die Fraktionen im Deutschen Bundestag auf, dieser Entwicklung schnellstens entgegenzuwirken und stattdessen finanzielle Hilfen und Förderungen für Familien mit Kindern zu erarbeiten. Vor allem sollten sich die Mitglieder des Deutschen Bundestages gegen diese tödliche Diskriminierung von ungeborenen Menschen mit möglichen Behinderungen stellen. Wir brauchen eine Politik, die jeden Menschen als gleichwertig behandelt. Die Rasterfahndung nach Menschen mit einer Behinderung und deren anschließende Eliminierung aus unserer Gesellschaft ist durch nichts zu rechtfertigen und absolut inakzeptabel.“

CDL – Christdemokraten für das Leben e. v.
Kantstr. 18
48356 Nordwalde