Pressemitteilung 24.06.2021

Am Nachmittag des 24. Juni 2021 wurde der Bericht „Über die Lage im Hinblick auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte in der EU im Zusammenhang mit der Gesundheit von Frauen“ des kroatischen Sozialisten Predrag Fred Matic mit einer klaren Mehrheit von 378 zu 255 Stimmen und 42 Enthaltungen vom Europäischen Parlament angenommen.

Prof. Paul Cullen, Vorsitzender der Ärzte für das Leben e.V. erklärte hierzu heute in Münster: 

„Die Annahme des Matic-Berichts ist ein großer Rückschlag für die Menschenrechte, das Lebensrecht und die ärztliche Gewissensfreiheit in Europa. Der Bericht postuliert erstmalig ein „Menschenrecht auf Abtreibung“, das in unzulässiger Weise auf die souveräne Rechte der Mitgliedsstaaten in dieser Frage unter Verletzung des Subsidiaritätsprinzips einwirken wird. Dazu wird die Annahme des Berichts dazu führen, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht von Ärztinnen und Ärzte, aus Gewissensgründen eine Mitwirkung an Abtreibungen abzulehnen, EU-weit zu beschneiden.

Gerade der letzte Punkt muss alle Ärztinnen und Ärzte in Europa alarmieren. Denn ist die Gewissensfreiheit in einem Bereich des ärztlichen Tuns angetastet, so ist sie in allen anderen Gebieten der Medizin kaum aufrecht zu erhalten.

Die Tötung eines wehrlosen Menschen kann nie ein Recht sein, und ist eigentlich das Gegenteil von einem Menschenrecht, denn sie bedeutet immer, einen anderen mutwillig aus der Menschheitsfamilie auszuschließen. Eine solche sprachliche Konstruktion ist nur möglich, wenn man in der komplexen Situation der Schwangerschaft das elementarste Menschenrecht eines der Beteiligten, nämlich das Recht überhaupt zu existieren, vollkommen ausblendet.

So wie es entweder Gewissensfreiheit für alle Bereiche der Medizin gibt oder für gar keine, haben entweder alle Menschen gleiche Menschenrechte, oder es hat keiner richtig welche. Der Matic-Bericht spricht von Menschenrechten, doch ist seine Annahme einer der größten Angriffe auf die Menschenrechte in Europa seit Jahren. Der Trend, die Tötung von sich selbst oder eines anderen Menschen, als „Recht“ oder gar als „Menschenrecht“ rechtlich zu definieren wird uns in den kommenden Jahren teuer zu stehen kommen.“

Über Ärzte für das Leben e.V.

Der Verein „Ärzte für das Leben“ fordert eine uneingeschränkte Kultur des Lebens in der medizinischen Praxis und Forschung auf der Grundlage der hippokratischen Tradition. Er finanziert sich ausschließlich über die Beiträge seiner Mitglieder sowie durch Spenden. Mehr unter www.aerzte-fuer-das-leben.de

Kontakt:

Ärzte für das Leben e.V.
Prof. Dr. med. Paul Cullen
Am Blütenhain 33
48163 Münster

Tel.: 02536-319 5008
E-Mail: p.cullen(at)aerzte-fuer-das-leben.de
Internet: www.aerzte-fuer-das-leben.de

Bundesverband Lebensrecht zeigt in Brüssel Präsenz

Pressemitteilung 23.06.2021

Vertreter des Bundesverbands Lebensrecht (BVL) waren heute, am 23.06., in Brüssel, um mit Abgeordneten des EU-Parlaments über den sogenannten Matić-Bericht zu sprechen. Über diesen Bericht, der sich mit den sexuellen und reproduktiven Rechten und sexueller und reproduktiver Gesundheit von Frauen beschäftigt, soll nach einer Debatte morgen abgestimmt werden.

Auf der Veranstaltung, bei der unter anderem auch der internationale Lebensrechtsverband One of Us, die Ärzte für das Leben e.V. und Kaleb e.V. vertreten waren, erklärte Cornelia Kaminski, Vorstandsmitglied des BVL und Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA), dass der Bericht gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoße und damit von vornherein abgelehnt werden müsse. Darüber hinaus plädierte sie an die EU-Abgeordneten: „Ich hoffe sehr, dass die EU-Abgeordneten einsehen, dass das Leben wichtiger ist, dass das Leben der ungeborenen Kinder zählt und Frauen in der Notlage eines Schwangerschaftskonflikts Beratung und Hilfe möchten, die sie aber nicht mehr bekommen werden, wenn Abtreibung als Gesundheitsversorgung gilt, und dass die Abgeordneten deshalb den Matić-Bericht ablehnen.“

Neben sinnvollen und guten Themen und Vorschlägen enthält der Bericht (wie der fast identische „Estrela-Bericht“, der zuletzt 2013/2014 im EU-Parlament abgelehnt wurde) einige für die Menschenrechte und die Gewissensfreiheit bestimmter Personengruppen höchst bedenkliche Forderungen, darunter insbesondere:

  • Abtreibung soll als normale Gesundheitsleistung etabliert, also ohne jede Einschränkung legalisiert, und entsprechend flächendeckend angeboten und finanziert werden.
  • Staaten sollen dafür sorgen, dass es keine Hindernisse zum freien und sicheren Abtreibungszugang gibt, was zum Zwang für medizinische Einrichtungen und Praxen führen kann, Abtreibungen anzubieten.

Damit werden die Menschenwürde und das grundlegende Menschenrecht auf Leben der Kinder vor der Geburt ebenso abgeschafft wie das Grundrecht auf Gewissensfreiheit für medizinisches Personal. Die wirkliche Situation von Frauen im Schwangerschaftskonflikt wird ebenso negiert wie mögliche schädliche Folgen für Frauen nach einer Abtreibung.

Zwar sind solche Berichte für die nationalen Gesetzgebungen nicht verpflichtend. Doch der Bericht kann unter anderem dafür verwendet werden, bestimmte Staaten (z.B. Nicaragua, Uganda) mit Blick auf EU-Fördergelder, wie bereits geschehen, weiter unter Druck zu setzen.

Im Hinblick auf die Bundestagswahl im September wird das Abstimmungsergebnis in Brüssel für viele Wählerinnen und Wähler in Deutschland ebenfalls eine Rolle spielen.

Der BVL und seine Mitgliedsorganisationen sind im Gespräch mit Politikern, organisieren Veranstaltungen und Demonstrationen und klären die Öffentlichkeit auf. Gemeinsam vertreten sie etwa 30.000 direkte Mitglieder sowie einige Millionen Unterstützer und weitere Bürgerinnen und Bürger, denen die Menschenwürde ein wichtiges Anliegen ist.

 

Alexandra Maria Linder M.A. (Vorsitzende)

Bundesverband Lebensrecht e.V.
Landgrafenstraße 5
10787 Berlin

0175 / 96 16 906
berlin@bv-lebensrecht.de
www.bundesverband-lebensrecht.de

 

 

 

Gefahr für Gesundheitsschutz von Frauen sowie Aushöhlung des Menschenrechts auf Leben für ungeborene Menschen (Embryonen) – Steilvorlage für Intoleranz und Diskriminierung und Gefährdung für Meinungs- und Gewissensfreiheit

Stellungnahme der CDL durch Christiane Lambrecht, CDL Landesvorsitzende Bayern

„Quasi unbemerkt wird am 23. Juni im Europäischen Parlament über einen Gesetzentwurf, den sogenannten Matic-Bericht, abgestimmt, der unter dem Vorwand von Antidiskriminierung und reproduktiver Gesundheit einen ethischen Dammbruch hinsichtlich der Gesundheit von Frauen und dem Schutz der Schwächsten in unserer Gesellschaft anstrebt. Wenn der Matic-Bericht durchgeht, dann gibt es künftig ein ‚Menschenrecht auf Abtreibung’“, stellt Christiane Lambrecht, Landesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben in Bayern, fest. Die CDL fordert die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, Politiker und Menschenrechtsaktivisten auf, sich dafür einzusetzen, dass der Matic-Bericht abgelehnt wird. „Frauen- und Menschenrechte dürfen nicht auf dem Altar von irreführenden Frames wie „reproduktive Gesundheit oder Menschenrecht auf Abtreibung“ gefährdet werden!“

Hinter diesem in sich widersprüchlichem Begriff des ‚Rechts auf Abtreibung‘ steht tatsächlich, dass jede Frau ohne Beratung und damit ohne Schutz, ohne Unterstützung, ohne Angebote auf Hilfe direkt ihr ungeborenes Kind abtreiben lassen kann. Ebenfalls kann man dann künftig die Abtreibungspille ohne Beratung oder Rezept erhalten und die Frau kann alleine zu Hause mit allen Risiken und Nebenwirkungen abtreiben. Die Wahrheit ist aber, dass jede Abtreibung ein erhebliches gesundheitliches Risiko für die Frauen ist. „Spätere Unfruchtbarkeit und das Risiko einer lebenslangen psychischen Belastung sind Nebenwirkungen, die fairerweise genannt werden müssen. Abtreibung ist immer ein gewaltvoller Eingriff, kein Beitrag zur Gesundheit und daher keine Gesundheitsleitung“, betont Lambrecht.

Die Auswirkungen des Matic-Berichts wären gravierend: sie gefährden die Gesundheit von Frauen, bestreiten das Lebensrecht des Kindes und widersprechen der Menschenwürde sowie der Gewissens- und Meinungsfreiheit von Ärzten und medizinischem Personal sowie lebensorientierter Beratungseinrichtungen.

1. Gemäß der Kinderrechtskonvention sind Kinder sowohl vor als auch nach der Geburt geschützt, auch jede menschliche Eizelle vom Stadium ihrer Befruchtung an ist ein schützenwerter menschlicher Embryo. Der Matic-Bericht würde diesen Schutz aushöhlen.

2. Zudem würde dann die gesamte Bandbreite reproduktionsmedizinischer Möglichkeiten von In-vitro-Fertilisationen, Ei- und Samenzellspende bis zur Leihmutterschaft eine Generalerlaubnis erhalten. Überzählig im Labor hergestellte Embryonen könnten dann in noch größerer Anzahl selektiert und abgetötet werden – ohne Reglementierungen. Frauen – insbesondere aus sozial ärmeren Milieus – würden als Leihmütter körperlich wie auch seelisch durch die lukrativen Reproduktionskliniken noch stärker dem Risiko einer Ausbeutung schutzlos ausgeliefert.

3. Ärzte, Hebammen oder medizinisches Personal, die sich aus Gewissensgründen einer Abtreibung verweigern, würden suspendiert bzw. strafrechtlich verfolgt werden.

4. Staatliche und private Beratungsstellen für Schwangere wären verboten, wenn sie der werdenden Mutter Angebote und Unterstützungen aufzeigen wollen, damit diese ihr Kind nicht abtreiben lässt.

5. Die von Matic hier angepriesene Gleichstellung bzw. ein positiver Beitrag zum Feminismus lässt im Gegenteil Frauen im Schwangerschaftskonflikt völlig hilflos dastehen. Gleichstellung bedeutet, dass alle die gleichen Rechte und Möglichkeiten haben. Aber gerade Frauen aus prekären sozialen Verhältnissen, in denen Gleichstellung schwierig ist, würden nun benachteiligt. Denn solange Abtreibungen in den EU-Ländern gesetzlichen Beratungspflichten oder Bedenkzeit unterliegen, können Frauen (die alleine durch die hormonelle Ausnahmesituation einer Schwangerschaft belastet sind) dort objektiven Rat erhalten, um aus freien Stücken die schwerwiegende Entscheidung einer Abtreibung zu wählen.

„Falls der Matic-Bericht durchkommt, hätten schwangere Frauen dann keine Argumente mehr gegen den Druck aus ihrem Umfeld. Die vielen guten staatlichen und privaten Beratungsstellen für Frauen im Schwangerschaftskonflikt könnten dann nicht mehr verschiedene Hilfen, Gelder, Unterstützungen und objektive Beratungen anbieten, sie würden verboten werden müssen. Das Resultat wäre, dass die Frauen völlig alleine gelassen sind. Viele Frauen wissen zu wenig über den Ablauf und die möglichen Folgen einer Abtreibung. Ebenfalls würden Mutmacher oder Beraterinnen für die schwangeren Frauen verboten. Dies wäre fatal für die Gesundheit von Frauen und das Lebensrecht der ungeborenen Menschen. Es gibt unzählig viele Statements von Frauen, die sich nach der Geburt des Kindes überglücklich bedanken, dass man ihnen half, ihr Kind trotz aller Probleme zu bekommen, statt es unwiederbringlich zu töten“, berichtet das CDL-Bundesvorstandsmitglied aus ihrer langjährigen Erfahrung in der Familienpolitik.

Abtreibung als mehrdimensionale Katastrophe – wollen wir noch mehr Abtreibungen?

Alleine in Deutschland werden pro Werktag mindestens 400 Kinder abgetrieben. „Das sind mehr als in unsere Grundschule in Murnau gehen. Da aber die Abtreibungen durch die sogenannte ‚Pille danach‘ zunehmen und diese nicht in der Statistik erfasst werden, sind es vermutlich doppelt so viele Abtreibungen pro Tag“, gibt Lambrecht zu bedenken. Dadurch wurde die Abtreibung ins Private verlegt. Die Frauen werden allein gelassen, es ist ein schmerzhafter Vorgang mit Wehen und Krämpfen und viel Blut, der psychisch und physisch enorm belastend ist. Die ‚Pille danach‘ ist zu einem Milliardengeschäft für die Pharmaindustrie geworden.

Die Familienpolitik in Deutschland, aber auch in der EU, hat es versäumt, echte und ausreichend hohe frauen- und kinderfreundliche Rahmenbedingungen zu setzen. Was wir aktuell an Familienpolitik und finanzieller Entlastung der Familien haben, ist viel zu wenig.

Appell an Politik in Deutschland und Abgeordnete im Europaparlament

„Angesichts solcher Steilvorlagen drohender Unmenschlichkeit erwarten wir als EU Bürger, dass gerade die konservativen und christlichen Parteien sich öffentlich gegen den Matic-Bericht aussprechen. Zudem brauchen wir echte Zeichen einer familienfreundlichen Politik und nicht länger eine Politik der kleinen Geldhäppchen. Die Politik muss sich den längst überfälligen Ruck geben und gerechte Entlastungen für Eltern bei Steuern und Abgaben umsetzen, wie sie übrigens seit Jahrzehnten vom Bundesverfassungsgericht gefordert werden! Deutschland könnte hier dem Beispiel Frankreichs folgen, das unkompliziert durch ein Familiensplitting Eltern pro Kind finanziell deutlich entlastet.

Die CDL fordert die Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf, gegen den Matic-Bericht zu stimmen und dadurch die Kinderrechtskonvention und die Menschenrechte für Alle zu bewahren.“, appelliert Lambrecht.

V.i.S.d.P: Christiane Lambrecht, Landesvorsitzende der CDL Bayern

Im Juni wird das Europäische Parlament über den sogenannten Matić-Bericht abstimmen, eine Vorlage des Frauenausschusses. Dieser Bericht enthält unter anderem die Forderung, Abtreibung als normale Leistung der weiblichen Gesundheitsversorgung zu etablieren. Fast in derselben Form wurde der Bericht als „Estrela-Bericht“ schon 2014 dem Plenum vorgelegt und abgelehnt.

Hier ein Auszug aus der Vorlage:

c) Abtreibungen unter sicheren und legalen Bedingungen unter Berücksichtigung der Gesundheit und der Rechte von Frauen

[Das europäische Parlament …]

  1. bekräftigt, dass es sich bei Abtreibung um eine freiwillige Entscheidung handeln muss, die auf dem freien Willen der Frau beruht und im Einklang mit den auf den WHO-Leitlinien basierenden medizinischen Standards steht, und fordert die Mitgliedstaaten auf, den Zugang zu sicherer und legaler Abtreibung zu gewährleisten;
  2. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Hindernisse für legale Abtreibungen zu regulieren, und erinnert daran, dass sie dafür verantwortlich sind, dass Frauen Zugang zu den ihnen gesetzlich zustehenden Rechten haben;
  3. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre nationalen Rechtsvorschriften über Abtreibung zu überprüfen und sie mit den internationalen Menschenrechtsstandards und den bewährten regionalen Verfahren in Einklang zu bringen, indem sichergestellt wird, dass eine Abtreibung auf Antrag einer Frau in der frühen Schwangerschaft rechtmäßig ist und sogar darüber hinaus, wenn die Gesundheit oder das Leben der Frau gefährdet ist;

Bitte schreiben Sie Ihren örtlichen Abgeordneten. Abtreibung ist keine Gesundheitsversorgung oder Heilbehandlung. Kinder vor der Geburt und ihre auch in der EU anerkannten Grundrechte werden hier vollkommen ignoriert. Gute gesundheitliche Versorgung der Frauen und Selbstbestimmung ist immens wichtig, wird durch die Propagierung der Abtreibung jedoch in eine ideologische, menschenfeindliche und gesundheitsgefährdende Richtung geschoben. Mit Punkt 13. ist unter anderem auch die Gewissensfreiheit von medizinischen Einrichtungen und ihren Mitarbeitern sowie Ärzten und Hebammen bedroht.

2014 konnte die Zustimmung zum Estrela-Bericht verhindert werden. Bitte helfen Sie mit, das auch dieses Mal zu erreichen.

Bitte leiten Sie diesen Aufruf auch weiter an Personen/Kreise, die dieses Anliegen unterstützen.

Herzlichen Dank und herzliche Grüße,

Ihre

Alexandra Linder

Vorsitzende

 

Bundesverband Lebensrecht e.V.
Landgrafenstraße 5
10787 Berlin

berlin@bv-lebensrecht.de
Telefon: 030 / 644 940 39

 

 

Interview mit Hartmut Steeb dem Gründungsmitglied und stellvertretenden Vorsitzenden des BVL:

K-TV im Gespräch mit Hartmut Steeb

Interview anlässlich des 20. Jubiläums des BVL mit u.a. Alexandra Linder, Vorsitzende des BVL:

20 Jahre Bundesverband Lebensrecht

Interviews mit ehemaligen BVL-Vorständen:

K-TV im Gespräch mit Martin Lohmann und K-TV im Gespräch mit Claudia Kaminski

 

Berlin (ALfA). Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zieht mit Forderungen nach einem Paradigmenwechsel bei der Bewertung vorgeburtlicher Kindstötungen in den diesjährigen Bundestagswahlkampf. Die Ökopartei, die praktisch seit ihrer Gründung im Jahre 1980 die Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch fordert, veröffentlichte dazu jetzt ein Positionspapier, das alles in den Schatten stellt, was die Grünen dazu bislang verlauten ließen. Das siebenseitige Dokument trägt den Titel: „Flächendeckende Versorgungsicherheit beim Schwangerschaftsabbruch schaffen“.

In ihm fordern die Grünen nicht nur, vorgeburtliche Kindstötungen nicht länger als „rechtswidrig“ einzustufen, sondern künftig als Bestandteil einer „reproduktiven Gesundheitsversorgung“ zu betrachten. Wörtlich heißt es in dem Papier: „Wir wollen für Frauen und gebärfähige Menschen die bestmögliche reproduktive Gesundheitsvorsorge. Nur so können wir bezüglich der reproduktiven Rechte zu Selbstbestimmung und damit zur Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern beitragen.“

Die Kosten für die Abtreibung – „250 Euro (medikamentös) und 600 Euro aufwärts (operativ)“ – wollen die Grünen „unabhängig vom Einkommen“ ungewollt Schwangerer auf die Solidargemeinschaft abwälzen. Der Schwangerschaftsabbruch sei „eine Leistung, für die es eine umfassende Kostenübernahme braucht“. Gleiches müsse auch für die Abgabe von Kontrazeptiva gelten. „Wir wollen, dass jeder Mensch, unabhängig von Einkommen, Alter oder Geschlecht, Zugang zu allen Verhütungsmitteln hat“, schreiben die Grünen in dem Papier.

Aus der bisherigen Beratungspflicht soll künftig ein „Recht auf Beratung“ werden. Bund und Länder hätten dafür Sorge zu tragen, dass dennoch ein „regional dichtes Beratungsnetz bestehen bleibt und Beratungsstellen staatlich so finanziert werden, dass alle Beratungsangebote kostenfrei in Anspruch genommen werden können“. Die Passage liest sich wie eine Arbeitsplatzgarantie für Mitarbeiter von „pro familia“, die in dem Papier „als größter Träger innerhalb der Beratungslandschaft“ ausdrücklich genannt wird.

Vorgehen wollen die Grünen auch gegen die von Lebensrechtlern organisierten Gebetswachen und angebotene Gehsteigberatung vor Abtreibungseinrichtungen, die in dem Papier als „Gehsteigbelästigung“ bezeichnet werden. Geprüft werden solle, „ob ein Vorgehen gegen Persönlichkeitsverletzungen bei ,Gehsteigbelästigungen‘ unter Berücksichtigung insbesondere der Meinungs- und Versammlungsfreiheit der Abtreibungsgegner*innen durch die Schaffung eine Ordnungswidrigkeitstatbestandes gefördert werden kann“.

Im November erst hatten die Grünen mit der Verabschiedung ihres neuen Grundsatzprogramms auf den Feldern der Reproduktionsmedizin und der Sterbehilfe einen programmatischen Schwenk vollzogen.

Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.
Ottmarsgäßchen 8
86152 Augsburg
Deutschland

Pressemitteilung vom 06.05.2021

In der Musterberufsordnung der Ärzte war es bisher explizit untersagt, Hilfe zur Selbsttötung zu leisten. Der 124. Deutsche Ärztetag hat nun dieses grundsätzliche Verbot aufgehoben. Für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) kommentiert Pressesprecherin Susanne Wenzel die Entscheidung: 

„Wie leider erwartet, hat der 124. Deutsche Ärztetag heute unter dem Eindruck des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Verfassungswidrigkeit des Verbotes der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung das Verbot der Hilfe zur Selbsttötung im 3. Satz des § 16 der Musterberufsordnung aufgehoben. Die Richter in Karlsruhe hatten das Selbstbestimmungsrecht des Menschen derart definiert, dass – unabhängig vom Vorliegen einer Krankheit – ab Volljährigkeit jederzeit ein neues „Recht auf Suizid“ bestehe und hierfür auch ohne jede Strafbarkeit die Hilfe Dritter in Anspruch genommen werden dürfe. Ferner hatte das Gericht die Ärzte aufgerufen, hierfür ihr Standesrecht entsprechend anzupassen, gleichwohl festgestellt wurde, dass kein Anspruch auf ärztliche Unterstützung bestehe und auch Ärzte nicht zur Suizidbeihilfe verpflichtet seien.
Der Deutsche Ärztetag betont in der Begründung des Beschlusses ausdrücklich, die Streichung ändere nichts daran, „dass ärztliches Handeln von einer lebens- und gesundheitsorientierten Zielrichtung geprägt ist“, wie andere Vorschriften der MBO-Ä bereits darstellten. So ergebe sich grundlegend in der Musterberufsordnung, dass es „Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte sei, das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu lindern, Sterbenden Beistand zu leisten und an der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Gesundheit der Menschen mitzuwirken“. Zwar seien Ärztinnen und Ärzte in weiteren Bestimmungen angehalten, unter Achtung der Persönlichkeit, des Willens und der Rechte der Patienten, insbesondere unter Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechts zu handeln, was auch „den Respekt vor der Entscheidung des einzelnen freiverantwortlich handelnden Menschen, sein Leben beenden zu wollen“ einschließe. Aber das Standesrecht der Ärzte stelle klar fest, „dass es nicht zum Aufgabenspektrum der Ärzteschaft zählt, Hilfe zur Selbsttötung zu leisten“.
Erfreulicherweise hat das Ärzteparlament immerhin weiter deutlich betont, dass die Hilfe zur Selbsttötung keine „normale ärztliche Dienstleitung“ werden darf und bekräftigt, dass die ärztliche Hilfe zur Selbsttötung sich niemals auf einen Suizidwunsch ohne Vorliegen einer Erkrankung beziehen könne. Die Ärzte lehnen deshalb auch eine Verpflichtung zur Ausstellung einer ärztlichen „Suizid-Bescheinigung“ im Rahmen des in den inzwischen vorliegenden drei Gesetzentwürfen geplanten Beratungsverfahrens ab.
Die Ärzte haben mit eindeutiger Mehrheit Position dafür bezogen, dass sie sich durch das eklatante Fehlurteil des Bundesverfassungsgerichts nicht zu professionellen „Handlangern des Todes“ durch Suizidassistenz machen lassen wollen. Die CDL unterstützt nachdrücklich die Forderung des Deutschen Ärztetages an den Gesetzgeber, die Suizidprävention in Deutschland zu unterstützen, auszubauen und zu verstetigen. Über 10.000 Suizide pro Jahr zeigen, dass der Gesetzgeber den Zugang zum assistierten Suizid unter keinen Umständen erleichtern darf. “
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Dipl.-Bw. Susanne R. Wenzel

Christdemokraten für das Leben e.V.
– Bundesgeschäftsstelle -Kantstr. 18
48356 Nordwalde b. Münster

Tel.: 0 25 73 – 97 99 391
Fax: 0 25 73 – 97 99 392
E-Mail: info@cdl-online.de

Pressemitteilung vom 06.05.2021

Zum Beschluss des 124. Ärztetags, das Verbot der Mitwirkung am assistierten Suizid aus der Musterberufsordnung zu streichen, erklärte die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Augsburg. Nach intensiver Debatte ist das Verbot der ärztlichen Hilfe beim Suizid vom 124. Deutschen Ärztetag aus der Muster-Berufsordnung der Bundesärztekammer gestrichen worden. Damit kommt die Ärzteschaft ohne Not und leider auch mit breiter Mehrheit der Delegierten dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entgegen, das das Verbot der „geschäftsmäßigen“ Hilfe zum Suizid gekippt und die Bundesärztekammer damit unter Druck gesetzt hatte, auch die Berufsordnung entsprechend anzupassen.

Es wäre eine kluge und weitsichtige Entscheidung gewesen, diesem Druck nicht nachzugeben. Mag sein, dass die Sorge vor den Umtrieben sogenannter Sterbehilfevereine die Delegierten zu dieser Entscheidung veranlasst hat, die gesellschaftlichen Folgen haben sie jedoch nicht bedacht. War es bisher für Patienten eine große Selbstverständlichkeit, in ihrem Arzt den Verbündeten im Kampf gegen den Tod und für den Erhalt des Lebens sehen zu können, ist dies in Zukunft schwieriger. Erfahrungen aus den Nachbarländern, in denen assistierter Suizid seit langem praktiziert wird, zeigen, wie groß der Druck gerade auf alte und kranke Menschen wird, sich das Leben zu nehmen und keine weiteren Kosten und Mühen zu verursachen. Sie zeigen zudem, dass die Selbstmordraten mit Legalisierung des ärztlich assistierten Suizids deutlich steigen. Davon ist auch hierzulande auszugehen, denn laut Bundesverfassungsgerichtsurteil müssen für die Beihilfe zur Selbsttötung keine Gründe und keine Altersbeschränkungen vorliegen, sie kann von jedem eingefordert werden. Wenn Ärzte diesen Akt als Teil ihres Berufs begreifen, hat das eben Konsequenzen auf die gesellschaftliche Haltung zum Selbstmord – aber auch für die ärztliche Gewissensfreiheit. Kein Arzt kann sich jetzt mehr auf die Berufsordnung zurückziehen, wenn er an der Selbsttötung nicht beteiligt sein möchte. Ob eine Weigerung der Mitwirkung am Selbstmord mit dem Verweis auf die Gewissensfreiheit noch lange möglich sein wird, wird sich zeigen. Auch zu Beginn des Lebens stehen längst Forderungen von Lobbygruppen nach Aufhebung der Gewissensfreiheit für medizinisches Personal im Raum, um etwa eine flächendeckende Versorgung mit Möglichkeiten zur vorgeburtlichen Kindstötung sicher zu stellen.

Gravierender ist jedoch, dass ein Arzt, der Beihilfe zur Selbsttötung leistet, damit einen Behandlungsvertrag mit dem Patienten eingeht. Sollte die Selbsttötung fehlschlagen, müsste der Arzt zur Erfüllung des Auftrags selbst Hand anlegen und aktiv töten, statt lebensrettende Maßnahmen zu ergreifen. Vom „schönen Tod“ für „nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranke“ sind wir dann nicht mehr weit entfernt.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat ca. 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
Telefon: 0178/5888300

Ein Gespräch mit Alexandra Linder

Deutsche Lebensrechtsorganisationen haben sich im Jahr 2001 zum Bundesverband Lebensrecht e.V.  (BVL) zusammengeschlossen mit dem Ziel, sich für den Schutz und die Würde des Menschen vom Zeitpunkt der Zeugung bis zum natürliche Tod einzusetzen. Bekannt ist der BVL vor allem als Veranstalter des jährlichen Marschs für das Leben in Berlin. Wo das Lebensrecht und die Menschenwürde in Gefahr sind, ob es um Abtreibung, assistierten Suizid oder Leihmutterschaft geht, meldet sich der BVL in der gesellschaftlichen Debatte zu Wort. Was der BVL in den ersten 20 Jahren seines Bestehens erreicht hat, darüber spricht Martin Rothweiler mit der Vorsitzenden des Bundesverbandes, Alexandra Linder.

Sendetermine auf EWTN und EWTN.TV:

So 19:30  2. Mai

Mo 01:30  3. Mai

Mo 09:30  3. Mai

Di 17:30    4. Mail

Mi 01:00   5. Mai

Mi 21:30   5. Mai

Do 03:30  6. Mai

Do 12:00   6. Mai

Fr 21:30   7. Mai

Sa 02:30   8. Mai

Sa 11:00   8. Mai