Das Bundesfamilienministerium hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vorgelegt, der Anlass zu großer Besorgnis gibt. Die geplanten Regelungen kriminalisieren grundrechtlich geschütztes Verhalten. Die Pressesprecherin der Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL), Dr. Friederike Hoffmann-Klein, nimmt hierzu wie folgt Stellung:

„Die dem Text des Entwurfs zugrundeliegende Sichtweise ist alles andere als neutral und objektiv. Dieser Entwurf ist vielmehr rein ideologisch geprägt. Es ist bekannt, dass die Bundesfamilienministerin immer wieder die Abschaffung des § 218 Strafgesetzbuch (StGB) fordert. Beratungs- und Hilfsangebote sozusagen auf die letzte Minute oder das stille Gebet vor Abtreibungseinrichtungen sind der Ministerin hingegen offenbar ein Dorn im Auge und sie will nun Bannmeilen um Beratungs- und Abtreibungseinrichtungen ziehen. Das ist ein unerhörter Vorgang, denn er verletzt demokratische Prinzipien.

Die geplante Regelung sieht vor, neben dem ausreichenden Angebot an wohnortnahen Beratungsstellen auch den „ungehinderten Zugang“ zu diesen zu gewährleisten und die Schwangere vor Einschüchterung, Bedrängen oder anderem vergleichbaren erheblichen Druck zu schützen. Es ist bislang kein einziger Fall bekannt, in dem eine Frau daran gehindert wurde, eine Beratungseinrichtung oder eine Abtreibungspraxis zu betreten. Die steigenden Abtreibungszahlen belegen wohl eher das Gegenteil.

Der Entwurf sieht vor, die Äußerung „unwahrer Tatsachenbehauptungen zu Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch“ und das Zeigen „verstörender“ Bilder zu untersagen. Das ist aus Sicht der CDL bemerkenswert gerade vor dem Hintergrund, dass es doch die Befürworter von Abtreibungen sind, die sich hartnäckig weigern, unter anderem die Tatsache zur Kenntnis zu nehmen, dass bei einer Schwangerschaft von Anfang an ein Mensch existiert, und die stattdessen Begriffe wie „Schwangerschaftsgewebe“ und „werdendes Leben“ verwenden.

Aber verzerrende Darstellungen kennzeichnen den Gesetzesentwurf auch in anderer Hinsicht. In dem Abschnitt zur Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung wird als Motiv genannt, der Schwangeren bei der Wahrnehmung des Beratungsangebots Schutz zu bieten. Was auf den ersten Blick wie ein positives Regelungsziel klingt – Frauen in Konfliktsituationen brauchen Schutz – erweist sich jedoch schnell als rein ideologische Verzerrung, denn der Schutz des ungeborenen Kindes oder das Kind selbst finden keinerlei Erwähnung. Ferner unterstellt der Entwurf, dass das Angebot von Beratung und Hilfe bei der Gehsteigberatung sowohl den Schutz der Schwangeren als auch ihre Rechte missachtet. Tatsache ist vielmehr, dass bei dieser Ansprache sowohl das Kind als auch die Frau in ihren Rechten in den Blick genommen werden. Es ist nicht kriminell, Frauen einen – im Gegensatz zur Abtreibung – positiven Ausweg aus ihrer Konfliktlage anzubieten, der ihr ein „Ja“ zu ihrem Kind ermöglicht.

Die Kriminalisierung unliebsamer Meinungsäußerungen, wie sie die geplante Gesetzesänderung beabsichtigt, widerspricht nicht nur den sich aus der Grundrechtsordnung des Grundgesetzes ergebenden Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 28. Mai 1993 konkretisiert hat, sondern erinnert auch an das Vorgehen totalitärer Staaten, zu deren Instrumentarium die Bedrohung nonkonformer Meinungsäußerung gehört.

Der gesamte Entwurf ist von terminologischer Verwirrung gekennzeichnet. Aufklärung ist nicht „Belästigung“ und steht nicht auf einer Stufe mit der Ausübung von „rechtswidrigem Druck und Zwang“. Der Gesetzesentwurf stellt sich ferner in einen eklatanten Gegensatz zu dem durch das Bundesverfassungsgericht formulierten Schutzauftrag des Staates, den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben. Die in dem Gesetzesentwurf ausdrücklich niedergelegte Absicht, dem Sicherstellungsauftrag der Länder zu entsprechen und diesen im Sinne eines „ungehinderten“ Zugangs zu interpretieren, verkehrt den Schutzauftrag, den das Bundesverfassungsgericht erteilt hat, in sein Gegenteil. Das Aufzeigen einer Alternative zur bevorstehenden Abtreibung durch Hilfsangebote und eine wertschätzende Beratung ist keine „Hinderung“. Dies verbieten zu wollen, zeugt aus Sicht der CDL davon, dass dieser Schutzauftrag nicht mehr präsent ist im Denken und Handeln der Ampel-Regierung.


Christdemokraten für das Leben e.V.
– Bundesgeschäftsstelle –
Kantstr. 18
48356 Nordwalde b. Münster

Internet: www.cdl-online.de

Zur gestrigen mündlichen Anhörung der Kommission der Bundesregierung für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin in Berlin sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des BVL, heute in Berlin:

Bei der mündlichen Anhörung zur möglichen Neuregelung der Abtreibung jenseits des Strafgesetzes verdeutlichte sich die vorab in den schriftlichen Stellungnahmen der eingeladenen Organisationen vermittelte Tendenz: Es geht manchen Organisationen und Protagonisten längst nicht mehr um eine ethische Debatte, eine Abwägung von Grundrechten oder die Überlegung, wie man die Rechte der beteiligten Personen möglichst gut in Einklang bringen könnte. Es geht ihnen darum, wie man Abtreibung am besten verbreiten und manche Wahrheit verbergen kann.

Ein besonders eklatantes Beispiel ist der Deutsche Hebammenverband: Zu Recht beklagt er sich stetig darüber, dass es zu wenige Hebammen, zu viel Arbeit und viel zu wenig Betreuung der Eltern im Rahmen von Schwangerschaft und Geburt gibt. Nicht einmal im Krankenhaus sei die permanente, sichere Begleitung unter der Geburt sichergestellt. Angesichts dessen und auch im Hinblick auf Historie und Ziele dieses wichtigen Berufes ist es erstaunlich, dass sich der Verband für die Mitwirkung an Abtreibungen, die er als normale Gesundheitsleistung betrachtet, freiwillig zur Verfügung stellen will.

Die Tendenz vieler Organisationen geht hin zu einem „abgestuften“ Lebensschutz, der meist mit der Lebensfähigkeit des Kindes außerhalb der Mutter, also etwa ab der 22. Schwangerschaftswoche, beginnen soll. Vorher will man Leben oder Tod desselben Kindes allein der Mutter überlassen. Dies widerspricht erstens der Menschenwürde und dem Lebensrecht des Kindes und zweitens ist es wirklichkeitsfremd, denn nachweislich finden die meisten Abtreibungen in Deutschland nicht aufgrund der Selbstbestimmung der Frau statt.

So empfiehlt der BVL zunächst eine gründliche Prüfung des bestehenden Gesetzes und der Beratungsstellen sowie eine vollständige Statistik zu Abtreibungszahlen und -motiven. Erst dann kann man, will man die Frauen im Schwangerschaftskonflikt wirklich ernst nehmen, darüber nachdenken, wie man das Ziel des aktuellen § 218 erreichen will, das da lautete: Den Frauen helfen und die Abtreibungszahlen senken. Eine weitere Liberalisierung der Abtreibung ist niemandem eine Hilfe.


Termine:
20. April 2024 Fachtagung zur Woche für das Leben in Köln
21. September 2024: Marsch für das Leben in Berlin und in Köln
09.–11. Mai 2025: II. Kongress Leben.Würde auf dem Schönblick


Bundesverband Lebensrecht e.V. · Alexandra Maria Linder M.A. (Vorsitzende) · Landgrafenstr. 5 · 10787 Berlin · www.bundesverband-lebensrecht.de · www.facebook.com/BVLebensrecht/

Zu einer Neuregelung der Abtreibung außerhalb des Strafgesetzbuches wurde der Bundesverband Lebensrecht um eine Stellungnahme gebeten. Hierzu sagte die Vorsitzende Alexandra Linder heute in Berlin:

In den bisher veröffentlichten Stellungnahmen zeigt sich, neben der Forderung nach Neuregelung der Abtreibung mit weiter erleichtertem Zugang, die Tendenz, ein „abgestuftes“ oder „kontinuierlich zunehmendes“ Lebensrecht, das dem vorgeburtlichen Kind zuzustehen sei, vorzuschlagen.

Dazu heißt es in der BVL-Stellungnahme: „Der Vorschlag eines „abgestuften“ Lebensschutzes birgt die Gefahr, dass willkürlich darüber entschieden wird, wer eine bestimmte Stufe dieses Schutzes verdient und wer nicht. Er teilt Menschen in mehr oder weniger schützenswerte Kategorien ein, was langfristig auch andere Gruppen von Menschen in Gefahr bringen könnte. Konsequent angewendet, müsste eine derartige Abstufung außerdem diejenigen Menschen am meisten schützen, die am ungeschütztesten sind, im Falle der Abtreibung also besonders die Menschen in ihrem frühesten Existenz-Stadium, in dem sie noch nicht alleine lebensfähig sind. Eine umgekehrte Regelung, den Schutz zu erhöhen, je entwickelter die Menschen sind, führt ein solches Schutzprinzip ad absurdum.

Eine Veränderung des Schutzkonzepts im Hinblick auf Schwangerschaft würde eine andere rechtliche Bewertung des Embryonenschutzes nach sich ziehen. Die logische Folge wäre weniger Schutz auch für Embryonen im Rahmen der In-vitro-Fertilisation und der Stammzellforschung. Ebenso bedenkliche Folgen könnte es in Bezug auf den Umgang mit der Präimplantationsdiagnostik oder dem NIPT (non-invasiver pränataler Test) geben.

Gesellschaftlich hätte dies weitere Auswirkungen auf den anerkannten Status des vorgeburtlichen Kindes. Bereits jetzt ist feststellbar, dass vielen Menschen das Bewusstsein in Bezug auf die Menschenwürde und Schutznotwendigkeit dieser Gruppe von Menschen abhandenkommt.“

Statt Abtreibungserleichterung empfiehlt der BVL die „Prüfung der Wirksamkeit der gesetzlichen Regelung (§§ 218 ff. sowie SchKG), wie seit Bestehen des Gesetzes gefordert wird, jedoch noch aussteht. Hierzu gehört eine vollständige und umfassende Abtreibungsstatistik inklusive Erfassung der (Haupt-)Gründe, um ein gesellschaftliches Gesamtbild zu erhalten und Verbesserungen für Frauen im Konflikt und den Schutz der vorgeburtlichen Kinder herbeizuführen. Außerdem sollten angesichts der Entwicklung diejenigen Beratungsstellen, die Beratungsscheine ausstellen, im Hinblick auf ihre Qualität und Vollständigkeit der Beratung hin geprüft und die bestehenden Angebote besser kommuniziert werden.“

Des weiteren nimmt der BVL Stellung zur „Gehsteigbelästigung“, „defizitären Versorgungslage“ bei Abtreibungen, „Kriminalisierung“ von Frauen und Abtreibungsexperten, zu absehbaren Abtreibungsquoten sowie dem Argument, restriktive Abtreibungsregelungen würden keine Abtreibung verhindern, sondern sie lediglich unsicher machen.

Weiter erleichterter Zugang zu Abtreibung steigert die hohen und steigenden Abtreibungszahlen weiter und lässt Frauen im Schwangerschaftskonflikt im Stich. Der BVL positioniert sich eindeutig zum Lebensrecht aller Menschen: „Ein Ziel unseres humanen Rechtsstaates ist es, Menschen umfassend zu schützen und diesen Schutz zu erhöhen, je unschuldiger und je unfähiger diese Menschen sind, sich selbst zu schützen. Jede Form der Ignorierung von Schwangerschaftskonflikten und Lebenssituationen, eines abgestuften Lebensschutzes oder der willkürlichen Umdefinition vorgeburtlicher Kinder zu weniger schützenswerten Menschen widerspricht diesen Prinzipien, widerspricht der Menschenwürde, der Gerechtigkeit und der Solidarität.“

Termine

Fachtagung Bundesverband Lebensrecht: Köln, 20. April 2024
Marsch für das Leben: Berlin und Köln, 21. September 2024
Kongress Leben.Würde: Schönblick, 09.-11. Mai 2025

Zum bundesweiten Aktionstag „Safe Abortion Day“, der jährlich am 28. September begangen wird, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Der vom „Women’s Global Network for Reproductive Rights“ seit 2011 ausgerufene sogenannte „Safe Abortion Day“ hat u. a. zum Ziel, weltweit Abtreibungen ohne Einschränkungen zu legalisieren. Dahinter steckt das Narrativ vom Selbstbestimmungsrecht schwangerer Frauen, die vollkommene Entscheidungsfreiheit über den Verlauf der Schwangerschaft haben sollen.

Anlässlich des „Safe Abortion Day“ am 28. September 2023 rufen das „Women’s Global Network for Reproductive Rights“ und andere Organisationen zu bundesweiten Demonstrationen und Kundgebungen auf. Bereits im Vorfeld wurde bekannt, dass im Rahmen dieser Aktionen auch Druck auf Einrichtungen und Ärzte ausgeübt werden soll, die Abtreibungen aus ethischen Gründen nicht durchführen. Ihnen wird damit das Recht auf Religionsfreiheit, auf Gewissensfreiheit und auf Selbstbestimmung streitig gemacht.

Dabei verkennen die Aktivistinnen des „Frauennetzwerks für reproduktive Rechte“ zwei grundlegende Sachverhalte.

Zum einen: Zu einer Schwangerschaft gehören mindestens zwei Menschen, die Schwangere und das ungeborene Kind. Es ist ein biologisches Faktum, dass mit Verschmelzung von Ei- und Samenzelle ein einzigartiger, neuer Mensch entsteht. Danach folgen unterschiedliche Entwicklungsstadien. Aber ganz gleich, ob kurz nach der Befruchtung, im 3. Schwangerschaftsmonat, mit 1, 18 oder 81 Jahren: Der Mensch ist und bleibt ein Mensch.

Zum anderen: Die Aktivistinnen berufen sich auf das Selbstbestimmungsrecht der Frau, vergessen dabei jedoch, dass jeder Mensch Würde und das Recht auf Leben besitzt (dt. GG im Art. 1; Art. 2.1.) und dass die Selbstbestimmungsfreiheit des einen dort endet, wo die des anderen beginnt (dt. GG im Art. 2.1.). Die Tötung eines unschuldigen, wehrlosen Kindes ist kein Akt der Selbstbestimmung, sondern ein Akt der endgültigen Fremdbestimmung, von dem oft auch die Frau selbst betroffen ist – nur zu oft treibt der Druck von Partner und Familie zur Abtreibung.

Eine lebensbejahende und menschenfreundliche Unterstützung sollte deshalb sowohl die Frau als auch das ungeborene Kind im Blick haben. Die Forderung des Bündnisses „Women’s Global Network for Reproductive Rights“ nach „soziale[r] und ökonomische[r] staatliche[r] Unterstützung und die notwendige Infrastruktur für alle, die sich für ein Kind entscheiden“ geht in diese Richtung. Allerdings bedarf es in Deutschland einer noch deutlicheren Stärkung der Hilfe für Schwangere und ungeborene Kinder.


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

V.i.S.d.P. Cornelia Kaminski, Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.

Völlig falsche Ausrichtung: Medizinstudenten sollen frühzeitig Abtreibung lernen.

Zu dem Vorhaben der Bundesministerien für Gesundheit sowie Familien, Senioren, Frauen und Jugend, Abtreibung über die Lernziele des Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalogs Medizin (NKLM) ins Medizinstudium zu integrieren, sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, heute in Berlin:

Das Medizinstudium soll junge Menschen in die Grundlagen einer ärztlichen Tätigkeit einführen, die seit tausenden von Jahren, auch nach Abschaffung des Hippokratischen Eides, dazu dient, Leben zu retten, Krankheiten zu therapieren und zu heilen sowie Leiden zu lindern. Das ist die Motivation, diesen Beruf zu ergreifen. Und es ist die Grundlage für das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt.

Das Vorhaben der beiden Ministerien, auch den „Schwangerschaftsabbruch“ als Lernziel dieses Studiums einzuführen und entsprechend zu lehren, widerspricht sowohl dieser Motivation als auch jedem vernünftigen Lernzielkatalog eines solchen Studiums.

Des weiteren hätte dies Folgen für die ohnehin mehr und mehr bedrohte Gewissensfreiheit von Medizinern, die sich fragen müssen, ob sie künftig noch zum Studium zugelassen werden oder eine Anstellung finden, wenn sie absichtliche Handlungen mit Todesfolge ablehnen. Schon jetzt werden Ärztinnen und Ärzte, die Eingriffe wie Abtreibung selbst oder zusammen mit von ihnen geleiteten Institutionen nicht durchführen, massiv unter Druck gesetzt.

Viel sinnvoller wäre eine deutliche Verbesserung der medizinethischen Grundlagenausbildung, die die lebensbejahende Motivation der Studentinnen und Studenten fundiert unterstützt, denn diese wichtigen Fragen gelten auch für Bereiche wie assistierter Suizid, Euthanasie, pränataler Bluttest, Präimplantationsdiagnostik, künstliche Befruchtung oder embryonale Stammzellforschung.

Und die Bundesregierung muss sich angesichts horrend steigender Abtreibungszahlen und sinkender Geburtenzahlen fragen lassen, ob sie wirklich noch mehr Abtreibungen und noch mehr Frauen und Familien im Schwangerschaftskonflikt im Stich lassen will.


Bundesverband Lebensrecht e.V. · Alexandra Maria Linder M.A. (Vorsitzende) · Landgrafenstr. 5 · 10787 Berlin · www.bundesverband-lebensrecht.de · www.facebook.com/BVLebensrecht/

Sehr geehrte Frau Reker,

als Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht und damit Hauptverantwortliche für den Marsch für das Leben wende ich mich an Sie.

Der Bundesverband Lebensrecht organisiert diese lebensbejahende Menschenrechtsdemonstration seit nunmehr 21 Jahren. Unser Verband und unsere Vereine arbeiten das ganze Jahr über für Menschen und für ihre Grundrechte, national wie international und ungeachtet der Herkunft, Religion, des Geschlechts oder Zustands. Das gilt für Kinder vor der Geburt ebenso wie für alte, kranke, suizidale Menschen oder für Frauen in Schwangerschaftskonflikten. Eine humane Gesellschaft und ein Rechtsstaat können nur funktionieren, wenn diese Grundrechte, zuallererst das auf der Menschenwürde basierende Recht auf Leben, gewahrt und geschützt werden, vor allem in Bezug auf Menschen, die selbst für dieses Recht noch nicht, nicht mehr oder gar nicht eintreten können.

Sie haben am Samstag, dem 16.09.2023, in den Sozialen Medien bezüglich unserer Demonstration in Köln – ohne jegliche Sachkenntnis der auf dem Grundgesetz basierenden Anliegen der Lebensrechtsbewegung – betont, sie fänden es „gut, dass sich viele KölnerInnen dem entgegenstellen“. Diese Unterstützungsbekundung hat faktisch zu den gewalttätigen Gegendemonstrationen beigetragen.

Das ist für Sie als Oberbürgermeisterin bedenklich, weil Sie sich auf diese Weise mit pöbelnden, unflätigen, gewaltbereiten und teils ideologisch-antidemokratischen Gruppierungen gemein machen. Und es ist unverantwortlich, weil Sie sich damit praktisch gegen Meinungsfreiheit und Demonstrationsfreiheit ausgesprochen haben.

Die Polizei war (im Gegensatz zum professionellen Vorgehen der Polizei in Berlin zur selben Zeit bei der dortigen Veranstaltung) absolut überfordert, war auf die Strategie, Aggression und Gewalttätigkeit der Gegenseite nicht vorbereitet – obwohl sowohl die Blockadeabsicht als auch die Gewaltbereitschaft lange vorher von diesen Gruppierungen angekündigt worden waren. Damit wurde auch gegen die Fürsorgepflicht gegenüber den Einsatzkräften verstoßen.

Unsere Mitglieder, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren ebenso wie die Teilnehmer unserer friedlichen Demonstration, darunter viele Familien, erheblich gefährdet, es gab Vandalismus, Sachschäden an Bühne und Vereinsständen sowie einige tätliche Angriffe.

Angesichts all dieser Tatsachen und Vorkommnisse ist eine Stellungnahme sowie Distanzierung von den Gewalttätern dringend geboten.

Mit freundlichen Grüßen,

Alexandra Maria Linder


Bundesverband Lebensrecht e.V.

Alexandra Maria Linder M.A.

Vorsitzende
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Seit 21 Jahren führt der Bundesverband Lebensrecht in Berlin jährlich den „Marsch für das Leben“ durch, wie er auch in zahlreichen anderen Ländern unter dem Titel „March for Life“ erfolgt. Die Märsche für das Leben in Berlin und Köln am 16. September waren unsererseits sowohl von den Teilnehmern her als auch inhaltlich wieder friedlich, sachlich, lebensbejahend und mit insgesamt weit über 6.000 Teilnehmern (knapp 4.000 in Berlin, knapp 3.000 in Köln) ein großer Erfolg für unser gemeinsames Anliegen: für den Schutz jedes menschlichen Lebens von der Zeugung bis zum Tod einzutreten.

Während es in Berlin der Polizei auch dieses Jahr gelang, gewaltbereite Gegendemonstranten auf Abstand zu halten, zeigte sich die Polizei in Köln nicht genügend vorbereitet und überfordert, trotz langfristiger Ankündigung der Gewaltbereitschaft pöbelnder, teils antidemokratischer und intoleranter Gruppierungen, die das Meinungs- und Versammlungsrecht negieren und im Fall einer anderen Meinung als der eigenen aggressiv bekämpfen. Die Unterstützung dieser antidemokratischen Haltung durch eine öffentliche Meinungsbekundung und Ermutigung seitens der Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker am Samstag vor der Veranstaltung trug faktisch zur Eskalation der Gewalt seitens genannter Gruppierungen bei. Diese Vorgänge werden wir so nicht stehen lassen und wir werden gegen die stattgefundenen tätlichen Angriffe und Verwüstungen rechtlich vorgehen.

Der Bundesverband Lebensrecht distanziert sich von jeglicher Gewalt und jeglichem Extremismus. Wir distanzieren uns und widersprechen allen Bestrebungen, egal, aus welcher politischen Richtung, unser nachweislich uneingeschränkt friedliches Eintreten und unsere respektvolle Arbeit für das Lebensrecht aller Menschen, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Gesundheitszustand oder Alter, für radikale, extremistische, demokratiefeindliche Zwecke oder Hetze jeder Art zu missbrauchen, zu diskreditieren oder zu instrumentalisieren. Der Bundesverband Lebensrecht ist überparteilich und unabhängig, seine stets sachorientierte Arbeit basiert auf den Menschen- und Grundrechtsgarantien des deutschen Grundgesetzes.

Im nächsten Jahr findet der Marsch für das Leben in Köln und in Berlin am 21. September statt.

Fachtagung des Bundesverbands Lebensrecht informiert auch über Entwicklung in Kanada

Auch in diesem Jahr lieferte die Fachtagung des Bundesverbandes Lebensrecht anlässlich des Marsches für das Leben einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Debatte über den assistierten Suizid und den Status des Menschen vor der Geburt.

Der Psychologe und Suizidforscher Prof. Dr. Armin Schmidtke, der für den erkrankten Prof. Dr. Stephan Sahm einsprang, veranschaulichte, wie die Einführung des assistierten Suizids nicht nur Suizidzahlen nicht senkt, sondern auch Menschen zur verstärkten Inanspruchnahme der begleiteten Selbsttötung führen kann. Aktuell steigen zum Beispiel in der Schweiz die assistierten Suizide alleinstehender Seniorinnen, eine Entwicklung, die er auch für Deutschland bei einer entsprechenden Regelung voraussieht.

Einen wissenschaftlichen Einblick in das faszinierende Wechselspiel auf vielen Ebenen zwischen Mutter und Kind während der Schwangerschaft gab Frau Prof. Dr. Angela Köninger, Gynäkologin und Chefärztin eines Krankenhauses in Regensburg. In der Schwangerschaft geht es bei weitem nicht nur um Hormone, sondern auch auf der molekularen und vielen weiteren Ebenen finden komplexe Prozesse statt, unter anderem in Bezug auf Immuntoleranz und Immunabwehr.

Aus Kanada reiste Alex Schadenberg an, Geschäftsführer der Euthanasia Prevention Coalition. Mit vielen Beispielen erläuterte er die Folgen des seit 2016 bestehenden Gesetzes zum „medizinischen Beistand beim Sterben“ (Medical Assistance in Dying). Es habe dazu geführt, dass Euthanasie als normale Option in allen möglichen Lebenslagen angeboten wird. Des weiteren seien die Zahlen hoch: Im Bundesstaat Québec zum Beispiel wurde 2021 in 6,1% aller Todesfälle Euthanasie durchgeführt.

BVL-Vorsitzende Alexandra Linder zog nach der von Mechthild Löhr und Cornelia Kaminski moderierten Veranstaltung das Fazit, dass die Falsch-Annahme, der Mensch sei in jeder Lebenslage vollkommen autonom und selbstbestimmt, durch die vielen heute genannten Beispiele ein weiteres Mal bestätigt werde. Jedes Gesetzesvorhaben in diesen sensiblen Bereichen müsse unter diesem Aspekt noch viel genauer bedacht und berücksichtigt werden als bisher.

Der Marsch für das Leben beginnt morgen um 13 Uhr zeitgleich in Köln / Heumarkt und Berlin / Platz des 18. März (vor dem Brandenburger Tor)

Weitere Informationen zur BVL-Fachtagung finden Sie unter:

www.bundesverband-lebensrecht.de/fachtagung

Auch in diesem Jahr sendet die Deutsche Bischofskonferenz dem Bundesverband Lebensrecht ein Grußwort zum Marsch für das Leben, der am 16. September ab 13 Uhr zeitgleich in Berlin und Köln stattfindet.

In seinem Schreiben nennt Bischof Dr. Bätzing neben den Fragen zum Lebensanfang und Lebensende auch die Stammzellforschung als wichtiges Thema. Dieser Bereich wird in den kommenden Jahren eine besondere Rolle spielen, da kürzlich eine Neudefinition des Begriffs „Embryo“ vorgeschlagen worden ist und Forscher weiter an einer neuen Form des reproduktiven Klonens arbeiten.

Darüber hinaus betont der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, wie wichtig es sei, als Kirche öffentlich für das „Lebensrecht des ungeborenen, schwachen oder sterbenden Menschen“ einzutreten. „Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben.“ Bischof Dr. Bätzing dankt daher dem Bundesverband Lebensrecht für sein Engagement. Sein Grußwort ist als pdf-Datei verfügbar.

Der Marsch für das Leben in Berlin wird live von EWTN übertragen.

Weitere Informationen zu den Märschen für das Leben und zur BVL-Fachtagung am 15.09. finden Sie unter:

www.bundesverband-lebensrecht.de