Kaminski: Empfehlungen können nicht überzeugen und brechen mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Anlässlich der heutigen Vorstellung des Berichts der „Kommission zur Reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

„Keine noch so technokratische Wortwahl vermag darüber hinwegtäuschen, dass die Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten ,Kommission zur Reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin‘ die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schwangerschaftsabbruch negiert und die Konstruktion ,rechtswidrig, aber straffrei‘ über den Haufen wirft. So widersprüchlich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Teilen sein mag, so liegt ihr doch erkennbar der verfassungsrechtliche Grundsatz zugrunde, dass das ,Recht auf Leben‘ (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG – ,Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit‘) ungeborenen Menschen in gleicher Weise zukommt, wie geborenen: ,…Das Recht auf Leben wird jedem gewährleistet, der lebt; zwischen einzelnen Abschnitten des sich entwickelnden Lebens vor der Geburt oder zwischen ungeborenem und geborenem Leben kann hier kein Unterschied gemacht werden. Jeder im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ist jeder Lebende, anders ausgedrückt: jedes Leben besitzende menschliche Individuum; jeder ist daher auch das noch ungeborene menschliche Wesen‘ (Vgl. BVerfGE 39, 1). Das macht auch insofern Sinn, als das ,Recht auf Leben‘ nicht einfach ein Grundrecht unter anderen ist, sondern eben jenes, dessen Gewährleistung Menschen die Wahrnehmung aller anderen erst ermöglicht.

Die Empfehlungen der Kommission zur Reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin nehmen hiervon Abschied. So etwa, wenn es in dem Kommissionsbericht heißt: ,Dem Lebensrecht des Embryos/Fetus kommt geringeres Gewicht zu als dem Lebensrecht des Menschen nach der Geburt‘ und dem Gesetzgeber empfohlen wird, den frühen Schwangerschaftsabbruch – ,anders als bislang – rechtmäßig zu stellen‘. Dem zunächst rechtlos gestellten Embryo das Recht auf Leben zu einem späteren Zeitpunkt zuzuerkennen, mutet angesichts des seit langem bestehendem Konsens in der Embryologie willkürlich an. Einen, den das Bundeverfassungsgericht einst auf die Formel brachte: ,Leben im Sinne der geschichtlichen Existenz eines menschlichen Individuums besteht nach gesicherter biologisch-physiologischer Erkenntnis jedenfalls vom 14. Tage nach der Empfängnis (Nidation, Individuation) an … Der damit begonnene Entwicklungsprozess ist ein kontinuierlicher Vorgang, der keine scharfen Einschnitte aufweist und eine genaue Abgrenzung der verschiedenen Entwicklungsstufen des menschlichen Lebens nicht zulässt. Er ist auch nicht mit der Geburt beendet; die für die menschliche Persönlichkeit spezifischen Bewusstseinsphänomene z. B. treten erst längere Zeit nach der Geburt auf‘ (BVerfGE 39, 1).

Auch beantwortet die Kommission erstaunlicherweise die Frage nicht, wodurch der durch einen ,rechtmäßigen‘ Schwangerschaftsabbruch de facto rechtlos gestellte Embryo das ,Recht auf Leben‘ zu einem späteren Zeitpunkt dann ,erwirbt‘. Da Grundrechte wie Menschenrechte vorstaatliche Rechte sind, die ein Staat auf seinem Territorium lediglich anzuerkennen, nicht aber zuzuerkennen vermag, bleibt die Frage danach, wie dann der ungeborene Mensch zu Grundrechten kommen soll, virulent. Auch kann ,reproduktive Selbstbestimmung‘, die diesen Namen verdient, unmöglich erst dann einsetzten, wenn ein Schwangerschaftstest positiv ausgefallen ist.

Da in der Demokratie das Volk der Souverän ist, muss jede staatliche Gewalt die den Staat bildenden Bürger bis zum Erweis des Gegenteils ,für voll‘ nehmen und folglich auch für die Folgen der von ihnen vollbrachten Handlungen, einschließlich ihrer intimen, verantwortlich erachten. ,Korrekturen‘ vorgenommener Handlungen (z.B. Widerruf von Verträgen) können zwar statthaft sein, müssen aber spätestens dort eine Grenzen finden, wo sie die existenziellen Rechte anderer verletzten. Einen Embryo rechtlos zu stellen, um der Schwangeren eine ,rechtmäßige‘ vorgeburtliche Kindstötung zur ,Korrektur‘ von dessen Zeugung zu ermöglichen, übergeht nicht nur die Rechte des Embryos, sondern entwürdigt in Wahrheit auch die Frau.

Gleiches gilt auch für die Eizellspende und die sogenannte Leihmutterschaft. Beide Begriffe verschleiern Tatsachen: Einerseits, dass Eizellen nicht gespendet, sondern gekauft werden, und andererseits, dass Mütter nicht geliehen, sondern Gebärmütter gemietet werden. Auch wenn die diesbezüglichen Empfehlungen der Kommission zur Reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin der Leihmutter erfreulicherweise immerhin das Recht einräumen, a) nicht eine von den Wunscheltern geforderte Abtreibung erleiden zu müssen und b) das Kind auch ,entgegen der getroffenen Elternschaftsvereinbarung‘ zu behalten und selbst auch als ,rechtliche Mutter‘ aufzutreten, vermögen diese doch nicht darüber hinwegzutäuschen, dass hier letztlich Gameten und mehr noch, Kinder, wie Waren gehandelt werden. Zumindest Letzteres ist aber nicht mit der Menschenwürde – weder der des Kindes noch der der Leihmutter – vereinbar.

Überdies macht die von der Kommission empfohlene finanzielle Ausgestaltung der ,altruistischen Leihmutterschaft‘ offenkundig, dass es sich hierbei um ein ,Geschäft‘ handelt, das sich von einer ,kommerziellen Leihmutterschaft‘ nicht mehr trennscharf unterscheiden lässt. Insofern muss auch befürchtet werden, dass die von der Kommission empfohlene Aufhebung der bislang geltenden Verbote von Eizellspende und Leihmutterschaft letztlich als Türöffner für nachfolgende kommerziellen Varianten fungieren werden.“


V.i.S.d.P.

Cornelia Kaminski

Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

 Zu den Empfehlungen der „Kommission zur Reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ im Hinblick auf Abtreibung sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V., heute in Berlin:

Abtreibung soll gemäß der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission erwartungsgemäß teilweise ganz legalisiert werden, in Abhängigkeit vom vorgeburtlichen Kindesalter. In den ersten Lebenswochen des Kindes seien die Grundrechte der Mütter höher zu werten. Menschenwürde würde damit rechtlich stufenweise gewährt und manchen Menschen auch verwehrt, abhängig von willkürlich gesetzten Bedingungen und Fähigkeiten. Dies würde für alle nicht erwünschten Kinder sowie Kinder mit Krankheiten und genetischen Besonderheiten lebensbedrohlich. Die Schutzpflicht des Staates soll für diese Lebensphase aufgegeben werden, was faktisch durch den fahrlässigen Umgang mit dem bestehenden § 218, ohne vollständige Statistik, Prüfung und Motivforschung, sowie durch teils schlechte Beratung bereits der Fall ist.

Die Empfehlungen der Kommission bringen Frauen im Schwangerschaftskonflikt in noch größere Nöte. So soll die Beratung zwar ausgebaut werden, aber keine Pflicht mehr sein. Dies entspringt einer vollkommen lebensfremden Einschätzung. Denn in der Realität bekommen vor allem diejenigen Frauen, die Beratung und Schutz vor (männlichem) Druck am meisten brauchen, durch die Beratungspflicht eine Zugangs- und Schutzmöglichkeit, die sie ohne diese Pflicht nicht mehr haben. Und besonders in den ersten Wochen einer Schwangerschaft, in denen die Kommission eine schrankenlose Abtreibungsfreigabe empfiehlt, brauchen diese Frauen besonderen Schutz vor Abtreibungsdruck und einen zeitlichen Schutzraum für Lebensentscheidungen. Diese beiden wichtigen Schutzfaktoren für Schwangere in besonderen Konfliktlagen – darunter vor allem sozial benachteiligte Frauen, junge alleinstehende Frauen und Frauen mit Migrationshintergrund – würden bei Umsetzung der Kommissionsvorschläge vollständig entfallen.

Es gibt in Deutschland keinen „Versorgungsmangel“ bei Abtreibungen, keine Stigmatisierung, keine Bedrohungslage für oder Kriminalisierung von Frauen und Einrichtungen, die Regelungen sind eindeutig und unschwer umzusetzen. Dennoch werden solche und weitere beleglose Behauptungen stetig wiederholt, um gesellschaftsverändernde Projekte voranzutreiben, Zahlen, Fakten und Argumente werden ignoriert. Dazu gehört die Behauptung, nach der Legalisierung von Abtreibungen würden Abtreibungszahlen dauerhaft sinken und die Müttersterblichkeit gehe zurück. Beides ist nicht nachweisbar. Frankreich hatte 2022 mit 242.000 die höchste Abtreibungszahl seit Erfassung. Mit Deutschland vergleichbare Staaten, in denen Abtreibung legalisiert ist und die als Vorbilder für eine Gesetzesänderung genannt werden, haben durchweg hohe Abtreibungsraten (= Abtreibungen pro 10.000 Frauen im gebärfähigen Alter). Kanada hat eine Abtreibungsrate von etwa 120 (ohne vollständige Statistik), Frankreich von über 160, die USA von etwa 230 – die Rate in Deutschland beträgt aktuell etwa 62. Die Müttersterblichkeit (= verstorbene Mütter pro 100.000 Lebendgeburten) liegt in Deutschland bei etwa 4, in Frankreich ist sie doppelt so hoch. In Kanada ist sie auf 11 gestiegen, in den USA (vor den aktuellen Änderungen in verschiedenen Bundesstaaten) auf über 23 – davon insbesondere bei afroamerikanischen Frauen mit über 55. Inwiefern diese Sachlage ein Vorbild für die deutsche Gesetzgebung darstellen soll, lässt sich nicht erschließen.

Es gibt keine wissenschaftliche Studie, die nachweist, dass Abtreibung einen psychischen oder physischen Nutzen für Frauen hat. Es gibt keinen Nachweis dafür, dass Abtreibung den Respekt vor Frauen oder die Emanzipation und die Stärkung von Frauen fördert. Es gibt keinen Beleg dafür, dass Abtreibung die Müttersterblichkeit senkt. Hingegen weisen viele Studien und Analysen nach, dass Abtreibung negative Folgen für Frauen haben kann und meistens keine selbstbestimmte, sondern häufig durch Männer herbeigeführte Entscheidung ist, was das Argument einer vorgeblichen Emanzipation von und Errungenschaft für Frauen endgültig konterkariert.

Daher sind die aktuellen Entscheidungen und Vorlagen zu dieser Thematik anders zu betrachten: Eine nicht bindende Resolution des EU-Parlamentes zur Aufnahme eines Rechts auf „sichere und legale Abtreibung“ in die Grundrechte-Charta dient der Wahlkampftaktik für die EU-Wahlen im Juni. Die Aufnahme einer „garantierten Freiheit auf freiwillige Schwangerschaftsunterbrechung“ in Frankreichs Verfassung ist ein Geschenk für anstehende Wahlen in Frankreich. In Deutschland sind sie im Rahmen der Strategie zu werten, möglichst viele vernunftmäßig unhaltbare bis absurde Ideologieprojekte durchzubringen, solange man die Möglichkeit dazu hat. Dass man sich seiner Sache dennoch nicht ganz so sicher ist, bestätigt unter anderem die einseitige Besetzung der Kommission.

Die Ergebnisse dieser Woche zeigen einmal mehr, dass sich Abtreibungs-Protagonisten im Grunde weder für die betroffenen Menschen und ihre Lebenslagen noch für die fatalen Folgen im Hinblick auf die Wertebasis eines Staates und einer Gesellschaft interessieren.


Termine:

20.04.2024 Fachtagung zur Woche für das Leben in Köln
21.09.2024 Marsch für das Leben in Berlin und Köln
09. – 11.05.2025 Leben.Würde-Kongress auf dem Schönblick in Schwäbisch Gmünd

Bundesverband Lebensrecht e.V. · Alexandra Maria Linder M.A. (Vorsitzende) · Landgrafenstr. 5 · 10787 Berlin · www.bundesverband-lebensrecht.de · www.facebook.com/BVLebensrecht/

Kaminski: Brüsseler Barbarei ist Angriff auf die Menschenrechte

Zur heute vom europäischen Parlament beschlossenen Aufnahme eines „Rechts auf Abtreibungen“ in die EU-Grundrechtecharta erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Die heutige Annahme der Resolution, die die Aufnahme eines „Rechts auf Abtreibungen“ in die EU-Grundrechtecharta fordert, ist eine menschliche Bankrotterklärung eines Parlaments, dessen Gründer sich einst verpflichtet hatten, eine europäische Wertegemeinschaft zu erschaffen. Sie ist eine Schande für Europa. Sie ist zugleich Wasser auf die Mühlen all derjenigen, die im geeinten Europa nicht mehr das Versprechen von Freiheit und Frieden sehen, sondern vielmehr eine Gefahr für die Grundrechte eines Teils ihrer Bürger.

Nicht nur, weil Fragen, die die Gesundheitspolitik und Abtreibungsgesetzgebung betreffen, überhaupt nicht in den Kompetenzbereich der EU, sondern in jene der 27-Mitgliedstaaten fallen, sondern vor allem, weil die Tötung eines unschuldigen und wehrlosen Menschen niemals ein Recht und schon gar kein Grundrecht sein kann.

Wer ein „Recht“ auf Tötung ungeborener Kinder in den Rang eines europäischen Grundrechts erhebt, verhält sich barbarisch und begräbt damit eine Vielzahl anderer Grundrechte: Ärzte werden sich nicht länger unter Berufung auf ihre Gewissensfreiheit weigern können, an vorgeburtlichen Kindstötungen mitzuwirken. Kirchliche Krankenhäuser werden sich nicht mehr unter Berufung auf ihre Religionsfreiheit darauf berufen können, keine Abtreibungen anzubieten. Lebensrechtler werden sich nicht mehr unter Berufung auf ihre Meinungs- und Demonstrationsfreiheit öffentlich für die ungeborenen Kinder einsetzen dürfen.

Der große Protest in den Mitgliedsstaaten zeigt mehr als deutlich, dass nicht nur Lebensrechtler die Resolution für skandalös erachten. Auch die Bischofskonferenzen und Laienorganisationen zahlreicher EU-Mitgliedsstaaten haben die Resolution mit scharfen Worten kritisiert.

Das alles hat die Parlamentarier unberührt gelassen – wohl aus wahltaktischem Kalkül. Die Abtreibungslobby zählt seit jeher zum Wählerklientel der Grünen und Linken. Es ist jetzt die Aufgabe der EVP-Fraktion, sich klar zu den Menschenrechten aller Menschen zu bekennen. Ein starkes Europa kann nur ein Europa der Menschenrechte für alle sein: Wer diese nicht bereit ist, konsequent zu vertreten, muss sich nicht wundern, wenn bei den Wahlen die Stimme an Parteien gegeben wird, denen die europäische Union selbst ein Dorn im Auge ist.


V.i.S.d.P.

Cornelia Kaminski

Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

Kaminski: Vorschläge der Kommission laufen auf einen politischen Kuhhandel hinaus

Zu gestern vom Magazin „Der Spiegel“ veröffentlichten Informationen zum Abschlussbericht der Expertengruppe zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs  erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Die Vorschläge der Kommission zur Neuregelung des § 218 sind angesichts der  Zusammensetzung dieses Expertinnenrates und der Auswahl derjenigen, die um eine Stellungnahme gebeten wurden, keine Überraschung. Bedenkt man, wer diese Kommission einberufen hat, könnte man auch sagen: Wie bestellt, so geliefert.

Das Recht des ungeborenen Kindes auf Leben, das vor allem den Grünen-Politikern ein Dorn im Auge ist, wird mit diesen Vorschlägen endgültig geschleift. Zu keiner Phase seiner Existenz sehen die Expertinnen die Notwendigkeit, es umfassend zu schützen, und entziehen damit einem Teil der Menschheit – den vorgeburtlichen Menschen – jede Menschenwürde. Dies mit völkerrechtlichen, europarechtlichen oder gar verfassungsrechtlichen Argumenten begründen zu wollen, wie laut Spiegel-Informationen zu lesen ist, ist ein Hohn auf die Grundlagen der internationalen Rechtsprechung, die in weiten Teilen auf der universalen Erklärung der Menschenrechte beruht. Ohne ein Recht auf Leben sind jedoch alle anderen Menschenrechte sinnlos.

Das werden vermutlich auch die Rechtsexpertinnen in der Kommission wissen, die ohne Zweifel zudem mit der entsprechenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vertraut sein dürften, welches wiederholt den Schutz auch des ungeborenen Menschen als Staatsaufgabe definiert hat.

Was daher bleibt, ist der schale Eindruck, hier handelt es sich um einen Kuhhandel, dessen Opfer sowohl Frauen als auch Kinder sind. Die Grünen bedienen die Abtreibungslobby, die sie zu ihrem Wählerklientel rechnet. Die FDP, die sich gegen die Liberalisierung sträubt, wird mit einer freizügigen Regelung von Leihmutterschaft und Eizellspende gekauft. Damit demaskieren die Grünen ihre feministische Politik als das, was sie tatsächlich ist: eine ideologische Mogelpackung, die nie die wirklichen Interessen von Frauen zum Inhalt hatte, sondern vielmehr das marxistische Ideal einer Frau, deren Selbstbestimmung erst dann verwirklicht ist, wenn sie dem Staat ihre Arbeitskraft uneingeschränkt zur Verfügung stellt. Da ist es schon fast folgerichtig, dass mit der Freigabe von Eizellhandel und sogenannter Leihmutterschaft ausgerechnet die Selbstbestimmungsphantasien reicher weißer Männer bedient werden.

Ob die Rechnung an den Wahlurnen aufgehen wird, darf indes bezweifelt werden: Laut Umfrage von Frontal21 aus dem letzten Jahr findet sich für eine derart weitreichende Liberalisierung des Abtreibungsparagrafen nicht einmal unter den Wählern der Ampel eine Mehrheit.


V.i.S.d.P.

Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

Zu den neuen Geburtenzahlen, die das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung veröffentlicht hat, nimmt Odila Carbanje, die stellvertretende Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), wie folgt Stellung:

„Die Politik der Ampelregierung geht dramatisch in die falsche Richtung. Während man ideologiegetrieben ständig behauptet, es gäbe zu wenige Möglichkeiten Abtreibungen vornehmen zu lassen, sprechen die Zahlen eine andere Sprache. Im Jahre 2022 stieg die Zahl der Abtreibungen um 9,9% im Vergleich zum Vorjahr auf über 104 000 mit steigender Tendenz im Jahre 2023.

Heute veröffentlichte das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung eine weitere erschreckende Entwicklung.
Die Geburtenrate in Deutschland fiel von 1,57 Kindern pro Jahr in 2021 auf rund 1,36 Ende 2023 und damit auf ein Niveau, das so niedrig ist wie seit über zehn Jahren nicht mehr.

Schon 2022 gingen mit 738.819 Geburten die Zahlen zum Vorjahr um 7,1% zurück, doch wurden bis November 2023 nur 631.000 Kinder geboren, was 7,5% weniger sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
Dazu kommt, dass der Deutsche Hebammenverband Alarm schlägt. Gab es 1991 noch 1186 Kliniken, in denen Geburten möglich waren, waren es im Jahre 2018 nur noch 655. Seit 2015 sind allein 116 Einrichtungen geschlossen worden, oder stehen kurz vor der Schließung. Schwangere Frauen müssen vor der Niederkunft immer weitere Wege zurücklegen. Das stellt eine Gefährdung für Mutter und Kind dar.

Statt über angeblich fehlende Abtreibungseinrichtungen zu klagen, sollte die Regierungskoalition in Berlin sich über diese beängstigenden Entwicklungen Gedanken machen.

Die CDL fordert deshalb unsere Bundesregierung auf, endlich die ideologischen Scheuklappen niederzulegen, die Realität wahrzunehmen und eine vernünftige, lebensbejahende und familienfreundliche Politik zu gestalten. In Zeiten von Fachkräftemangel und einer immer älter werdenden Bevölkerung bekommt der Begriff Nachhaltigkeit, den die Ampel so gerne gebraucht, eine ganz andere Bedeutung. Die Zukunft sichern kann man nur, wenn man Eltern ein Leben mit Kindern ermöglicht und sie in allen Bereichen unterstützt und fördert.“


Christdemokraten für das Leben e.V.

– Bundesgeschäftsstelle –
Kantstr. 18
48356 Nordwalde b. Münster

Zum Internationalen Frauentag am 08. März und zur Ergänzung der französischen Verfassung, Art. 34, um eine „garantierte Freiheit“ der Frau auf Abtreibung sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht e.V., heute in Berlin:

Zum zweiten Mal in der Geschichte wird Abtreibung als „Recht“ oder „Freiheit“ in eine Verfassung aufgenommen. Das erste Mal war es im kommunistisch-diktatorisch regierten Jugoslawien. Frankreich tritt in unwürdige Fußstapfen.

Ab jetzt hat dort jede Frau die „garantierte Freiheit“, eine „freiwillige Schwangerschaftsunterbrechung vornehmen zu lassen“. Damit steht das Grundrecht des medizinischen Personals auf Gewissensfreiheit auf dem Spiel – einer garantierten Freiheit darf sich niemand verweigern. Zwei Grundrechte, Freiheit und freie Meinungsausübung, werden bei der gesellschaftspolitischen Arbeit für das Lebensrecht aller Menschen eingeschränkt. Eine Befristung der Abtreibung, aktuell in Frankreich die 16. Schwangerschaftswoche, ist jetzt verfassungswidrig – Abtreibung muss bis zur Geburt ermöglicht werden. Aufgrund ihres Geschlechts unerwünschte Mädchen sowie Kinder mit genetischen Besonderheiten oder Krankheiten werden von dieser endgültigen Freigabe der vorgeburtlichen Kindstötung besonders betroffen sein.

Nachweisbar ist weltweit folgendes: Die Gleichberechtigung von Frauen wird nirgendwo durch Abtreibung verbessert, sondern durch Bildung und politisch geförderten Respekt vor Frauen. Die Müttersterblichkeit lässt sich nicht durch Abtreibung senken, sondern durch Gesundheitsversorgung. Das brutale Verbrechen der Vergewaltigung wird nicht durch Abtreibung gelöst, sondern durch Respekt vor und Stärkung von Frauen. Doch trotz dieser Sachlage, nämlich dass die Förderung der Abtreibung weder Frauenrechte voranbringt noch irgendeinen psychischen, physischen oder sonstigen Nutzen für eine Frau hat, wird die Abtreibungs-Ideologie weiter vorangetrieben.

Unterdessen werden Mädchen missbraucht, zur Abtreibung und danach zurück in ihre frauenfeindliche Lebenssituation geschickt (z.B. in Chile). Unterdessen müssen Frauen als Prostituierte arbeiten, erhalten illegal Abtreibungsmittel von internationalen Organisationen (z.B. in Uganda) und werden in die ungewollte Prostitution zurück entlassen. Unterdessen gehen in Deutschland bis zu zwei Drittel der Frauen nur deshalb zu einer Abtreibung, weil sie vor allem von Männern unter Druck gesetzt werden. Die rein ideologisch motivierte Abtreibungspropaganda ignoriert die wirkliche Situation von Frauen und ist zutiefst frauenverachtend.

Nicht zuletzt verstößt Frankreich gegen die Kinderrechtskonvention, Art. 6.1, wo es heißt: „Les États parties reconnaissent que tout enfant a un droit inhérent à la vie.“ – „Die Vertragsstaaten erkennen an, dass jedes Kind ein inhärentes Recht auf Leben hat.“ Inhärent heißt der Zugehörigkeit zur Gattung Mensch innewohnend. Das Lebensrecht gilt also bereits vor der Geburt. Die deutsche Fassung übersetzt dies mit „angeboren“ statt „inhärent“ falsch.

Angesichts der EU-SoHO-Verordnung, in der menschliche Embryonen zu Gewebe degradiert werden, und der Bestrebungen, die Frauen ausbeutende „Leihmutterschaft“ weiter zu etablieren sowie das Embryonenschutzgesetz abzuschaffen, bekommt dies noch eine andere Dimension: Mit Menschen im frühesten Stadium ihrer Entwicklung, die rechtlos und ungeschützt sind, kann man forschen, Organoide, Klone und Mischwesen züchten, Kosmetik und Medikamente herstellen. Man kann sie produzieren, in Gebärmütter einpflanzen, bei unpassender Beschaffenheit wegwerfen, abtreiben, verwerten und jedem das Recht geben, Kinder zu bestellen und letztendlich auch nach der Geburt mit ihnen zu machen, was man will. Denn niemand prüft, wer die bestellenden Erwachsenen sind.

Für die Grundrechte von Frauen und vorgeburtlichen Kindern ist es ein schwarzer Tag.


Termine:

20.04.2024 Fachtagung zur Woche für das Leben in Köln
21.09.2024 Marsch für das Leben in Berlin und Köln
09. – 11.05.2025 Leben.Würde-Kongress auf dem Schönblick in Schwäbisch Gmünd

Bundesverband Lebensrecht e.V. · Alexandra Maria Linder M.A. (Vorsitzende) · Landgrafenstr. 5 · 10787 Berlin · www.bundesverband-lebensrecht.de · www.facebook.com/BVLebensrecht/

Den Beschluss beider Kammern des französischen Parlaments „Abtreibung“ in die Verfassung aufzunehmen kommentiert die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Susanne Wenzel, wie folgt:

„Der 8. März 2024 müsste in Frankreich eigentlich zum Volkstrauertag werden, denn dann will Präsident Emmanuel Macron verkünden, dass die „Freiheit, eine Abtreibung vornehmen zu lassen“ in die französische Verfassung aufgenommen wird. Das hat der Kongress des französischen Parlaments nach mehreren gescheiterten Anläufen Anfang der Woche beschlossen. In einem Land, in dem jährlich über 200.000 ungeborene Kinder nicht das Licht der Welt erblicken dürfen, weil sie noch im Mutterleib getötet werden, wird nun die „Freiheit zur Abtreibung“ in die Verfassung aufgenommen.

Als Ausdruck der „Freiheit“ deklariert darf also der geborene Mensch dem ungeborenen Menschen das Recht auf Leben absprechen. Dies ist eine Pervertierung der Freiheit, denn dem Stärkeren wird hier eine absolute Macht über den Schwächeren gegeben, indem er über dessen Existenzberechtigung entscheidet. Das französische Parlament tritt die christlichen und humanistischen Werte, die das Fundament des europäischen Hauses bilden, mit Füßen. Das Tötungsverbot gehörte von jeher zu den Grundsäulen der europäischen Werteordnung.

Artikel 2, Abschnitt 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention formuliert deutlich „Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich getötet werden…“. Es wird dabei bewusst kein Unterschied zwischen geborenen und ungeborenen Menschen gemacht. Das menschliche Leben beginnt mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle und ist von da an unbedingt zu schützen. Das Recht auf Leben ist fundamental, die Bedingung für alle anderen Rechte der Person.

In diesem Jahr sind Europawahlen. Ähnlichen Vorstößen, wie sie jetzt in Frankreich beschlossen und auch auf europäischer Ebene immer wieder gefordert werden, muss dringend Einhalt geboten werden. Daran sollte jeder Bürger bei seiner Stimmabgabe denken.“


Christdemokraten für das Leben e.V.
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Internet: www.cdl-online.de

Zu dem vom ZDF in die Doku-Serie „Spur“ aufgenommenen und in der ZDF-Mediathek abgelegten Reportage „Glaube, Macht, Ideologie – das gefährliche Netz der Abtreibungsgegner“ der beiden Journalistinnen Sarah Ulrich und Ciara Cesaro-Tadic erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, in Augsburg:

„Der als ,investigative Reportage‘ getarnte Beitrag ist in Wirklichkeit der so schamlose wie durchsichtige Versuch, zweier mit der Abtreibungslobby sympathisierenden Autoren, Bürger, die sich öffentlich für das Recht auf Leben wehrloser und unschuldiger Kinder im Mutterleib einsetzen, als ,rechtradikal‘ zu etikettieren. Derart gebrandmarkt sollen sie isoliert und aus dem gesellschaftspolitischen Diskurs gedrängt werden.

Dass die Autorinnen darauf verzichten, den Begriff ,rechtsradikal‘ in ihrem 29-minütigen Beitrag auch nur einmal zu definieren, ist nur einer von vielen Hinweisen, die zeigen, wie um die handwerkliche Sorgfalt des Beitrags bestellt ist. Legt man den landläufigen Gebrauch des Begriffs ,rechtsradikal‘ zugrunde, ist rechtsradikal, wer unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung feindlich gegenübersteht, eine andere politische Ordnung anstrebt und auch vor Gewalt nicht zurückschreckt, um diese Ziele zu erreichen.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. strebt jedoch nicht nach einer anderen politischen Ordnung. Sie bekennt sich vielmehr zu der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Verfassung. Auf dem Boden des Grundgesetzes tritt sie für das Recht eines jeden Menschen auf Leben ein, einschließlich für das jener, die dieses Recht beschneiden oder gar abschaffen wollen. Für die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. besitzt jeder Mensch, von seiner Zeugung bis zu seinem natürlichen Tod, gleich viel Würde – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, politischer Überzeugungen oder sexueller Orientierung. Und das nicht erst seit gestern, sondern seit ihrer Gründung im Jahre 1976.

Seit ihren Anfängen ist die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. überparteilich und überkonfessionell. Sie lässt sich daher politisch weder rechts noch links verorten. Ihr Einsatz für das Recht auf Leben aller Menschen äußert sich auch immer wieder politisch, nämlich genau dann, wenn Politiker in verantwortlichen Positionen, egal welcher Partei sie angehören, das Recht auf Leben und den staatlichen Schutzauftrag ignorieren, zu dem das Grundgesetz sie verpflichtet. Wir nehmen zur Kenntnis, dass unsere mahnende Stimme von jenen, die das Recht auf Leben eines jeden Menschen bestreiten, nicht gerne gehört wird. Wir sind der Meinung, dass in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat auch diese Position geäußert werden können muss. Allerdings nehmen wir uns die Freiheit, darauf hinzuweisen, dass dies naturgemäß nur kann, wessen Recht auf Leben zuvor respektiert wurde.

Das (auch kämpferische) Eintreten für ein vermeintliches ,Recht auf Abtreibung‘ muss also nach unserem Demokratieverständnis ausgehalten werden. Es berechtigt jedoch niemanden, Tatsachen zu verdrehen und den Bock zum Gärtner zu machen. Genau dies tut aber der Beitrag, indem er den Autor einer angeblichen ,EU-Studie‘, die ,Erkenntnisse‘ aus den Jahren 2009 bis 2018 präsentiert, als Kronzeugen für die angeblichen Machenschaften der Lebensrechtsbewegung in Deutschland und darüber hinaus auffährt. Der Zeitraum der ,Untersuchung‘ wird in dem Film genauso verschwiegen wie die Tatsache, dass es sich dabei statt um eine ,EU-Studie‘ um das Pamphlet eines ,Influencers‘ handelt. Neil Datta, so der Name des Autors, ist Direktor des ,European Parliamentary Forum for Sexual and Reproductive Rights‘ (EPF). Das EPF versteht sich selbst als ,ein Netzwerk von Abgeordneten in ganz Europa, die sich für den Schutz der sexuellen und reproduktiven Rechte aller Menschen im In- und Ausland einsetzen‘. Zu seinen ,Finanzierungspartnern‘ zählt es eigenen Angaben zufolge die ,International Planned Parenthood Federation‘, also den zweitgrößten Anbieter von Abtreibungen weltweit. Weitere „Finanzierungspartner“ sind unter anderem die ,Bill & Melinda Gates Foundation‘, die von dem Milliardär George Soros gegründete ,Open Society Foundation‘, der UN-Bevölkerungsfonds und die ,Deutsche Stiftung Weltbevölkerung‘. All das verschweigt der Film. Ob absichtlich oder aufgrund mangelnder Sorgfalt der ,investigativen Recherche‘, wissen wir nicht. Was wir wissen: Bei Licht betrachtet repräsentiert das EPF genau das, was der Film Lebensrechtlern in Deutschland zu erstreben unterstellt: Nämlich eine Allianz von sehr viel Geld und Politik zur Durchsetzung einer politischen Idee.

Wie absurd das alles ist, belegt auch der Umstand, dass der Beitrag, der als Drahtzieher eine Organisation namens ,Tradition, Familie, Privateigentum‘ (TFP) und einen russischen Oligarchen nennt, von deren Existenz weder ich, noch meine Vorstandkollegen bis zur Veröffentlichung des Beitrags wussten. Last but not least wurden die ALfA und der Bundesverband Lebensrecht bei öffentlichen Anhörungen von Parlamentsausschüssen und Kommissionen zu Lebensrechtsfragen auf Bundes- und Landesebene mehrfach gehört und/oder um schriftliche Stellungnahme gebeten. So sehr die ALfA begrüßt, dass demokratisch legitimierte Stellen uns hören (zumal es selten angenehm ist, was wir ihnen zu sagen haben), so sicher können wir ausschließen, dass dies erfolgt wäre, wenn es Hinweise auf eine ,rechtsradikale‘ Gesinnung gegeben hätte. Wir schließen daraus: Offensichtlich sind unsere Argumente derart zwingend, dass, statt sich inhaltlich mit ihnen auseinandersetzen, von Andersdenkenden nun der Versuch unternommen wird, uns aus dem gesellschaftspolitischen Diskurs auszuschließen. Unserer Einschätzung nach hat sich das ZDF mit diesem Beitrag, der journalistischen Qualitätsstandards nicht genügt, auch selbst geschadet. Denn sicher werden auch andere Gebührenzahler über diese Verwendung ihrer Rundfunkgebühren ähnlich entsetzt sein wie wir. Wir nehmen uns daher die Freiheit, den Beitrag und seine Autoren in unseren Publikationen entsprechend zu würdigen.‘

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.

Kitzenmarkt 20
86150 Augsburg

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA)  tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

Zu Vorwürfen gegen den Marsch für das Leben in einer ZDF-Recherchesendung der Reihe Die Spur sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht, heute in Berlin:

Der Bundesverband Lebensrecht ist überparteilich und unabhängig, seine Arbeit basiert auf den Menschen- und Grundrechtsgarantien des deutschen Grundgesetzes. Seit 22 Jahren arbeitet der Verband für die Würde des Menschen und seine Grundrechte. So veranstaltet er wissenschaftliche Fachtagungen zu bioethischen Themen und führt in Berlin und seit 2023 auch in Köln den Marsch für das Leben durch.

Die Kundgebungen dieser Demonstration für das Lebensrecht aller Menschen sind geprägt von positiven Botschaften, sachlichen Vorträgen, politischen Forderungen und bewegenden Lebenszeugnissen. Darunter war zum Beispiel eine Mutter aus Uganda, die mit Unterstützung unserer Organisationen für das Leben ihres Kindes kämpfte. Darunter war zum Beispiel ein jüdischer Vater, der die Abtreibung seines Kindes nicht verhindern konnte. Darunter sind Eltern, die Kinder mit Behinderungen annehmen und großziehen. Darunter sind Bischöfe, die die Teilnehmer ermutigen und das Lebensrecht stärken. Bis zu 8.500 friedliche und freundliche Menschen aller Altersklassen und jeglicher Herkunft nehmen daran teil. Die Kundgebungen der letzten Jahre sind vollständig im Internet nachzusehen, ebenso die Vorträge der Fachtagungen. Jeder, der sich ein objektives, wahrhaftiges Bild machen möchte, hat die Gelegenheit dazu.

Dass sich unter den tausenden Demonstrationsteilnehmern sicherlich auch einige wenige befinden, deren politische Haltung man nicht teilt, kommt bei jeder Demonstration vor, unabhängig vom Thema. Dass es keine Gesinnungskontrolle bei den Teilnehmern gibt, gehört zum Wesen der Demokratie. Die Beurteilung und Einordnung einer Veranstaltung und der Veranstalter ergibt sich aus dem Programm, aus den Botschaften, aus der Zusammensetzung der Leitung und der Vorstände.

Lebensrecht ist universal und nicht politisch einzuordnen. Die Arbeit für das Lebensrecht ist von ihrer Natur her lebensbejahend und menschenfreundlich. Politische Extremismen sind durch das Gegenteil geprägt, sie sind menschenfeindlich. Sie bekämpfen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung, schrecken auch vor Gewalt nicht zurück, agieren intolerant und fanatisch. Wir distanzieren uns von allen Bestrebungen, unsere respektvolle Arbeit für das grundlegende Menschenrecht auf Leben für radikale, extremistische, demokratiefeindliche Zwecke zu missbrauchen oder zu instrumentalisieren.

Jede versuchte Einordnung unseres Verbandes oder unserer Arbeit in „rechte“ Kategorien ist dementsprechend unwahr und dient womöglich eher dem Versuch, von gravierenden Menschenrechtsverletzungen wie Abtreibung, Embryonenforschung, Leihmutterschaft oder assistiertem Suizid abzulenken.

Termine:

20.04.2024 Fachtagung zur Woche für das Leben in Köln
21.09.2024 Marsch für das Leben in Berlin und Köln
09. – 11.05.2025 Leben.Würde-Kongress auf dem Schönblick in Schwäbisch Gmünd

Bundesverband Lebensrecht e.V. · Alexandra Maria Linder M.A. (Vorsitzende) · Landgrafenstr. 5 · 10787 Berlin · www.bundesverband-lebensrecht.de · www.facebook.com/BVLebensrecht/