Pressemitteilung Bundesverband Lebensrecht zur geplanten Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes und zu „Gehsteigbelästigung“

Zum Beschluss des Bundeskabinetts in Bezug auf das Einfügen einer sogenannten „Gehsteigbelästigung“ in das SchKG sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des BVL, heute in Berlin:

Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf zur Änderung des SchKG erstaunt in vieler Hinsicht. Beratungsstellen von „Pro Familia“ behaupten, von „Abtreibungsgegnern belagert“ zu werden, schildern eine beängstigende Atmosphäre. Der Begriff Belagerung ist jedoch unangebracht: Weder wird Gewalt angewandt noch findet Bedrängung statt. „Wir beten für dich.“ „Du bist nicht allein.“ So und ähnlich steht es auf den Schildern von verschiedenen Gruppen (von denen keine dem BVL angehört) vor Abtreibungs- und Beratungseinrichtungen, die dort beten und Fotos von Kindern im Embryonalstadium zeigen. Eine objektive Bedrohungslage in behauptetem Ausmaß ist offensichtlich nicht vorhanden. Insofern sind die Aussagen verschiedener Politikerinnen, die von angeblich vielfachen psychischen Übergriffen, körperlichem Bedrängen, Behelligen, Beleidigen etc. reden, sachlich schwer nachvollziehbar.

Weiterhin wird behauptet, Abtreibungsgegner würden Frauen im Schwangerschaftskonflikt vor Beratungs- oder Abtreibungseinrichtungen „auflauern“ und ihre Meinung aufdrängen. Sollte jemand dies tun, wäre es unanständig, doch es bräuchte kein eigenes Gesetz, weil jeder, der sich bedrängt oder bedroht fühlt, die Polizei rufen oder Anzeige erstatten kann. Solche Fälle kommen in Deutschland praktisch nicht vor. Wenn Menschen freundlich und respektvoll ein Gespräch oder Hilfe im Schwangerschaftskonflikt anbieten, kann jeder dies frei annehmen oder ablehnen.

Ebenso wenig gibt es offenbar Vandalismus oder ähnliches gegen staatliche Beratungs- oder gegen Abtreibungseinrichtungen, Angriffe auf Personal oder andere Straftatbestände. Regelmäßig dagegen gibt es, wie Ministerin Paus es ausdrückt, „Hass und Hetze“ gegen sowie Angriffe auf Einrichtungen von Lebensrechtsorganisationen und freie Beratungsstellen. Es gibt massive Gewaltbereitschaft gegen friedliche Pro-Life-Demonstranten, die zum Beispiel beim Marsch für das Leben in Köln und Berlin von bis zu 11 Polizei-Hundertschaften vor aggressiven Abtreibungsverfechtern geschützt werden müssen.

Die Ergänzung des Gesetzes soll Frauen vor „unwahren“ und „verstörenden“ Inhalten schützen. Hier stellt sich die Frage, welche Inhalte von wem als objektiv verstörend definiert werden sollen. In Bezug auf unwahre Inhalte wäre ein solches Gesetz weniger vor, sondern eher hinter der Tür der Beratungs- oder Abtreibungseinrichtung angemessen: Dort werden vorgeburtliche Kinder häufig unwahr als „Gebärmutterinhalt“, „Zellhaufen“ oder „Schwangerschaftsgewebe“ deklariert.

Pro-Life-Aktivitäten wie Gebete und Hilfsangebote finden oft vor „Pro Familia“ statt. Denn diese Organisation tritt für Abtreibung als Frauenrecht ein, will die bestehende gesetzliche Regelung abschaffen und entmenschlicht vorgeburtliche Kinder. Sie muss aber als staatlich anerkannte Beratungsorganisation gemäß § 219 StGB zum „Schutz des ungeborenen Lebens“ hin beraten. Dieser ideologische Interessenkonflikt führt zu berechtigter Sorge in Bezug auf die Beratungs- und Unterstützungsqualität, was den betroffenen Frauen schadet und Chancen nimmt. Die Aussage von Ministerin Paus, es gehe auch um den Schutz „werdenden“ Lebens – eine unwahre Aussage, denn das Leben, das Kind existiert bereits – wird damit unglaubwürdig, ebenso wie ihr geäußertes Ziel, dass Frauen eine „gute Beratung“ bekommen.

Das Gesetzesvorhaben ist also juristisch schwammig und faktisch unnötig. Viel wichtiger wäre es, sich mit den steigenden Abtreibungszahlen zu beschäftigen: Die gemeldeten Abtreibungszahlen und die Abtreibungsquote sind so hoch wie seit vielen Jahren nicht mehr. Viel wichtiger wäre eine vollständige Abtreibungsstatistik, die sich auch mit Abtreibungs-Gründen und -Motiven beschäftigt. Viel wichtiger wäre die Qualitätsprüfung der staatlich anerkannten Beratungsstellen im Hinblick auf ihre Pflichten gemäß § 219 StGB. Viel wichtiger wäre eine lebensbejahende Politik, die Frauen und Familien eine Zukunfts-Perspektive mit Kindern bietet.

 Termine:

20.04.2024 Fachtagung zur Woche für das Leben in Köln
21.09.2024 Marsch für das Leben in Berlin und Köln
09. – 11.05.2025 Leben.Würde-Kongress auf dem Schönblick in Schwäbisch Gmünd

Bundesverband Lebensrecht e.V. · Alexandra Maria Linder M.A. (Vorsitzende) · Landgrafenstr. 5 · 10787 Berlin · www.bundesverband-lebensrecht.de · www.facebook.com/BVLebensrecht/

Die Bundesärztekammer unterstützt vor dem Hintergrund der aktuellen Plänen der Ampel-Koalition ein Verbot der Beratung vor Abtreibungszentren. Ärzte für das Leben e.V. zeigen sich enttäuscht darüber, dass Bundesärztekammer und KBV ein diffamierendes Framing von Menschen, die gegen die Abtreibung friedlich und respektvoll protestieren, übernimmt, und lehnen dieses Verbot entschieden ab.

„Die Bundesärztekammer unterstützt ausdrücklich die Einführung von Belästigungsverboten, die Schwangere bei der Inanspruchnahme […] von Schwangerschaftsabbrüchen schützen […] sollen. Da jedoch auch das Personal in den Einrichtungen regelmäßig belästigt wird, sollte dieses nicht nur vor einer Behinderung bei der Arbeit, sondern ebenso vor Belästigungen geschützt werden“, so die Stellungnahme der Kammer zum Referentenentwurf zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes am 19.12.23. Am 2. Januar 2024 legte Ärztepräsident Klaus Reinhardt in einem Interview mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ nach: „Die Kolleginnen und Kollegen haben es mit teilweise radikal auftretenden Aktivisten zu tun, die in der Nähe von Praxen teilweise wochenlang demonstrieren.“ Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat sich in ähnlichem Sinn geäußert.

Ärzte für das Leben e.V. sind enttäuscht, dass Bundesärztekammer und KBV ein diffamierendes Framing von Menschen, die gegen die Abtreibung friedlich und respektvoll protestieren, übernimmt, und lehnen dieses entschieden ab. Prüft man nämlich die Hintergründe, so findet man schnell heraus: Die im Gesetzesentwurf beschriebenen „Belästigungen“ finden gar nicht statt. Für die Behauptung der Bundesregierung gibt es also außerhalb der Echokammer, in der dieses Gesetzesvorhaben offensichtlich entstanden ist, keine Evidenz. Laut Information der Bundeskammer werden vorgeburtliche Kindestötungen an hunderten von Stellen durchgeführt. Demonstrationen finden dagegen in genau drei Städten statt: Frankfurt am Main, Pforzheim und München. Würde es tatsächlich zu Belästigungen vor Abtreibungszentren kommen, würden diese mit Sicherheit eine hohe mediale Aufmerksamkeit erzeugen.

Bisherige Urteile zur sogenannten „Gehsteigbelästigung“ haben zudem anerkannt, dass die hiermit gemeinten Gebetswachen und Informationsveranstaltungen die Persönlichkeitsrechte der Frauen eben nicht verletzen. Auch eine Behinderung der Arbeit von Abtreibungseinrichtungen oder Beratungsstellen konnte nicht festgestellt werden. Weder für die Schwangeren noch für das Personal der Abtreibungseinrichtungen sind nach Meinung der Gerichte relevante Einschränkungen entstanden. Die Behauptung, es gehe bei der Gesetzesinitiative um Schaffung von Rechtsklarheit, ist also unbegründet.

In Wahrheit stellt diese von der Bundesärztekammer unterstützte Verbotsinitiative einen Eingriff in die Grundrechte derjenigen dar, die vor Abtreibungszentren versuchen, das Lebensrecht des vorgeburtlichen Kindes sowie die Implikationen einer Abtreibung für die schwangere Frau ins Bewusstsein zu rücken.

„Anstelle von Versuchen, die öffentliche Debatte um dieses schwierige Thema mit weiteren Verboten zu unterbinden, empfehlen wir die Einführung einer Qualitätssicherung in der Schwangerschaftskonfliktberatung“, sagte Julia Kim, stellvertretende Vorsitzende der Ärzte für das Leben e.V. in Fulda. „Diese hilft Frauen in einer schwierigen Situation, eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen, frei von ideologischer Färbung und von externen Zwängen familiärer, finanzieller, existentieller oder beziehungstechnischer Art. Die Beratung muss unabhängig sein und dem wissenschaftlichen Stand bezüglich der Bedeutung einer Schwangerschaft für die Frau und der Entwicklung des vorgeburtlichen Kinds entsprechen. Auch muss sie der gesetzlichen Aufgabe gerecht sein, das vorgeburtliche Leben zu schützen“, so Kim weiter.

„Das Lebensrecht eines jeden Menschen wird im deutschen Grundgesetz, in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, in der Europäische Menschenrechtskonvention sowie im Völkerrecht anerkannt. Bestrebungen der Bundesregierung, Möglichkeiten zur öffentlichen Verteidigung dieses Rechts zu beschneiden, stehen im Widerspruch zu dieser Rechtstradition und stellen keine Verbesserung in der Versorgung von Frauen im Schwangerschaftskonflikt oder ihrer Kinder da. Hier ist eine bessere Beratung gefragt und nicht ein ideologiegetriebenes Abwürgen der öffentlichen Diskussion“, resümierte Kim.

Über Ärzte für das Leben e.V.

Der Verein „Ärzte für das Leben“ fordert eine uneingeschränkte Kultur des Lebens in der medizinischen Praxis und Forschung auf der Grundlage der hippokratischen Tradition. Er finanziert sich ausschließlich über die Beiträge seiner Mitglieder sowie durch Spenden. Mehr unter www.aerzte-fuer-das-leben.de

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Geht es nach dem Willen des europäischen Parlaments, dann wird die Definition dessen, was Familie ist und wer ein Elternteil sein kann, von Brüssel vorgegeben. Dass dies nicht die traditionelle Familie aus biologischen Eltern und Kindern sein muss, machte die Debatte am 13. 12. im Plenumssaal in Brüssel deutlich. Die EU-Verordnung für ein europäisches Elternschaftszertifikat, die in der heutigen Abstimmung vom Parlament angenommen wurde, sieht ausdrücklich neben Kindern, die aus Leihmutterschaftsverträgen hervorgegangen sind, auch sogenannte „Multieltern“ vor.

Die Annahme der Verordnung ist hoch problematisch.

Zum einen aus Perspektive der Mitgliedsstaaten der EU, weil das Europäische Parlament die Möglichkeiten der EU-Staaten eingeschränkt, Familien so zu definieren, wie es ihrem nationalen Rechtsverständnis entspricht. Denn: Die Verordnung ermöglicht die Anerkennung der in einem EU-Mitgliedstaat begründeten Elternschaft in der gesamten EU, auch in Situationen wie der Leihmutterschaft. Darüber hinaus überschreitet die Europäische Union mit dieser Verordnung ihre Kompetenzen und erlässt Gesetze zu Familienangelegenheiten, die in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen. „Elternschaft“ ist nicht gleichbedeutend mit Abstammung, eine Kategorie, die für die Bezeichnung von Kindschaftsverhältnissen bisher üblich war. Die Ausdehnung des Begriffs Elternschaft auf jede Form von Beziehung zwischen Kindern und Personen, in deren Haushalt diese Kinder aufwachsen, ist ein Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip. Es sieht ausdrücklich vor, dass Regelungen wie die Anerkennung von Partnerschafts- und Kindschaftsbeziehungen von den Mitgliedsstaaten souverän getroffen werden können.

Die Verordnung ist zum anderen besorgniserregend aus der Perspektive der Kinder: Die Etablierung eines europäischen Elternschaftszertifikats auf Grundlage einer herkömmlichen Abstammungsdefinition wäre sicher im Sinne der Kinder. Wenn „Elternschaft“ nichts mehr mit biologischer Abstammung zu tun haben muss, so öffnet das die Tür für durch Leihmutterschaftsverfahren entstandene Kinder. Durch Leihmutterschaftsverfahren produzierte Kinder werden wie eine Sache gehandelt, die man kaufen, aber auch wegwerfen kann. Kein Leihmutterschaftsvertrag wird unterzeichnet, in dem nicht durch eine Klausel das Recht der Bestelleltern auf Abtreibung des georderten Kindes – z.B. wegen einer vorgeburtlich diagnostizierten Besonderheit – festgehalten wird. Zudem: Die Etablierung eines Elternschaftszertifikats macht es Kindern unmöglich, ihre wahre Identität und Herkunft zu erforschen. Wie soll es jemals erfahren, wer die biologischen Eltern sind, wenn Personen im europäischen Dokument als Eltern vermerkt sind, von denen niemand mit dem Kind biologisch verwandt sein muss?

Es ist sehr bedauerlich, dass sich das Parlament mit der Annahme dieses Entwurfs selbst widerspricht – in der Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer hatte das Parlament im Oktober ausdrücklich noch Leihmutterschaft als Form des Menschenhandels geächtet. Nun wird der Entwurf dem europäischen Rat vorgelegt. Es bleibt zu hoffen, dass er dort scheitert – nach den europäischen Verträgen müsste er einstimmig angenommen werden, um rechtskräftig zu gelten.


V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
Kitzenmarkt 20
86150 Augsburg

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA)  tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

 

 

Die Ampelregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der rund um Abtreibungseinrichtungen und Beratungsstellen, die den für eine straffreie Abtreibung erforderlichen Schein ausstellen, eine Bannmeile errichten möchte und die statistische Erfassung von Abtreibungseinrichtungen detailliert regelt. Die ALfA hat hierzu eine ausführliche Stellungnahme erstellt, die auf der Homepage zu finden ist (www.alfa-ev.de) und an alle Abgeordneten des Bundestages versandt werden wird. Die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski, nimmt wie folgt Stellung:

Der vorgelegte Gesetzentwurf der Ampelregierung zum Verbot von Gehsteigberatungen vor Abtreibungseinrichtungen und Beratungsstellen, die nach Schwangerschaftskonfliktgesetz beraten, ist so unnötig und widersinnig, dass es schwerfällt, die größten Fehler zu benennen.

Ausgangspunkt für das Bestreben, derartige Gehsteigberatungen zu verbieten, ist die Annahme, die Regierung müsse für eine flächendeckende Versorgung mit Abtreibungseinrichtungen sorgen. Diese Versorgung sei im Moment nicht gewährleistet, unter anderem, weil zunehmend Personen vor Abtreibungsreinrichtungen und Beratungsstellen den Zugang behinderten – Schwangere müssten gegebenenfalls das Bundesland wechseln, um abtreiben lassen zu können. Zurzeit gibt es in ganz Deutschland zweimal im Jahr an drei Orten solche Versammlungen in Form von Gebetswachen.

Der Staat ist verpflichtet, zeitnah die notfallmedizinische Versorgung sicher zu stellen – alle anderen Eingriffe, vor allem solche, die planbar sind, müssen nicht wohnortnah angeboten werden. Darauf zieht sich der Gesundheitsminister an anderer Stelle zurück. So sagte Karl Lauterbach dem Deutschlandfunk am 10.07.2023: „Es werden mit und ohne Reform Kliniken sterben, weil wir zu viele haben.“ Klinken, die Herzinfarkte, entzündete Blinddärme und Verkehrsunfälle behandeln, werden also in der Fläche verschwinden, dafür soll es aber flächendeckende Abtreibungsmöglichkeiten geben. Eine staatliche Verpflichtung hierfür gibt es nicht.  Das Schwangerschaftskonfliktgesetz verlangt lediglich eine flächendeckende Versorgung mit Beratungsstellen, die längst gewährleistet ist.

Es ist zudem unklar, was mit “flächendeckend” genau gemeint ist. Einen Anhaltspunkt liefert zumindest ein vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebenes Gutachten von 2019. Dies kommt zu dem Ergebnis, dass hierzulande eine flächendeckende, wohnortnahe Versorgung in der stationären Geburtshilfe überwiegend gewährleistet ist. Im Berichtszeitraum wurden 787.523 Kinder in Deutschland geboren, hierfür standen 682 Krankenhäuser mit geburtshilflichen Einrichtungen zur Verfügung. Nach Definition des Bundesgesundheitsministeriums ist also eine flächendeckende Versorgung gewährleistet, wenn in ganz Deutschland an knapp 700 Krankenhäusern ca. 790.000 Geburten durchgeführt werden. Eine Geburt ist nicht planbar und bindet oft über Stunden medizinisches Personal. Eine Abtreibung ist planbar und dauert in der Regel fünf bis zehn Minuten. Bei 104.000 Abtreibungen, die an 1.106 Einrichtungen durchgeführt werden, ist nach diesen Maßstäben die flächendeckende Versorgung längst übererfüllt. Damit entfällt die Grundlage für eine Gesetzänderung.

Die vorgesehene Gesetzänderung verstößt gegen die Menschenrechte auf Religions- und Versammlungsfreiheit sowie auf freie Meinungsäußerung. Sie greift daher auf unzulässige Weise in Grundrechte ein. Mehrere Gerichtsurteile, zuletzt auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, haben festgestellt: Es gibt kein Recht darauf, nicht mit Ansichten konfrontiert zu werden, die einem nicht gefallen. Es gibt kein Recht darauf, bestimmte Informationen nicht zu bekommen. Es gibt sehr wohl ein Recht auf umfassende Aufklärung vor einem medizinischen Eingriff. Dazu gehört z.B. auch die Information über den Entwicklungsstand des Kindes, oder über posttraumatische Belastungsstörungen nach einer Abtreibung. Genau diese Informationen werden aber von denjenigen zur Verfügung gestellt, die vor den Abtreibungseinrichtungen stehen und versuchen, auf den letzten Metern noch Kinder zu retten.

Der vorgelegte Gesetzentwurf ist hoch ideologisch, er geht von falschen Tatsachenbehauptungen aus, er beugt das Recht, er verstößt gegen die Menschenrechte, er ist unnötig. Die Regierung ist gut beraten, ihn in ihrer bereits dicht gefüllten Schublade ideologischer Rohrkrepierer verschwinden zu lassen.


V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
Kitzenmarkt 20
86150 Augsburg

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

 

Das Bundesfamilienministerium hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vorgelegt, der Anlass zu großer Besorgnis gibt. Die geplanten Regelungen kriminalisieren grundrechtlich geschütztes Verhalten. Die Pressesprecherin der Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL), Dr. Friederike Hoffmann-Klein, nimmt hierzu wie folgt Stellung:

„Die dem Text des Entwurfs zugrundeliegende Sichtweise ist alles andere als neutral und objektiv. Dieser Entwurf ist vielmehr rein ideologisch geprägt. Es ist bekannt, dass die Bundesfamilienministerin immer wieder die Abschaffung des § 218 Strafgesetzbuch (StGB) fordert. Beratungs- und Hilfsangebote sozusagen auf die letzte Minute oder das stille Gebet vor Abtreibungseinrichtungen sind der Ministerin hingegen offenbar ein Dorn im Auge und sie will nun Bannmeilen um Beratungs- und Abtreibungseinrichtungen ziehen. Das ist ein unerhörter Vorgang, denn er verletzt demokratische Prinzipien.

Die geplante Regelung sieht vor, neben dem ausreichenden Angebot an wohnortnahen Beratungsstellen auch den „ungehinderten Zugang“ zu diesen zu gewährleisten und die Schwangere vor Einschüchterung, Bedrängen oder anderem vergleichbaren erheblichen Druck zu schützen. Es ist bislang kein einziger Fall bekannt, in dem eine Frau daran gehindert wurde, eine Beratungseinrichtung oder eine Abtreibungspraxis zu betreten. Die steigenden Abtreibungszahlen belegen wohl eher das Gegenteil.

Der Entwurf sieht vor, die Äußerung „unwahrer Tatsachenbehauptungen zu Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch“ und das Zeigen „verstörender“ Bilder zu untersagen. Das ist aus Sicht der CDL bemerkenswert gerade vor dem Hintergrund, dass es doch die Befürworter von Abtreibungen sind, die sich hartnäckig weigern, unter anderem die Tatsache zur Kenntnis zu nehmen, dass bei einer Schwangerschaft von Anfang an ein Mensch existiert, und die stattdessen Begriffe wie „Schwangerschaftsgewebe“ und „werdendes Leben“ verwenden.

Aber verzerrende Darstellungen kennzeichnen den Gesetzesentwurf auch in anderer Hinsicht. In dem Abschnitt zur Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung wird als Motiv genannt, der Schwangeren bei der Wahrnehmung des Beratungsangebots Schutz zu bieten. Was auf den ersten Blick wie ein positives Regelungsziel klingt – Frauen in Konfliktsituationen brauchen Schutz – erweist sich jedoch schnell als rein ideologische Verzerrung, denn der Schutz des ungeborenen Kindes oder das Kind selbst finden keinerlei Erwähnung. Ferner unterstellt der Entwurf, dass das Angebot von Beratung und Hilfe bei der Gehsteigberatung sowohl den Schutz der Schwangeren als auch ihre Rechte missachtet. Tatsache ist vielmehr, dass bei dieser Ansprache sowohl das Kind als auch die Frau in ihren Rechten in den Blick genommen werden. Es ist nicht kriminell, Frauen einen – im Gegensatz zur Abtreibung – positiven Ausweg aus ihrer Konfliktlage anzubieten, der ihr ein „Ja“ zu ihrem Kind ermöglicht.

Die Kriminalisierung unliebsamer Meinungsäußerungen, wie sie die geplante Gesetzesänderung beabsichtigt, widerspricht nicht nur den sich aus der Grundrechtsordnung des Grundgesetzes ergebenden Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 28. Mai 1993 konkretisiert hat, sondern erinnert auch an das Vorgehen totalitärer Staaten, zu deren Instrumentarium die Bedrohung nonkonformer Meinungsäußerung gehört.

Der gesamte Entwurf ist von terminologischer Verwirrung gekennzeichnet. Aufklärung ist nicht „Belästigung“ und steht nicht auf einer Stufe mit der Ausübung von „rechtswidrigem Druck und Zwang“. Der Gesetzesentwurf stellt sich ferner in einen eklatanten Gegensatz zu dem durch das Bundesverfassungsgericht formulierten Schutzauftrag des Staates, den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben. Die in dem Gesetzesentwurf ausdrücklich niedergelegte Absicht, dem Sicherstellungsauftrag der Länder zu entsprechen und diesen im Sinne eines „ungehinderten“ Zugangs zu interpretieren, verkehrt den Schutzauftrag, den das Bundesverfassungsgericht erteilt hat, in sein Gegenteil. Das Aufzeigen einer Alternative zur bevorstehenden Abtreibung durch Hilfsangebote und eine wertschätzende Beratung ist keine „Hinderung“. Dies verbieten zu wollen, zeugt aus Sicht der CDL davon, dass dieser Schutzauftrag nicht mehr präsent ist im Denken und Handeln der Ampel-Regierung.


Christdemokraten für das Leben e.V.
– Bundesgeschäftsstelle –
Kantstr. 18
48356 Nordwalde b. Münster

Internet: www.cdl-online.de

Zur gestrigen mündlichen Anhörung der Kommission der Bundesregierung für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin in Berlin sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des BVL, heute in Berlin:

Bei der mündlichen Anhörung zur möglichen Neuregelung der Abtreibung jenseits des Strafgesetzes verdeutlichte sich die vorab in den schriftlichen Stellungnahmen der eingeladenen Organisationen vermittelte Tendenz: Es geht manchen Organisationen und Protagonisten längst nicht mehr um eine ethische Debatte, eine Abwägung von Grundrechten oder die Überlegung, wie man die Rechte der beteiligten Personen möglichst gut in Einklang bringen könnte. Es geht ihnen darum, wie man Abtreibung am besten verbreiten und manche Wahrheit verbergen kann.

Ein besonders eklatantes Beispiel ist der Deutsche Hebammenverband: Zu Recht beklagt er sich stetig darüber, dass es zu wenige Hebammen, zu viel Arbeit und viel zu wenig Betreuung der Eltern im Rahmen von Schwangerschaft und Geburt gibt. Nicht einmal im Krankenhaus sei die permanente, sichere Begleitung unter der Geburt sichergestellt. Angesichts dessen und auch im Hinblick auf Historie und Ziele dieses wichtigen Berufes ist es erstaunlich, dass sich der Verband für die Mitwirkung an Abtreibungen, die er als normale Gesundheitsleistung betrachtet, freiwillig zur Verfügung stellen will.

Die Tendenz vieler Organisationen geht hin zu einem „abgestuften“ Lebensschutz, der meist mit der Lebensfähigkeit des Kindes außerhalb der Mutter, also etwa ab der 22. Schwangerschaftswoche, beginnen soll. Vorher will man Leben oder Tod desselben Kindes allein der Mutter überlassen. Dies widerspricht erstens der Menschenwürde und dem Lebensrecht des Kindes und zweitens ist es wirklichkeitsfremd, denn nachweislich finden die meisten Abtreibungen in Deutschland nicht aufgrund der Selbstbestimmung der Frau statt.

So empfiehlt der BVL zunächst eine gründliche Prüfung des bestehenden Gesetzes und der Beratungsstellen sowie eine vollständige Statistik zu Abtreibungszahlen und -motiven. Erst dann kann man, will man die Frauen im Schwangerschaftskonflikt wirklich ernst nehmen, darüber nachdenken, wie man das Ziel des aktuellen § 218 erreichen will, das da lautete: Den Frauen helfen und die Abtreibungszahlen senken. Eine weitere Liberalisierung der Abtreibung ist niemandem eine Hilfe.


Termine:
20. April 2024 Fachtagung zur Woche für das Leben in Köln
21. September 2024: Marsch für das Leben in Berlin und in Köln
09.–11. Mai 2025: II. Kongress Leben.Würde auf dem Schönblick


Bundesverband Lebensrecht e.V. · Alexandra Maria Linder M.A. (Vorsitzende) · Landgrafenstr. 5 · 10787 Berlin · www.bundesverband-lebensrecht.de · www.facebook.com/BVLebensrecht/

Zu einer Neuregelung der Abtreibung außerhalb des Strafgesetzbuches wurde der Bundesverband Lebensrecht um eine Stellungnahme gebeten. Hierzu sagte die Vorsitzende Alexandra Linder heute in Berlin:

In den bisher veröffentlichten Stellungnahmen zeigt sich, neben der Forderung nach Neuregelung der Abtreibung mit weiter erleichtertem Zugang, die Tendenz, ein „abgestuftes“ oder „kontinuierlich zunehmendes“ Lebensrecht, das dem vorgeburtlichen Kind zuzustehen sei, vorzuschlagen.

Dazu heißt es in der BVL-Stellungnahme: „Der Vorschlag eines „abgestuften“ Lebensschutzes birgt die Gefahr, dass willkürlich darüber entschieden wird, wer eine bestimmte Stufe dieses Schutzes verdient und wer nicht. Er teilt Menschen in mehr oder weniger schützenswerte Kategorien ein, was langfristig auch andere Gruppen von Menschen in Gefahr bringen könnte. Konsequent angewendet, müsste eine derartige Abstufung außerdem diejenigen Menschen am meisten schützen, die am ungeschütztesten sind, im Falle der Abtreibung also besonders die Menschen in ihrem frühesten Existenz-Stadium, in dem sie noch nicht alleine lebensfähig sind. Eine umgekehrte Regelung, den Schutz zu erhöhen, je entwickelter die Menschen sind, führt ein solches Schutzprinzip ad absurdum.

Eine Veränderung des Schutzkonzepts im Hinblick auf Schwangerschaft würde eine andere rechtliche Bewertung des Embryonenschutzes nach sich ziehen. Die logische Folge wäre weniger Schutz auch für Embryonen im Rahmen der In-vitro-Fertilisation und der Stammzellforschung. Ebenso bedenkliche Folgen könnte es in Bezug auf den Umgang mit der Präimplantationsdiagnostik oder dem NIPT (non-invasiver pränataler Test) geben.

Gesellschaftlich hätte dies weitere Auswirkungen auf den anerkannten Status des vorgeburtlichen Kindes. Bereits jetzt ist feststellbar, dass vielen Menschen das Bewusstsein in Bezug auf die Menschenwürde und Schutznotwendigkeit dieser Gruppe von Menschen abhandenkommt.“

Statt Abtreibungserleichterung empfiehlt der BVL die „Prüfung der Wirksamkeit der gesetzlichen Regelung (§§ 218 ff. sowie SchKG), wie seit Bestehen des Gesetzes gefordert wird, jedoch noch aussteht. Hierzu gehört eine vollständige und umfassende Abtreibungsstatistik inklusive Erfassung der (Haupt-)Gründe, um ein gesellschaftliches Gesamtbild zu erhalten und Verbesserungen für Frauen im Konflikt und den Schutz der vorgeburtlichen Kinder herbeizuführen. Außerdem sollten angesichts der Entwicklung diejenigen Beratungsstellen, die Beratungsscheine ausstellen, im Hinblick auf ihre Qualität und Vollständigkeit der Beratung hin geprüft und die bestehenden Angebote besser kommuniziert werden.“

Des weiteren nimmt der BVL Stellung zur „Gehsteigbelästigung“, „defizitären Versorgungslage“ bei Abtreibungen, „Kriminalisierung“ von Frauen und Abtreibungsexperten, zu absehbaren Abtreibungsquoten sowie dem Argument, restriktive Abtreibungsregelungen würden keine Abtreibung verhindern, sondern sie lediglich unsicher machen.

Weiter erleichterter Zugang zu Abtreibung steigert die hohen und steigenden Abtreibungszahlen weiter und lässt Frauen im Schwangerschaftskonflikt im Stich. Der BVL positioniert sich eindeutig zum Lebensrecht aller Menschen: „Ein Ziel unseres humanen Rechtsstaates ist es, Menschen umfassend zu schützen und diesen Schutz zu erhöhen, je unschuldiger und je unfähiger diese Menschen sind, sich selbst zu schützen. Jede Form der Ignorierung von Schwangerschaftskonflikten und Lebenssituationen, eines abgestuften Lebensschutzes oder der willkürlichen Umdefinition vorgeburtlicher Kinder zu weniger schützenswerten Menschen widerspricht diesen Prinzipien, widerspricht der Menschenwürde, der Gerechtigkeit und der Solidarität.“

Termine

Fachtagung Bundesverband Lebensrecht: Köln, 20. April 2024
Marsch für das Leben: Berlin und Köln, 21. September 2024
Kongress Leben.Würde: Schönblick, 09.-11. Mai 2025

Zum bundesweiten Aktionstag „Safe Abortion Day“, der jährlich am 28. September begangen wird, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Der vom „Women’s Global Network for Reproductive Rights“ seit 2011 ausgerufene sogenannte „Safe Abortion Day“ hat u. a. zum Ziel, weltweit Abtreibungen ohne Einschränkungen zu legalisieren. Dahinter steckt das Narrativ vom Selbstbestimmungsrecht schwangerer Frauen, die vollkommene Entscheidungsfreiheit über den Verlauf der Schwangerschaft haben sollen.

Anlässlich des „Safe Abortion Day“ am 28. September 2023 rufen das „Women’s Global Network for Reproductive Rights“ und andere Organisationen zu bundesweiten Demonstrationen und Kundgebungen auf. Bereits im Vorfeld wurde bekannt, dass im Rahmen dieser Aktionen auch Druck auf Einrichtungen und Ärzte ausgeübt werden soll, die Abtreibungen aus ethischen Gründen nicht durchführen. Ihnen wird damit das Recht auf Religionsfreiheit, auf Gewissensfreiheit und auf Selbstbestimmung streitig gemacht.

Dabei verkennen die Aktivistinnen des „Frauennetzwerks für reproduktive Rechte“ zwei grundlegende Sachverhalte.

Zum einen: Zu einer Schwangerschaft gehören mindestens zwei Menschen, die Schwangere und das ungeborene Kind. Es ist ein biologisches Faktum, dass mit Verschmelzung von Ei- und Samenzelle ein einzigartiger, neuer Mensch entsteht. Danach folgen unterschiedliche Entwicklungsstadien. Aber ganz gleich, ob kurz nach der Befruchtung, im 3. Schwangerschaftsmonat, mit 1, 18 oder 81 Jahren: Der Mensch ist und bleibt ein Mensch.

Zum anderen: Die Aktivistinnen berufen sich auf das Selbstbestimmungsrecht der Frau, vergessen dabei jedoch, dass jeder Mensch Würde und das Recht auf Leben besitzt (dt. GG im Art. 1; Art. 2.1.) und dass die Selbstbestimmungsfreiheit des einen dort endet, wo die des anderen beginnt (dt. GG im Art. 2.1.). Die Tötung eines unschuldigen, wehrlosen Kindes ist kein Akt der Selbstbestimmung, sondern ein Akt der endgültigen Fremdbestimmung, von dem oft auch die Frau selbst betroffen ist – nur zu oft treibt der Druck von Partner und Familie zur Abtreibung.

Eine lebensbejahende und menschenfreundliche Unterstützung sollte deshalb sowohl die Frau als auch das ungeborene Kind im Blick haben. Die Forderung des Bündnisses „Women’s Global Network for Reproductive Rights“ nach „soziale[r] und ökonomische[r] staatliche[r] Unterstützung und die notwendige Infrastruktur für alle, die sich für ein Kind entscheiden“ geht in diese Richtung. Allerdings bedarf es in Deutschland einer noch deutlicheren Stärkung der Hilfe für Schwangere und ungeborene Kinder.


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

V.i.S.d.P. Cornelia Kaminski, Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.

Völlig falsche Ausrichtung: Medizinstudenten sollen frühzeitig Abtreibung lernen.

Zu dem Vorhaben der Bundesministerien für Gesundheit sowie Familien, Senioren, Frauen und Jugend, Abtreibung über die Lernziele des Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalogs Medizin (NKLM) ins Medizinstudium zu integrieren, sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, heute in Berlin:

Das Medizinstudium soll junge Menschen in die Grundlagen einer ärztlichen Tätigkeit einführen, die seit tausenden von Jahren, auch nach Abschaffung des Hippokratischen Eides, dazu dient, Leben zu retten, Krankheiten zu therapieren und zu heilen sowie Leiden zu lindern. Das ist die Motivation, diesen Beruf zu ergreifen. Und es ist die Grundlage für das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt.

Das Vorhaben der beiden Ministerien, auch den „Schwangerschaftsabbruch“ als Lernziel dieses Studiums einzuführen und entsprechend zu lehren, widerspricht sowohl dieser Motivation als auch jedem vernünftigen Lernzielkatalog eines solchen Studiums.

Des weiteren hätte dies Folgen für die ohnehin mehr und mehr bedrohte Gewissensfreiheit von Medizinern, die sich fragen müssen, ob sie künftig noch zum Studium zugelassen werden oder eine Anstellung finden, wenn sie absichtliche Handlungen mit Todesfolge ablehnen. Schon jetzt werden Ärztinnen und Ärzte, die Eingriffe wie Abtreibung selbst oder zusammen mit von ihnen geleiteten Institutionen nicht durchführen, massiv unter Druck gesetzt.

Viel sinnvoller wäre eine deutliche Verbesserung der medizinethischen Grundlagenausbildung, die die lebensbejahende Motivation der Studentinnen und Studenten fundiert unterstützt, denn diese wichtigen Fragen gelten auch für Bereiche wie assistierter Suizid, Euthanasie, pränataler Bluttest, Präimplantationsdiagnostik, künstliche Befruchtung oder embryonale Stammzellforschung.

Und die Bundesregierung muss sich angesichts horrend steigender Abtreibungszahlen und sinkender Geburtenzahlen fragen lassen, ob sie wirklich noch mehr Abtreibungen und noch mehr Frauen und Familien im Schwangerschaftskonflikt im Stich lassen will.


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