Kaminski: „Es gibt keinen Anspruch auf ein fremdes Organ“

Im Vorfeld der Entscheidung des Deutschen Bundestags zur Neuregelung der Organspende (Do., 16.1. ab 9.00 Uhr) erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski:

Augsburg. Es gibt keinen Anspruch auf ein fremdes Organ. Daher muss eine Organspende, unabhängig davon, wie der Einzelne zum Hirntod als Entnahmekriterium für lebenswichtige Organe steht, immer eine freiwillige Angelegenheit bleiben. Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. lehnt deshalb die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und anderen vorgelegte Widerspruchsregelung ab. Der Gesetzentwurf (Drucksache 19/11096) läuft auf eine Vergesellschaftung des Körpers hinaus und degradiert den menschlichen Leib zu einem Ersatzteillager. Dass Menschen einer Organentnahme erst ausdrücklich widersprechen müssen, um ihr im Falle eines diagnostizierten Ausfalls sämtlicher Hirnfunktionen auch entkommen zu können, macht aus der Organspende unter der Hand eine Organabgabepflicht.

Der Entwurf der Abgeordneten um Grünen-Chefin Annalena Baerbock (Drucksache 19/11087) hält dagegen erfreulicherweise an der Organspende als einer ungeschuldeten Gabe fest. Man muss das „Nudging“, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, das mit diesem Gesetzentwurf einhergeht, nicht mögen, andererseits zwingt dieser Gesetzentwurf auch niemanden dazu, eine Entscheidung zu treffen. Aus Sicht der ALfA, die mit mehr als 10.000 Mitgliedern eine der größten Lebensschutzbewegungen in Europa ist, ist dieser Gesetzesentwurf in jedem Fall vorzuziehen.

Der Antrag der AfD (Drucksache 19/11124) zielt auf eine Verbesserung der derzeit geltenden Gesetzlage, insbesondere durch eine umfassendere Aufklärung potentieller Spender sowie eine bessere Betreuung der Angehörigen von Organspendern. Diese richtigen Forderungen dürften jedoch bedauerlicher Weise aufgrund des sonstigen und mitunter hoch problematischen Auftretens der Partei keine Aussicht haben, im Bundestag eine Mehrheit zu finden.

Was in der Debatte grundsätzlich fehlt, ist eine vorurteilsfreie und ergebnisoffene Auseinandersetzung mit der Kritik, die zahlreiche Experten – darunter auch Neurologen, Chirurgen und Anästhesisten (z.B. D. Alan Shewmon, UCLA / Robert D. Truog, Harvard Medical School) – an der Hirntod-Theorie vorbringen. Diese ist als solche zwar nicht grundsätzlich neu, hat aber in den letzten Jahren derart beachtliche Weiterungen erfahren, dass es nicht länger statthaft sein sollte, zu behaupten, ein Patient, bei dem ein Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen korrekt diagnostiziert wurde, sei auch in jedem Fall bereits tot. Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass es sich bei ihnen zumindest in vielen Fällen um Sterbende handelt, für die eine Rückkehr in ein bewusstes Leben medizinisch unmöglich geworden ist.

Das mag, wie eine qualifizierte Minderheit des Deutschen Ethikrates in der Stellungnahme des Gremiums (Hirntod und Entscheidung zur Organspende, Berlin 2015 S. 84ff) vermerkt, eine Entnahme lebensnotwendiger Organe nicht in jedem Fall unmöglich machen, sollte allerdings nach Ansicht der ALfA bei der Aufklärung potenzieller Organspender zwingend Berücksichtigung finden. Die unterschiedslose Rede von „postmortaler Organspende“ ist jedenfalls so unseriös wie falsch und verbietet sich daher.

 

 

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

 

V.i.S.d.P.

Cornelia Kaminski

Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.

E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de

Telefon: 0178/5888300

Sehr geehrte Frau Hänel, was sagen Sie zu dem feigen Anschlag auf eine denkmalgeschützte Kirche, die den „Fehler“ gemacht hat, einen Lebensrechtskongress zu beherbergen? Laut Bekennerschreiben wollte man Ihnen damit einen Gefallen tun.

Erneut haben Leute, die offenbar vor nichts und niemandem Respekt haben, gezeigt, wes Geistes Kind sie sind: Sie haben die denkmalgeschützte Kirche St. Elisabeth in Berlin beschmiert und „grüßen“ damit unter anderem die Abtreibungsexpertin Kristina Hänel und die Berliner Gruppe What the fuck, die mit undemokratischen Methoden versucht, Demonstrationen und Veranstaltungen für das Leben jedes Menschen zu blockieren.

Das Bekennerschreiben auf der linksunten-Plattform indymedia besteht aus Unwissen (die Woche für das Leben zum Beispiel wird nicht von Lebensrechtlern, sondern tatsächlich von den großen Kirchen veranstaltet) und Unwahrheiten: Wir werben keinerlei rechte und auch sonst keine Klientel an, sondern wir werben ausschließlich für die Sache, nämlich für das uneingeschränkte Recht jedes Menschen auf sein Leben, egal, woher er kommt, wie er aussieht, welche religiöse oder politische Haltung er hat oder wo er sich befindet. Sollte das „rechts“ sein, dann ist logischerweise links das Gegenteil davon, also Menschenfeindlichkeit, Ausländerfeindlichkeit, Kinderfeindlichkeit, Christen-, Moslem- und Judenhass etc. Zum Glück gibt es Millionen von Menschen, die sich von diesem Unsinn der versuchten falschen Schubladeneinordnung nicht beirren lassen, darunter naturgemäß viele Christen, die weder irgendeiner Phobie noch irgendeinem Hass oder einer Diskriminierungshaltung anhängen, weder gegen Homosexuelle noch gegen Juden, Frauen oder andere. Denn all das verbietet sich von selbst, wenn man das Christentum ernstnimmt und kennt.

Wir empfehlen den „Bekennern“ gerne entsprechende Bildungsmöglichkeiten, denn diese Tatsachen können sie anscheinend nicht begreifen und sie können nicht damit umgehen, sonst würden sie statt feiger, hinterhältiger Aktionen den offenen und sachlichen Austausch von Argumenten anstreben.

Der Bundesverband Lebensrecht ruft alle Menschen, die sich der Menschenwürde und den Menschenrechten verpflichtet sehen, dazu auf, öffentlich und klar für diese Werte und gegen Hassparolen und feige Anschläge einzutreten.

Alexandra Maria Linder M.A. (Vorsitzende)

Bundesverband Lebensrecht e.V.
Landgrafenstraße 5
10787 Berlin

0175 / 96 16 906
berlin@bv-lebensrecht.de
www.bundesverband-lebensrecht.de

In der Sylvesternacht wurde der Wagen eines Journalisten des Axel-Springer-Verlages, Gunnar Schupelius, vor seiner Erdgeschosswohnung in Brand gesteckt. Das ist nicht nur ein armseliges, feiges Verhalten von Extremisten und Ideologen, die Parolen, aber keine Argumente haben und daher jede Sachdiskussion scheuen. Es war auch eine direkte Bedrohung von Familie Schupelius mit ihren fünf Kindern. Wir sind dankbar, dass der Familie nichts passiert ist. Und wir sind dankbar, dass Journalisten wie Gunnar Schupelius nicht so feige, hinterhältig und menschenverachtend sprechen, schreiben und handeln wie diese Leute, die sich zu der Tat bekannt haben und hoffentlich entsprechend verurteilt werden.

Und ja, wir werfen diesen Leuten und ihren Unterstützern vor, die Meinungsfreiheit abschaffen zu wollen und Menschen, die nicht ihre Meinung teilen, zu diffamieren und zu bedrohen. Ihnen ist offenbar nicht bekannt, dass Toleranz vor allem dort zu üben ist, wo eine Meinung von der eigenen abweicht. Sie tun damit exakt das Gegenteil von dem, was sie immer einfordern, sie handeln gegen Toleranz, gegen Meinungsvielfalt, gegen eine freie Gesellschaft. Und sie fordern und fördern mit ihrem Verhalten und Vorgehen als Agitatoren genau die Art von Terror, die eine Gefahr für eine wirklich freie Welt darstellt.

Solange Kinder auf der ganzen Welt vor der Geburt zur Tötung freigegeben werden, solange Menschen mit Behinderungen ihr Lebensrecht genommen wird, solange Menschen am Ende ihres Lebens beseitigt statt umsorgt werden, solange werden humane, tolerante, freie Menschen gegen dieses Unrecht kämpfen.

 

Das hier stand auf indymedia (Auszug):

„Wir haben heute seinen SUV abgefackelt. Der BMW-SUV parkte vor seiner Wohnung in der Wiesbadener Straße in Berlin-Wilmersdorf kurz vor der Kreuzung zum Südwest-Korso. Schupelius wohnt dort im Erdgeschoss mit seinen Kindern.

Erwarten dürfen wir jetzt: Kolumnen über zu dreckige Bahnhöfe, Zugausfälle, natürlich weitere über Graffiti und all das, was Gunni Schlumpfelius nun auf seinen Reisen mit dem Öffentlichen Nahverkehr inmitten des gemeinen Pöbels noch so entdecken wird.

Sie werden unseren Angriff als Angriff auf die Pressefreiheit bezeichnen, es sind aber die Gunnar Schupelius‘ dieser Welt, die Frauen, Migrant*innen, Homosexuelle angreifen.
Sie werden uns Terror gegen Menschen mit „anderen Meinungen“ vorwerfen. Dabei sind es eben jene, die den Terror gegen Frauen, Geflüchtete und auch all jene, die die Hoffnung auf eine freie Welt für alle noch nicht aufgegeben haben, den Weg bereiten. Solange Menschen an den EU Außengrenzen ertrinken, solange Frauen nicht selbst über ihre Körper bestimmen dürfen, solange werden wir den Agitatoren dieses Terrors nachstellen, sie zur Rächenschaft für ihre Propaganda des sozialen Kannibalismus ziehen.

Gunni, da es sich bereits um die zweite Abmahnung handelt, möchten wir dir dringend empfehlen den Job zu wechseln. Begreiff deinen unmobilen Start ins neue Jahr als nachdrückliche Anregung zu einem Neustart abseits von Axel-Springer!“

Pressemitteilung zum Tag der Menschenrechte

 

Kindeswohlgefährdung und Kinderrechte
Gerichtlich erzwungene Abtreibung bei einer 16-jährigen Mutter wirft Fragen auf

 

Der Fall einer 16-jährigen Mutter, die gerichtlich erzwungen hat, ihr Kind abtreiben zu dürfen, wirft auch im Hinblick auf Kinderrechte und Kindeswohl Fragen auf. Überdies ist zu fragen, wer die junge Frau eigentlich dazu gebracht hat, gegen ihre eigene Mutter, die eine Abtreibung für falsch hielt, und gegen ihr eigenes Kind vor Gericht zu ziehen. 

Zwei zentrale Begriffe, die im Zusammenhang mit dem Fall genannt wurden, sind „Zumutung“ und „Kindeswohlgefährdung“. Chirurgische Abtreibungen sind invasive Eingriffe, die einem natürlichen Prozess ein gewaltsames Ende setzen und neben dem Tod des Kindes auch für die Mutter schwerwiegende Konsequenzen haben können, ebenso wie die chemische Abtreibung schwere Nebenwirkungen haben kann. Wenn in diesem Fall der Begriff „Zumutung“ verwendet wird, dann dahingehend, dass diese junge Frau sich einer auch für sie schädlichen Prozedur unterziehen sollte und die Folgen einer Abtreibung für sich selbst kaum abschätzen kann.

Der Begriff „Kindeswohlgefährdung“ bezog sich darauf, dass das Wohl der 16-jährigen Mutter durch Schwangerschaft, Geburt und Mutterschaft gefährdet sei. Es ist jedoch inkonsequent, zu behaupten, jemand sei alt genug für Sex und Abtreibung, aber nicht alt genug für Schwangerschaft und Geburt. Wenn es eine Kindeswohlgefährdung gab, dann in dem Moment, als das 16-jährige Kind eine sexuelle Beziehung begann, ohne die es nicht schwanger geworden wäre. Über die Kindeswohlgefährdung mit Todesfolge für das Kind hat offenbar niemand nachgedacht. Über die Möglichkeit, der jungen Frau überzeugende Alternativen und Hilfen statt Abtreibung als Lösung anzubieten, offenbar auch nicht.

Dieser Fall ist außerdem ein Beispiel dafür, wohin es führen könnte, wenn eigentlich nicht notwendige zusätzliche Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen würden: Elternrechte könnten möglicherweise zugunsten anderer Interessen und zum Schaden von Kindern beschnitten werden.

Der Bundesverband Lebensrecht fordert stattdessen die konsequente Umsetzung der Kinderrechtskonvention, die im englischen Original in Artikel 6 das „inherent right to life“, das inhärente Lebensrecht jedes Menschen, als Grundlage bekräftigt – das Lebensrecht gilt also bereits vor der Geburt. Folglich gilt es diese Kinder ebenso zu schützen wie alle Kinder nach der Geburt. 

Pressekontakt:
Alexandra M. Linder M.A.
Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V.
E-Mail: linder@bv-lebensrecht.de
Telefon: 0175/9616906 & 02724/288944
https://www.bundesverband-lebensrecht.de
https://www.facebook.com/BVLebensrecht/

Die wegen Werbung für Abtreibung rechtskräftig verurteilte Frauenärztin Gaber aus Berlin spricht in der Berliner Zeitung von einem „Versorgungsproblem“ in Bezug auf Abtreibungseinrichtungen. Die Zahlen sprechen eine andere Sprache…

Auch in Bayern ist es 135 gemeldeten Abtreibungseinrichtungen im Jahr 2018 problemlos gelungen, mehr Abtreibungen durchzuführen (11.600) als den 2016 gemeldeten 147 Abtreibungseinrichtungen (11.291).

Es besteht wohl eher ein Beratungsstellenproblem – durch Schein-Beratungsstellen, denen es offenbar nicht gelingt oder die kein Interesse daran haben, Frauen gemäß Paragraph 219 StGB zum Kind zu ermutigen und ihnen alle möglichen Hilfen anzubieten.

Humane und inhumane Versorgung

Die heutige Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Hebammenarbeit ist ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung der Versorgung von Müttern, Kindern und Familien rund um die Geburt. Eine weitere wichtige Maßnahme wäre, die zur Zeit exorbitant hohe Haftpflichtversicherung dieses Berufsstandes auf ein vernünftiges Maß zu senken, damit Hebammen auch freiberuflich/selbständig wieder mehr arbeiten können.

Die von manchen Parteien und Organisationen vernachlässigte flächendeckende Versorgung mit Hebammen ist ein Muss und human. Die von denselben Parteien und Organisationen geforderte flächendeckende „Versorgung“ mit Abtreibungseinrichtungen ist eine Kapitulation und inhuman.

Bei einem „Festakt“ zum 40-jährigen Bestehen des Medizinischen Zentrums von Pro Familia in Bremen hielt Kersten Artus, Vorsitzende des Landesverbands Hamburg, einen Vortrag, in dem sie wörtlich sagte: „Auch die völlig sinnlose Studie zu dem längst widerlegten „Post Abortion Syndrom“ gehört meiner Meinung nach dazu. Dafür hat die Groko 5 Millionen Euro locker gemacht. Die Pro Choice-Bewegung war allerdings pfiffig: Es gibt jede Menge Bewerbungen um die Durchführung der Studie, an denen wir beteiligt sind.“

Das bedeutet im Klartext, dass sich beim Gesundheitsministerium viele Einrichtungen zur Durchführung einer Studie über mögliche Abtreibungsfolgen für Frauen beworben haben, die diese Studie bewusst und absichtlich fälschen wollen, um ein ideologisch passendes Ergebnis zu erhalten.

Abgesehen davon, dass das unwissenschaftlich und intrigant ist, beinhaltet diese Haltung eine extremistische, anti-feministische Diskriminierung all derjenigen Frauen, die unter Abtreibungsfolgen leiden und denen eine seriöse Studie sehr helfen würde.

 

http://blog.kerstenartus.info/2019/11/21/vortrag-frauenrechte-sind-menschenrechte-der-§-219a-und-die-folgen/?fbclid=IwAR2Hxo2Qsw43kH3DSgviUsXbkTsXk94Rjr7dhT1qBk06otI-pJDqQ0ejyiw#more-9791

Minuten entscheiden zwischen „Schwangerschaftsabbruch“ und Totschlag – Bundesverband Lebensrecht fordert Politik zu konsequentem Schutz der Menschenwürde auf

Berlin, 20.11.2019: Zu dem gestrigen Urteil gegen eine Oberärztin und einen Chefarzt wegen Totschlags sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des BVL e.V., heute in Berlin:

Gestern wurden zwei Mediziner zu Bewährungsstrafen verurteilt, weil sie ein Zwillingsmädchen mit schweren Hirnschäden bei der Kaiserschnitt-Geburt durch eine Injektion mit Kalium-Chlorid getötet hatten. Hätten sie das Kind unmittelbar vor Einleitung der Geburt mit einer Spritze durch die Bauchdecke getötet, also wenige Minuten vorher, wäre es ein legaler „Schwangerschaftsabbruch“ gewesen.

Wenn die Staatsanwaltschaft während des Verfahrens konstatiert, dass bei Öffnen des Uterus während eines Kaiserschnitts aus dem Fötus ein Mensch wird, mag das von der Rechtslage her begründbar sein, zeigt aber die Perversität eben dieser Rechtslage: Der Fötus ist bereits ein Mensch, es gibt keinen magischen Geburtskanal und kein magisches Uterus-Öffnungsritual, bei dem ein Zellhaufen plötzlich zu einem Menschen mutiert. Minuten entscheiden zwischen „Schwangerschaftsabbruch“ und Totschlag. Minuten, in denen das Kind lediglich seinen Aufenthaltsort und die Art der Atmung verändert, ansonsten aber derselbe einzigartige Mensch ist wie unmittelbar vor der Geburt, drei Monate, sechs Monate oder acht Monate vor der Geburt.

Den Eltern ist insofern kein Vorwurf zu machen, als ihnen die Sachlage in dieser Extremsituation nicht bewusst war. Mediziner, die einer Mutter anbieten, dafür zu sorgen, dass nur das gesunde Kind auf die Welt kommt, die ihr möglicherweise überhaupt keine Alternativen für das Leben des zweiten Mädchens angeboten haben, handeln verantwortungslos und inhuman.

Der Richter sagte: „Ein Aussortieren eines kranken Kindes am offenen Mutterleib – das ist nicht hinnehmbar.“ So etwas sei auch ein Schlag ins Gesicht behinderter Menschen. Er hat recht. Allgemein formuliert, muss dieser Satz lauten: Ein Aussortieren irgendeines Kindes zu irgendeinem Zeitpunkt im Mutterleib ist nicht hinnehmbar. Das ist ein Schlag ins Gesicht jedes Menschen.

Der Bundesverband Lebensrecht fordert die Politik dazu auf, angesichts dieses drastischen Falls die im Grundgesetz garantierte Menschenwürde und die Träger dieser Würde auch vor der Geburt konsequent zu schützen.

 

V.i.S.d.P.:
Alexandra M. Linder M.A.
Vorsitzende Bundesverband Lebensrecht e.V.
Email: linder@bv-lebensrecht.de
Telefon: 0175/9616906 & 02724/288944
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One day baby we’ll be old – FOTOAUSSTELLUNG 2020 DER JUGEND FÜR DAS LEBEN

Einladung hier als PDF herunterladen: Einladung Fotowettbewerb 2020