CDL: Krankenkassenfinanzierung des Pränataltests ist schlimmste Diskriminierung für Kinder mit Down Syndrom

Anläßlich des jährlichen internationalen Down Syndrom Tages am 21.3.2021 fordern die CDL und Hubert Hüppe: „Krankenkassenfinanzierung der Selektion von Kindern mit Down Syndrom durch Bluttests jetzt parlamentarisch verhindern!“

Als „schlimmste Form der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung“ bezeichnet Hubert Hüppe, stellvertretender Bundesvorsitzender der CDL und früherer Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, die geplante Krankenkassenzulassung des Pränataltests NIPT (Nicht-invasiver Pränataltest), die in Berlin kurz bevorsteht:

„Dieser Test, der in erster Linie nach ungeborenen Kindern mit Downsyndrom fahndet, dient fast ausschließlich der Selektion. Bei allen Syndromen, die damit inzwischen schon festgestellt werden können, gibt es keinerlei vorgeburtliche Therapiemöglichkeiten. Ein gesundheitlicher Nutzen, der nun bald eine Finanzierung durch die Versichertengemeinschaft rechtfertigen würde, ist weder für die schwangere Frau noch für das ungeborene Kind vorhanden. Die direkte Folge der Tests ist vielmehr, dass in den überwiegenden Fällen beim Vorhandensein einer sogenannten „Chromosomenstörung“, dieses Kind getötet würde.

Bewertungsverfahren durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)

Die CDL kritisiert insbesondere das Bewertungsverfahren durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der über die Zulassung entscheidet.

Während bisher immer betont wurde, dass die Untersuchung nur bei sogenannten „Risikoschwangerschaften“ erfolgen soll, wurde jetzt die Indikation so weit gefasst, dass es zu einer gängigen Reihenuntersuchung wird. Auch die Werbung der anbietenden Unternehmen zielt auf die Ansprache aller Schwangeren. Diese Einschätzung wird auch von vielen Frauen-, Sozial- und Behindertenverbänden geteilt, die sich jetzt öffentlich an den G-BA Vorsitzenden, Prof. Josef Hecken, gewandt und gemeinsam dringend vor einer jetzigen Zulassung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss gewarnt haben.

Weiterhin wurde das Problem der möglichen Geschlechtsselektion offensichtlich nicht wahrgenommen. So darf zwar eigentlich das Geschlecht nach dem Gendiagnostikgesetz erst ab der 12.Schwangerschaftswoche mitgeteilt werden, allerdings wird ein Verstoß gegen das Verbot nicht geahndet. Dazu kommt, dass bei bestimmten Testergebnissen, wie dem Turner- oder Klinefeltersyndrom, das Geschlecht sich aus diesen Diagnosen automatisch ergibt.

Nicht nachzuvollziehen ist, dass der G-BA sich offensichtlich nicht damit beschäftigt hat, welche Konsequenzen es hat, dass die auf dem Markt befindlichen Tests auch sogenannte „überzählige Geschlechtschromosomem“ ermitteln können, die die zukünftige Entwicklung des Kindes kaum oder leicht beeinträchtigen könnten. Hierbei handelt sich um das Turner-, Tripple X, Klinefeltersyndrom und das XYY-Syndrom. Obwohl zum Beispiel viele Frauen mit dem Tripple X-Syndrom gar nicht wissen, dass sie es haben, besteht die Gefahr einer Abtreibung, wenn das zusätzliche Chromosom vorgeburtlich festgestellt wurde.

Kritik an den G-BA Versichterten-Informationen

Scharfe Kritik äußert die CDL auch an der vom G-BA vorgelegten Versicherteninformation, die den Schwangeren zu dem Test gegeben werden sollen. So haben nach einer Beauftragung des G-BA das Institut für Qualität in der Gesundheitsversorgung (IQUID) in einer Untersuchung festgestellt, dass 30% der Probeleserinnen die Information als „Empfehlung zu Inanspruchnahme“ verstanden hätten. Es bestätigt den Verdacht, dass Krankenkassen durch die pränatale Selektion Kosten sparen wollten, in dem die Geburt von Menschen mit Behinderungen verhindert wird. Das hat zur unmittelbar zur Folge, dass immer mehr schwangere Frauen sich stark dem Druck ausgesetzt fühlen, einen vorgeburtlichen Qualitätstest in Anspruch zu nehmen und bei einer möglichen Behinderung dann sofort auch eine Abtreibung vornehmen zu lassen.

Nicht hinzunehmen sei, dass entgegen der geltenden Rechtslage in den Informationen der Eindruck erweckt wird, als ob es noch eine eugenische Indikation gäbe, die es erlaube, ungeborene Kinder mit Behinderungen im Mutterleib zu töten. Die Eugenische Indikation, die in Deutschland 1935 mit dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ in der Nazizeit eingeführt wurde, ist seit 1995 auch als Folge des Antidiskriminierungsgebotes, dass 1994 in das Grundgesetz aufgenommen wurde, abgeschafft worden.

Die Versicherteninformation enthält dagegen leider keinerlei Hinweis auf den rechtlichen Schutz der ungeborenen Kinder und deren Lebensrecht.

Im gesamten Bewertungsverfahren ist nach Ansicht des Verbandes versäumt worden, klar zu erklären, dass der Schwangeren-Blut-Test kein sicheres Diagnoseverfahren darstellt. So beträgt die Wahrscheinlichkeit eines falsch-positiven Testergebnisses beim Down-Syndrom fast 40%, bei Trisomie 18 sogar nahezu 80%. Aufgrund des Zeitdrucks ist somit auch mit immer mehr Abtreibungen auf Verdacht von ungeborenen Kindern ohne Trisomie zu rechnen. All dies bleibt unkontrolliert und mit unabsehbaren Folgen.

Das zentrale Argument, dass mit dem Test invasive Untersuchungen wie die Fruchtwasseruntersuchung vermieden werden könnten, wird durch die medizinischen Leitlinien widerlegt, die klar regeln, dass jeder auffällige Befund nach NIPT „sicherheitshalber“ zusätzlich durch eine Invasive Untersuchung abgeklärt werden müsste.

Die CDL fordert angesichts der hier deutlich werdenden tödlichen Diskriminierung von ungeborenen Menschen mit möglichen Behinderungen sowie auch aufgrund bereits wachsender Abtreibungszahlen aus medizinischen Gründen, die Fraktionen im Deutschen Bundestages auf, sich nicht nur abstrakt gegen Diskriminierung einzusetzen, sondern sich bei den Tests und der tödlichen Selektion am Lebensanfang diesem brisantem Thema zu stellen und eine politische Entscheidung zu treffen, die jeden Menschen als gleichwertig behandelt.“

 

CDL Christdemokraten für das Leben e.V.
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