Ein guter Tag für die Demokratie: Unions-Abgeordnete folgen ihrem GewissenDer vom Bundesverband Lebensrecht e. V. angemeldete Demonstrationszug mit 120 Teilnehmern zog heute vor den Deutschen Bundestag.

Zur Debatte um die Wahl von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf ins Bundesverfassungsgericht und die heutige Absetzung der Wahl im Bundestag sagte Alexandra Maria Linder M.A., Vorsitzende Bundesverband Lebensrecht:

Seit Wochen hatten als erstes Lebensrechtsorganisationen, dann auch kirchliche Vertreter und gesellschaftspolitische Verbände sachlich auf die bedenklichen Positionen von Frau Prof. Dr. Brosius-Gersdorf gegenüber der inhärenten Menschenwürde und dem Lebensschutz hingewiesen. Wer das wie Herr Wiese (SPD) eine „Hetzkampagne von rechten, sogenannten Lebensschützern“ nennt, bedient sich selbst solcher Verhaltensweisen, um seriöse demokratische Debatten mundtot zu machen. Mit ihren Positionen disqualifiziert sich Frau Brosius-Gersdorf selbst als Richterin am Bundesverfassungsgericht, das als Hüterin unseres Grundgesetzes auf Grundlage einer umfassenden, inhärenten, nicht interpretierbaren Menschenwürde fungiert. Und nur darum geht es.

Die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Frau Schwesig, sagte, dass es hier um den „Rechtsstaat“ gehe. Genau deshalb war Frau Brosius-Gersdorf von Beginn an keine geeignete Kandidatin für dieses Amt. Ob das Prozedere insgesamt „dilettantisch“ war, wie die Fraktionsvorsitzende von Bündnis90/Die Grünen, Britta Haßelmann, es bezeichnete, oder ob man offenbar davon ausging, dass die Abgeordneten der CDU/CSU (und sicherlich auch einige der SPD) ohne Widerstand oder Reflexion immer mehr ethische Positionen aufgeben würden, um die von Anfang an nicht funktionierende Koalition zu retten, mag dahingestellt bleiben. Tatsache ist, dass führende Fraktionsleute und der Bundeskanzler offenbar bedenkenlos bereit waren, jemanden ins höchste Richteramt zu wählen, der die inhärente Menschenwürde für einen „biologistisch-naturalistischen Fehlschluss“ hält und der Ansicht ist, der Lebensschutz sei davon „entkoppelt“. Dass jetzt offiziell nicht Frau Brosius-Gersdorfs Haltung gegenüber der Menschenwürde und dem Lebensschutz vorgeburtlicher Kinder zum Debakel im Bundestag führte, sondern angebliche Plagiatsvorwürfe, trägt zum peinlichen Trauerspiel ebenso bei wie die Erhebung der Angelegenheit zum Frauendiskriminierungsfall. Dass in letzter Minute viele Abgeordnete dankenswerterweise ihrem Gewissen folgten, ist jedoch entgegen vielen Äußerungen ein guter Tag für die Demokratie.

Der Bundesverband Lebensrecht wird seine Aufgabe als Verteidiger der Menschenwürde und des Lebensrechts aller Menschen weiterhin konsequent und sachlich wahrnehmen. Herzlichen Dank an die 120 Teilnehmer unserer heutigen Demonstration vor dem Bundestag.

Wir laden herzlich zum bundesweit größten öffentlichen Eintreten für die Menschenwürde ein: Zum Marsch für das Leben am 20. September in Berlin (Washingtonplatz/Hbf) und Köln (Neumarkt)!


Bundesverband Lebensrecht e.V. · Alexandra Maria Linder M.A. · Vorsitzende · Landgrafenstr. 5 · 10787 Berlin


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Zur gestrigen Auseinandersetzung zwischen Beatrix von Storch und Friedrich Merz bezüglich der Wahl von Frau Brosius-Gersdorf nimmt die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Susanne Wenzel, wie folgt Stellung:

„Noch im letzten Jahr hatte Friedrich Merz unter großem Beifall bei der Frauen Union für den Schutz des ungeborenen Lebens geworben. Umso weniger ist es erklärbar, warum der Bundeskanzler und Parteivorsitzende in der gestrigen Fragestunde im Bundestag die Herzkammer des christlichen Menschenbildes, die Achtung und den Schutz der Würde des Menschen, zur Disposition gestellt hat.

Aus Sicht der CDL spricht der Parteivorsitzende hier aber nicht für die Mehrheit der CDU. Bei der Mitgliederbefragung 2023, die anlässlich der Neufassung des Grundsatzprogrammes durchgeführt wurde, haben rund 94 Prozent den Schutz des ungeborenen Lebens als ein Kernthema für die CDU definiert. 80 Prozent haben den Schutz der Menschenwürde als Inhalt des „C“ betont. Die Bekenntnisse sowohl zum Lebensschutz als auch zum christlichen Menschenbild sind denn auch eindeutig im Grundsatzprogramm formuliert worden. Dahinter kann auch ein gewählter Bundesvorsitzender nicht zurück. Er gibt völlig ohne Not die Solidarität mit der Parteibasis auf bzw. gefährdet diese massiv, indem er die Enttäuschung vieler Mitglieder, die in den letzten Monaten erheblich gewachsen ist, noch vergrößert.

Dass sich CDU und CSU offenbar nicht durchsetzen können gegen den kleineren Koalitionspartner geht inzwischen eindeutig zu Lasten des gesellschaftlichen Friedens, wie die heftige Debatte, die nach dem gestrigen Tag entbrannt ist, zeigt.

Bei den beiden Kandidatinnen für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Kathrin Kaufhold, ist ein linksideologischens Programm erkennbar, das aus dem Bundesverfassungsgericht einen Zirkel politischer Aktivisten zu machen droht, der gesellschaftspolitische Ausrichtungen vorgibt, deren negative Auswirkungen derzeit nicht einmal abgeschätzt werden können. Die Kandidaturen verschärften bereits jetzt die Auseinandersetzung und ziehen tiefe Gräben. Wenn beiden Kandidatinnen die Bedeutung des deutschen Höchstgerichtes wichtig ist, dann sollten sie schnellstmöglich ihre Kandidaturen zurückziehen. Das dürfte allerdings nicht zu erwarten sein.

Die CDL ruft deshalb die Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erneut dazu auf, am morgigen Freitag den beiden Kandidaturen von Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Kathrin Kaufhold nicht zuzustimmen. Die Abgeordneten selbst haben es in der Hand Schadensbegrenzung auch für die eigene Partei zu betreiben.“


Christdemokraten für das Leben e.V.
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Augsburg/Berlin, 9. Juli 2025 – Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. ruft alle, die für den Schutz der Menschenwürde und der Grundrechte eintreten, zur Teilnahme an einer Demonstration am Freitag, den 11. Juli, um 9 Uhr vor dem Reichstag in Berlin auf. Unter dem Motto „Menschenwürde muss für alle gelten“ protestieren wir gegen die Nominierung der SPD-Kandidatinnen für das Richteramt am Bundesverfassungsgericht.

Wir sind zutiefst besorgt, dass mit der geplanten Wahl nicht nur eine, sondern gleich zwei Kandidatinnen ins höchste deutsche Gericht berufen werden sollen, die in der Vergangenheit durch Äußerungen und Positionen aufgefallen sind, welche die Unantastbarkeit der Menschenwürde und die Grundrechte – insbesondere das Recht auf Leben ungeborener Kinder – in Frage stellen. Wer das Lebensrecht der Schwächsten nicht achtet, stellt sich gegen das Fundament unseres Grundgesetzes.

Mit diesem Vorgehen schadet die SPD dem Ansehen und der Integrität des Bundesverfassungsgerichts in erheblichem Maße. Die Richterwahl wird von ihr in einer Weise politisiert, die jede Kritik der SPD an der Justiz in Polen oder den USA als erschreckend heuchlerisch entlarvt. Es ist offensichtlich, dass die SPD die Justiz für ihre parteipolitischen Zwecke instrumentalisiert und bereit ist, dafür das Ansehen das Bundesverfassungsgerichts, die Grundrechte der Menschen in Deutschland und vor allem die Menschenwürde ungeborener Kinder zu opfern.

Wir fordern die CDU auf, sich diesem Spiel nicht anzuschließen und die Nominierungen nicht mitzutragen. Die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts und der Schutz der Menschenwürde sind unverhandelbar und dürfen nicht das Lösegeld sein, mit dem die Union auf diesen Erpressungsversuch der SPD eingeht.  Die Zustimmung der Christdemokraten zu diesen Kandidatinnen wäre parteipolitischer Selbstmord.

Wir rufen alle Menschen, denen die Unabhängigkeit der Justiz, die Grundrechte, das Recht auf Leben und die Menschenwürde am Herzen liegen, auf: Kommen Sie am Freitag, den 11. Juli, ab 9 Uhr vor den Reichstag in Berlin! Setzen Sie gemeinsam mit uns ein Zeichen für den Schutz der Grundrechte und gegen die Politisierung des höchsten deutschen Gerichts!

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
Telefon: 0661/95250184

Am 7. Juli wird der zwölfköpfige Wahlausschuss des Bundestags über drei Kandidaten als Richter für das Bundesverfassungsgericht abstimmen. Anschließend benötigen die zukünftigen Richter des Bundesverfassungsgerichtes noch eine Zweidrittelmehrheit im deutschen Bundestag. Mit großer Besorgnis nimmt die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Susanne Wenzel, zur geplanten Nominierung wie folgt Stellung:

„Die Dominanz des kleineren Koalitionspartners in der neuen Bundesregierung setzt sich auch nach den Verhandlungen des Koalitionsvertrages fort. Während die SPD zwei neue Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht vorschlägt, benennen die Wahlgewinner CDU/CSU nur einen Kandidaten.

Doch noch viel entscheidender ist die Kandidatenauswahl der SPD: Sie schlägt die Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf als neue Vize-Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes vor. Brosius-Gersdorf ist für Abtreibungsaktivisten keine Unbekannte. Sie war als stellvertretende Koordinatorin der „Arbeitsgruppe Schwangerschaftsabbruch“ schon Mitglied der „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“, die von der Ampelkoalition eingesetzt worden war. In der Pressekonferenz zum Abschlussbericht der Kommission im April 2024 stellte sich Frau Brosius-Gersdorf gegen die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zum §218 StGB. So beanstandete sie, dass das BVerfG in seinen Urteilen von 1975 und 1993 dem ungeborenen Kind ab Nidation das volle Lebensrecht „zuerkannt“ hätte, „also genau so wie bei den geborenen Menschen und übrigens auch den vollen Schutz der Menschenwürdegarantie.“ Aus Sicht der Juristin seien sowohl Überzeugungskraft als auch Konsistenz beider Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes „überschaubar“. Damit distanziert die Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht sich mehr als eindeutig von einer über Jahrzehnte geltenden Rechtsprechung, die auf dem Boden des Grundgesetzes steht.

Frau Brosius-Gersdorf tritt für eine unterschiedliche Gewichtung des Lebensrechtes des ungeborenen Kindes je nach Entwicklungsstadium ein und betont: „Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt“. Jemand, der Kindern vor der Geburt die Menschenwürde nicht zuerkennen will, ist aus Sicht der CDL als Richterin oder sogar zukünftige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes nicht tragbar. Würde die CDU diese Kandidatur zulassen, würde sie an der Aufhebung des uneingeschränkten Lebensrechtes von Kindern vor ihrer Geburt mitwirken.

Die CDL fordert die Unionsparteien auf, diese Kandidatur im Wahlausschuss des Bundestages und im Bundestag und Bundesrat nicht zu unterstützen und einen geeigneten Kandidaten für dieses bedeutungsvolle Amt auszuwählen, der nicht als politischer Aktivist in roter Robe über Fragen unseres Grundgesetzes entscheidet, die zentrale gesellschaftliche Auswirkungen haben.“


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Zur gestrigen Abstimmung im Unterhaus des britischen Parlaments, bei der für eine vollständige Legalisierung der Abtreibung gestimmt wurde, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, in Augsburg:

Der gestern mit einer Mehrheit von 379 zu 137 Stimmen im Unterhaus verabschiedete Antrag der Abgeordneten Tonia Antoniazzi ändert die zugrundeliegenden Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch so, dass „eine Frau, die im Zusammenhang mit ihrer eigenen Schwangerschaft handelt, keine Straftat begeht“. In der Begründung heißt es, dass die Klausel „das bestehende Strafrecht in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche von Frauen, die in Bezug auf ihre eigene Schwangerschaft handeln, in jeder Schwangerschaftsphase außer Kraft setzen würde.“ Abtreibungen sind dann bis zur Geburt möglich, sofern das Oberhaus dem Antrag zustimmt.

Seit 1967 sind Abtreibungen in England legal, zunächst bis zur 28. Schwangerschaftswoche, seit 1990 bis zur 24. Schwangerschaftswoche. Damit ist die Insel ein Vorreiter in Bezug auf vorgeburtliche Kindstötungen und angesichts der laxen Regelungen auch ein Spitzenreiter: 2022 wurden dort 251.377 Kinder abgetrieben, 17 % mehr als im Vorjahr. Auf 1000 Frauen im gebärfähigen Altern kommen 21,1 Abtreibungen – das ist die höchste je verzeichnete Rate, dreimal so hoch wie in Deutschland.

Abtreibungen sind im Vereinigten Königreich in die Höhe geschnellt, seit dort die Abtreibungspillen nicht mehr in einer Arztpraxis eingenommen werden müssen, sondern zu Hause genommen werden können. Diese ursprünglich nur während der Pandemie geltende Regelung wurde auf Betreiben der Abtreibungslobby 2022 für dauerhaft erklärt. Dem Missbrauch wurde damit Tür und Tor geöffnet. Seit 2020 sind sechs Frauen angeklagt worden, die mittels Abtreibungspille zu Hause ihre ungeborenen Kinder getötet haben, ohne die rechtlichen Vorgaben zu beachten: Entweder trieben sie Kinder jenseits der 24. Woche ab oder jenseits der 10-Wochen-Frist, die für chemische Abtreibungen vorgesehen ist. Eine Frau wurde verurteilt, weil sie während der Pandemie ihr ungeborenes Kind um die 34. Schwangerschaftswoche herum mittels Mifegyne abgetrieben hat, was mit erheblichen gesundheitlichen Risiken für die Schwangere verbunden ist. Keiner dieser Fälle wäre vor Gericht gelandet, wenn diese chemischen Abtreibungen wie früher üblich unter ärztlicher Aufsicht stattgefunden hätten. Die Abtreibungslobby hat damit die Einzelfälle selbst produziert, die sie nun genutzt hat, um vorgeburtliche Kindstötungen grundsätzlich zu legalisieren. Dabei dient diese ärztliche Aufsicht nicht nur dem Schutz des ungeborenen Lebens, sondern auch dem der Frau: 2022 wurde Stuart Worby verurteilt, weil er seiner schwangeren Partnerin ohne ihr Wissen oder ihre Zustimmung heimlich Abtreibungspillen verabreicht hatte. Die Frau, die in der 15. Woche schwanger war und das Baby behalten wollte, begann zu bluten und wurde nach stundenlangen Schmerzen und Blutverlusten ins Krankenhaus eingeliefert. Ähnliche Fälle sind auch aus Deutschland bekannt.

Am Freitag stimmt das Unterhaus über eine weitere lebensbedrohende Gesetzesvorlage ab: Es steht kurz vor einer historischen Entscheidung über die Legalisierung des assistierten Suizids. Da bereits wichtige Hürden genommen wurden, könnte auch dieses Gesetz verabschiedet werden.

Wenn Abtreibungen legalisiert werden, wird das Unrechtsbewusstsein zerstört. Die Tötung menschlichen Lebens wird akzeptiert. Der assistierte Suizid ist die logische Konsequenz, der nächste Schritt wäre Euthanasie. Die radikale Ideologie, die diese Bestrebungen fördert, kennt keine Grenzen, und wird auch vor Deutschland nicht halt machen, wenn Politik und Gesellschaft sich dem nicht entschieden widersetzen.


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

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Pressemitteilung des Bundesverband Lebensrecht zum heute zu Ende gegangenen II. Leben.Würde-Kongress in Schwäbisch Gmünd

Mit einem Lebensoasen-Podium endete heute der II. Leben.Würde-Kongress auf dem Schönblick in Schwäbisch Gmünd. Von Schwangerenberatung über ärztliche und Palliativversorgung sowie Stärkung von Familien und Gemeindestrukturen bis zu Journalismus wurden beeindruckende Beispiele vorgestellt, wie man Lebensrechtsarbeit in seiner eigenen Umgebung und in seinem Berufsumfeld verwirklichen kann. Pfarrer Andrzej Kuciński von der Kölner Hochschule für Katholische Theologie (KHKT) und Frank Heinrich, MdB a.D., hatten zuvor in einem Ökumenischen Gottesdienst eindrücklich über Freiheit und Verantwortung als Christen gepredigt.

Während der Preisverleihung der Stiftung Ja zum Leben

Der Kongress begann am Freitagabend mit einer Auftaktveranstaltung, moderiert vom Geschäftsführer des Schönblick, Martin Scheuermann, in der die beiden Schirmherren, Bischof Dr. Stefan Oster SDB (Passau) und die Ärztin und Influencerin Jana Highholder sowie die Vorsitzende des Mitveranstalters Bundesverband Lebensrecht, Alexandra Maria Linder M.A., Grundsatzreferate zur Menschenwürde und zur tiefen Bedeutung von Freiheit hielten. Am Samstag hatten die 350 Kongressteilnehmer Gelegenheit zum Besuch von breitgefächerten Fachseminaren. Themen waren Beratung, Erziehung und Bildung, Politik, Kommunikation und Journalismus, „Leihmutterschaft“, Lebensende und Organspende. Umrahmt wurden die Seminare durch ebenso hochkarätige Plenumsvorträge. So sprach Prof. Dr. Jörg Benedict (Universität Rostock) über Menschenwürde in Zeiten des Krieges und Weihbischof Thomas Maria Renz (Rottenburg-Stuttgart) über biblische Grundlagen der Lebensschutzarbeit. Frau Mag. Susanne Kummer (IMABE Wien) erläuterte ethische Positionen und Entwicklungen am Lebensende, Prof. Dr. Paul Cullen (Arzt und Stellv. Vorsitzender des Bundesverband Lebensrecht) gab einen tiefen Einblick in den Transhumanismus.

Prof. Dr. Jörg Benedict (Universität Rostock) spricht über Menschenwürde in Zeiten des Krieges

Am Samstagabend verlieh die Stiftung Ja zum Leben durch ihre Vorsitzende, Marie Elisabeth Hohenberg, ihren Stiftungspreis im Rahmen des Kongresses bei einem Festakt. Preisträger sind das Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) in Wien, vertreten durch Frau Mag. Susanne Kummer, und die SCHWANGERENhilfe – Hall e.V., vertreten durch Christine Menke. Die Laudatoren Stefan Rehder und Hartmut Steeb stellten die preiswürdige Tätigkeit der beiden Institutionen vor.

Die Teilnehmer und etwa 40 Ausstellerorganisationen nutzten den Kongress außerdem intensiv für Vernetzung, Ideen- und Informationsaustausch. Viele neue Besucher konnten begrüßt werden, die sich teilweise zum ersten Mal mit bioethischen Themen beschäftigten. Die Veranstalter, neben dem Bundesverband Lebensrecht e.V. die Nachrichtenagentur IDEA und das Gästezentrum Schönblick, zeigten sich sehr zufrieden über die erfolgreiche zweite Auflage des Kongresses. In ihrem Schlusswort rief Alexandra Maria Linder die Teilnehmer dazu auf, die gewonnenen Erkenntnisse und Impulse im Rahmen der Kultur des Lebens wie immer gelassen, kompetent und zugewandt in die Gesellschaft zu bringen und Betroffenen noch mehr zu helfen. Angesichts dieses großen Erfolges gebe es sicherlich eine Fortsetzung dieser neuen Leben.Würde-Kongress-Tradition.

Die Auftaktveranstaltung, die Preisverleihung der Stiftung Ja zum Leben sowie die Plenumsvorträge können Sie in der Mediathek des Kongress-Medienpartners EWTN (und unten) abrufen.

Termine

20. September 2025, Marsch für das Leben in Berlin und Köln

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„Die CDL sieht die Ergebnisse des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und der SPD in puncto Lebensrecht mit gemischten Gefühlen.

Die angekündigte Umsetzung des längst überfälligen Suizidpräventionsgesetzes begrüßt die CDL ausdrücklich. Auch Maßnahmen zur Stärkung von Familien, wie die Verbesserung des Elterngeldes oder die geplante Aufstockung der Frühen Hilfen ab Schwangerschaft, sind zu befürworten.

Ein erklärtes Ziel der neuen Koalition ist es, die ungewollt schwangere Frau in ihrer Lage umfassend zu unterstützen, „um das ungeborene Leben bestmöglich zu schützen“. Das hört sich zunächst positiv an, doch die sich anschließenden Maßnahmen, die auf eine Verbesserung der Abtreibungsmöglichkeit abzielen, konterkarieren dieses Ziel. Hinter der Absichtserklärung “Für Frauen in Konfliktsituationen wollen wir den Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung ermöglichen“, steht die Behauptung von Abtreibungsbefürwortern, es gebe eine Unterversorgung mit Abtreibungseinrichtungen.

Erst in der Anhörung des Rechtsausschusses im Bundestag am 10. Februar 2024, in der es u. a. um einen Gruppeantrag von SPD und Grünen zur Versorgungslage mit Abtreibungseinrichtungen ging, hatte der von der CDU/CSU-Fraktion geladene Sachverständige die Behauptung der Unterversorgung widerlegt. Das Koalitionsvorhaben steht dem diametral gegenüber.

Für die über 106.218 Abtreibungen, die im Jahr 2023 in Deutschland durchgeführt wurden, gab es 1104 Abtreibungseinrichtungen, während für die 692.989 Geburten im selben Jahr lediglich 606 Einrichtungen zur Geburtshilfe zur Verfügung standen.  Diese Gegenüberstellung zeigt, dass die Prioritäten hier offenbar bislang bedrohlich verschoben sind. Die CDL hat dieses Missverhältnis in der Vergangenheit immer wieder beklagt. Erfreulich ist es deshalb, dass die Koalition nun den Zugang zur medizinischen Grundversorgung, insbesondere in der Gynäkologie, Geburtshilfe und Hebammenversorgung flächendeckend sichern will.

Unverständlich ist aber die Absicht der Koalition, die Kostenübernahme von Abtreibungen durch die gesetzliche Krankenversicherung „über die heutigen Regelungen hinaus“ erweitern und auch die medizinische Weiterbildung auf diesem Gebiet „stärken“ zu wollen. Dies kommt eher einer Förderung von Abtreibungen gleich. Mit einem „bestmöglichen“ Schutz von Kindern im Mutterleib hat dies nichts zu tun.

Aus Sicht der CDL sind die geplanten Maßnahmen geprägt von der Abtreibungsideologie der SPD, die ganz sicher nicht den bestmöglichen Schutz von Kindern vor der Geburt zum Ziel haben. Aber auch mit einer ernsthaften und wirksamen Hilfe für Frauen, die durch die ungeplante Schwangerschaft in einen Konflikt geraten, haben diese Ideen wenig zu tun.

Ziel einer Koalition, die den „bestmöglichen Schutz ungeborenen Lebens“ verwirklichen will, muss die Prävention von Abtreibungen und die Unterstützung von schwangeren Frauen in Konfliktlagen sein. Hierzu gehört aus Sicht der CDL eine Verbesserung der Beratung- und Hilfsangebote, wie es die CDU/CSU auch im Wahlprogramm angekündigt hatte. Aus Sicht der CDL bedarf es hierzu der Untersuchung der Ursachen von Schwangerschaftskonflikten in einer breit angelegten Studie, die auch die staatlich anerkannten Beratungseinrichtungen einbezieht. Nur auf der Grundlage einer möglichst breiten Datenlage können Erkenntnisse über die tatsächlichen Ursachen von Konfliktsituationen gewonnen werden. Bisher gibt es nur eine objektive wissenschaftliche Studie in Deutschland zur Motivforschung, die sehr viele wichtige Ergebnisse zur notwendigen Verbesserung der Lage von Frauen im Schwangerschaftskonflikt liefert. (Dienerowitz, Florian Michael, Die Gründe für den Schwangerschaftskonflikt im Kontext des Diskurses um den Schwangerschaftsabbruch – Eine medizinethische und medizinrechtliche Zwischenbilanz nach über 25 Jahren der Anwendung des 1995 reformierten § 218 StGB, Mannheim 2021)
 
Eine gute Beratung und adäquate Hilfen sind für eine gelingende Prävention von Abtreibungen essenziell. Doch genügen die Beratungsangebote den gesetzlichen Anforderungen? Sind sie nur ergebnisoffen oder sind sie auch lebensbejahend, wie es § 219 StGB verlangt? Die nach wie vor zu hohe Zahl an Abtreibungen lässt daran zweifeln. Die CDL hält deshalb eine Evaluation der Beratungseinrichtungen und der dort durchgeführten Beratung für dringend erforderlich.
 
Finanzielle Hilfen für Schwangere in Konfliktlagen und Familien, wie sie etwa durch die Bundesstiftungen „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ und „Frühe Hilfen“ geleistet werden, sind wirksam zu verbessern. Keine Frau darf sich gezwungen sehen, aufgrund von finanziellen, sozialen oder ähnlichen Gründen über eine Abtreibung nachzudenken.
 
Besonderes Augenmerk sollte auf erzwungene Abtreibungen durch Nötigung, vor allem seitens der Kindsväter und weiterer Angehöriger, gelegt werden. Frauen brauchen hier mehr Aufklärung über ihre auch rechtlichen Möglichkeiten, um wirklich selbstbestimmt entscheiden zu können.

Bei diesem sensiblen Thema darf man nicht aus dem Blick verlieren, dass es hier nicht allein um die schwangere Frau sondern dass es genauso um das Leben eines anderen Menschen, nämlich um das Leben eines ungeborenen Kindes, geht. Jede einzelne Abtreibung ist eine zu viel, denn jedes Leben ist gleich wertvoll.

Es bleibt abzuwarten, wie die einzelnen Ankündigungen in die Realität umgesetzt werden. Die gegensätzlichen Vorstellungen der Koalitionäre, gerade zum § 218 StGB, kann man in diesem Koalitionsvertrag erkennen. Die für die Vorhaben benötigten Mehrheiten im Deutschen Bundestag werden letztlich den endgültigen Kurs bestimmen.“


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Zu dem gestern veröffentlichten Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, in Augsburg:

„Wir wollen Frauen, die ungewollt schwanger werden, in dieser sensiblen Lage umfassend unterstützen, um das ungeborene Leben bestmöglich zu schützen“ – dieser Satz hat es in den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD geschafft. Der Forderung der SPD, eine Reform des § 218 StGB in den Koalitionsvertrag aufzunehmen, haben CDU und CSU damit nicht nachgegeben. Das ist die gute Nachricht. Einfach ist es angesichts des enormen Drucks, der nicht zuletzt von den SPD Frauen ausgeübt wurde, die dies zur Voraussetzung für ihre Zustimmung zum Koalitionsvertrag gemacht hatten, sicher nicht gewesen. Ganz offensichtlich wurde dafür jedoch ein hoher Preis gezahlt. Unter der Überschrift „Zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen“ heißt es auf Seite 102: „Wir wollen Frauen, die ungewollt schwanger werden, in dieser sensiblen Lage umfassend unterstützen, um das ungeborene Leben bestmöglich zu schützen. Für Frauen in Konfliktsituationen wollen wir den Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung ermöglichen.“ Zur Geburtshilfe heißt es jedoch auf S. 111: „Zugang zur Grundversorgung, insbesondere in der Gynäkologie, Geburtshilfe und Hebammenversorgung sichern wir flächendeckend.“ Es gibt noch ca. 600 Kreissäle in Deutschland, aber fast doppelt so viele Einrichtungen, in denen abgetrieben werden kann. Eine Frau, die innerhalb der ersten zwölf Wochen ihrer Schwangerschaft die Tötung ihres ungeborenen Kindes vornehmen lassen möchte, soll dies also bequem in Wohnortnähe tun können, einer Hochschwangeren mit Geburtswehen wird jedoch lediglich zugesichert, es werde „flächendeckend“ Kreissäle geben. Das verstehe wer will.

Weiter heißt es: „Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus.“ Die derzeit geltende Regelung sieht vor, dass Frauen mit geringem Einkommen oder wenn sie Sozialleistungen beziehen, die Kosten für Abtreibungen nach der Beratungsregelung aus dem Sozialhaushalt der Länder erstattet bekommen. Organisiert wird dies über die Krankenkassen, die im Auftrag des Staates zahlt, und zwar nicht aus der Krankenversicherung, sondern aus staatlich finanzierten Mitteln (Sozialbudget). Die Bedürftigkeit muss nicht nachgewiesen werden, so dass ein Großteil der Abtreibungen bereits heute auf diese Weise finanziert werden. Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass bei Abtreibungen ein Mensch getötet wird, und Straftaten prinzipiell nicht von der Gemeinschaft der Versicherten bezahlt werden müssen. Sollte also nun die Koalition anstreben, Abreibungen zur Kassenleistung zu machen, hätte dies zur Folge, dass vorgeburtliche Kindstötungen zu einer Gesundheitsdienstleistung werden – ungeachtet der Tatsache, dass sie nicht heilen, sondern einen unschuldigen Menschen töten. Ist der Schritt zur Abtreibung auf Krankenschein erst einmal gemacht, wäre dies nach der Streichung des Werbeverbots für Abtreibung durch die Ampelkoalition eine erneute Verwässerung des Schutzkonzeptes für das Leben ungeborener Menschen.

Es bleibt zu hoffen, dass mit dem Versprechen, die medizinische Weiterbildung im Bezug auf Abtreibungen zu verbessern, auch die psychischen Folgen sowie die Risiken bei chemischer Abtreibung in den Blick genommen werden. Zu befürchten ist jedoch vielmehr, dass auch mit dieser Formulierung ein Schritt in eine Richtung unternommen werden soll, die danach strebt, eine vorgeburtliche Kindstötung als normale medizinische Leistung erscheinen zu lassen. Wer „das ungeborene Leben bestmöglich schützen“ will, muss in Regierungsverantwortung dafür sorgen, dass genau das nicht passiert.


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
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Zur Eröffnung der Kampagne zum Marsch für das Leben am 20. September in Berlin und Köln sagte Alexandra Linder, Vorsitzende Bundesverband Lebensrecht e.V., heute in Berlin:

Lebensrecht ist Menschenrecht. Das ist unsere Botschaft zum einundzwanzigsten Marsch für das Leben in Berlin und dritten Marsch für das Leben in Köln. Alle Menschen haben von Beginn an Menschenwürde und Grundrechte. Doch wird versucht, sie im frühesten Stadium ihrer Existenz zu entmenschlichen, damit man an ihnen forschen kann, damit man sie produzieren, verkaufen, „verwerfen“ kann. Und damit man sie abtreiben kann, untermauert durch verschleiernde Begriffe wie „Gebärmutterinhalt“ oder „Zellhaufen“. Das ist menschenfeindlich gegenüber Kindern und ihren Müttern, deren Situation überhaupt nicht berücksichtigt wird.

Lebensrecht ist Menschenrecht. Das gilt auch für Kinder mit genetischen Besonderheiten oder Krankheiten, vor wie nach der Geburt. Das (in Staaten wie Dänemark bereits umgesetzte) Vorhaben, man könne zum Beispiel Trisomie 21 (Down-Syndrom) „ausrotten“, indem man alle Träger dieser Besonderheit vor der Geburt tötet, entspringt eugenischem Gedankengut und ist unmenschlich.

Lebensrecht ist Menschenrecht. Das gilt auch für nicht (mehr) leistungsfähige Menschen, alte, kranke, sterbende Menschen. Sie haben das Recht auf Pflege, Zuwendung, Palliativversorgung und alle Zeit der Welt. Lebensrecht heißt auch, jedem Menschen die letzte Phase seines Lebens so lebenswert und menschenwürdig wie möglich zu gestalten.


Werbematerial: Marsch für das Leben in Berlin und Köln


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Alexandra Maria Linder M.A.
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