Nach Bundesverwaltungsgerichtsurteil: CDL fordert Suizidprävention statt Zugang zu Tötungsmitteln

Das Bundesverwaltungsericht (BVerwG) in Leipzig hat heute entschieden, dass die durch das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) versagte Erlaubnis für den Erwerb von Mitteln zum Suizid gegenüber Antragstellern nicht gegen geltendes Recht verstoße. Für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) nimmt deren Bundesvorsitzende, Susanne Wenzel, hierzu wie folgt Stellung:

„Die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes haben den Schutzgedanken, der mit dem Betäubungsmittelgesetz verbunden ist, in ihrem Urteil deutlich hervorgehoben, indem sie festgestellt haben, dass der Erwerb von Mitteln zum Suizid grundsätzlich nicht mit dem Zweck des Gesetzes vereinbar sei, die medizinische Versorgung sicherzustellen und damit die Anwendung von Betäubungsmitteln ausschließlich zur Heilung oder Linderung von Krankheiten oder krankhaften Beschwerden vorgesehen ist.

Die im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vorgesehene Möglichkeit der Versagung der Erlaubnis (BtMG § 5 Abs. 1 Nr. 6) soll Missbrauch oder falschen Gebrauch von tödlich wirkenden Mitteln verhindern.

Die daraus entstehenden Gefahren für Leben und Gesundheit der Bevölkerung sind nach Ansicht der Richter „besonders groß und wiegen schwer“.

Damit betonen die Richter aus Sicht der CDL die Bedeutung der staatlichen Schutzpflicht für das Leben. Die Herausgabe eines todbringenden Mittels durch den Staat stünde dieser Schutzpflicht diametral gegenüber. Es ist oberste Aufgabe des Staates das Recht auf Leben zu schützen und nicht „optimale Bedingungen“ für eine möglichst „unkomplizierte und schmerzlose“ Selbsttötung zu schaffen.

Gerade vor dem Hintergrund des dringend notwendigen Ausbaus der Suizidprävention ist die Entscheidung der Richter bedeutsam und positiv zu bewerten. Die Betonung der Richter, das der assistierte Suizid auch über Ärzte bzw. Sterbehilfeorganisationen möglich sei, zeigt noch einmal deutlich, dass der Gesetzgeber hier nun tätig werden und die Suizidprävention auf ein starkes Fundament stellen muss.

Die CDL kritisiert deutlich, dass die bislang eingesetzten Mittel zur Suizidprävention im Bundeshaushalt für das kommende Jahr deutlich zu gering sind. Mittel für Einzelprojekte, die allerdings auch noch teilweise im kommenden Jahr auslaufen, in Höhe von insgesamt 1,4 Mio. Euro für 2024 sind zu wenig.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach erarbeitet derzeit u. a. mit der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung einen Nationalen Präventionsplan, der bis April 2024 dem Bundestag vorgelegt werden soll, um dann über notwendige finanzielle Mittel im Haushalt 2025 zu beraten.

Ganz offensichtlich ist der Gesundheitsminister hier einmal mehr überfordert. Es liegen bereits Eckpunkte für ein Präventionskonzept vor, welche die Fachgesellschaften zur Suizidprävention gemeinsam mit Palliativ- und Hospizverbänden schon im Sommer 2022 vorgestellt haben.

Für die CDL erschließt sich nicht, warum diese Fachverbände hier nicht federführend eingebunden werden. Der Bundestag hat erst im Juli beschlossen, die Suizidprävention gesetzlich zu verankern. Es wäre ein deutliches Signal vor allem auch an Menschen in Krisensituationen, wenn hier auch die tatsächliche Umsetzung schnellstmöglich vorangetrieben und entsprechende Mittel im Bundeshaushalt 2024 verankert würden.

Hierzu gehört auch, dass entsprechende Einrichtungen, deren Ziel es ist, auch bereits bestehende Strukturen der Suizidprävention zu verbessern, sowie die Forschung zu Suizidalität und Suizidprävention nachhaltig zu fördern und auszustatten. Dazu gehört auch, dass bei der Kostenübernahme von Krankenkassen für Hilfsmittel für Schwerstkranke noch einmal nachgebessert wird. Menschen dürfen nicht in den Suizid getrieben werden, weil sie den Eindruck haben, keine Hilfe zu bekommen.“


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