Organabgabe-Debatte im Bundestag am 26.06.2019

Schreiben des BVLs an die Abgeordneten des Bundestages

Sehr geehrte Damen und Herren Bundestagsabgeordnete,

in dieser Woche werden Sie im Bundestag über einen Gesetzesentwurf zur Widerspruchslösung bei der Organspende debattieren. Ziel des Bundesgesundheitsministers ist es, wie er „die Zahl der Organspenden in Deutschland steigern“ kann, unter anderem, weil Deutschland „im Konkreten das Spenden-Schlusslicht in Europa“ sei.

Folgende Argumente bitte ich Sie bei der Debatte und Entscheidungsfindung zu bedenken:

  • Die Zahlen der Spenderorgane sind seit 2012 unter anderem wegen des zeitgleich mit der Gesetzesneufassung bekannt gewordenen Organvergabeskandals in Göttingen und weiterer nachfolgender Unregelmäßigkeiten (wie in Essen 2018) nicht gestiegen. Trotz einer prinzipiell hohen Spendenbereitschaft haben viele Menschen kein Vertrauen in die Vergabepraxis und daher keinen Organspendeausweis.

  • Eine Widerspruchsregelung allein – wie in Spanien, das gern als positives Beispiel angeführt wird – führt nicht zu einer Steigerung der Zahlen; so sind die Spenderzahlen in manchen Staaten nach Einführung einer Widerspruchsregelung sogar gesunken, wie in Dänemark oder Frankreich. Auch in Spanien hat es Jahre gedauert, bis die Organspenderzahlen stiegen. Wichtiger sind vielmehr eine gute Infrastruktur, entsprechend geschultes Personal wie Transplantationsbeauftragte in Krankenhäusern und eine vertrauenswürdige Institution, die sich um die Organisation kümmert. Bevor der Körper des Menschen zur Verfügungsmasse wird und die Nutzung von Organen weniger Schutz erhält als die Nutzung personenbezogener Daten (Zitat Rainer Beckmann), sollten zunächst Organisation, Vertrauenswürdigkeit und Transparenz verbessert beziehungsweise wiederhergestellt werden.

  • Wenn Organspende zur Norm wird, wird sie zur Normalität, der sich die Gesellschaft verpflichtet fühlt und fühlen soll. Damit steigt der Druck, keinen Widerspruch einzulegen, viele Menschen werden daher möglicherweise eine Entscheidung zu Lebzeiten meiden. Die angestrebte Entlastung der Angehörigen, eine Entscheidung treffen zu müssen, wird damit überwiegend ausbleiben

  • Wer sich vollständig aufgeklärt freiwillig zur Organspende am Ende seines Lebens bereiterklärt, verdient unsere Hochachtung. Zu einer vollständigen Aufklärung gehören die Aufklärung über Definition und Kritik in Bezug auf das Kriterium des Hirntodes, die in diesem Zusammenhang problematische Verwendung des Begriffes der „postmortalen“ Spende und die Entwicklungen in anderen Staaten, die inzwischen auch „Non-Heart-Beating-Donors“-Kriterien verwenden, also nicht das Kriterium des Hirntods, sondern das Kriterium des Herzstillstands. Damit wurden zum Beispiel in der Schweiz seit 2013 die Organspenderzahlen gesteigert.

Der Mangel an Organen zur Transplantation kann nicht ausschließlich durch erhöhtes Spenderaufkommen beseitigt werden. Schon heute sind die Empfänger von Organen zum Teil retransplantierte Patienten, deren Körper das erste transplantierte Organ wieder abstößt. 

Die Zukunft liegt also eher in der Erforschung und Etablierung einer Möglichkeit, aus patienteneigenen Organ- und Gewebezellen einen solchen Ersatz herzustellen.

Aus diesen Gründen möchten wir Sie bitten, diesem Gesetzesentwurf nicht zuzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen,

Alexandra Maria Linder

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