Alexandra Linder: scharfe Kritik an der Entscheidung des New Yorker Senats, Abtreibungen bis zur Geburt zu erlauben

Während in US-Bundesstaaten wie Texas die Vernunft und Humanität im Zusammenhang mit Abtreibungen mehr und mehr die Oberhand gewinnen, wollen andere offenbar alles geben, um den Rekord an Unmenschlichkeit und Zynismus zu brechen. Der Bundesstaat New York prescht vorneweg und hat am Dienstag ein Gesetz verabschiedet, das „das grundlegende Recht einer Frau auf den Zugang zu sicherer und legaler Abtreibung“ garantiert, Strafnormen in Verbindung mit Abtreibung aufhebt und die Abtreibung unter bestimmten Umständen sogar bis zur Geburt gestattet. Verhütung und Abtreibung wird als normaler Bestandteil der „reproduktiven Gesundheitsversorgung“ definiert.

Mit diesem Gesetz sollen den Frauen, die dieses „Recht“ ausüben wollen, keine unnötigen Hürden aufgebürdet werden. Damit setzt New York das um, was seit Jahren, meist in einem Absatz irgendwo mittendrin untergebracht, in UN-Dokumenten und EU-Parlamentsberichten gefordert wird, aber offenbar in diesen Gremien recht wenigen Leuten auffällt, denn oft werden diese Dokumente mit großer Mehrheit auch konservativer Politiker verabschiedet.
Als einen der „sichersten medizinischen Eingriffe, die in den USA durchgeführt werden“, bezeichnet der Gesetzgeber des US-Bundesstaates eine Prozedur, bei deren Durchführung jedes Mal mindestens ein Mensch definitiv nicht überlebt. Über 82.000 Abtreibungen pro Jahr alleine in diesem Bundesstaat waren wohl noch nicht genug. Konsequenterweise kommt der Begriff „Kind“ in dem Gesetzentwurf auch nur an der Stelle vor, an der das Personsein von Kindern vor der Geburt mit einem Satz abgeschafft wird. Das bedeutet, dass künftig eine Verbrechensmeldung wie „schwangere Frau schwer verletzt, ungeborenes Kind getötet“ nicht nur wie bei uns in manchen Medien verschämt als „Verletzung einer Frau und vollendeter Schwangerschaftsabbruch“ verbrämt wird, sondern dass die Tötung eines Kindes vor der Geburt überhaupt nicht mehr geahndet wird. Logischerweise darf man demgemäß jetzt auch – wenn auch bisher nur unter der Bedingung der Nichtlebensfähigkeit des Kindes und um das Leben der Mutter zu schützen (was immer das auch heißen mag) – Kinder bis zur Geburt durch Abtreibung töten.
Und noch eine Passage lässt aufhorchen: Die Ausübung dieses „Rechts“ bedeute, dass die Frauen diese Entscheidungen auch sicher durchführen lassen können und bei der Bereitstellung der Gesundheitsversorgung nicht diskriminiert werden dürfen. Das könnte im Klartext heißen: Einrichtungen sind demnächst gezwungen, Abtreibungen durchzuführen, Mediziner/innen und Hebammen, die dies nicht möchten, werden entlassen. Über den Diskriminierungsschutz dieser Berufsgruppen sagt das Gesetz nichts.