„Viele Frauen im Schwangerschaftskonflikt wird man nicht mehr erreichen.“

Zum aktuellen Gesetzesentwurf in Bezug auf die Änderung des § 219a StGB sagte Alexandra Linder, Bundesvorsitzende der ALfA e.V., heute in Augsburg:

Mit dem Referentenentwurf des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz soll explizit die „Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ verbessert werden. An Information bestand jedoch auch bisher kein Mangel. Zukünftig aber werden Abtreibungseinrichtungen ungeprüft und ungehemmt ihre gewinnbringende Werbebotschaft verbreiten können, mit der sie bisher illegal gearbeitet haben. Die häufig verwendeten Begriffe „Schwangerschaftsgewebe“ und „Fruchtblase“ vertuschen, dass es sich um einen Menschen handelt, der „entfernt“ wird. Das als objektive Information zu verkaufen, um damit viel Geld zu verdienen, nimmt die Frauen im Schwangerschaftskonflikt nicht ernst und hilft ihnen in keiner Weise.

Der Hinweis, dass auch der bundesweite Notruf diese Adressen zukünftig am Telefon herausgeben soll, und die Tatsache, dass diese Liste im Internet zu finden ist, kann dazu führen, dass die Beratungsregelung unterlaufen wird. Die Abtreibungspille RU 486 ist im Internet käuflich, nur für die Nachuntersuchung wird jemand aus der Liste kontaktiert. Viele Frauen im Schwangerschaftskonflikt wird man nicht mehr erreichen, ihnen keine Hilfe anbieten und keine Alternativen aufzeigen können. „Im Vergleich zur beabsichtigten Abschaffung dieses Paragraphen ist der jetzige Entwurf, auch dank der Haltung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, nicht die schlimmste Variante“, kommentierte Linder. „Dennoch geht die schleichende Entmenschlichung der Kinder und Normalisierung der Abtreibung als Dienstleistung damit weiter.“

„Die beabsichtigte Implementierung von Kinderrechten im Grundgesetz wird damit noch absurder“, so Linder weiter. „Kinder werden zukünftig nach Lebenswertklassen eingeteilt: Geborene Kinder haben Glück und können ihre Rechte wahrnehmen. Kinder vor der Geburt müssen die ersten zwölf Lebenswochen überleben, was ihnen mit dieser Gesetzesänderung weiter erschwert wird. Und vorgeburtliche Kinder mit genetischen Besonderheiten oder Krankheiten werden zu Nicht-Menschen degradiert, indem die Präimplantationsdiagnostik und der vorgeburtliche Bluttest demnächst staatlich unterstützt und finanziert werden, um diese Kinder aufzuspüren und ihre Geburt zu verhindern.“

„Ein Rechtsstaat muss sich genau überlegen, ob er Menschen vor der Geburt aus dem Menschsein herausdefinieren will“, sagte Linder abschließend. „Frauen im Schwangerschaftskonflikt verdienen Respekt, brauchen Beratung und Hilfe. Je selbstverständlicher ihnen eine Abtreibung angeboten wird, desto geringer wird die Hilfsbereitschaft unserer Gesellschaft, eine echte Lösung zu finden, bei der die Frauen nicht leiden und ihre Kinder nicht sterben müssen.“

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob vor oder nach der Geburt, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung.
Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

V.i.S.d.P.:
Alexandra Maria Linder M.A.
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
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