• Link zu Facebook
  • Link zu Facebook
  • Link zu X
  • Link zu Instagram
  • Link zu Instagram
  • Link zu Youtube
Bundesverband Lebensrecht
  • Start
  • Marsch für das Leben
    • Marsch für das Leben
    • Weltweite Übersicht d. MfdL
    • Material
    • Busfahrten
    • Fotos
    • Videos
    • Forderungen an die Politik
  • Wissen
    • Faktenblatt – Informationen aus dem bioethischen Bereich
    • Pro-Life
    • Menschsein
      • Embryo
    • Abtreibung
    • § 218
    • Euthanasie
    • Transhumanismus
    • Leihmutterschaft
    • Suizidprävention
    • Hirntod
    • Videos
  • News
    • News
    • Newsletter
    • Wahlpruefsteine
  • Termine
  • Über Uns
    • Bundesverband Lebensrecht
    • Mitglieder des Bundesverbands
      • Ärzte für das Leben e.V.
      • Aktion Lebensrecht für Alle e. V. (ALfA)
      • Christdemokraten für das Leben e.V. (CDL)
      • Durchblick e.V.
      • Europäische Ärzteaktion in den deutschsprachigen Ländern e.V.
      • Institut für Ethik & Werte
      • Juristen-Vereinigung Lebensrecht e.V. (JVL)
      • Kooperative Arbeit Leben Ehrfürchtig Bewahren e.V. (KALEB)
      • Lebensrecht Sachsen e.V.
      • Stiftung Ja zum Leben
      • sundaysforlife e.V.
      • Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen e.V. (TCLG)
      • Weißes Kreuz e.V.
    • Fachtagung
      • Vorträge
    • Kongress Leben.Würde 2025
    • Kongress Leben.Würde 2022
    • Kontakt
  • Spenden
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
  • Start
  • Marsch für das Leben
    • Marsch für das Leben
    • Weltweite Übersicht d. MfdL
    • Material
    • Busfahrten
    • Fotos
    • Videos
    • Forderungen an die Politik
  • Wissen
    • Faktenblatt – Informationen aus dem bioethischen Bereich
    • Pro-Life
    • Menschsein
      • Embryo
    • Abtreibung
    • § 218
    • Euthanasie
    • Transhumanismus
    • Leihmutterschaft
    • Suizidprävention
    • Hirntod
    • Videos
  • News
    • News
    • Newsletter
    • Wahlpruefsteine
  • Termine
  • Über Uns
    • Bundesverband Lebensrecht
    • Mitglieder des Bundesverbands
      • Ärzte für das Leben e.V.
      • Aktion Lebensrecht für Alle e. V. (ALfA)
      • Christdemokraten für das Leben e.V. (CDL)
      • Durchblick e.V.
      • Europäische Ärzteaktion in den deutschsprachigen Ländern e.V.
      • Institut für Ethik & Werte
      • Juristen-Vereinigung Lebensrecht e.V. (JVL)
      • Kooperative Arbeit Leben Ehrfürchtig Bewahren e.V. (KALEB)
      • Lebensrecht Sachsen e.V.
      • Stiftung Ja zum Leben
      • sundaysforlife e.V.
      • Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen e.V. (TCLG)
      • Weißes Kreuz e.V.
    • Fachtagung
      • Vorträge
    • Kongress Leben.Würde 2025
    • Kongress Leben.Würde 2022
    • Kontakt
  • Spenden

CDL fordert: Keine willkürliche Beschränkung der Demonstrationsfreiheit

Allgemein

Nordwalde b. Münster, 28.08.2019

CDL kritisiert Handreichung des hessischen Innenministeriums zu Demonstration und Gebetsaktionen vor Abtreibungseinrichtungen und fordert: Der hessische Innenminister darf Religions-, Demonstrations-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit vor Abtreibung befürwortenden oder diese durchführenden Einrichtungen nicht willkürlich beschränken lassen.

Das Bundesland Hessen beabsichtigt mit einem neuen Erlaß des Innenministeriums, Demonstrationen und Mahnwachen vor Beratungsstellen und Abtreibungseinrichtungen zu erschweren. Ziel des Erlasses soll es angeblich sein, so das Ministerium, das Recht der Frauen auf vertrauliche und anonyme Beratung zu schützen sowie deren Selbstbestimmungsrecht zu garantieren. Doch dies war auch bisher in keinem Falle gefährdet.

Für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) nimmt die Bundesvorsitzende Mechthild Löhr hierzu Stellung:

„Nach dem Erlass (Handreichung) des hessischen Innenministers sind ab sofort Mahnwachen und Demonstrationen vor Beratungsstellen sowie vor Kliniken und Arztpraxen, in denen Abtreibungen durchgeführt werden, zu begrenzen. In Frankfurt haben seit dem Frühjahr 2017 zweimal jährlich – in der Fastenzeit vor Ostern und im Herbst bis zum Beginn der Adventszeit – Mitglieder des Vereins „40 Tage für das Leben“ von der Stadt genehmigte Mahnwachen als Gebetsaktion vor der Landesgeschäftsstelle von Pro Familia abgehalten. Dieses hatte massive Gegenreaktionen und Aktionen seitens eines Bündnisses „Frankfurt für Frauenrecht“ und Pro Familia Hessen ausgelöst, die ein Verbot dieser Mahnwachen und Gebetsaktionen vor Beratungsstellen durch die Stadt und die schwarz-grüne Landesregierung forderten.

Das Ministerium informiert jetzt durch den neuen Erlaß seine nachgeordneten Behörden über verschiedene Gerichtsentscheidungen in anderen Bundesländern, die zu Formen der Meinungsäußerung gegen Schwangerschaftsabbrüche ergangen sind, allerdings ohne die hessischen Behörden anzuweisen, wie sie in solchen Einzelfällen konkret zu verfahren haben.

Wenn das Land Hessen auch nicht direkt eine „Bannmeile für Lebensrechtler“ um Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Arztpraxen und Kliniken angeordnet hat, so erzeugt der neue Erlaß doch in der Öffentlichkeit bereits jetzt den Eindruck, daß das Bundesland Hessen Proteste gegen Abtreibungen unterbinden oder einschränken will. Es führt im Erlaß eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg an, der davon ausgeht, daß in Einzelfällen „die aktive persönliche Ansprache“ durch Dritte auf der Straße auf die Themen Schwangerschaft oder Schwangerschaftskonflikt („Gehsteigberatung“) einen gravierenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Frau darstellen kann. Daraus darf jedoch keineswegs geschlossen werden, daß dies auch für alle Aktionen im Nahbereich einer Beratungsstelle oder Abtreibungspraxis gelten soll, z.B. wenn auf eine solche persönliche Ansprache verzichtet wird bzw. nur allg. Informationsmaterial verteilt wird oder Gebetswachen gehalten werden.

Unterbinden von Sicht- oder Rufkontakt

Das hessische Ministerium will offensichtlich dazu anleiten, jeweden Sicht- oder Rufkontakt zwischen Demonstranten oder Betern zu den Frauen, die diese Einrichtungen aufsuchen, zu unterbinden. Minister Beuth gibt als Begründung an, daß die „Erzeugung von Schuldgefühlen“ und die „belehrende Einflussnahme“ weder dem Lebensrecht des ungeborenen Kindes noch dem „Selbstbestimmungsrecht der Frau“ diene. Der Minister gibt zu, daß damit in das Versammlungsrecht eingriffen würde, hält diesen Schritt aber für „geboten, um das Selbstbestimmungsrecht der Frauen“ zu schützen.

Da außer einem „aktive(n) Ansprechen der ratsuchenden Personen“ auch die „Übergabe von Informationsmaterial“ ausgeschlossen werden könne, geht es ganz offensichtlich dem Ministerium darum, ein Informations- und Beratungsmonopol vor allem staatlich anerkannter Beratungsstellen paternalistisch abzusichern. Wie weit ist es mit der Achtung vor dem Selbstbestimmungsrecht der Frauen und der Demonstranten bestellt, wenn der Staat jetzt die Informationswege für beide Seiten festlegen und bestimmen will?

Zusätzlich nimmt man den Frauen, die sich in einer Konfliktlage und nicht selten auch unter Druck befinden, nun eine Möglichkeit, zusätzliche Infos über weitere wertschätzende Hilfs-und Unterstützungsangebote für sich und ihr Kind zu erhalten. Gerade durch die Gebetsaktionen wird das mögliche „Ja“ zum Kind noch einmal signalisiert, wobei die Anonymität der Frauen völlig gewahrt bleibt, da diese ja keinerlei Gespräch wider Willen führen müssen. Daß sie noch einmal mit einer solchen Präsenz vor Ort konkret für das Leben ihres ungeborenen Kindes gewonnen werden sollen, zeigt Wertschätzung, Hilfsbereitschaft und Unterstützungsbereitschaft und ist weder ein Angriff auf die Selbstbestimmung oder auf die Anonymität der Frauen, die in vollem Maße hier als vertraulich und sowieso ergebnisoffen gewahrt bleiben.

Einerseits wird seit langem auf Bundesebene beim § 219a StGB (Werbeverbot für Abtreibungen) darum gestritten, inwieweit Frauen angeblich immer noch Informationen über Abtreibungen vorenthalten (!) werden, andererseits sollen aber die Frauen in Hessen vor Ort nicht auf Hilfsangebote aufmerksam gemacht werden. Die Ansprache vor den Einrichtungen werden durch diesen Erlass gefährdet: Wo bleiben die Anerkennung des Selbstbestimmungs-, Meinungs- und Demonstrationsrechts der Frauen und Männer, die sich für das Leben des ungeborenen Kindes ehrenamtlich durch Mahnwachen, Gebetsaktionen oder Demonstrationen einsetzen? Wieso wertet die Landesregierung Hessen diese selbstbestimmten und friedlichen Aktionen ihrer Bürger willkürlich gar als „Belästigungen“?

Der Erlaß zitiert immerhin auch eine Entscheidung des VG Freiburg, wonach „allgemein gehaltene Formen des Protestes und der Meinungskundgabe gegen Schwangerschaftsabbrüche weiterhin und zumindest in der Nähe der betreffenden Orte möglich sein müssen“, ferner eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach welcher Proteste gegen Schwangerschaftsabbrüche in der Nähe von Arztpraxen grundsätzlich hingenommen werden müssen. Doch das Wo, Wie und Wann kann zukünftig jede hessische Stadt selbständig begrenzen.

Gegen geltende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für die Menschenrechte (EGMR)

Leider ist nun damit zu rechnen, daß die zuständigen Behörden zunehmend versuchen werden, Meinungskundgebungen von Lebensrechtlern im Nahbereich von Beratungsstellen weiter einzuschränken. Doch dem hessischen Vorgehen steht die geltende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für die Menschenrechte (EGMR) geradezu diametral gegenüber. 2015 hatte der EGMR in einem Fall aus Deutschland entschieden, daß das Verbot etwa Flugblätter vor einer Arztpraxis zu verteilen, gegen Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention und das verbriefte Recht auf freie Meinungsäußerung im öffentlichen Raum verstößt.

Angesichts von 8.538 allein 2018 in Hessen gemeldeten Abtreibungen kann es aber nur zu wenig Information und Werbung für ein Ja zum Kind geben, nicht zu viel. Das sollte auch die schwarz-grüne Landesregierung wissen. „Schutzzonen“ für Schwangere müssen gleichzeitig auch Schutzzonen für Kinder sein, sonst ist das Bekenntnis zum Lebensrecht des Kindes völlig unglaubwürdig. Wenn Abtreibungsbefürworter nun diese hessische Lösung als vorbildlichen Fortschritt bejubeln, sollten sich die Bürger fragen, wie es zum einen mit den Grundrechtsschutz des Staates bestellt ist, der friedliche Meinungsäußerung im Interesse des Lebensrechtes jedes Kindes nicht jederzeit und überall zulassen will, sondern öffentlich nur noch in bestimmten räumlichen oder zeitlichen „Korridoren“.

Und zusätzlich ergibt sich bei diesem neuem Erlaß, der vor allem im links orientierten politischen Spektrum schon begeisterte und dankbare Resonanz findet, die drängende Frage, bei welchen anderen politischen Themen möglicherweise nach ähnlichen Mustern öffentlich Grundrechte der Religions-, Demonstrations-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit begrenzt und eingeschränkt werden könnten. Der Erlaß setzt bedenkliche politische Signale. Die CDL sieht solche Entwicklungen als für eine offene und pluralistische Demokratie besorgniserregend an. Deshalb bedarf dieser Vorgang aus unserer Sicht einer eingehenden juristischen Prüfung, um die wir uns bemühen werden.“

Zusätzliche Details zur neuen Regelung finden Sie u.a. in einem Beitrag der Hessenschau vom 22.08.19.

——————

Odila Carbanje, Stellv. Bundesvorsitzende
Christdemokraten für das Leben e.V.
– Bundesgeschäftsstelle –
Kantstr. 18
48356 Nordwalde b. Münster

Tel.: 0 25 73 – 97 99 391
Fax: 0 25 73 – 97 99 392

E-Mail: info@cdl-online.de
Internet: www.cdl-online.de

28.08.2019
Eintrag teilen
  • Teilen auf X
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf Pinterest
  • Per E-Mail teilen
https://www.bundesverband-lebensrecht.de/wp-content/uploads/sites/42/2018/05/bvl-logo.png 0 0 https://www.bundesverband-lebensrecht.de/wp-content/uploads/sites/42/2018/05/bvl-logo.png 2019-08-28 08:34:042019-09-03 08:36:03CDL fordert: Keine willkürliche Beschränkung der Demonstrationsfreiheit

Neueste Beiträge

  • Europäisches Parlament beschließt besseren Opferschutz mit schalem Beigeschmack – EU-Richtlinie verankert erstmals Verweis auf Abtreibungen
  • ALfA: Kinderwunschmesse „Men Having Babies“ in Berlin bewirbt die in Deutschland verbotene Praxis der Leihmutterschaft – Kaminski: Der Berliner Senat sollte alle Möglichkeiten nutzen, sie zu verbieten 
  • Weniger Zeit zum Nachdenken, höherer Druck – was die Abtreibungszahlen aussagen
  • ALfA: Antrag zur „Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen“ verfehlt wirkliche Hilfe für Frauen – Kaminski

Archiv

  • Mai 2026
  • April 2026
  • März 2026
  • Februar 2026
  • Januar 2026
  • Dezember 2025
  • November 2025
  • Oktober 2025
  • September 2025
  • Juli 2025
  • Juni 2025
  • Mai 2025
  • April 2025
  • März 2025
  • Februar 2025
  • Dezember 2024
  • November 2024
  • Oktober 2024
  • September 2024
  • August 2024
  • Juli 2024
  • Juni 2024
  • Mai 2024
  • April 2024
  • März 2024
  • Februar 2024
  • Januar 2024
  • Dezember 2023
  • November 2023
  • Oktober 2023
  • September 2023
  • Juli 2023
  • Juni 2023
  • Mai 2023
  • April 2023
  • März 2023
  • Januar 2023
  • Dezember 2022
  • Oktober 2022
  • September 2022
  • August 2022
  • Juli 2022
  • Juni 2022
  • Mai 2022
  • März 2022
  • Februar 2022
  • Januar 2022
  • Dezember 2021
  • November 2021
  • September 2021
  • August 2021
  • Juli 2021
  • Juni 2021
  • Mai 2021
  • April 2021
  • März 2021
  • Februar 2021
  • Januar 2021
  • Dezember 2020
  • November 2020
  • Oktober 2020
  • September 2020
  • August 2020
  • Juli 2020
  • Juni 2020
  • Mai 2020
  • April 2020
  • März 2020
  • Februar 2020
  • Januar 2020
  • Dezember 2019
  • November 2019
  • Oktober 2019
  • September 2019
  • August 2019
  • Juli 2019
  • Juni 2019
  • Mai 2019
  • April 2019
  • März 2019
  • Februar 2019
  • Januar 2019
  • Dezember 2018
  • November 2018
  • Oktober 2018
  • September 2018
  • August 2018
  • Juli 2018
  • Juni 2018
  • Mai 2018

Bundesverband Lebensrecht e.V.

Landgrafenstraße 5
10787 Berlin
Telefon (030) 644 940 39
berlin[at]bv-lebensrecht.de

Unser Spendenkonto

Wir freuen uns über jede Unterstützung.

IBAN: DE21 3706 0193 6006 2570 10
BIC: GENODED1PAX

Information

Der Bundesverband Lebensrecht ist vom Finanzamt für Körperschaften I Berlin als gemeinnützig anerkannt und beim AG Charlottenburg unter VR 21841 eingetragen.

© Copyright - Bundesverband Lebensrecht
  • Material
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
Link to: „Lebensrecht für alle“ Link to: „Lebensrecht für alle“ „Lebensrecht für alle“ Link to: 2019 Grußwort Metropolit Augoustinos von Deutschland Link to: 2019 Grußwort Metropolit Augoustinos von Deutschland 2019 Grußwort Metropolit Augoustinos von Deutschland
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen