„Ausgezeichnete“ Abtreibungsärztinnen Zur Verleihung des Anne-Klein-Preises an drei hessische Abtreibungsärztinnen nimmt der BVL folgendermaßen Stellung:

Ideologie und Falschinformation pur. Anders lässt sich die angekündigte Preisverleihung der Heinrich-Böll-Stiftung an drei Medizinerinnen aus Gießen und Kassel, die unter anderem mit illegaler Werbung am Tod von Kindern und am Leid von Frauen im Schwangerschaftskonflikt Geld verdienen, nicht umschreiben.

Die angeblich „systematische Zermürbungstaktik“ von „selbsternannten Lebensschützer/innen“ besteht darin, schwangere Frauen in einer Notlage vor gewinnorientierten Abtreibungsinstitutionen zu schützen, was auch der maßgebliche Grund für § 219a StGB war und ist. Sie besteht darin, ihnen bei der Bewältigung der tatsächlichen Probleme zu helfen und ihre Kinder vor dem Tod durch Abtreibung zu bewahren. Schuld an einem (von Frau Hänel seit mindestens 2009 notorisch, wissentlich und absichtlich weiter begangenen) Gesetzesbruch ist im übrigen immer noch derjenige, der ihn begeht, nicht derjenige, der darauf aufmerksam macht. Wo kämpfen die drei preisgekrönten Damen für die Mädchen, die auch in ihren Praxen abgetrieben werden, nur weil es Mädchen sind? Wo ist der Mut, sich unter Verzicht auf ihren Verdienst für eine echte Lösung einzusetzen, statt die Frauen zwar ohne Kind, aber mit denselben Problemen wie vorher wieder nach Hause zu schicken? Wie sachlich sind Informationen, die den Begriff „Kind“ vermeiden und es lieber als „Schwangerschaftsgewebe“ und „Fruchtblase“ bezeichnen, statt Frauen intellektuell ernst zu nehmen?  Einen Preis zu verleihen, der die Entmenschlichung von unschuldigen Menschen krönt, um sie dann gegen Entgelt beseitigen zu können, ist inhuman und zynisch. Wie sinnvoll und gerechtfertigt wäre dagegen die Verleihung solcher Preise an all die Frauen, die ehrenamtlich, ohne Gewinnabsicht, Tag und Nacht für die menschenwürdige Beratung von und Hilfe für Frauen im Schwangerschaftskonflikt bereitstehen. Oder an all die Frauen, die sich unter schwierigsten Umständen für ihr Kind entschieden haben und Großartiges leisten. Illegal beworbene, bezahlte Tötungshandlungen sind unter keinen Umständen irgendeines Preises würdig.

 

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