Widerspruchslösung: medizinethisch bedenklich

Organspende muss freiwillig bleiben. Die Widerspruchslösung setzt den fehlenden Widerspruch mit Zustimmung gleich und leitet daraus die Freiwilligkeit der Spende ab. Wie absurd das ist, merkt man, wenn man es auf andere Handlungen bezieht: wenn jemandem nach seinem Tod eine Spende vom Konto abgebucht wird, ohne dass er vorher gegen solche Abbuchungen schriftlich Widerspruch eingelegt hat, hat der Tote keinesfalls freiwillig die entsprechende Summe gespendet, sondern wurde einfach beklaut – beziehungsweise seine Erben. Was uns beim Geld sofort einleuchtet, sollte doch erst recht für unsere Organe gelten. Hierzu äußert sich der Moraltheologe Eberhard Schockenhoff im Domradio (9.1.2019) #widerspruchslösung #organspende #spahn

 

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