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Euthanasie trotz dreimaligem Senatsveto: Frankreichs Nationalversammlung setzt Gesetz durch

Presse

Augsburg, 16. Juli 2026. Die französische Nationalversammlung hat am 15. Juli das Gesetz zur Legalisierung von Euthanasie und assistiertem Suizid mit 291 zu 241 Stimmen endgültig angenommen. Damit setzt sich die Regierung gegen den Widerstand des Senats durch, der das Vorhaben bereits dreimal abgelehnt hatte. Das Gesetz wird nun dem Verfassungsrat vorgelegt, der über seine Vereinbarkeit mit der Verfassung entscheiden muss; erst danach kann es in Kraft treten.

Das neue Gesetz erlaubt Erwachsenen mit französischer Staatsangehörigkeit oder dauerhaftem Aufenthalt den Zugang zu einer „Hilfe beim Sterben“, wenn sie an einer unheilbaren, „schweren“ Erkrankung in einem fortgeschrittenen oder terminalen Stadium leiden und von „konstantem, unerträglichem körperlichen oder psychischen Leid“ betroffen sind. Diese zentralen Begriffe bleiben rechtlich unscharf. Gerade weil Leid immer subjektiv ist, öffnet das weit interpretierbare Kriterien für eine stetige Ausweitung der Praxis. Dass genau dies auch passieren wird, zeigen die Länder, in denen mit derselben Argumentation der sogenannte assistierte Suizid erlaubt wurde, und die nun mit den ausufernden Folgen leben und sterben müssen.

Formal unterscheidet Frankreich – wie Kanada – zwischen assistiertem Suizid und Euthanasie. Vorgesehen ist, dass die Betroffenen die tödliche Substanz selbst einnehmen; sobald sie dazu körperlich nicht mehr in der Lage sind, darf ein Arzt oder eine Pflegekraft die Substanz verabreichen. Dabei ist klar, wohin das führt: In Kanada bezeichnet MAiD („Medical Assistance in Dying“) sowohl ärztlich assistierten Suizid als auch Tötung auf Verlangen; faktisch wird das tödliche Medikament fast immer von Ärzten oder Pflegekräften verabreicht, nicht vom Patienten selbst eingenommen. Der Grund: Sollte der Todeskandidat nicht oder nicht schnell genug durch das selbst eingenommene Gift sterben, muss der Arzt nachhelfen. Todeskämpfe von mehreren Stunden, die bei assistiertem Suizid durchaus vorkommen können, können so vermieden werden. Seit Einführung des Systems haben sich die Euthanasiefälle in Kanda versechzehnfacht. 5,6 % aller Todesfälle sind darauf zurückzuführen. Die Daten legen zudem nahe, dass es an Kontrollen fehlt. In Ontario sollen bis zu 25 % des Personals, das Euthanasie durchführt, gegen das Strafrecht verstoßen haben.

Tötungshandlungen sind keine Gesundheitsleistungen

In der Berichterstattung zur ersten Lesung des Gesetzes wird ausdrücklich festgehalten: „Die Kosten der Maßnahme sollen vollständig von der Krankenkasse übernommen werden.“ Damit wird Euthanasie bzw. assistierte Sterbehilfe rechtlich nicht nur erlaubt, sondern als reguläre, von der Solidargemeinschaft finanzierte Gesundheitsleistung im System verankert. Gleichzeitig sind vielerorts Palliativ‑, Hospiz‑ und psychosoziale Angebote unzureichend. In einem solchen Umfeld wird der Druck, der auf schwerkranke, behinderte und sozial benachteiligte Menschen lastet, unerträglich: Der „billige Tod“ wird ihnen als sozialverträgliche Alternative zur kostenintensiven Behandlung und Begleitung vor Augen geführt.

Schutzmechanismen sind häufig wirkungslos

Das Gesetz wird der Öffentlichkeit mit angeblich „strengen“ Schutzmechanismen präsentiert. In der Praxis erweisen sich diese Formalien jedoch als Schein‑Sicherungen: Mindestens zwei Ärzte und eine Pflegekraft sollen die Voraussetzungen prüfen und die Voraussetzungen bestätigen. Aus anderen Ländern ist bekannt, dass sich an solchen Stellen Strukturen herausbilden, in denen wenige besonders liberale Fachleute nahezu alle Anfragen durchwinken: So steht die kanadische Ärztin Ellen Wiebe in den Schlagzeilen, weil sie mehrfach Personen tötete, deren eigene Ärzte dies zuvor abgelehnt hatten, weil die Voraussetzungen für Euthanasie nicht gegeben seien.

Hinzu kommt, dass medizinisches Personal zwar nicht direkt zur Mitwirkung verpflichtet ist, aber zur Weiterleitung an zur Tötung bereite Kolleginnen und Kollegen. Einrichtungen werden verpflichtet, solche Eingriffe in ihren Räumen zu dulden. Wer aus Gewissensgründen nicht an der Tötung von Patienten beteiligt sein will, wird so dennoch in eine Form von Mitwirkung gedrängt.

Euthanasiegesetze stehen nicht am Anfang einer schiefen Ebene, sondern am Rand eines Abgrunds

Frankreich befindet sich damit auf dem gleichen gefährlichen Pfad wie Kanada und die Niederlande: Was als begrenzte Ausnahme für extreme Einzelfälle verkauft wird, entwickelt sich rasch zu einem breiten System der Tötung auf Verlangen mit wachsender Fallzahl und immer weiter gefassten Indikationen – bis hin zu ausschließlich psychischen Erkrankungen (dies wird in Kanada diskutiert) und besonders verletzlichen Gruppen (Kinder unter 12 Jahren und Neugeborene mit Missbildungen können in den Niederlanden getötet werden). Eine solche Politik schützt nicht die Menschenwürde und das Leben aller Menschen, sondern liefert gerade die besonders schutzbedürftigen ans Messer.

Entscheidungsträger in Deutschland und Europa sollten aus diesen Erfahrungen Konsequenzen ziehen. Wir brauchen eine Suizidprävention, die den Namen verdient und verlässlich finanziert ist, einen entschlossenen Ausbau der Palliativ‑ und Hospizversorgung sowie Strukturen echter Solidarität mit Kranken, Alten und Menschen mit Behinderungen. Eine humane Gesellschaft bietet Leidenden nicht den Giftbecher an, sondern Zeit, Zuwendung und Hilfe.


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt mit rund 11.000 Mitgliedern für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Sie ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


Pressekontakt:
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
Telefon: 0821 512031
Website: https://www.alfa-ev.de

16.07.2026
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