• Link zu Facebook
  • Link zu Facebook
  • Link zu X
  • Link zu Instagram
  • Link zu Instagram
  • Link zu Youtube
Bundesverband Lebensrecht
  • Start
  • Marsch für das Leben
    • Marsch für das Leben
    • Weltweite Übersicht d. MfdL
    • Material
    • Busfahrten
    • Fotos
    • Videos
    • Forderungen an die Politik
  • Wissen
    • Faktenblatt – Informationen aus dem bioethischen Bereich
    • Pro-Life
    • Menschsein
      • Embryo
    • Abtreibung
    • § 218
    • Euthanasie
    • Transhumanismus
    • Leihmutterschaft
    • Suizidprävention
    • Hirntod
    • Videos
  • News
    • News
    • Newsletter
    • Wahlpruefsteine
  • Termine
  • Über Uns
    • Bundesverband Lebensrecht
    • Mitglieder des Bundesverbands
      • Ärzte für das Leben e.V.
      • Aktion Lebensrecht für Alle e. V. (ALfA)
      • Christdemokraten für das Leben e.V. (CDL)
      • Durchblick e.V.
      • Europäische Ärzteaktion in den deutschsprachigen Ländern e.V.
      • Institut für Ethik & Werte
      • Interessenvertretung ungeborener Menschen e.V. (IrvuM)
      • Juristen-Vereinigung Lebensrecht e.V. (JVL)
      • Kooperative Arbeit Leben Ehrfürchtig Bewahren e.V. (KALEB)
      • Lebensrecht Sachsen e.V.
      • Stiftung Ja zum Leben
      • sundaysforlife e.V.
      • Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen e.V. (TCLG)
      • Weißes Kreuz e.V.
    • Fachtagung
      • Vorträge
    • Kongress Leben.Würde 2025
    • Kongress Leben.Würde 2022
    • Kontakt
  • Spenden
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
  • Start
  • Marsch für das Leben
    • Marsch für das Leben
    • Weltweite Übersicht d. MfdL
    • Material
    • Busfahrten
    • Fotos
    • Videos
    • Forderungen an die Politik
  • Wissen
    • Faktenblatt – Informationen aus dem bioethischen Bereich
    • Pro-Life
    • Menschsein
      • Embryo
    • Abtreibung
    • § 218
    • Euthanasie
    • Transhumanismus
    • Leihmutterschaft
    • Suizidprävention
    • Hirntod
    • Videos
  • News
    • News
    • Newsletter
    • Wahlpruefsteine
  • Termine
  • Über Uns
    • Bundesverband Lebensrecht
    • Mitglieder des Bundesverbands
      • Ärzte für das Leben e.V.
      • Aktion Lebensrecht für Alle e. V. (ALfA)
      • Christdemokraten für das Leben e.V. (CDL)
      • Durchblick e.V.
      • Europäische Ärzteaktion in den deutschsprachigen Ländern e.V.
      • Institut für Ethik & Werte
      • Interessenvertretung ungeborener Menschen e.V. (IrvuM)
      • Juristen-Vereinigung Lebensrecht e.V. (JVL)
      • Kooperative Arbeit Leben Ehrfürchtig Bewahren e.V. (KALEB)
      • Lebensrecht Sachsen e.V.
      • Stiftung Ja zum Leben
      • sundaysforlife e.V.
      • Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen e.V. (TCLG)
      • Weißes Kreuz e.V.
    • Fachtagung
      • Vorträge
    • Kongress Leben.Würde 2025
    • Kongress Leben.Würde 2022
    • Kontakt
  • Spenden

Vertraglich bestellte Kinder für CDU-Spitzenpolitiker: Jens Spahn und Hendrik Streeck bescheren der Union ein Glaubwürdigkeitsproblem

Presse

Augsburg, 16.Juli 2026 Der frühere Bundesgesundheitsminister und CDU‑Bundestagsabgeordnete Jens Spahn hat gemeinsam mit seinem Ehemann in den USA ein Kind mittels Leihmutterschaft austragen lassen. Die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, Cornelia Kaminski, nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Nach Hendrik Streeck nun also auch Jens Spahn: Der zweite Spitzenpolitiker der CDU umgeht die biologische Hürde, die einem aus zwei Männern bestehenden Paar bei der Reproduktion im Wege steht, durch Inanspruchnahme einer Leihmutter und Kauf von Eizellen in den USA. Dieser Schritt beschädigt die Glaubwürdigkeit der Union, die diese Praxis seit Jahren als „ethisch nicht legitimierbar“ bezeichnet, weil sie Frauenkörper instrumentalisiert und Kinder zur Ware macht und daher erst Anfang des Jahres auf ihrem Parteitag die Leihmutterschaft erneut abgelehnt hat. Er beschädigt auch die Glaubwürdigkeit des CDU-Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn: Als Gesundheitsminister hat er Leihmutterschaft selbst abgelehnt. Dass derselbe Politiker nun genau jene Praxis im Ausland nutzt, die in Deutschland aus guten Gründen verboten ist, steht in offenem Widerspruch zu seinen bisherigen Positionen und zu den programmatischen Aussagen seiner Partei.

Kind als Vertragsgegenstand

Man sei „schockverliebt“ in den kleinen Georg, so teilten Spahn und sein Partner mit. Der kleine Georg ist ein Vertragsgegenstand: Spahn und Funke legten fest, von welcher Frau er ausgetragen wird, welche genetische Herkunft er hat und dass er im Moment der Geburt von der Frau getrennt wird, deren Körper und Herzschlag seine erste Welt sind. Dass man sich um einen guten Kontakt zur Leihmutter bemühen werde, die Teil der Familie bleiben solle, ist blanker Hohn: Wie soll das gehen, wenn diese Frau in den USA wohnt? Wie soll sie dann das Grundbedürfnis des Säuglings nach Nähe und Sicherheit zur ihm vertrauten Mutter stillen? Wird ein Kind über Agenturen bestellt, vertraglich organisiert und anschließend über Ländergrenzen hinweg übergeben, wird es faktisch, wie ein Produkt behandelt – unabhängig davon, wie sehr es später subjektiv geliebt wird. Und nein: Der Beckenbauer-Satz, nachdem Gott sich über jedes Kind freut, rechtfertigt es nicht, bewusst eine Waise zu produzieren, nur um sie anschließend adoptieren zu können. Auch Georg wird irgendwann wissen wollen, wer seine Mama ist. Ob ihm das Ehepaar Funke/Spahn dann den Katalog der Eizellspenderinnen zeigen wird, aus dem sie ausgewählt haben?

Ausbeutung von Frauen – zweite Spitzenfigur der CDU

Es gebe „Vorurteile und Unsicherheiten“ gegenüber Leihmutterschaft, so Spahns Mann Daniel Funke. Dem ist entschieden zu widersprechen: Es gibt Gesetze, Urteile und Faktenwissen über das Verfahren der Leihmutterschaft. Nicht umsonst hat die EU inzwischen die Ausbeutung durch Leihmutterschaft ausdrücklich als Straftat im Zusammenhang mit Menschenhandel und damit als schweres Vergehen im Umfeld organisierter Kriminalität eingestuft; zudem haben UN-Gremien und Berichterstatterinnen die Praxis international als Ausbeutung von Frauen und Handel mit Kindern verurteilt. Für ein solches „Wunschkind“ werden Frauen als Eizelllieferantinnen und als Vermieterinnen ihrer Gebärmutter eingesetzt; ihr Körper wird über Monate kontrolliert, ihre Lebensweise vertraglich festgelegt, ihre Beziehung zum Kind von vornherein ausgeschlossen. Dieses Abhängigkeitsverhältnis steht der Sklaverei näher als einer freien Entscheidung. Das Argument, man habe persönlich aber die Leihmutter gut behandelt, und sie sei bezahlt worden, ändert nichts an der ausbeuterischen Grundpraxis.

Mit Jens Spahn nutzt nun bereits die zweite prominente CDU‑Spitzenfigur, nach Hendrik Streeck, die in Deutschland verbotene Leihmutterschaft im Ausland und präsentiert sich als „Vater“ eines vertraglich erworbenen Kindes. Beide wissen, dass ihre Partei Leihmutterschaft ausdrücklich ablehnt – und handeln dennoch entgegen diesem Bekenntnis. Das stellt das eigene Wertefundament der Union und ihre Glaubwürdigkeit in Fragen der Menschenwürde von Frauen und Kindern grundsätzlich in Frage, und lässt einen irritierten Bürger zurück: Gelten solche Beschlüsse und Gesetze nur für die, die nicht die bis zu 150.000-200.000 Euro übrighaben, um sich ein Kind im Ausland zu kaufen?

Politische Konsequenzen

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob Mandatsträger, die bewusst eine in Deutschland verbotene Praxis im Ausland in Anspruch nehmen, weiterhin tragbar sind für eine Partei, die sich programmatisch zum Schutz von Frauen und Kindern verpflichtet. Wer Leihmutterschaft politisch ablehnt und sie zugleich privat nutzt, kann die Rolle eines glaubwürdigen Gesetzgebers in bioethischen Fragen kaum ausfüllen.

Politik, die den Schutz von Frauen und Kindern ernst nimmt, muss Leihmutterschaft klar als menschenrechtswidrige Praxis benennen – und darf sie nicht im Einzelfall hinnehmen, wenn es sich um prominente Akteure der eigenen Partei handelt. Jens Spahn muss daher ebenso wie Hendrik Streeck sein Bundestagsmandat zur Verfügung stellen und seine Ämter in Partei und Fraktion niederlegen, um weiteren Schaden von der Union und dem Vertrauen in die parlamentarische Demokratie abzuwenden.


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt mit ihren rund 11.000 Mitgliedern für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Sie ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht.


Pressekontakt:
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
Telefon: 0821 512031
Website: https://www.alfa-ev.de

16.07.2026
Eintrag teilen
  • Teilen auf X
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf Pinterest
  • Per E-Mail teilen
https://www.bundesverband-lebensrecht.de/wp-content/uploads/sites/42/2018/05/bvl-logo.png 0 0 BVL https://www.bundesverband-lebensrecht.de/wp-content/uploads/sites/42/2018/05/bvl-logo.png BVL2026-07-16 10:44:372026-07-16 10:44:37Vertraglich bestellte Kinder für CDU-Spitzenpolitiker: Jens Spahn und Hendrik Streeck bescheren der Union ein Glaubwürdigkeitsproblem

Neueste Beiträge

  • Nach Fällen prominenter CDU-Politiker: CDL fordert Schließung von Gesetzeslücken bei Leihmutterschaft im Ausland
  • Euthanasie trotz dreimaligem Senatsveto: Frankreichs Nationalversammlung setzt Gesetz durch
  • Vertraglich bestellte Kinder für CDU-Spitzenpolitiker: Jens Spahn und Hendrik Streeck bescheren der Union ein Glaubwürdigkeitsproblem
  • ALfA fordert Evaluierung der Beratungstätigkeit von pro familia

Archiv

  • Juli 2026
  • Juni 2026
  • Mai 2026
  • April 2026
  • März 2026
  • Februar 2026
  • Januar 2026
  • Dezember 2025
  • November 2025
  • Oktober 2025
  • September 2025
  • Juli 2025
  • Juni 2025
  • Mai 2025
  • April 2025
  • März 2025
  • Februar 2025
  • Dezember 2024
  • November 2024
  • Oktober 2024
  • September 2024
  • August 2024
  • Juli 2024
  • Juni 2024
  • Mai 2024
  • April 2024
  • März 2024
  • Februar 2024
  • Januar 2024
  • Dezember 2023
  • November 2023
  • Oktober 2023
  • September 2023
  • Juli 2023
  • Juni 2023
  • Mai 2023
  • April 2023
  • März 2023
  • Januar 2023
  • Dezember 2022
  • Oktober 2022
  • September 2022
  • August 2022
  • Juli 2022
  • Juni 2022
  • Mai 2022
  • März 2022
  • Februar 2022
  • Januar 2022
  • Dezember 2021
  • November 2021
  • September 2021
  • August 2021
  • Juli 2021
  • Juni 2021
  • Mai 2021
  • April 2021
  • März 2021
  • Februar 2021
  • Januar 2021
  • Dezember 2020
  • November 2020
  • Oktober 2020
  • September 2020
  • August 2020
  • Juli 2020
  • Juni 2020
  • Mai 2020
  • April 2020
  • März 2020
  • Februar 2020
  • Januar 2020
  • Dezember 2019
  • November 2019
  • Oktober 2019
  • September 2019
  • August 2019
  • Juli 2019
  • Juni 2019
  • Mai 2019
  • April 2019
  • März 2019
  • Februar 2019
  • Januar 2019
  • Dezember 2018
  • November 2018
  • Oktober 2018
  • September 2018
  • August 2018
  • Juli 2018
  • Juni 2018
  • Mai 2018

Bundesverband Lebensrecht e.V.

Landgrafenstraße 5
10787 Berlin
Telefon (030) 644 940 39
berlin[at]bv-lebensrecht.de

Unser Spendenkonto

Wir freuen uns über jede Unterstützung.

IBAN: DE21 3706 0193 6006 2570 10
BIC: GENODED1PAX

Information

Der Bundesverband Lebensrecht ist vom Finanzamt für Körperschaften I Berlin als gemeinnützig anerkannt und beim AG Charlottenburg unter VR 21841 eingetragen.

© Copyright - Bundesverband Lebensrecht
  • Material
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
Link to: ALfA fordert Evaluierung der Beratungstätigkeit von pro familia Link to: ALfA fordert Evaluierung der Beratungstätigkeit von pro familia ALfA fordert Evaluierung der Beratungstätigkeit von pro familia Link to: Euthanasie trotz dreimaligem Senatsveto: Frankreichs Nationalversammlung setzt Gesetz durch Link to: Euthanasie trotz dreimaligem Senatsveto: Frankreichs Nationalversammlung setzt Gesetz durch Euthanasie trotz dreimaligem Senatsveto: Frankreichs Nationalversammlung setzt...
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen