Fakten zum Fall Kristina Hänel

von Alexandra Maria Linder M.A., Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht

Eine arme Frau, die zu Unrecht vor Gericht gezerrt wird, wo sie doch den Frauen nur helfen will? Eine diffamierte Retterin, die Auszeichnungen verdient?

  • Kristina Hänel vertreibt ein Werbeblatt für ihre Abtreibungseinrichtung, in dem ausschließlich von „Schwangerschaftsgewebe“ und „Fruchtblase“ die Rede ist. Des weiteren spricht sie im Rahmen der Beratungsregelung von einem „legalen Schwangerschaftsabbruch“. Außerdem weist sie darauf hin, dass man eine Kostenübernahmeerklärung oder Bargeld mitbringen muss. 
  • Wer sagt, er möchte Frauen sachlich informieren, sollte die wissenschaftlich belegten, korrekten Fachbegriffe wie „Embryo“, „vorgeburtliches Kind“ oder „Mensch“ verwenden, keine verschleiernden oder sachlich falschen Begriffe und Formulierungen.
  • Zitat aus ihrem Buch Die Höhle der Löwin: „Auch wenn ich persönlich denke, dass der Begriff Töten zum Thema Abtreiben dazu gehört. Ein Embryo, eine Leibesfrucht, ist für mich etwas Lebendiges, und nach der Abtreibung lebt es nicht mehr.“ (S. 206)
  • Wer Frauen im Schwangerschaftskonflikt ernstnimmt, sagt ihnen die ganze Wahrheit. Keine Frau im Konflikt macht sich diese Entscheidung leicht und jede Frau muss genau wissen, was bei einer Abtreibung geschieht und welche Folgen sie auch für sie selbst haben könnte. Außer direkten physischen Komplikationen findet sich auf Frau Hänels Werbeblatt nichts dazu.
  • Frau Hänel sagt, mit einer ausgetragenen Schwangerschaft könne man mehr Geld verdienen als mit einer Abtreibung. Das ist das sachlich korrekt, betrifft sie aber nicht. Denn Frau Hänel hat keine gynäkologische Ausbildung und keinen Doktortitel. Vor allem wegen der fehlenden Fachausbildung würden wohl wenige Frauen zu Geburtsvorbereitung und pränatalen Untersuchungen in diese Praxis gehen.
  • Frau Hänel betont, sie möchte Frauen informieren. Wenn das ihr Anliegen ist, könnte sie jeden Tag eine Informationsseite im Internet schalten oder Bücher und Artikel schreiben. Es dürfte dort nur nicht erwähnt werden, dass sie Geld mit Abtreibungen verdient. Solche Informationen von ihrer Seite sind nicht zu finden.
  • 6.000,- Euro Strafe muss Frau Hänel zahlen, weil sie trotz einer ersten Verurteilung vor einigen Jahren notorisch weiter Werbung für ihre bezahlte Tätigkeit als Abtreibungsanbieterin gemacht hat. Bei einem Durchschnittspreis von etwa 500,- Euro pro Abtreibung ist diese Summe unschwer wieder verdient.
  • Die Frauen, die in Frau Hänels Praxis gehen, kommen mit denselben Problemen wie vorher wieder heraus, nur ohne ihre Kinder: Laut ihrer eigenen Beschreibung sind es Frauen, deren Männer verschwunden sind (das Problem ist also die Partnerschaft, nicht das Kind), Frauen, die einen Seitensprung vertuschen wollen (das Problem ist also die Partnerschaft, nicht das Kind), Frauen, deren Familie keine Mädchen haben will (das Problem ist die familiäre Einstellung und Frauenfeindlichkeit, nicht das Mädchen, das dennoch von Frau Hänel aufgrund des Geschlechtes abgetrieben wird).
  • Die „Diskussion“ in den Münchener Kammerspielen am 07.06. zeigt einmal mehr, worum es eigentlich geht: um Ideologie und um Geld.
  • Zitat aus Die Höhle der Löwin: „Die Fähigkeit, abtreiben zu können, wann immer wir wollen, gehört zum Frauenleben dazu.“

Wer Frauen wirklich helfen will, bewahrt sie vor Schaden und bereichert sich nicht an ihrer Konfliktlage. Wer Frauen wirklich helfen will, löst ihre tatsächlichen Probleme und beseitigt nicht ihre Kinder. Wer Frauen wirklich helfen will, bietet ihnen nicht die Tötung ihrer eigenen Kinder als Lösung an. Abtreibung ist gegenüber der Frau wie dem Kind menschenverachtend. Abtreibung ist eine Kapitulation.

04.06.2019