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Neuregelung § 217 im Bundestag: CDL fordert Schutz am Lebensende

Allgemein

Am 21. April 2021 fand im Bundestag eine erste, leider in der Öffentlichkeit wegen der am selben Tag beschlossenen coronabedingten Änderung des Bevölkerungsschutzgesetzes nur wenig beachtete Grundsatzdebatte zu einer Neuregelung der Suizidbeihilfe statt. Für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) kommentiert Pressesprecherin Susanne Wenzel die Debatte:

„Der Deutsche Bundestag steht vor einem grundsätzlichen Problem. Er hat sich die Gesetzgebung zur Sterbehilfe durch das negative Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum § 217 Strafgesetzbuch (StGB) aus der Hand nehmen lassen. Der Gesetzgeber steht nun vor der schweren Herausforderung, eine tragfähige rechtliche Lösung für diese für die Zukunft unserer Gesellschaft bedeutende Regelung zum Umgang mit dem assistierten Suizid zu finden.

Das Bundesverfassungsgericht ist mit seiner überraschenden Entscheidung vom 26.Februar 2020 von früheren Urteilen abgewichen. Bisher hatte das BVerG den Menschen eben nicht primär als ein „isoliertes und selbstherrliches“, sondern als ein soziales, „gemeinschaftsbezogenes und gemeinschaftsgebundenes Individuum“ definiert, dessen Handlungsfreiheit „nicht prinzipiell unbegrenzt sein kann“, sondern vielmehr jeder Einzelne sich „diejenigen Schranken seiner Handlungsfreiheit gefallen lassen“ muss, „die der Gesetzgeber zur Pflege und Förderung des sozialen Zusammenlebens … zieht“. (vgl. BVerfGE 33, 303 ff.). Die Karlsruher Richter haben in ihrem neuen Urteil zum § 217 StGB jedoch bisherige Sozial- und Sittengesetze vollkommen außer Acht gelassen und das isolierte Selbstbestimmungsrecht des Menschen geradezu dramatisch überhöht. Natürlich verstand auch bisher die Rechtsprechung den Menschen als frei, eigenverantwortlich, selbstbestimmt und autonom handelnd. Aber er ist gemäß dem Menschenbild des Grundgesetzes auch stets Teil einer Gemeinschaft, der er sozial in vielfältiger Hinsicht verpflichtet ist. Das zeigt sich gerade besonders deutlich in der Corona-Krise, in der die Verpflichtung gegenüber der Gemeinschaft und der Gesundheit der Anderen immer wieder betont wird und unsere Gesellschaft eine besondere Lehrstunde in Sachen Solidarität erhält. Aus dieser Gemeinschaft kann sich der einzelne Bürger nicht einfach so verabschieden und herauslösen und noch dazu die Gemeinschaft sogar generell zur „Hilfe“ bei der Selbsttötung verpflichten.

Der Gesetzgeber muss nun durch die Neuregelung der Suizidbeihilfe einen angemessenen Ausgleich zwischen der Schutzpflicht des Staates, dem Lebensschutz, der Menschenwürde und dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit finden. Aus Sicht der Christdemokraten für das Leben (CDL) und vieler anderer Kritiker kann es aber keine auch nur annähernd als „angemessen“ empfundene gesetzliche Lösung geben, wenn diese dem neuen Diktum eines angeblichen „Rechtes auf Suizid“ und auf „Hilfe beim Suizid“ entsprechen soll. Denn die Verfassungsrichter ordnen der Autonomie des Menschen alles unter. Das ist ein fatales, ja tödliches Signal für unsere Gesellschaft!

Die Suizidbeihilfe soll nach den vorliegenden Gesetzentwürfen in ein Beratungskonzept eingebunden sein, das in erster Linie als Schutzkonzept funktionieren soll, um Druck oder Beeinflussung von außen auszuschließen und den Suizid doch noch zu verhindern. Doch vor allem beim Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit, den Minister Spahn auch ausdrücklich als „Arbeitsentwurf“ verstanden wissen wollte, sticht hervor, dass lediglich sichergestellt werden soll, dass die Suizidentscheidung „freiwillig“ und „ohne äußeren Druck“ erfolgt. Die Beratung müsse „ergebnisoffen“ und dürfe nicht „belehrend oder bevormundend“ sein. Von einer eindeutig lebensbejahenden Beratung, die in erster Linie einen Suizid verhindern soll, indem sie Alternativen aufzeigt und Hilfen anbietet, ist keine Rede.

Kommt der Staat so in Zukunft seinem Auftrag, jedes gefährdete menschliche Leben tatsächlich wirksam und nachhaltig zu schützen, nach? Daran bestehen aus Sicht der CDL erhebliche Zweifel, vor allem vor dem Hintergrund, dass sich das gesamte Konzept des „Selbsttötungshilfegesetz“ inklusive des neugefassten § 217 und 217a StGB ausdrücklich an der Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch orientiert. Seit Jahren zeigen uns die jährlichen hohen Abtreibungszahlen, dass die ergebnisoffene Beratung bereits dort als Schutzkonzept so gut wie gar nicht funktioniert. Die Option der Abtreibung nach Beratung ist längst zum „alternativen“ Familienplanungsangebot geworden.

Es ist leider abzusehen, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am Ende ein Gesetz beschließen werden, das dem assistierten Suizid als „Anspruchsrecht“ des Einzelnen grundsätzlich neutral oder anerkennend gegenübersteht und nur wenige Ausnahmen vom Tötungsverbot regelt.

Zwar haben fast alle Redner in der Plenardebatte betont, dass die Suizidprävention verstärkt und vor allem Pflege- und Betreuungsangebote sowie die Palliativ- und Hospizversorgung verbessert und weiter ausgebaut werden müssen. Zum Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung sowie auch für die Pflege- und Betreuungsangebote muss jedoch viel mehr getan und – angesichts schon derzeit hoher Suizidzahlen – die Versorgung und der Ausbau mit deutlich mehr Engagement als bisher betrieben werden. Vor allem aber die Suizidprävention ist deutlich mehr als bisher in die Öffentlichkeit zu bringen. Gerade auch vor dem Hintergrund der drohenden neuen Gesetzesregelung müssen Suizidursachen und Gefährdungen bekannter gemacht werden. Denn es ist bekannt, dass es eine enorme Nachahmungswirkung gibt und sich das Suizidassistenz-Angebot vor allem durch Sterbehilfevereine und -Ärzte schnell eine eigene Nachfrage schafft. Viele aktuelle Studien, u. a. aus den USA in 2015, belegen, dass durch die Legalisierung der Beihilfe die Suizidraten erheblich ansteigen. Diese Entwicklung beobachten wir seit Jahren deutlich in den Niederlanden, in Belgien und auch in der Schweiz.

Der CDU-Abgeordnete Ansgar Heveling formulierte in seiner Rede zu Beginn der Debatte, das Grundgesetz sei „eine Verfassung für das Leben, nicht für den Tod“. Es ist zu hoffen, dass der Bundestag noch einen dringend gebotenen neuen gesetzgeberischen Weg findet, klarzustellen, dass unsere Gesellschaft eine Gesellschaft des Miteinanders ist, in der kein Mensch überflüssig und Suizid nie unterstützenswert sein darf. Die angedachte Neuregelung der Suizidbeihilfe wird die Weichen stellen, wie sich die menschliche Solidarität in unserer Gesellschaft in den nächsten Jahren entwickelt. Die CDL wird sich an der Auseinandersetzung um die nun vorgelegten Gesetzentwürfe sehr kritisch beteiligen.“

CDL – Christdemokraten für das Leben e. V.
Kantstr. 18
48356 Nordwalde
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23.04.2021
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